• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Titel bei der GEMA anmelden auf der Website?

  • Ersteller bass_maurice
  • Erstellt am
bass_maurice
bass_maurice
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
05.01.24
Registriert
05.06.06
Beiträge
950
Kekse
474
Ort
Berlin
Guten abend zusammen!
Schöen ostern erstma!
Nich das ihr denkt ich würd nich sehen, dass es ein Thema drunter auch um Musik auf Webseiten geht, aber ihc habe eine andere Frage:
Wir wollen also unsere Musik zum streamen mit einem Flashplayer hochladen, nicht zum download, allerdings (ich habe mit einer von der GEMA gesprochen) und die meinte, dass man das dann auch anmelden muss. Alles kein Problem, da es ja kostenlos ist, ichj müsse das bloß im Lizenzshop anmelden anmelden. Nun schau ich rauf und sehe, dass es drei Arten gibt: webradio, Podcast und Websites für Mitglieder...
Nun bin ich verwirrt, denn ich weiß nciht als was ich uns da anmelden soll für die Songs, denn wir sind als Band nicht bei der GEMA registriert (btw dann müssten wir soweit ich weiß auch zahlen)...
Oder denk ich da falsch?
Worunter muss ich uns da anmelden?
 
Eigenschaft
 
Hi bass_maurice,

leider haben die Leute von der GEMA häufig selbst keine Ahnung, glaub mir...

Eigene Stücke kann das GEMA Mitglied vergütungsfrei zum Streaming online stellen, das stimmt schon. Aber...

Sind Eure Stücke GEMA-frei, also weder Coversongs noch einer von Euch ist GEMA Mitglied, müsst Ihr überhaupt nix anmelden, da hat die GEMA überhaupt keinen Anspruch und auch kein Recht darauf zu erkunden, um was für Musik es sich da handelt, bei Euren eigenen Stücken egal, ob als Download, Stream in Verbindung mit Video oder was weiss ich...

Stellt Eure Musik online, und habt Spaß damit, bzw. lasst andere daran Spaß haben und ignoriert in diesem Falle die GEMA ;)

Grüße
Marc
 
Hi bass_maurice,

leider haben die Leute von der GEMA häufig selbst keine Ahnung, glaub mir...

Eigene Stücke kann das GEMA Mitglied vergütungsfrei zum Streaming online stellen, das stimmt schon. Aber...

Sind Eure Stücke GEMA-frei, also weder Coversongs noch einer von Euch ist GEMA Mitglied, müsst Ihr überhaupt nix anmelden, da hat die GEMA überhaupt keinen Anspruch und auch kein Recht darauf zu erkunden, um was für Musik es sich da handelt, bei Euren eigenen Stücken egal, ob als Download, Stream in Verbindung mit Video oder was weiss ich...

Stellt Eure Musik online, und habt Spaß damit, bzw. lasst andere daran Spaß haben und ignoriert in diesem Falle die GEMA ;)

Grüße
Marc

Hi!
Ok, die Frau hat mir auch so einen Zeitrahmen gesagt, in dem das kostenfrei bleibt, das wäre bis ende 2007, dann entfällt das also auch???
Wär ja cool :great:
 
Hi bass_maurice,
Stellt Eure Musik online, und habt Spaß damit, bzw. lasst andere daran Spaß haben und ignoriert in diesem Falle die GEMA ;)
Marc

So ganz richtig ist das leider nicht ;)
Ich empfehle, den Thread weiter unten zum gleichen Thema zu lesen, u.A. wird da auch die "GEMA-Vermutung" angesprochen.
Diese besagt in etwa, dass die GEMA davon ausgehen kann, dass eure Stücke bei ihr gemeldet sind, da dies ja auf einen Großteil aller Musikstücke zutrifft (Ja, ist Schwachsinn, weiß ich selber ^^).
Also: Ihr könnt eure Stücke als Stream online stellen, doch irgendwann könnte die GEMA auf der Matte stehen und Geld dafür wollen.
Kein Problem, da ihr ja nicht gemeldet seid bei denen, das müsst ihr ihnen dann aber mitteilen. Ignorieren wäre da der falsche weg.
Aber dennoch hat mein Vorredner recht - Solange die GEMA sich nicht rührt, habt ihr überhaupt nichts zu tun, nur WENN sie kommen, dann am besten NICHT ignorieren, das kam bei M-Zee nicht ganz rüber, könnte euch aber Ärger ersparen :)
 
Hi Bannockburn,

doch stimmt ;)

Die GEMA Vermutung gibt es im Bereich des WWW nicht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den ich in der letzten Woche aus erster Hand erfahren habe (und wie ich es schon vermutet hatte...)

Also gibt es hier einen ganz wichtigen Unterschied zu allen anderen Musiknutzungen. Die Beweislastumkehr greift bei dieser Verwendung der Musik (es ist ja auch keine Wiedergabe oder Aufführung, sondern das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) nicht.

Somit kein Anmelden notwendig. Die GEMA muss hier die GEMA-Pflicht nachweisen. Ehrlich ;)

Grüße
Marc
 
Was passiert denn, wenn wir uns demnächst entscheden sollten, uns doch bei der GEMA anzumelden?
Müssen wir dann rückwirkend zahlen?
Gibt es eine Begrenzung wieviele wir als Stream online stellen dürfen?
 
Mit nem Flash - MP3 Player werden die Datein trotzdem auf dem Rechner gespeichert, in den temporären Internetdateien und können von dort aus auch jederzeit kopiert werden. Ansonsten bräuchte man einen Streaming - Server.
 
Mit nem Flash - MP3 Player werden die Datein trotzdem auf dem Rechner gespeichert, in den temporären Internetdateien und können von dort aus auch jederzeit kopiert werden. Ansonsten bräuchte man einen Streaming - Server.

Is mir schon klar, dass man die auch runterladen kann, man braucht bloß in den Quelltext zu schauen und man hat die URL des mp3s aber man kanns halt nich über n direkten downloadlink runterladen.
 
aber man kanns halt nich über n direkten downloadlink runterladen.

Und genau darauf kommt es auch GEMA-mäßig an. Es müsste vom Betreiber der Website aktiv die Option gegeben werden, einen Download anzustoßen, um die Musiknutzung als "mit Downloadmöglichkeit" zu deklarieren.

Grüße
Marc
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben