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CD/Presswerk/Gema

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JonnyMusiq
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Man nehme an eine Band produziert eine CD (Auflage 100 Stück)
Auf dieser CD sind 6 Titel, keines der Bandmitglieder ist GEMA-Mitglied, kein Titel irgendwie geschützt etc.
Das Presswerk presst die CDs/druckt Cover etc., mit der Erklärung der Band, man würde eine Gemafreistellung etc. holen. (Bracuht Presswerk ja immer).

Aber, MUSS man eine CD ohne nur einen geschützen Titel bei der Gema anmelden?
Die CD wird vorallem für PromotionZwecke verwendet und auf Konzerten für den selbstkostenpreis an fans verkauft.
 
Eigenschaft
 
Wenn Ihr die CD bei einem Presswerk machen lasst, braucht Ihr Euch mit dem Gedanken, das ohne die Freistellung der GEMA machen zu wollen, gar nicht zu beschäftigen. Seriöse Presswerke in Deutschland arbeiten ohne die Erklärung nicht, da sie sich bei evtl. Urheberrechtsverletzungen mit in das Boot der Inanspruchzunehmenden setzen würden. Und warum sollten sie das tun?

Aufgrund der GEMA-Vermutung ist jegliche Vervielfältigung anzumelden, da die GEMA prüfen muss, ob tatsächlich keine Titel geschützt sind. Brennt Ihr die CDs in Eigenarbeit (was ich bei DER Auflage ohnenhin tun würde) kräht aber im Grunde kein Huhn und kein Hahn danach. Beauftragt Ihr ein Presswek, kommt Ihr wie gesagt um die Anmeldung keinesfalls drumherum.

Grüße
Marc
 
danke für die auskunft.

die cd ist halt schon fertig und wir haben sie schon in den händen, nur bei der GEMA muss sieh alt noch angemeldet werden.
was passiert wenn man dies nicht tut?
bzw. was muss man machen um die anzumdeln?!
 
Nun, mal unter uns Pastorentöchtern. :D

Ist eine CD bereits vervielfältigt: Wer sollte auf die Idee kommen der GEMA das mitzuteilen, dass eine CD in 100er Auflage ohne Anmeldung bei der GEMA und Freistellung vervielfältigt wurde?

Aber vor allem: Ist kein GEMA-pflichtiges Repertoire drauf, heisst es eh nix als Aufwand für die GEMA, da ja kein Anspruch besteht. Ich glaube kaum, dass die GEMA da besonderes Interesse dran hat, das nachzuverfolgen...
 
du musst halt den lizenzantrag (findest du schnell im netz), der in dem fall als "freistellungsantrag" fungiert, ausfüllen un an die gema schicken, wenn das presswerk dir die cd aber auch ohne diesen schon ausgeliefert hat, naja wayne :D
 
Okay, danke euch beiden (ich stamme übrigens wirklcih aus einer pastorenfamilie xD)...

was drohen einem denn für konsequenzen falls die gema sich melden würde/etc.?! ^^
 
also ich sage es vorweg, ich weiß es nicht sicher, aber ich vermute, mehr als dich darum bitten, zu belegen, dass du kein geschütztes liedgut/texte etc. verwendest werden sie letzten endes nicht können.. allerdings ist es zb bei veranstaltungen so, dass du die bei der gema anmelden musst, also jedenfalls wenn geschüztes material gespielt wird.. und wenn es nicht gespielt wird so fordern sie, zb. bei kleinen konzerten, dennoch den nachweis, was genau die bands gespielt haben, und wenn du ihn nicht bringst, wollen sie vorab mal geld ^^ alles in allem glaube ich kaum, dass es irgendwas ändert ob du jetzt noch was machst oder nicht, aber die briefmarke und die 20 minuten die du brauchst um das teil auszufüllen.. die freistellung bekommt dann dein presswerk.. komische presswerk btw, dass die das nicht schon vorher wollten :D
 
Wie passend Floskeln sein können :D

Die GEMA würde eine Rechnung schicken, für die die Anzahl aller Titel auf der CD die Berechnungsgrundlage bilden. Wenn dann der Lizenzantrag ausgefüllt würde - mit dem Hinweis, dass die Werke GEMA-frei sind - dürfte sie die Rechnung schön wieder stornieren... ;)

Also im Grunde keine Konsequenzen, sofern wirklich keine geschützten Werke auf der CD sind.
 
