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Frage zum Urheberrecht, wer kann helfen.

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Fair24
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Hallo und erstmal ein großes Kompliment an dieses Forum.

Als Neuling wende ich mich direkt mit einer Frage an euch.

Wir machen das Management eines Sängers. Wir haben am Anfang einen Komponisten gesucht welcher Texte und Musiken für den Künstler erstellt. Hier war die Vereinbarung eine prozentuale Gewinnbeteiligung am Verkauf nach Verwertung. Das wollte der Komponist so.

Es wurde ein Song durch den Komponisten erstellt. Der Titel des Stückes wurde jedoch schon durch andere Musiker genutzt. Das Stück wurde uns als Songtext (Schriftlich) und als durch den Songwriter am Piano eingespielt und mit seiner Stimmer eingesungen als MP3 übergeben.

Die Musiken wurden dann durch unsere Musiker angepasst und auch in der Tonhöhe auf den Sänger angepasst. Am Songtext wurde auch Änderungen (Marginal) vorgenommen. Das fertige Stück wurde dann im Studio aufgenommen und dem Komponisten vorgespielt. Er war mit der Version zufrieden und einverstanden.

Nun drängten wir seit einiger Zeit auf die Unterzeichnung eines Vertrags um die Rechte zu klären, was leider nun nicht passiert ist.

Um die neuen Songs vorzustellen wurde dann eine 17 sek. lange Hörprobe des durch uns veränderten Stückes eingestellt. Es waren 2 Abrufe vorhanden. (Streaming also kein Download).

Nun haben wir ein Schreiben von Rechtsanwälten erhalten die zum einen 3.000 euro Gage fordern, zudem sowohl vom Künstler und von uns 10.000 euro Schadensersatz weil wir gegen das Urheberrecht verstoßen haben sollen. Es handelt sich um das Erstlingswerk eines unbekannten Komponisten.

Nun meine Frage: Wie beurteilt ihr die rechtliche Situation...

Zudem sind wir nicht mehr sicher ob der Komponist den text und die Melodie selber geschaffen hat weil er sich weigert eine entsprechende Erklärung zu zeichnen. Was sollte dann hier als nächster Schritt erfolgen? Wie können wir herausfinden ob der text und die Melodie wirklich von dem Komponisten ist oder abgekupfert wurde? Die GEMA ansprechen?

Wer hat eine Idee?

danke für eure Antworten...


ps:

Ich weiß wie blöd das war den Jingle ohne schriftliche Zustimmung einzustellen. es ist jedoch so passiert und nun müssen wir die rechtliche Situation beleuchten.
 
Eigenschaft
 
Sorry, konkrete Rechtsberatung ist in Deutschland (noch) verboten! Wende Dich also bitte mit Deinem konkreten Rechtsfall umgehend an einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt. Je nachdem, aus welche Ecke Deutschlands Du kommst, könnte ich Dir per PN gerne ein paar Adressen nennen. Mehr dürfen wir hier aber leider nicht.

Ganz allgemein wäre zu sagen, dass bei solchen Sachen, der Faktor "Einschüchterung" aber zunächst nicht unerheblich ist. Es wird aber nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
 
Sorry, konkrete Rechtsberatung ist in Deutschland (noch) verboten! Wende Dich also bitte mit Deinem konkreten Rechtsfall umgehend an einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt. Je nachdem, aus welche Ecke Deutschlands Du kommst, könnte ich Dir per PN gerne ein paar Adressen nennen. Mehr dürfen wir hier aber leider nicht.

Ganz allgemein wäre zu sagen, dass bei solchen Sachen, der Faktor "Einschüchterung" aber zunächst nicht unerheblich ist. Es wird aber nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Danke für deinen Hinweis,

es geht mir auch um keine konkrete Rechtsberatung sondern eher um Tips...
 
Das Folgende ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein persönlicher Erfahrungswert oder nachlesbares Allgemeinwissen. Tipps kann man eh nicht geben, da ja alles bis jetzt nur auf "Behauptungen" beruht.

