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Covern und Anspielungen auf Lieder

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JimStark
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Hallo zusammen,
es seien folgende Situationen, in der die richtige Vorgehensweise gesucht wird.

Die fiktive, nicht-professionelle Sängerin Lisa Marie möchte zu Ehren ihres ebenfalls fiktiven, verstorbenen Vaters, welcher ein erfolgreicher Sänger war, einige Lieder aufnehmen und im Internet kostenlos zur Verfügungstellen.
Sie wählt insgesamt 3 Lieder aus und schreibt ein Lied selbst.

Bei der Aufnahme von Lied 1 handelt es sich um ein Lied, welches ihr Vater genauso auch aufgenommen hat. Es unterscheidet sich lediglich dadurch, dass eine Frau singt und der Klang der Instrumente natürlich auch etwas anders klingt, schon allein, weil andere Musiker an der Aufnahme beteiligt waren. Es handelt sich also um das reine Nachspielen/-singen des Liedes.

Lied 2 Ist auch ein Lied des Vaters. Am Text, an der Melodie und so weiter wurde nichts geändert. Allerdings wurde die Tonart an die Stimme der Tochter angepasst. Außerdem unterscheidet sich der Gesamtsound deutlich vom Original welches allerdings noch zu erkennen ist.

Lied 3 ist ein Lied, welches ein wenig umarrangiert wurde und am Text wurde ebenfalls etwas gebastelt. Unteranderem wurde aus "She is my Baby" "He is my Baby", um es an die jetzt weibliche Sängerin anzupassen. Als Tribut an Ihren Vater wurde außerdem eine neue Strophe geschrieben.

Das letzt Lied, welches die Tochter selber geschrieben hat, ist ansich ein völlig eigenständiges Werk. Im Refrain werden allerdings zwei Zeilen eines Liedes ihres Vaters verwendet um den Eindruck einer Hommage zu verstärken. Im letzten Refrain wird werden diese zwei Zeilen außerdem noch durch eine Zeile eingeleitet, die "Mr. E. sang..." (Mr. E. war der Künstlername des Vaters, unterdem man ihn kannte).

Wie müsste Lisa Marie hier vorgehen, um keine Rechte zu verletzen?

Weiter ergibt sich die Situation, dass die Einnahmen aus den Tantiemen ihres Vaters immer geringer werden, weshalb Lisa Marie sich dazu entschließt, die oben gennanten Lieder doch nicht kostenlos anzubieten, sondern zusammen mit weiteren selbstgeschriebenen Liedern in Form einer CD zu verkaufen. Ändert sich jetzt was bei der rechtlich korrekten Vorgehensweise?

Ich bedanke mich für Eure Antworten.
 
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Bitte nicht persönlich nehmen:
Ich denke schlüssige Antworten, vor allem in wirklich verwertbarer Form kann hier nur ein Fachanwalt für Medienrecht geben; alles andere ist Kaffeesatzlesen oder Hörensagen.
 
Bitte nicht persönlich nehmen:
Ich denke schlüssige Antworten, vor allem in wirklich verwertbarer Form kann hier nur ein Fachanwalt für Medienrecht geben; alles andere ist Kaffeesatzlesen oder Hörensagen.
mit dem Urheberrecht ist dieser fiktive Fall eigentlich relativ deutlich auch für mich als juristischen Laien zu bewerten:


Bei der Aufnahme von Lied 1 handelt es sich um ein Lied, welches ihr Vater genauso auch aufgenommen hat. Es unterscheidet sich lediglich dadurch, dass eine Frau singt und der Klang der Instrumente natürlich auch etwas anders klingt, schon allein, weil andere Musiker an der Aufnahme beteiligt waren. Es handelt sich also um das reine Nachspielen/-singen des Liedes.
Für die Verbreitung des Werkes wird das Vervielfältigungsrecht bzw. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung benötigt.
Aufgrund der Erwähnung von Tantiemen weiter unten im Text, schließe ich, dass der Urheber GEMA-Mitglied war, und diese Rechte somit immer noch von ihr wahrgenommen werden. Entsprechend müssen diese Rechte bei der GEMA eingeholt werden.

Lied 2 Ist auch ein Lied des Vaters. Am Text, an der Melodie und so weiter wurde nichts geändert. Allerdings wurde die Tonart an die Stimme der Tochter angepasst. Außerdem unterscheidet sich der Gesamtsound deutlich vom Original welches allerdings noch zu erkennen ist.
Ohne es gehört zu haben ist das natürlich nicht so eindeutig zu bewerten. Wenn jedoch nur die Tonart und der Instrumentensound geändert wurde, das Werk ansonsten inhaltlich unberührt ist, würde ich die gleiche Antwort wie zu Lied 1 geben, da es sich um ein Cover handelt. Heino hat als bekanntestes Beispiel vor kurzem ja das gleiche gemacht...

Lied 3 ist ein Lied, welches ein wenig umarrangiert wurde und am Text wurde ebenfalls etwas gebastelt. Unteranderem wurde aus "She is my Baby" "He is my Baby", um es an die jetzt weibliche Sängerin anzupassen. Als Tribut an Ihren Vater wurde außerdem eine neue Strophe geschrieben.
Dies ist eine Bearbeitung des Werks. Das bedeutet man benötigt zur Veröffentlichung Bearbeitungsrechte. Diese Rechte können nicht an die GEMA abgetreten werden, sondern werden durch den Urheber selbst oder seinen Verlag (so er denn einen hat) wahrgenommen. Da es sich hier um die Tochter des Urhebers dreht, und Urheberrechte wie wir wissen vererbbar sind, dürfte es für die Rechteeinräumung keine Probleme geben. Dennoch sollte man sich rechtlich Gewisseheit verschaffen.
Was die Veröffentlichung betrifft, bin ich mir nicht sicher. Durch die Bearbeitung eines Werkes entsteht ein neues Werk. Die Frage lautet nun, ob der GEMA-Wahrnehmungsvertrag zwischen dem Urheber und der GEMA auch Werk-Bearbeitungen miteinschließt. Dies würde ich am besten direkt bei der GEMA anfragen.

Das letzt Lied, welches die Tochter selber geschrieben hat, ist ansich ein völlig eigenständiges Werk. Im Refrain werden allerdings zwei Zeilen eines Liedes ihres Vaters verwendet um den Eindruck einer Hommage zu verstärken. Im letzten Refrain wird werden diese zwei Zeilen außerdem noch durch eine Zeile eingeleitet, die "Mr. E. sang..." (Mr. E. war der Künstlername des Vaters, unterdem man ihn kannte).
Das lässt sich ohne es gehört zu haben nicht beurteilen. Da jedoch wie im Absatz zuvor erwähnt, die Einräumung von Bearbeitungsrechte kein Problem darstellen dürfte, sollte es keine Probleme geben.

Weiter ergibt sich die Situation, dass die Einnahmen aus den Tantiemen ihres Vaters immer geringer werden, weshalb Lisa Marie sich dazu entschließt, die oben gennanten Lieder doch nicht kostenlos anzubieten, sondern zusammen mit weiteren selbstgeschriebenen Liedern in Form einer CD zu verkaufen. Ändert sich jetzt was bei der rechtlich korrekten Vorgehensweise?
Nein, ob es um Vervielfältigung oder um Öffentliche Wiedergabe geht, ist egal, da die GEMA beide Rechte wahrnimmt. Lediglich der Tarif unterscheidet sich.
 
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Danke für die Antwort.
Ich habe mir auch gedacht, dass es so in der Art abläuft. Danke für die genauen Erläuterungen für die Einzelfälle.
 

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