. komische presswerk btw, dass die das nicht schon vorher wollten :D

naja ich musste dem presswerk halt sowas unterschreiben, dass ich es bei der gema anmelden würde, also dass die fresoitellung holen würde. somit ist das presswerk aus dem schneider.

und nein, die titel sind nicht geschützt.
wir haben sie selbst geschreiben, keiner aus der band ist gema mitglied hat iwas angemeldet.

also meint ihr, ersma warten was passiert? ^^

danke euch beiden übrigens :)
 
Gerne ;)

Genau, ich würde warten. Es wird nix passieren...

Na ja, das Presswerk wäre im Fall der Urheberrechtsverletzung trotzdem nicht aus dem Schneider, da es an der Verletzung ursächlich beteiligt war und Eure Abmachung nur für das Innenverhältnis gilt.
 
kaay :D

naaja, auch das hab ich vorher unterschrieben, dass das alles eigene songs etc sind. naja is auch wurscht, denk auch nicht, dass da was passieren wird ^^


danke dir auf jeden fall, spar ich mir 20 minuten+breifmarke etc ^^ :D:p
 
Hallo,

ich habe 2 Fragen zum Lizenzantrag Tonträger:

1. bzgl. der Werke, die man auflisten muss:

Wenn ich bei einem Song alles bis auf das Gitarrensolo komponiert habe, muss ich dann den Komponisten des Solos auch angeben oder reicht das nicht aus um genannt zu werden?
Das Solo macht ja nur einen kleinen Teil des Songs aus. Deshalb meine Überlegung.

2. bzgl. der Freistellung für das Presswerk:

In der Beschreibung zum Lizenzantrag steht, dass die Gema im Falle gemapflichtigen Materials eine Freistellung ans Presswerk faxt, vorausgesetzt man hat die Faxnummer angegeben.

Heißt das, dass man das im Falle gemafreien Materials selbst machen muss oder tut das auch die Gema?

Danke im Voraus :)

MfG
 
Beeeernd, wo bist du? ;)

ich hätte auch noch eine dritte frage anschließend zu meinem obigen post:

sollten/müssen wir sowas wie

all songs written by..
all lyrics written by..

unterbringen auf dem artwork (hinten bzw. innen wo die lyrics stehen)?

wie siehts mit der verwendung des copyright zeichens aus?
darf/soll man das?


Bitte um fachkundige Antwort. :)
 
Ich bin kein Jurist und auch nicht sonderlich erfahren in solchen Dingen. Aber ich würde selber das ganze Werk einfach unter eine vernünftige Lizenz stellen, dann ist jedem klar worum es geht.

Die Creative Commons würde sich anbieten, vielleicht im Modus "Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung" (letzteres würde ich persönlich zulassen, aber das ist Geschmackssache)


Damit wäre jedem klar unter welchen Bedienungen das Werk vervielfältigt wird, was erlaubt ist, was nicht und wer das Copyright bzw. in dem Fall das Copyleft hat.


Edit: Noch ein Zusatz: Es ist einem GEMA-Mitglied nicht möglich ein Werk unter die CC zu stellen, da er die nötigen Rechte abgetreten hat. Ein und für sich sollte ein Presswerk auch ohne Freistellung arbeiten, wenn der Inhalt entsprechend lizensiert ist. Wie das in der Praxis aussieht weiß ich nicht, würde mich aber sehr interessieren.
 
ok, danke schon mal. :)

abgesehen von CC würd ich gern noch wissen, ob man das herkömmliche copyright zeichen mit jahreszahl versehen benutzen darf und so einen satz wie "all rights reserved".

außerdem stehen noch 2 fragen aus meinem ersten beitrag aus. :)

mal sehn, wann der bernd wieder on-board ist..
 
Beeeernd, wo bist du? ;)

don't panic! Ist momentan eine etwas strange Zeit mit lauter Kleinkram, der aber auch bindet!

Hallo,
ich habe 2 Fragen zum Lizenzantrag Tonträger:
1. bzgl. der Werke, die man auflisten muss:

Wenn ich bei einem Song alles bis auf das Gitarrensolo komponiert habe, muss ich dann den Komponisten des Solos auch angeben oder reicht das nicht aus um genannt zu werden?
Das Solo macht ja nur einen kleinen Teil des Songs aus.

