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Sampler Beitrag und GEMA

Rage79
Rage79
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Hallo

Mal angenommen jemand hat demnächst ein Lied von sich auf einem Sampler der offiziell vertrieben wird.
Der Labelinhaber sagt, dass die Produktion, die eigens für den Sampler gemacht wurde, dadurch gema pflichtig wird. mehr war aber auch nicht aus ihm rauszukriegen, da er sich anscheinend selber nicht sonderlich auskennt... nun allgemeine fragen:

wenn ein (beispielsweise) gastwird den sampler spielt, dann muss er dafür gema zahlen?
Die Band darf den song in EIGENPRODUKTION ohne kosten auf ihrer eigenen cd veröffentlichen?
wenn ein gastwirt die eigenproduktion der Band von dem song spielt, muss er nicht zahlen?
wenn die Band den song live spielt, muss auch niemand zahlen?
 
Eigenschaft
 
Bin kein GEMA-Profi... aber nach dem was ich hier aufgeschnappt habe:
- Die GEMA kümmert sich (in erster Linie) nicht darum, was auf der CD drauf steht, auf der ein Lied ist... sondern darum, ob die Komposition an sich in ihr Metier fällt (was btw imemr der FAll ist, solange man nicht explizit das Gegenteil erklärtz, Stichwort GEMA-Vermutung)
- Wenn ein nicht GEMA-freies Lied im nicht-privaten Rahmen gespielt wird, muss der "Verwerter" (in deinem Beispiel der Gastwirt) zahlen
- dito, wenn es auf irgendeine Weise vertrieben (z.B: auf Silberling gepresst und verkauft) wird
- das trifft (jetzt betreten wir den Bereich dessen, was ich nur als Hörensagen kenne) auch auf die Rechteinhaber (z.B. die Band, die das Lied geschrieben hat oder der Komponist) zu... wenn Band x also ihre (nicht GEMA-freien) Lieder auf CD vertreibt, dann müssen sie dabei GEMA-Gebühren zahlen, um dann mehr oder weniger (eher weniger - Verwaltungsaufwand usw...) die gleiche Summe von der GEMA ausgezahlt zu bekommen. Diese Regelung macht eigentlich maximal Sinn, wenn ein Label den Vertrieb übernimmt... (und auch darüber kann man sich streiten, aber lassen wir das GEMA-Gebashe einmal stecken)
- Wenn die Komposition live gespielt wird, dito (solange nicht im privaten Rahmen)
 
klingt vielleicht alles ein bisschen kompliziert, geht aber leider nicht anders:
Mal angenommen jemand hat demnächst ein Lied von sich auf einem Sampler der offiziell vertrieben wird.
Der Labelinhaber sagt, dass die Produktion, die eigens für den Sampler gemacht wurde, dadurch gema pflichtig wird. mehr war aber auch nicht aus ihm rauszukriegen, da er sich anscheinend selber nicht sonderlich auskennt... nun allgemeine fragen:
unsinn, euer lied wird nicht gema-pflichtig. vielleicht ist der sampler gemapflichtig, weil ein song von einer anderen band bei der gema gemeldet ist, aber euer werk gehört erst zum gema-repertoire, wenn ihr euch und damit ihn bei der gema anmeldet.

wenn ein (beispielsweise) gastwird den sampler spielt, dann muss er dafür gema zahlen?
für songs, die gema-gemeldet sind, muss er gema zahlen.

Die Band darf den song in EIGENPRODUKTION ohne kosten auf ihrer eigenen cd veröffentlichen?
wenn ihr den song selbst geschrieben habt, natürlich.
ob aber die selbe aufnahme, hängt davon ab, wer die leistungsschutzrechte an der aufnahme besitzt. das steht im vertrag, den ihr mit dem produzenten abgeschlossen habt.

wenn ein gastwirt die eigenproduktion der Band von dem song spielt, muss er nicht zahlen?
wenn die Band den song live spielt, muss auch niemand zahlen?
wenn der song nicht gema-gemeldet ist und ihr eure aufführungsrechte nicht von jemand anderen vertreten lasst, nein.
 

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