......ich nehm alles zurück
Quelle:
Gefälschte Markenartikel - Rechtslage für Verbraucher - SWR4 Baden-Württemberg | SWR.de
Der Kauf an sich und der Besitz sind aber grundsätzlich straflos. Zumindest in Deutschland. In Italien droht immerhin ein Ordnungsgeld für die Käufer; ähnlich ist es in Frankreich. In Deutschland sind Besitz und Einfuhr aber nur strafbar, wenn sie für geschäftliche Zwecke erfolgen.
Gott sei Dank hat hier endlich mal einer geschrieben, wie die Fakten wirklich liegen!
Ich hab mich zu dem Thema mal mit nem Anwalt für Markenrecht unterhalten; ich fass die Fakten mal eben zusammen:
Die Einfuhr von Produktfälschungen ist bis zu einem Wert von 175
erlaubt (kann man überall nachlesen); Voraussetzung ist, dass die Ware persönlich importiert wird (z.B. als Reisemitbringsel), auf dem Postweg gilt diese Ausnahmeregelung nicht und der Zoll kann rigoros beschlagnahmen.
2. Der Import ist grundsätzlich straffrei, solange der Zoll nicht die Absicht eines gewerblichen Handelns unterstellen kann - hier stellt lediglich das Inverkehrbingen eines gefälschten Artikels die Straftat dar.
Alles in allem ist die Geschichte also für den Privatmann unproblematisch, er geht aber natürlich das Risiko ein, dass der Zoll bei der Einfuhr die Gitarre einkassiert.
Ein ganz anderes Thema ist natürlich die ethische Komponente, ob es der Käufer mit sich vereinbaren kann, wissentlich Firmen zu schädigen und Arbeitsplätze zu gefährden.
Aber Leute, da könnt Ihr noch so schimpfen und gegen die interessierten Käufer wettern, letztlich entscheidet es jeder für sich selbst.