  • Ein Werk gehört dem Urheber, auch wenn es nicht irgendwo gemeldet ist. Ob eine dermaßen hohe Forderung durchsetzbar ist, ist mMn zweifelhaft und entscheidet ein Richter. Ebenso, ob der Künstler tatsächlich der Urheber von Text und Musik ist.
  • Erst recht wenn das Lied bei der GEMA gemeldet ist, darf man es mWn nicht ohne Genehmingung der GEMA als Streaming auf seiner eigenen HP online stellen. Auch nicht auszugsweise. Eine Kundin von mir musst für das Onlinestellen mehrerer 30 Sek langer Ausschnitte ihres eigenen Werkes eine Pauschale von ca 100 EU an die GEMA zahlen.

Falls Euer Song schon bei der GEMA gemeldet ist, habt ihr also m W n weniger zu befürchten, denn damit wurde der Urheber ja fest gelegt. Einen Anwalt braucht ihr dennoch dringend. Denn die Frage bleibt ja, ob es tatsächlich diesen jungen unbekannten Künstler gibt und ob es sich um den gleichen Song handelt. Und diese Fage muss gerichtlich geklärt werden. Da nützen auch Tipps nichts. Die Gegenpartei muss diese Urheberrechtsverletzung ja nahchweisen. ES kann ja auch möglich sein, dass der Künstler seinen Song zwei mal verkauft hat. Aber wie gesagt:all das kann nur juristisch geregelt werden.

Die GEMA ansprechen? Die müsste das lang untersuchen. Besser: den Song bei der GEMA anmelden, dann seid ihr - falls es klappt - zumindest als Urheber eingetragen. Aber auch das ist nur meine Ansicht. AUf jeden FAll: Anwalt nehmen. Allles andere ist bei dieser hohen Summe Larifari.

Und: wofür wollen die denn die Gage? Das hört sich sehr dubios an.

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Das Folgende ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein persönlicher Erfahrungswert oder nachlesbares Allgemeinwissen. Tipps kann man eh nicht geben, da ja alles bis jetzt nur auf "Behauptungen" beruht.

  • Ein Werk gehört dem Urheber, auch wenn es nicht irgendwo gemeldet ist. Ob eine dermaßen hohe Forderung durchsetzbar ist, ist mMn zweifelhaft und entscheidet ein Richter. Ebenso, ob der Künstler tatsächlich der Urheber von Text und Musik ist.
  • Erst recht wenn das Lied bei der GEMA gemeldet ist, darf man es mWn nicht ohne Genehmingung der GEMA als Streaming auf seiner eigenen HP online stellen. Auch nicht auszugsweise. Eine Kundin von mir musst für das Onlinestellen mehrerer 30 Sek langer Ausschnitte ihres eigenen Werkes eine Pauschale von ca 100 EU an die GEMA zahlen.

Falls Euer Song schon bei der GEMA gemeldet ist, habt ihr also m W n weniger zu befürchten, denn damit wurde der Urheber ja fest gelegt. Einen Anwalt braucht ihr dennoch dringend. Denn die Frage bleibt ja, ob es tatsächlich diesen jungen unbekannten Künstler gibt und ob es sich um den gleichen Song handelt. Und diese Fage muss gerichtlich geklärt werden. Da nützen auch Tipps nichts. Die Gegenpartei muss diese Urheberrechtsverletzung ja nahchweisen. ES kann ja auch möglich sein, dass der Künstler seinen Song zwei mal verkauft hat. Aber wie gesagt:all das kann nur juristisch geregelt werden.

Die GEMA ansprechen? Die müsste das lang untersuchen. Besser: den Song bei der GEMA anmelden, dann seid ihr - falls es klappt - zumindest als Urheber eingetragen. Aber auch das ist nur meine Ansicht. AUf jeden FAll: Anwalt nehmen. Allles andere ist bei dieser hohen Summe Larifari.

Und: wofür wollen die denn die Gage? Das hört sich sehr dubios an.

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Danke für deinen Beitrag...

die Sache wird immer ärgerlicher da der Komponist nun überall Schauergeschichten erzählt. Das Stück ist bisher nirgendwo durch den Komponisten gemeldet wie eine Nachfrage bei GEMA und AKM ergeben hat...