Nur, weil ein Gitarrist ein Solo auf einen bestehenden Song (die Schöpfungshöhe orientiert sich z.B. maßgeblich an der Melodie) einspielt, ist er noch nicht unbedingt Miturheber eines Songs. Wenn das ein externer "Lohnmusiker" einspielt, wird sein Beitrag über die so genannte Künstlerquittung einmalig abgegolten.
Ist man aber eher der Typ "FamlienBandMensch" und die Truppe ein "gemeinsamer Haufen", kann man "freundschaftlich" der Meinung sein, dass der Gitarrist an diesem Stück auch "mitkomponiert" habe, dann tragt ihn als Komponist mit ein.

2. bzgl. der Freistellung für das Presswerk:
In der Beschreibung zum Lizenzantrag steht, dass die Gema im Falle gemapflichtigen Materials eine Freistellung ans Presswerk faxt, vorausgesetzt man hat die Faxnummer angegeben.
Heißt das, dass man das im Falle gemafreien Materials selbst machen muss oder tut das auch die Gema?

Eher Nein! Im Freistellungsfalle willst Du ja Kosten/Gebühren sparen. Verlasse Dich da a) auf niemanden Dritten und b) liegt das monetäre Interesse ja ohnehin bei Dir. Also: selbst das Presswerk informieren.

sollten/müssen wir sowas wie
all songs written by..
all lyrics written by..
unterbringen auf dem artwork (hinten bzw. innen wo die lyrics stehen)?

Dient primär Eurer Selbstdarstellung! Habt Ihr Platz? Dann schreibt es drauf.

wie siehts mit der verwendung des copyright zeichens aus?
darf/soll man das?
Urheberrechtsschutz hat/haben der/die Autor/en automatisch mit der Schaffung des Werkes. (c) hin oder her weist die eventuell Begierigen da lediglich nochmals darauf hin. Es hält aber auch nicht von Begehrlichkeiten ab.

lg.
 
Alles klar, vielen Dank Bernd! :)
 
Hallo,

ich habe da eine kleine Frage: Da man offensichtlich nicht um eine GEMA-Meldung bei der CD-Pressung drum rum kommt, wie sieht es da mit den Songs auf der bandeigenen Homepage aus, die man bisher kostenlos dort angeboten hat? Jemand hat einmal gelesen, dass man pro Download zahlen müsste, wenn man diese bei der GEMA anmeldet. Oder sind das zwei paar Schuhe, die GEMA-Anmeldung an sich, und die Anmeldung der CD-Pressung?

Nachtrag: Man möchte unbedingt weiterhin Songs kostenlos auf der Homepage anbieten, und mit der GEMA möglichst gar nichts[/i] zu tun haben! Jedoch ist dann die CD-Pressung noch möglich?

Danke für eine Aufklärung!

Grüße :)
 
Hallo,

ich habe da eine kleine Frage: Da man offensichtlich nicht um eine GEMA-Meldung bei der CD-Pressung drum rum kommt, wie sieht es da mit den Songs auf der bandeigenen Homepage aus, die man bisher kostenlos dort angeboten hat? Jemand hat einmal gelesen, dass man pro Download zahlen müsste, wenn man diese bei der GEMA anmeldet. Oder sind das zwei paar Schuhe, die GEMA-Anmeldung an sich, und die Anmeldung der CD-Pressung?

Nachtrag: Man möchte unbedingt weiterhin Songs kostenlos auf der Homepage anbieten, und mit der GEMA möglichst gar nichts[/i] zu tun haben! Jedoch ist dann die CD-Pressung noch möglich?

Danke für eine Aufklärung!

Grüße :)


Die GEMA-Freistellung für das Presswerk hat mit einer Anmeldung bei der GEMA und mit den Download auf der Homepage nichts zu tun! Das sind alles völlig verschiedene Dinge.

Die Freistellung für das Presswerk ist im Prinzip nur die Absicherung (für alle Parteien, aber insbesondere für das Presswerk), dass die Stücke, die sie da auf eine CD pressen, eben GEMA-frei sind, sprich: keine Lizenzgebühren kosten. Die GEMA gibt damit dem Presswerk einfach die Bestätigung, dass die Stücke gepresst werden dürfen, ohne dass das Presswerk dafür Gebühren an die GEMA zahlen muss.

Schön formuliert von Bernd auch hier: https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/183440-gema-freistellung.html

Solange die Songs nicht bei der GEMA (oder sonstigen Verwertungsgesellschaften) gemeldet und registriert sind, können sie auf einer Homepage zum Download gestellt werden. Man kann seine Songs also online veröffentlichen und trotzdem auf CD pressen lassen - sofern man die vollen Urheberrechte daran hat; aber das hat mit der GEMA rein gar nix zu tun...

Ich hoffe zumindest ich hab Recht! :D

Grüße
 

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