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Private Veranstaltung - Spenden???

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leirah
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Hallo,

ich plane mit Freunden eie Veranstaltung, dies aber im privaten Rahmen, weil sonst die Kosten zu hoch werden.
Jetzt sieht es so aus, dass 4 Bands spielen (alle befreundet und die spielen umsonst und auch nur ihre eigenen Stücke), das ganze findet an einer Grillhütte statt und ist offiziell eine Privat Party. Werbung wird so keine gemacht, dürfen wir ja nicht, habens halt nur unseren Bekannten weiter erzählt usw.

Jetzt ist es so, dass wir ja nicht Getränke für alle selbst bezahlen wollen und eventuell sogar en bisschen was dran verdienen wollten. Aber da Privatveranstalltung, dürfen wir ja nichts verkaufen.

Also haben wir uns gedacht, man könnte das doch umgehen und so ne spendenbox oder so aufstellen (was weiss ich eine spende für die dort spielende bands oder so) und dann wer spendet bekommt en bier geschenkt oder so, als dankeschön quasie.

wäre das dann rechtlich in ordnung oder kann man das so auch nicht machen???
 
Eigenschaft
 
Ich stelle mir gerade die Frage, ob das mit der Privatparty an der Grillhütte so einfach geht. :confused:
Normalerweise ist eine private Veranstaltung auf privatem Grund und Boden oder es ist eine geschlossene Gesellschaft in extra Raum in einer Gaststätte oder einem Saal. Dann ist es auch egal, wie das mit dem Getränken geregelt wird, es ist ja für Fremde nach außen geschlossen.
An der Grillhütte ist das ja quasi öffentlich, das lässt sich ja nicht so einfach absperren und jeder kann von außen dazu kommen. Somit wird der Gertänkeverkauf auch zum öffentlichen Verkauf.
Du müsstest also erstmal abklären, ob eine derart große Veranstaltung an einem nicht abgeschlossenen öffentlichen Gelände möglich ist.
 
ja, ich weiss schon was du meinst.
also, man nehme an ich miete ne grillhütte um da meinen z.b. 30 geburtstag zu feieren.
dann ist das ja wohl ne privat verantaltung oder meinst du nicht?

aber du hast recht wenn ich dann anfange getränke zu verkaufen, ist das nicht mehr privat.
deshalb war ja meine idee, die nicht zu verkaufen, sondern zu verschenken, aber das halt über spenden zu machen (wie oben erwähnt).
 
also, man nehme an ich miete ne grillhütte um da meinen z.b. 30 geburtstag zu feieren.
dann ist das ja wohl ne privat verantaltung oder meinst du nicht?
Der Anlass für das Fest ist glaub nicht der allein entscheidende Punkt für die Einstufung als privat.
Das wäre glaub auch zu einfach ... :p
Ich kann auch meinen Gebrutstag öffentlich feiern.
 
ja, aber wenn ich meinen geburtstag an ner grillhütte feier, brauch ich ja auch keine ausschankgenehmigung oder sonst was. weisst du wie ich das meine?

wenn ich ne grillhütte miete, da ne party mach, mit nur eingeladenen gästen (wie ich die jetzt eingeladen habe ist ja eigentlich egal, aber auf der betreffenden feier sind die leute die kommen ja schon eingeladen) und kein eintritt nehme und nichts verkaufe. ist das doch ne privatveranstaltung oder privatparty, wie mans auch nennen will.

und soweit ich weiss kann ich doch auch auf ner privatveranstaltung ne spendenbox für irgendwas hinstellen (bei meiner oma aufm geb. wars zum beispiel so, dass die keine geschenke wollte, aber da so en sparschwein hingestellt hat und wer wollte konnt da was spenden und das ging an irgeneine kinderhilfsorganisation).
die frage ist jetzt halt nur ob ich dass auch so machen kann, dass ich jedem der en euro oder mehr spendet, dafür als "danke schön" ein getränk schenken kann.
 