Die Gage fordert der Komponist für das Erstellen der Songs obwohl eine prozentuale Beteiligung am Gewinn vereinbart war. Unser Problem ist nun das wir nichts über den Komponisten im Internet finden. Bei seiner (besser gesagt ihrer) Bewerbung hat der Komponist einige Namen als Ref. angegeben. Eine der Refs habe ich seinerzeit angerufen und der Ref. war der Komponist bekannt. Jedoch ergeben sich nun immer mehr Anhaltspunkte das der Komponist aus Deutschland nach Österreich in einer "Nacht und Nebel Aktion" geflüchtet ist.

Da wir nun auch nicht genau wissen wie denn der reale Name ist lässt sich schwer was herausfinden...

Alles Scheiße deine Elli
 
Da wir nun auch nicht genau wissen wie denn der reale Name ist lässt sich schwer was herausfinden...

Ihr beauftragt einen Komponisten, dessen Namen ihr nicht einmal kennt? Na - da dann ist das Lehrgeld ja einigermaßen berechtigt...

Nehmt Euch einen Anwalt. Wahrscheinlich wird der dubiose Komponist dann schon mal von ganz allein nen Rückzieher machen.

Ein Brief vom Anwalt verfasst kostst nicht die Welt und schindet sicher etwas Eindruck... vielleicht rückt der Kompnist dann ja auch mit der einen oder anderen Wahrheit heraus.

....
 
Sry, muss noch mal ganz grundsätzlich einhaken:

Ohne Rechtsberatung zu betreiben, ist anzumerken, dass ALLGEMEIN folgendes Prozedere in der Branche üblich ist:

1.) es gibt zahlreiche Autoren, die Ihre Werke z.B. für unterschiedliche Fremdkünstler/-Interpreten abliefern
In der Regel läuft das dann über den Musikverlag, der den Interpreten "speist".
In diesen Fällen schließen Verlag (als Vertreter des Interpreten) und Autor einen sog. Autorenvertrag ab. Dieser beinhaltet aber i.d.R. keinen Anspruch der/des Autoren auf Beteiligung am Abverkauf der Tonträger. Der Autor erhält die üblichen 30 % als Komponist und 30 % als Textdichter aus den GEMA-Tantiemen.

Insofern ist ein Ansinnen des Komponisten, am HAP zu partizipieren schon branchenunüblich. Wer sich auf einen solchen Deal einlässt, verschenkt buchstäblich Geld. Soll der Komponist doch sein Werk woanders feil bieten.

2.) Dass ein Werk noch nicht z.B. bei GEMA oder AKM gemeldet ist, hat keinen Einfluss darauf, dass es laut UrhG geschützt ist. Ein Werk ist - verkürzt formuliert - mit seiner Schaffung geschützt, dazu muss es nirgendwo gemeldet sein.

3.) Kann ich mich antipastis Rat nur sehr dringend anschließen: ab mit Eurem konkreten Problem zu einem im Musikbusiness erfahrenen Anwalt. Falls Du aus Österreich bist, könnte ich ggf. auch ein zwei im Musikbusiness fitte Anwälte recherchieren. Würde vielleicht ein oder zwei Tage dauern.

lg.
 

Kleine Frage: was ist das?

Dass ein Werk noch nicht z.B. bei GEMA oder AKM gemeldet ist, hat keinen Einfluss darauf, dass es laut UrhG geschützt ist. Ein Werk ist - verkürzt formuliert - mit seiner Schaffung geschützt, dazu muss es nirgendwo gemeldet sein.

Klar - wurde glaube ich auch schon gesagt. Der Tipp, bei der GEMA anzufragen, galt nur als Orientierungshilfe. Denn falls es bereits gemeldet ist, wird die Beweispflicht für den Geschädigten wahrscheinlich schwieriger.

Em Ende gilt: Bei Fragen zum Urheberrecht kann hier kein Mensch helfen, denn es geht immer schlechthin darum nachzuweisen, wer der Urheber ist und ob ein Anspruch demnach zulässig ist. Und das kann hier leider keiner.

...
 
Kleine Frage: was ist er HAP?

