Selbstständigkeit

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jensel
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Guten Morgen,

ich habe mal eine kleine Frage...
Bin sozialpflichtig versichtert im Hauptjob und möchte ab und zu ein paar Auftritte tätigen.
Welche art der Selbstständigkeit wähle ich, bzw. muss ich tun. Kleingewerbe?
Ab und zu sind wir zu 3 und machmal spiele ich Solo, wie kann ich das nach Steuer trennen?

Danke
Lg jensel
 
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Zwei Varianten.
a. Du besorgst dir eine Steuernummer für ein Kleingewerbe. Wenn du was für die Band machst dann gibst du das auf der Steuererklärung so an und auch die Einnahmen die du hattest. Wenn die Band auch eine Steuernummer hat dann schreibst du der Band eine Rechnung. Vorteil: Du kannst eventuelle Ausgaben die du hast auf die Einnahmen anrechnen (das geht aber nur bis zu einem gewissen Maß, also nur wenn zu erkennen ist dass du auf lange Sicht auch mal Überschüsse erzielst, sonst erkennt das das Finanzamt nicht an und unterstellt Liebhaberei, schließlich wollen die ja Steuern sehen!). Nachteil: Du musst eine separate Steuererklärung abgeben.
b. Du gibst deine Einnahmen nur auf deiner Einkommenssteuererklärung am Jahresende an. Vorteil: Du musst nur einmal was schreiben. Nachteil: Deine Ausgaben, die du für deine Musik hast kannst du nicht deinen Einnahmen gegenübersetzen.

Auf lange Sicht fährst du mit Variante a) am günstigsten. Am besten ist es wenn ihr zu dritt ebenfalls ein Kleingewerbe anmeldet, dann gibts da gar kein Problem mehr. Wenn dann jeder von euch auch wieder ein Kleingewerbe hat dann könnt ihr der Band entsprechende Rechnungen schreiben und die Band schreibt dem Veranstalter eine Rechnung. Alternativ könnt ihr natürlich auch jeder separat dem Veranstalter eine Rechnung schreiben. Varianten gibts da viele...

Ach so, es gibt noch Variante
c) Cash schwarz auf die Kralle, aber die Variante ist echt nicht zu empfehlen... ;-)
 
Hallo

danke für deine Erläuterungen. FÜr mich stellt sich die Frage seit diesem Jahr auch. Zwar kommen unsere Einnahmen nicht über den Grundfreibetrag doch da man ja trotzdem deklarieren muß, ist die Ausweisung von Verlusten durch die üblichen Bandausgaben interessant.

Mir ist aber noch nicht klar, warum das Ausweisen von Verlusten für diese Musikertätigkeit nur im Falle einer GBR mit eigener Steuernummer möglich sein soll (so verstehe ich jedenfalls den obigen Beitrag).

Wenn ich in meiner eigenen Steuererklärung diese Tätigkeiten mit Gewinn und Verlust aufzählen und belege, wird das dann nicht akzeptiert? Oder geht das Einreichen eines GSE-Formulars bei der EK-Steuererklärung nur mit einer zusätzlichen Steuernummer für diesen Tätigkeitsbereich, weil sich das nicht mit dem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit vermengen darf.

Danke für eure Hinweise

J.
 
vielleicht noch zur Erläuterung, es handelt sich dabei um keine große Band sondern um ein Duo bzw. Trio, wo wir gesagt haben, jeder der Musiker nimmt einen gleichen Anteil an Gagen steuertechnisch "auf seine Kappe" inkl. seiner persönlichen STeuernummer
 
Mir ist aber noch nicht klar, warum das Ausweisen von Verlusten für diese Musikertätigkeit nur im Falle einer GBR mit eigener Steuernummer möglich sein soll (so verstehe ich jedenfalls den obigen Beitrag).

Die Ausgaben kannst du schon den Einnahmen in deiner Steuererklärung gegenrechnen wenn du keine GbR bist, das Problem ist aber die Märchensteuer (das ist die Steuer für die uns die Politiker immer Märchen erzählen was sie damit machen... *ggg*). Ohne Steuernummer wird dir niemand die MWSt bezahlen und damit kannst du auch die MWSt deiner Ausgaben nicht gegen die MWSt deiner Einnahmen setzen sondern immer nur den Nettobetrag. Du bleibst also auf jeden Fall auf 19% sitzen.
 
Mein Problem ist dabei auch nicht dass ich mit den Ausgaben die Einnahmen aufwiegen oder übertreffen will, um Steuern zu sparen/ Verluste auszuweisen.

Die Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer wird bei den Rechnungen ja ausgeklammert weil Kleinstunternehmer

Mir war nur nicht klar, ob der Freibetrag für diese Einnahmen von, wie ich las: 7664 EUR (?) unabhängig vom anderen Einkommen nur für diese Tätigkeit gilt. Wenn ich da im Jahr nicht drüberkomme mit Gageneinnahmen, kann ich ja im Prinzip nur die Einnahmen auflisten und hab weiter keinen Stress damit, egal wieviele Ausgaben ich hab

Aber so einfach wirds wohl nicht sein?
 
Mir war nur nicht klar, ob der Freibetrag für diese Einnahmen von, wie ich las: 7664 EUR (?) unabhängig vom anderen Einkommen nur für diese Tätigkeit gilt.

Dieser Freibetrag gilt für alle selbstständigen Tätigkeiten zusammen. Wenn du irgendwo angestellt bist und ein Gehalt beziehst geht das nicht mit ein. Wenn du Mieteinnahmen oder Zinseinnahmen hast geht das nicht mit ein. Wen du aber nebenher noch freiberuflich Bücher schreibst geht das aber mit ein weil das eine selbstständige Tätigkeit ist.
 

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