Wenn ihr das ganze unter Freunden macht, würde ich mich trotzdem nicht auf Spenden verlassen um die Finanzen zu decken.. macht doch eine Art Bottle-Party, Getränke sollen selbst mitgebracht werden. Das hat jetzt mit dem rechtlichen nix zu tun, aber es fiel mir dazu halt ein :D
 
wäre ne möglichkeit.
aber ich sag ja mal, das sind teilweise nur im weitesten sinne freunde.
und durch, das mit den spenden, kämen wir auf jedenfall null auf null auf und eventuell wäre noch en kleiner gewinn drin. mit dem wir das dann das nächste mal in einem größerem rahmen machen könnten.
es ist halt nur die frage, bo das rechtlich ok, wenn jemand ab so und so viel spendet, was geschenkt bekommt.
 
Eine private Veranstaltung ist "privat" solange sie nicht beim zuständigen Ordnungsamt als "öffentliche Vergnügung" angemeldet wird. Es ist dabei unerheblich ob Sie bei dir zuhause, in ner Gaststätte oder in nem Kuhstall stattfindet... privat ist privat.

Wenn du privat von deinen Gästen einen Obolus für die Getränke verlangst oder nicht, bleibt alleine dir überlassen.
Es gibt keine Rechtsgrundlage die verbietet, von deinen Gästen eine einen Geldbetrag für die Getränke zu verlangen.

Eine Schankerlaubnis (Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte/Schankwirtschaft) ist auch nicht notwendig, weil das ganze "nicht öffentliche" ist.

Zu beachten wäre allerdings ist, dass ab 22 Uhre niemand durch die Musik gestört wird, sonst könnte durch einen kurzen Besuch der Grünen eure Party schnell in ne Beerdigung (simmungsmäßig ;) ) verwandelt werden... Bei nicht angemeldeten Veranstaltungen ist eben ab 22 Uhr Zimmerlautstärke vorgeschrieben. (Thema Ruhestörung)
 
Eine private Veranstaltung ist "privat" solange sie nicht beim zuständigen Ordnungsamt als "öffentliche Vergnügung" angemeldet wird. Es ist dabei unerheblich ob Sie bei dir zuhause, in ner Gaststätte oder in nem Kuhstall stattfindet... privat ist privat.
Bist Du dir sicher, dass dies auch auf öffentlichen Grund wie einem Grillplatz gilt. :confused:

Zu beachten wäre allerdings ist, dass ab 22 Uhre niemand durch die Musik gestört wird, sonst könnte durch deinen kurzen Besuch der Grünen eure Party schnell in ne Beerdigung (simmungsmäßig ;) ) verwandelt werden... Bei nicht angemeldeten Veranstaltungen ist eben ab 22 Uhr Zimmerlautstärke vorgeschrieben. (Thema Ruhestörung)
Das kann ich allerdings bestätigen.
Stimmt, ab 22 Uhr ist dann Sense, daran hatte ich erst noch gar nicht gedacht.
 
versteh ich das richtig, ich brauch es mir garnicht so umständlich zu machen. ich könnte die getränke auch einfach verkaufen.
das mit den 22 uhr ist mir klar, aber die grillhütte liegt etwas ausserhalb vom dorf, die pa die wir haben, ist wohl eh nicht soooo gut *lol* und einer von uns kommt ausm dorf. also ich glaube kaum, dass sich da jemand beschweren wird. davon abgesehen, dass das einmal ist, da sehen die leute bei uns das net so eng.

aber um mich da mit der privat veranstaltung mal klar abzusichern, ist es doch bestimmt nicht schlecht wenn ich da noch en schild hin heng mit "privat veranstaltung" ode so. und wie ist das mit der haftung für die gäste, da hafte doch normal ich als gastgeber oder? also falls, da beispielweise einer ist der hinfällt und sich das bein bricht oder auf dem weg dahin und zurück was passiert.
könnt ich da dann nicht auf das schild dazu schreiben irgendwas wie " jeder haftet für sich selbt" oder "der gastgeber übernimmt keine haftung"
 
@GEH:
Andersrum gesagt: Privat ist alles, was man nicht als "öffentlich" Anmeldet. Wenn ich auf dem Grillplatz grille (was auch sonst ;) ) , und da meine Family und Kumpels dabei sind... dann ist das auch privat. Und wenn ich die Bratwürst an meine Schwiegermutter verkauf, weil ich sie nicht leiden kann, dann ist das auch privat.