HAP ist der Händlerabgabepreis (nicht zu verwechseln mit dem Endkundenpreis des Einzelhändlers an den Tonträgerkäufer!!!) eines Produktes und i.d.R. die Berechnungsbasis aller Ausschüttungen in KEVs (Künstlerexklusivverträgen), Produzentenverträgen etc.

Viele Grüße
 
Hi fair ...

nun drück ich auch mal auf die tube und geb ein bißchen senf dazu:

1. fair allein reicht nicht
also an ein paar ecken (kein vertrag, name des komponisten ...) ist das einfach unprofessionell. auf so einer basis verkauft man noch nicht mal ein zeitschriften-abo an der haustür. das mal so richtig fett mit edding hinter die ohren geschreiben ...

das heißt: macht euch mal schleunigst mit einigen üblichen geschäftsgebahren und -grundlagen vertraut. es geht dabei nicht nur darum, dass dir echtes geld durch die lappen geht, sondern dass du dir auch gut und gerne ein paar klagen einfangen und eine menge schulden anhäufen kannst ...

2. jetzt mal so konkret rumgesponnen
der wo eine forderung gegen dich/euch erhebt, muss die ja auch begründen. entweder durch einen vertrag oder durch sonst was. also immer ganz einfach das spiel spielen: sach mal was, sach mal weshalb und sach mal wer.

wer forderungen erhebt kann sich auch nicht prinzipiell unauffindbar machen.

es ist aber hier auch mal sinnvoll, dass ihr eure eigene basis klärt: hat der einen vertrag geschlossen/unterschrieben, in dem genaues drin steht?

3. was tun?
wie schon gesagt: anwalt.
denn der jingle ist ja zur verbreitung gedacht. und ohne ausreichend die basis geklärt zu haben, kann man sich eine menge scherereien einhandeln.

möge es dir eine lehre sein ...

x-Riff
 
Hi fair ...

nun drück ich auch mal auf die tube und geb ein bißchen senf dazu:
x-Riff

Was soll ich dazu noch sagen? Du hast ja recht... :redface:

1. fair allein reicht nicht
also an ein paar ecken (kein vertrag, name des komponisten ...) ist das einfach unprofessionell. auf so einer basis verkauft man noch nicht mal ein zeitschriften-abo an der haustür. das mal so richtig fett mit edding hinter die ohren geschreiben ...
x-Riff

Wir arbeiten sonst im Bereich Schauspiel wo vieles schon im voraus durch Verträge geregelt ist. Wir gehen halt immer davon aus das sich die Leute ebenso fair verhalten wie wir. Bisher haben wir diesbezüglich keine schlechten Erfahrungen gemacht. Aber ich habe drei Eddings gekauft und mir damit ein großes IDIOT auf die Stirn geschrieben. :nix:



das heißt: macht euch mal schleunigst mit einigen üblichen geschäftsgebahren und -grundlagen vertraut. es geht dabei nicht nur darum, dass dir echtes geld durch die lappen geht, sondern dass du dir auch gut und gerne ein paar klagen einfangen und eine menge schulden anhäufen kannst ...
x-Riff

Die üblichen Geschäftsabläufe sind uns sehr wohl ein Begriff. jedoch haben wir bisher immer Künstler übernommen wo die Verträge bereits standen. Einen Künstler im Bereich Musik haben wir bisher noch nicht aufgebaut. Jedoch sprechen die anderen Erfolge welche wir mit dem Künstler bereits erreicht haben für uns. Drei Fernsehbeiträge, diverse Zeitungsbeiträge und 2 Konzerte sind ja keine üble Billanz. :great:


2. jetzt mal so konkret rumgesponnen
der wo eine forderung gegen dich/euch erhebt, muss die ja auch begründen. entweder durch einen vertrag oder durch sonst was. also immer ganz einfach das spiel spielen: sach mal was, sach mal weshalb und sach mal wer.
x-Riff

Das ist eben das Problem. Die Komponistin hat nichts in der Hand weil sie bisher keinen Vertrag unterschrieben hat. Die "sach mal´s" sind ja in dem Vertrag geregelt. :great:


wer forderungen erhebt kann sich auch nicht prinzipiell unauffindbar machen.
x-Riff

