Steinberg Key

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Hallo!
Ich habe mal eine Frage: Den Dongle für alle Steinbergprodukte kann man ja seperat erwerben. Heißt das, dass ich dann zwei Lizensen für mein Cubase habe, und es somit auf zwei pcs benutzen kann?
 
Eigenschaft
 
Nein, das ist leider nicht so.

Man kann zwar Lizenzen über den Syncrosoft Server von einem auf den anderen Key übertragen, aber nicht kopieren. Das heißt, man muss den Dongle immer dabei haben, wenn das Programm oder das VSTi laufen soll.

Also immer schön auf den Key aufpassen! Leider!
 
kann ich nur bestätigen...

RATE MAL WER SEINEN SX3 KEY VERLOREN HAT....:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
:(
 
Eine Lizenz ist ein immaterielles gut und auch wenn Du den Key verlierst bleibst Du im besitz der Lizenz. Ergo sollte es eigentlich kein Problem sein, oder nicht:confused:

Grüße
Nerezza
 
Das kommt darauf an:

Hier Auszüge von der Steinberg-Website:

Hinweise zu verloren gegangenen oder defekten USB Keys

Ich habe aus Versehen meinen USB Key verloren! Wird dieser von Steinberg ersetzt?

Eine einfache Antwort: Nein. Nur Sie allein sind für den USB Key und den darauf enthaltenen Lizenzen verantwortlich. Wenn der USB Key verloren wurde, gibt es keine andere Lösung als den Neukauf der Produkte bzw. Lizenzen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihre Armbanduhr verloren: Würden Sie einen Ersatz vom Hersteller bekommen? Sehr wahrscheinlich nicht. Passen Sie auf Ihren USB Key gut auf! Es ist kein Problem, Handbücher, Installationsmedien oder andere Produktkomponenten zu ersetzen aber nicht den USB Key mit Lizenzen.

Ich habe ein Produktpaket mit einem USB Key erhalten aber dieser funktioniert überhaupt nicht (die rote LED leuchtet nicht wenn dieser angeschlossen ist). Es scheint, der USB Key ist einfach defekt (DeadOnArrival, Fabrikationsfehler). Wie bekomme ich Ersatz?

Bitte geben Sie das komplette Paket an Ihren Händler zurück und lassen es gegen ein neues austauschen. Händler können diese Pakete an Steinberg zurücksenden.

Mein USB Key funktionierte bisher einwandfrei aber nun scheint es einen Defekt ohne physikalische Fremdeinwirkung zu geben.

In diesem Falle wenden Sie sich bitte an Ihren Vertrieb um Ersatz für den USB Key und den darauf befindlichen Lizenzen zu bekommen. Ihr Vertrieb wird Sie nach Ihrer USB Key Nummer fragen. Sie können diese Nummer durch das transparente Gehäuse ablesen. Ihr Vertrieb wird sie ggf. anweisen, den defekten USB Key an ihn zu senden.

Mein USB Key wurde mir gestohlen!

Diebstahl wird gleichwertig behandelt wie versehentlicher Verlust des USB Keys und erfordert den Neukauf der Produkte/Lizenzen (siehe oben). Allerdings können Sie versuchen, Ihre Versicherung zu involvieren um einen Ausgleich der Kosten für die Neuanschaffung von Produkten zu bekommen. Das setzt voraus, dass der USB Key (und die darauf enthaltenen Lizenzen) von einem Versicherungsvertrag abgedeckt ist, der auch Diebstahl beinhaltet. Wir empfehlen, dass gegebenenfalls nachzuholen. Weitere Details sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.

Also, so einfach ist das eben doch nicht. Die Lizenz ist auf dem Dongle; also hat derjenige, der das Dongle hat, auch die Lizenz.

Es wird daher sehr schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass man rechtmäßiger Inhaber einer Lizenz war oder ist.
 
Eine Software Lizenz ist in Deutschland an eine natürliche bzw. juristische Person (z.B. GmbH Firma) gebunden. Nicht an Sachen, wie einen Dongle. Das weiss auch Steinberg - da bin ich mir ganz sicher!

Steinberg hat die Möglichkeit eröffnet, sich mit seinen Steinberg Software Produkten direkt bei Steinberg über das Internet zu registrieren. Als möglicher Beweis könnte diese Registrierung u.U. sehr hilfreich sein.

Topo :cool:
 
In der Praxis reicht die Online-Registrierung eben leider nicht aus, denn obwohl die Software auf einen User registriert ist, läuft diese eben nicht ohne Dongle. Die Registrierung ist wohl eher als Nachweis gedacht, dass man im Besitz einer legalen Cubase-Version ist, mit der man im Cubase-Forum oder über die Website Support erhält.