Und hier wird halt net gegrillt, sonder gerockt. Und du verkaufst an deine Gäste keine Bratwürste, sondern des Bier.

@leirah:
Haftungsfrage:
Auch hier gilt: Privat ist privat. Jeder von uns sollte eine private Haftpflichtversicherung haben.
Alle Schäden die DU verursachst (Stagedive mit Schädelfraktur der geilen Blonden in der ersten Reihe vor der Bühne oder Gitarre ins Puplikumwerfen während der Zuschauer diese nicht mit den Händen sondern mit dem Gebiss auffängt) bist du verantwortlich.

Wenn jetzt ein Gast im Suff selbst über seine eigenen Füße stolpert dann ist das SEIN problem.
ALSO: Kein Haftungsausschluss notwendig.

Ein Schild mit "Privatparty" kannst du Spaßeshalber aufstellen, wenn es möglich wäre, dass von dem Lärm ähm sorry.. von der Musik "Fremde" angelockt werden.
 
sorry doppelpost..

Andere Frage:
Von welcher Größenordnung sprechen wir überhaupt?
20 oder 200 Gäste?

Was hindert euch an einer "öffentlichen Veranstaltung"??
Ein Anmelden einer "öffentlichen Vergnügung" kosten nix.
Was du dann brauchst ist eine Schankgenehmigung (ca. 25 Euro)
GEMA fällt nicht an, da ihr eure Eigenen sachen spielt.

Ihr hättet den vorteil, dass ihr nicht um 22 Uhr "leise" machen müsst .
 
also, es sieht so aus (das es bei wkw ne gruppe gibt zu der "party") wo wir alle eingeladen haben die wir kennen,in der gruppe sind ca. 100 leute. wobei ich davon ausgeh das höchstens die häfte kommt. also wenn es gut ist 50 leute ca.

wir bezahlen ja so schon miete für die grillhütte. wenn wir das als öffentliche veranstaltung melden, brauchen wir ja wie gesagt die ausschankgebühr (ca. 25€) und dann brauchen wir aber auch ne versicherung denk ich mal. weil bei ner öffentlichen veranstaltung ist das ja wieder anders mit der haftung.
und dann musst du noch auf jugendschutzgesetz achten.....
der aufwand lohnt sich einfach (noch) nicht. und ausserdem wollten wir ja einfach jetzt so ma testen, wie das wird und wie viele wirklich kommen und wie es ankommt.
und wenn dann wirklich einige kommen (50 fänd ich da schon viel), dann können wir dass das nächste mal mit gutem gewissen größer angehen.
 
OK!
Also macht des so. Bei 50 Leuten ist des ganze auch gut überschaubar.
By the way. Ein 5minütiger Anruf beim zuständigen Ordnungsamt würde alle Fragen klären.

Viel Erfolg bei eurer Party
 
trotzdem vilen dank, für die hilfe bzw. klärung meiner fragen
 
Ein 5minütiger Anruf beim zuständigen Ordnungsamt würde alle Fragen klären.
Wollte ich auch schon vorschlagen, hätte aber nie gewagt etwas von 5 Minuten zu schreiben. :D
Du überschätzt die Geschwindigkeit gewaltig, bis ein Mitarbeiter im Ordnungsamt überhaupt kapiert, worum es eigentlich geht.
 
Wollte ich auch schon vorschlagen, hätte aber nie gewagt etwas von 5 Minuten zu schreiben. :D
Du überschätzt die Geschwindigkeit gewaltig, bis ein Mitarbeiter im Ordnungsamt überhaupt kapiert, worum es eigentlich geht.

VORSICHT! Du sprichst mit einem Verwaltungsmenschen!:evil: :D
 
Ich dachte immer, "privat" ist alles das, wo die Leute miteinander verwandt sind, also theoretisch nicht jeder Zutritt haben kann und wo auch die Gästeanzahl 100 unterschreitet.
Also, Geburtstagsfeier mit Familie = privat, das gleiche im Anglerverein = öffentlich.
 

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