Also erstmal, halte ich die Aussage für reichlich schwachsinnig. Ich weiß ja nicht, was du für Erfahrungen mit der GEMA gemacht hast, was dieses merkwürdige Bild begründet... aber gut, darum geht's ja hier nicht.
Also, ich halte solche Geschichten rechtlich v.a. aus zwei Gründen für bedenklich. Zum einen erstreckt sich das Namensrecht auch auf bekannte Abkürzungen, sofern diese eindeutig mit der entsprechenden Gesellschaft in Verbindung gebracht wird (da ist die GEMA ja ein absolutes Schulbeispiel). Zum anderen gilt für den Vereinsnamen §18 Abs. 2 HGB analog. Danach darf der Name keine irreführende Angaben über die gesellschaftlichen Verhältnisse machen. Der Name muss also im gewissen Zusammenhang stehen mit dem Vereinszweck, darf jedenfalls nicht über diesen irreführen, was bei solchen in Bezug auf die Vereinstätigkeit sinnfreien Parodien oft der Fall sein wird. Außerdem ist zu bedenken, dass sich der rechtliche Schutz der Parodie, v.a. aus der Kunstfreiheit (bzw. Meinungsfreiheit) begründet. Solche Parodien sind also sicherlich als bzw. im Rahmen von Kunstwerken, sowie Meinungsäußerungen erlaubt und (grund)gesetzlich privilegiert. Ich halte es allerdings für fraglich, jedenfalls argumentativ schwierig, Kunst- und Meinungsfreiheit bei der Vereinsnamenswahl anzuwenden und dem Namensrechten anderer entgegenzustellen.