Der Dieb bzw. Finder eines Dongles mit Lizenzen hingegen bekommt eine entsprechende Cubase-Version zum Laufen. Er ist zwar nicht der Eigentümer, aber der Besitzer (das heißt momentan befindet er sich im - ob rechtmäßig oder nicht ist hier egal - Besitz der Lizenzen).

Ob diese Praxis vor deutschen oder ausländischen Gerichten standhalten würde ist eine andere Frage. Mir ist bislang jedenfalls kein Fall bekannt, dass Steinberg erfolgreich auf Ersatz einer verlorenen oder gestohlenen Lizenz verklagt worden wäre.

Die Aktivierung-Lösung von Native Instruments ist sicher kunden-, wohl aber auch hackerfreundlicher.
 
Eine Software Lizenz ist in Deutschland an eine natürliche bzw. juristische Person (z.B. GmbH Firma) gebunden. Nicht an Sachen, wie einen Dongle. Das weiss auch Steinberg - da bin ich mir ganz sicher!

Genau so sehe ich das auch. Steinberg kann viel auf seiner Seite schreiben, wenn der Tag lang ist. Und der Vergleich mit der Uhr hinkt ja wie ein Pferd mit zwei Beinen. Schließlich geht es nicht um den Dongle (den muss man dann halt nochmal neu kaufen), sondern um das Recht die Software zu benutzen. Und dieses Recht ist nicht an den ollen Dongle gebunden.

Grüße
Nerezza

Edit:

Er ist zwar nicht der Eigentümer, aber der Besitzer (das heißt momentan befindet er sich im - ob rechtmäßig oder nicht ist hier egal - Besitz der Lizenzen).

Das ist unsinn. Die Lizenz ist eine Erlaubnis etwas zu tun. Und eine Erlaubnis kann kaum geklaut werden oder verloren gehen. Das Funktioniert einfach nicht. Das wäre so, als wenn jemand eine Idee von Dir klauen würde und Du Dich danach nicht mehr an sie erinnern könntest.
 
Der Vergleich mit der Uhr ist tatsächlich Humbug. Softwarelizenzen sind nicht physisch, auch wenn sich Steinberg auf den Kopf stellt. Da können die in ihre Lizenzbedingungen schreiben, was sie wollen. Außerdem haben die EULAs, welche bei der Installation eingeblendet werden, hierzulande ohnehin keinerlei rechtliche Grundlage.

Ein passenderer Vergleich wäre der mit dem Auto: Wenn jemand den Autoschlüssel (Dongle) klaut, ist er nicht automatisch Besitzer des Wagens, auch wenn er damit fahren kann. Der Besitzer steht immer noch im Fahrzeugbrief und nur er hat das Recht über den den Wagen zu verfügen.

Was leider noch fehlt, sind passende Gesetze und ordentliche Gerichtsurteile zu dem ganzen Thema. Die meisten Geschichten werden auf Kulanz geregelt oder enden mit einem Vergleich (fast immer zu Gunsten der Kunden).
 
Ich glaube, dass Steinberg nicht wirklich jemals so einen Prozess führen wird. Da wird es, wenn man als Lizenznehmer seinen Standpunkt glaubhaft und nachhaltig vertreten kann, immer aussergerichtliche Lösungen geben.

Topo :cool:
 
Vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt:

Mit Lizenz meinte ich inhaltlich die "technische" Möglichkeit, eine unrechtmäßig erworbene Software zum Laufen zu bringen.

Auch ich halte die offiziell von Steinberg gegenüber den Kunden vertretene Praxis für problematisch.

Ich vermute auch, dass solche Fälle - wenn der User nicht bereit ist, sämtliche Software neu zu kaufen - eher kulant zu Gunsten des Kunden sowie "verschwiegen" gehandhabt werden. Aber gerade deshalb hört und liest man kaum darüber bzw. geht es wohl selten vor Gericht.
 
Diese Diskussion haben wir mehrfach im offiziellen Steinbergforum geführt. Fruchtlos.
Die Lösung mit dem dongle hat Vorteile und Nachteile, so wie jede andere Kopierschutztechnik ebenfalls.
Kleines Beispiel?
Du hast es verdammt eilig, hats gerade dein Lieblingsinstrument zerschossen, und wieder neu installiert. Und bei NI ist der server down........