Bisher wissen wir das die gute Komponistin nicht dort gemeldet ist wo der RA ihren Wohnort angibt. Sie ist vor einiger Zeit in einer Nacht und Nebelaktion von Deutschland nach AT gegangen. Das größte Problem ist der Name, sie benutzt einen "Handlungsnamen" also eine Art Künstlername.

es ist aber hier auch mal sinnvoll, dass ihr eure eigene basis klärt: hat der einen vertrag geschlossen/unterschrieben, in dem genaues drin steht?
x-Riff

Mit dem Künstler haben wir selbstredend einen Vertrag. Dieser wurde durch unsere RA´s ausgearbeitet und ist sauber. Hier ist alles genau definiert. Die Seite ist kein Problem.


3. was tun?
wie schon gesagt: anwalt.
denn der jingle ist ja zur verbreitung gedacht. und ohne ausreichend die basis geklärt zu haben, kann man sich eine menge scherereien einhandeln.
x-Riff

Mittlerweile war ich beim Anwalt welche mir signalisierte erstmal Ruhe zu bewahren. Die Gegenseite hat, nach Ansicht meiner Anwälte, sehr geringe Chancen damit durchzukommen. Sie sind ebenso in der Beweispflicht. Im Klartext müssen die zunächst beweisen das der betreffende Jingle auf den Webseiten war. IMHO geht das nur durch den Download des Jingles. Dies ist aber nicht möglich da gestreamt wird. Der zweite Titel welcher beklagt wird ist jedoch nie aufgenommen worden, daher kann er auch gar nicht auf den Seiten gewesen sein.



möge es dir eine lehre sein ...

x-Riff

Ohhhh, JA... Das ist mir eine Lehre... Sowas idiotisches passiert mir nie wieder...

Irgendwie war ich wohl :screwy::screwy:
 
Sry, muss noch mal ganz grundsätzlich einhaken:

Ohne Rechtsberatung zu betreiben, ist anzumerken, dass ALLGEMEIN folgendes Prozedere in der Branche üblich ist:

1.) es gibt zahlreiche Autoren, die Ihre Werke z.B. für unterschiedliche Fremdkünstler/-Interpreten abliefern
In der Regel läuft das dann über den Musikverlag, der den Interpreten "speist".
In diesen Fällen schließen Verlag (als Vertreter des Interpreten) und Autor einen sog. Autorenvertrag ab. Dieser beinhaltet aber i.d.R. keinen Anspruch der/des Autoren auf Beteiligung am Abverkauf der Tonträger. Der Autor erhält die üblichen 30 % als Komponist und 30 % als Textdichter aus den GEMA-Tantiemen.

Insofern ist ein Ansinnen des Komponisten, am HAP zu partizipieren schon branchenunüblich. Wer sich auf einen solchen Deal einlässt, verschenkt buchstäblich Geld. Soll der Komponist doch sein Werk woanders feil bieten.

2.) Dass ein Werk noch nicht z.B. bei GEMA oder AKM gemeldet ist, hat keinen Einfluss darauf, dass es laut UrhG geschützt ist. Ein Werk ist - verkürzt formuliert - mit seiner Schaffung geschützt, dazu muss es nirgendwo gemeldet sein.

3.) Kann ich mich antipastis Rat nur sehr dringend anschließen: ab mit Eurem konkreten Problem zu einem im Musikbusiness erfahrenen Anwalt. Falls Du aus Österreich bist, könnte ich ggf. auch ein zwei im Musikbusiness fitte Anwälte recherchieren. Würde vielleicht ein oder zwei Tage dauern.

lg.

Ja bin aus AT... Wo kommst du her???
 
Die Gegenseite hat, nach Ansicht meiner Anwälte, sehr geringe Chancen damit durchzukommen. Sie sind ebenso in der Beweispflicht. Im Klartext müssen die zunächst beweisen das der betreffende Jingle auf den Webseiten war. IMHO geht das nur durch den Download des Jingles. Dies ist aber nicht möglich da gestreamt wird. Der zweite Titel welcher beklagt wird ist jedoch nie aufgenommen worden, daher kann er auch gar nicht auf den Seiten gewesen sein.
Das ist das, was ich meinte: die Gegenseite muss in gewisser Weise ihre Karten aufdecken, wenn sie meint, dass etwas nicht den Verträgen gemäß gelaufen ist.