Ob man da gerichtlich gegen vorgehen kann und muß, ist natürlich noch eine ganz andere Frage. Schließlich ist das ja kein Geheimnis, und man kann sich das vor'm Kauf überlegen, ob man 799 Teuro einem klitzekleinen USB-Stick anvertraut.
 
Persönliche These: Die Thematik des vielbewegten und damit potentiell verlierbaren Steinberg-Dongles wird überbewertet, weil meiner Ansicht nach gar nicht so viel "mobil recordet" wird, wie uns das die Werbung mittels Notebook-Nomaden immer vermitteln will.

Und auch wenn wir von Produzenten o.ä. sprechen: wo die hinpilgern, gibt es zur DAW mit Sicherheit auch immer den Dongle vor Ort.

Relevanter wird die Sache dann bei iLok, sprich Plugin-Fragen. Aber auch da sind die Standards mittlerweile extrem verbreitet.


Der Dongle wird hinten (also in Sicherheit) an den Rechner gesteckt und vergessen, dann passiert da auch nix.
Und wenn man ihn doch mal mitnehmen muss, hat er die gleiche Priorität wie Schlüsselbund und Geldbeutel.

Das ist für mich überhaupt kein Thema irgendwelcher rechtlicher Sachverhalte (so korrekt die auch sein mögen), sondern die Kombination aus Tatsachen und gesundem Verstand.

Und wenn das Haus mitsamt Dongle abfackelt, ists ne Frage der Prioritäten ;).
 
Hallo,

ich kann mich da kfir aus Erfahrung nur anschliessen.

Ich benutze meinen Dongle für gewisse Aufnahmen mobil und das Ding wird so heilig behandelt wie der Autoschlüssel, ohne dem ich sonst gar nicht mehr nach hause kommen würde.
Vor allem wenn man weiß, dass an diesem Dongle ein paar hundert euro "kleben", dann wird man ihn bestimmt n icht so rumliegen lassen und wer das macht: dem ist auch nicht mehr geholfen :D

nichts desto trotz muss ich mich der Masse anschließen. Ich glaube das Steinbergs Aussage auf der Homepage juristisch nicht ganz haltbar sein wird. Aber wir sehen ja bereits, dass es, sehr wahrscheinlich, bisher keinen rechtlichen Fall in dieser Richtung gab und es somit auch immer eine "andere" Lösung zu geben scheint.

Vielleicht ist das auch ein wenig Taktik um die User sensibler für den besitz des Dongles zu machen und damit unnötigen Verlust + Supportaufwand zu sparen. (So macht das ein Professor z.B. auch, Angst fördern um konzentration zu erreichen :D).

Lieben Gruß
 
Vielleicht ist das auch ein wenig Taktik um die User sensibler für den besitz des Dongles zu machen und damit unnötigen Verlust + Supportaufwand zu sparen. (So macht das ein Professor z.B. auch, Angst fördern um konzentration zu erreichen :D).


Davon würde ich mal schwer ausgehen.
Was wäre denn die Alternative?
"Falls Sie Ihren Dongle doch einmal verlieren sollten, steht Ihnen der Rechtsweg offen."

Oder mit anderen (sarkastischen) Worten: wir könnten euch die Lizenzen auch per Mail schicken, macht was ihr wollt, der Dongle hat keinerlei Fundament.

Ich denke es ist klar was aus geschäftlicher Sicht mehr Sinn macht...;)

"Recht" ist letztendlich halt ein Spiel in dem das eine so lange als wahr verkauft wird bis es jemand erfolgreich widerlegt...
 
Relevanter wird die Sache dann bei iLok, sprich Plugin-Fragen. Aber auch da sind die Standards mittlerweile extrem verbreitet.


Der Dongle wird hinten (also in Sicherheit) an den Rechner gesteckt und vergessen, dann passiert da auch nix.

Äh, auch auf einen Steinberg-Key passen diverse plugin-Lizenzen.

Und, leider steckt der dongle beim laptop irgendwie immer "griffbereit".
Ja, selbst beim liverecording im Tempel zur als heilig bezeichneten Messe kommt das Ding immer wieder in die Hosentasche...:cool:
 
Das ist mir schon bewusst, aber verglichen mit iLok dürfte das eine recht kleine Auswahl sein.
 
Sorry wenn das jetzt nicht produktiv zum Thema beiträgt, aber stört es wirklich gar keinen von euch dass man alle Vorteile die Software bringt wieder künstlich kastriert und die Funktionalität an einen USB-Stick bindet?
Wäre ich Cubase Nutzer würde es mich schon massig ägern dass ich weniger Komfort hab als jemand der sich die Software gekeckst hat. (So viele wie hier im Forum augenscheinlich aktuelle und teure Software auf absolut unpassender Hardware haben nehme ich mal an dass es auch trotz Dongle möglich ist)


Für mich ist so ein Dongle ein absolutes Totschlagargument beim Softwarekauf. Geht das nur mir so oder ist euch diese Gängelung wirklich völlig egal? Immerhin blättert man ja ne Menge Geld für die Produkte aus dem Hause Steinberg hin.
 
Für mich ist so ein Dongle ein absolutes Totschlagargument beim Softwarekauf. Geht das nur mir so oder ist euch diese Gängelung wirklich völlig egal? Immerhin blättert man ja ne Menge Geld für die Produkte aus dem Hause Steinberg hin.

Für mich halte ich das bei neuer Software genauso. Auf meinen Rechnern liegt ungefähr für 15.000€ legale Software (nutze ich für Job und Hobby) und das einzige Programm mit Kopierschutzhardware ist Cubase. Dies ist die einzige (noch) von mir akzeptierte Ausnahme weil ich Cubase schon seit Anfang der Neunziger nutze und sehr gut damit klar komme. Noch gibt es nichts besseres für mich. Unterwegs nutze ich Samplitude SE und Reaper. Und wenn Reaper weiter in diesem Tempo weiter entwickelt wird, bin ich irgendwann donglefrei.

Wavelab habe ich für mich schon abgeschrieben. Eigentlich ist es ein klasse Programm und nachdem ich V3 ewig genutzt habe wollte ich vor kurzem auf eine aktuelle Version upgraden. Da aber Steinberg jetzt auf den Dongle setzt, setze ich auf Soundforge. Pech gehabt.

Ich bin relativ viel mit dem Zug unterwegs und das ist für mich eine Horrorvorstellung: Gemütlich Musik machen im Großraum ICE, Zug hält, 20 Leute steigen aus und der Dongle gleich mit - samt allen Softwarelizenzen. Das geht so schnell, dass man kaum keine Chance hat. Natürlich könnte man den Dongle für die Dauer der Zugfahrt mit einem Kensington-Lock an die Stuhllehne ketten oder einen USB-Hub in die Innenseite der Laptoptasche nähen und dann die Tasche mit einem Schloss verschließen.

Dieser ganze Aufwand nur um meine legal erworbene Software nutzen zu dürfen geht mir dann doch zu weit. Da nutze ich lieber anderweitig geschützte Produkte. Der Dongle bleibt dann zu Hause oder er wird ganz tief im Koffer vergraben.
 
Für mich ist so ein Dongle ein absolutes Totschlagargument beim Softwarekauf. Geht das nur mir so oder ist euch diese Gängelung wirklich völlig egal?

Ja und nein.

Dongle-Vorteil ist halt, dass ich die Software auf verschiedenen Rechnern (zuhause, Ü-Raum, Laptop unterwegs, neuer PC gekauft) beliebig einsetzen kann. Man versuche das per Online-Registrierungen ...

Hinzu kommt, dass man zumindest im Profibereich reine Recording-Rechner so blank wie möglich lässt. Also ohne für Onlinelizensierung nötige Internetanbidung.

NAchteil ist, das das Ding halt kaputt gehen kann. Meist selbst Schuld, da USB-Einstecker aufgrund ihrer Kleinheit oft nicht sorgfältig genug behandelt werden. Allerdings schleppe ich auch die negative Erfahrung mit mir herum, dass vor Jahren mein VST-Dongle schon werksseitig aus der Packung kaputt war und langwierig über Händler/Steinberg ersetzt werden musste.

Fakt bleibt:

# dass man seinen Dongle eben nicht "verlieren" darf. Genausogut kann ich auch die CD/DVD "beim Umzug verlieren". Das darf eben nicht vorkommen. Oder hat schon jemand ein Buch beim Verlag nachgefordert, weil er es nicht mehr finden kann?

# dass die Hersteller berechtigte Interessen haben, sich gegen die Verbereitung gecrackter Kopien zu schützen. Wem (wie mir) sowohl Dongels als auch umständliche und Rechner-einschränkende Online-Lizensierungen lästig sind, muss halt auch Alternativen aufzählen können. Leider gibt's da keine, da Millionen von gierigen Internet-Usern jede Schwäche sofort ausnutzen würden. Man beachte nur mal den Softwarebereich im Recording-Forum, wo seit Jahren Leute Besitzer einer 100-Euro-Gitarre Fragen zum Betrieb von >500-Euro-Software stellen.
 

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