Zudem ist auch die Forderung nach einer festen Summe - obwohl in den Verträgen eine prozentuale Verteilung vorgesehen war - irgendwie nicht sehr logisch.

Also ich sehe es so, dass die erst mal mächtig auf den Busch klopfen um zu schauen, ob da nicht doch was rausfällt. Letztlich sind die aber in der Beweispflicht, weil die etwas wollen.

Kann also gut sein, dass Ihr mit einem blauen Auge davon kommt.
Und wenn Euch das dann nicht mehr passiert dann hat es ja auch sein gutes gehabt. :cool:

x-Riff
 
Das ist das, was ich meinte: die Gegenseite muss in gewisser Weise ihre Karten aufdecken, wenn sie meint, dass etwas nicht den Verträgen gemäß gelaufen ist.

Zudem ist auch die Forderung nach einer festen Summe - obwohl in den Verträgen eine prozentuale Verteilung vorgesehen war - irgendwie nicht sehr logisch.

Also ich sehe es so, dass die erst mal mächtig auf den Busch klopfen um zu schauen, ob da nicht doch was rausfällt. Letztlich sind die aber in der Beweispflicht, weil die etwas wollen.

Kann also gut sein, dass Ihr mit einem blauen Auge davon kommt.
Und wenn Euch das dann nicht mehr passiert dann hat es ja auch sein gutes gehabt. :cool:

x-Riff

Oh ja... Der Lernfaktor war sehr hoch...

Weißt du, seit ca. 15 Jahren arbeite ich in dem Bereich und denke mich in einigen Bereichen recht gut auszukennen. Doch hier habe ich komplett gepennt... Vielleicht auch weil der Künstler derzeit noch in der "Bundesliga" spielt. Bei anderen Künstlern die höher boxen wäre mir das vielleicht nicht passiert. Ich muss meine Einstellung überdenken und auch in diesem Segment professioneller werden.
 
Ich muss meine Einstellung überdenken und auch in diesem Segment professioneller werden.
Schau dir mal an, was rockbuerosued so macht - kann sein dass da der ein oder andere kurs ganz gut reinpaßt ...

Herzliche Grüße - und viel Erfolg!
 
Schau dir mal an, was rockbuerosued so macht - kann sein dass da der ein oder andere kurs ganz gut reinpaßt ...

Herzliche Grüße - und viel Erfolg!


Sorry, kann dir gerade nicht richtig folgen.

Und was machen die? Was meinst du mit reinpassen?
 
Der user rockbeurosued hat dir ja auch geantwortet.
Die machen workshops und kurse für den ganzen musikbereich, der auch management, verträge, rechte, pflichten etc. abdeckt.
 
Der user rockbeurosued hat dir ja auch geantwortet.
Die machen workshops und kurse für den ganzen musikbereich, der auch management, verträge, rechte, pflichten etc. abdeckt.

Jep, Danke... Habe bereits die Seite gefunden... Nicht übel...
 
Könnte ja sein, dass es paßt - so meinte ich das.
Wenn man halt so ein Rund-Um-Wissen kompakt in einem workshop abgreifen und dann auf ein beratungs-netzwerk zurückgreifen kann, wenn man was wissen will, ist das sicher nicht von Nachteil.

So meine ich das ...
 
Könnte ja sein, dass es paßt - so meinte ich das.
Wenn man halt so ein Rund-Um-Wissen kompakt in einem workshop abgreifen und dann auf ein beratungs-netzwerk zurückgreifen kann, wenn man was wissen will, ist das sicher nicht von Nachteil.

So meine ich das ...

Habe ich schon so verstanden... Danke für den Hinweis...

Netzwerke sind immer gut... Ich denke aber das auch ich vielleicht dem einen oder anderen noch etwas nahebringen kann... ;)
 

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