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Coversongs auf Internetpräsenz - GEMA vs. Urheberrecht

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rocker87
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Hallo,

über die GEMA Abgaben für Coversongs auf Internetseiten von Bands wurde ja schon des öfteren gesprochen, nach einem Gespräch mit der GEMA, wurde mir ebenfalls der Betrag von 150Eur / Jahr + MwSt. genannt.

Weiterhin wurde aber erwähnt, dass man von den Urhebern der Songs die Erlaubnis benötigt, diesen Song gecovert so online zu stellen.

Jetzt wollte ich mal gerne nachfragen, wie ihr bei sowas vorgegangen seid, wo man so rechte herbekommt, ob das "in Amerika" überhaupt jemanden interessiert.... hier auch die Frage wies mit Youtube aussieht, da ist ja alles voll voller Covers... ?

Die 150 Euro im Jahr wären ja ok, aber ich sehs als Schwierigkeit an, die an so eine genehmigung zu kommen... gerade wenns amerikanische Labels sind...

Weiterhin überlege ich, die Videos nicht direkt auf der Homepage einzubinden, sondern einen externen Link auf Youtube zu setzen (Link, nicht einbetten!) damit die Gema-Pflicht wegfällt....

Wäre nett wenn da einer seine Erfahrung / Meinung mit der Thematik schildern könnte!
 
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Hallo,

ich würde mich gerne an die Frage anhängen, allerdings geht es mir um einfache Cover von Bands, wo ich ne Gitarrenspur oder so mitspiele. Hatte bereits schonmal ne Mail an die Gema geschrieben leider ohne Antwort.

Klar, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann, aber vielleicht weiß ja jemand irgendwie was oder hat selbst Erfahrungen damit. Google spuckt leider nichts aus.

MfG :)
 
Weiterhin wurde aber erwähnt, dass man von den Urhebern der Songs die Erlaubnis benötigt, diesen Song gecovert so online zu stellen.

Haben das die Leute von der GEMA gesagt? Die GEMA ist doch genau dafür da, dass man den Urheber NICHT mehr einzeön um Erlaubnis fragen muss...

Oder verwechselst Du das mit einer "Bearbeitung"? Reines Nachspielen ohne große Änderungen gilt als Covern, wenn man aber einen Song ändert, ist das eine genehmigungspflichtige Bearbeitung

Weiterhin überlege ich, die Videos nicht direkt auf der Homepage einzubinden, sondern einen externen Link auf Youtube zu setzen (Link, nicht einbetten!) damit die Gema-Pflicht wegfällt....

Dieser kleine Trick funktionierte nur früher, als YouTube und die GEMA noch eine gültige Vereinbarung hatten. Die YouTube hat damals schon selbst GEMA gezahlt, wenn man einfach Links gesetzt hat, wurde die Gebühr kein zweites Mal fällig - ist schon bezahlt, so damals die Logik. Im Moment streiten sich aber GEMA und YouTube wieder. Es verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube, GEMA-Material bzw. sonstige urheberrechtlich geschützte Sachen hochzuladen.
 
Für Cover braucht man keine Genehmigung, mann muss aber bezahlen. Für Bearbeitungen braucht man die Zustimmung des Rechteinhabers.
Das HÄTTE dir die Gemastelle aber sicher genauso gesagt.
 
auch ich habe in einem ähnlichen fall angefragt und mir wurde auch gesagt, dass sobald man die cover mit eigenen bildern oder eigenem text (also man sich bei dem covern filmt) in verbindung bringt, dies der zustimmung des inhabers bedarf
 
das problem liegt denke ich darin, dass die gema nicht für alle songs die online-verwertungsrechte wahrnimmt, weil bei alten songs in den wahrnehmungsverträgen von internet noch keine rede war.
die gema hat zwar alle mitglieder dazu aufgefordert, auch die online-verwertungsrechte an die gema zu übertragen, das haben bisher aber offenbar nur wenige gemacht. deswegen gabs ja vor kurzem auch mal eine interessante diskussion.
wo die zewitliche grenze liegt weiß ich nicht, aber wenn jemand mal bei der gema anruft, kann er sich gerne erkundigen, würde mich auch interessieren.

sprich, ihr müsstet für jeden titel bei der gema nachfragen, ob sie die rechte für den jeweiligen song auch online vertritt.
ansonsten müsst ihr direkt zum urheber/verlag, die werden euch aber aller voraussicht nach ignorieren, weil das peanuts für sie sind.


auch ich habe in einem ähnlichen fall angefragt und mir wurde auch gesagt, dass sobald man die cover mit eigenen bildern oder eigenem text (also man sich bei dem covern filmt) in verbindung bringt, dies der zustimmung des inhabers bedarf
also text verändern geht nicht, das ist ne bearbeitung, für die braucht man ne erlaubnis.
video: streng genommen ja, da die nutzung in filmen nicht von der gema wahrgenommen wird. wenn du dich aber selbst filmst, wie du den song performst kann ich mir nicht vorstellen, dass das probleme gibt.
 
Hi, ist denn die Veröffentlichung von nur ca. 20 Sekunden Ausschnitten eines nachgespielten Coversongs (unverändert) kostenlos/gestattet?
 
nein, das ist eine oft verbreitete unwahrheit.
 
... und um gleich mit einer weiteren "urban legend" aufzuräumen: das gilt genauso für die falsche Behauptung, dass (maximal) acht Takte generell unters Zitatrecht fielen.
 
... und um gleich mit einer weiteren "urban legend" aufzuräumen: das gilt genauso für die falsche Behauptung, dass (maximal) acht Takte generell unters Zitatrecht fielen.
*g* wir spielen unsere coversongs immer im 10000/4-takt :D
 
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Also irgendwie blicke ich trotzdem nicht durch.Ich hatte z.b. vor eine Profilseite (bin Sänger) auf Myspace zu machen wo ich so 2-3 coversongs (Musik von Simple minds und ich plärre dazu) reinstellen wollte als so ne art vorstellung meiner Stimme.Ist das nun ok oder muss ich da auch die GEMA fragen oder sonstwen?
 
Ich habe mir die Myspace Nutzungsbedingungen jetzt zwar nicht durchgelesen, dort dürfte allerdings, wie auch bei youtube, facebook und Konsorten das Hochladen von Material dessen Urheberrechte man nicht besitzt, verboten sein.
Generell ist für das Einholen der Rechte der Plattormbetreiber zuständig, also youtube, myspace, facebook, ... selber. Da mir aber keine Social Media Plattform bekannt ist, die das für ihre Nutzer macht, ist bei der GEMA gemeldetes Material auf diesen Seiten illegal. Natürlich sind die Rechteinhaber derzeit noch kulant mit der Materialnutzung auf den genannten Plattformen. Sollte sich das aber irgendwann einmal ändern, kann dies böse Folgen für den Nutzer haben.

Wenn du dir aber eine eigene Homepage bastelst, bist du selber der Anbieter und kannst dir die Urheberrechte von der GEMA holen. dort gibt es einen eigenen Tarif für Webseiten.
Allerdings gibt es natürlich auch noch andere Rechte wie das Bearbeitungsrecht, das vom Urheber direkt eingeholt werden muss. Für nähere Infos dazu, am besten einmal hier im Board nach "Bearbeitung" suchen, dazu wurde schon sehr viel geschrieben.
 
Also irgendwie blicke ich trotzdem nicht durch.Ich hatte z.b. vor eine Profilseite (bin Sänger) auf Myspace zu machen wo ich so 2-3 coversongs (Musik von Simple minds und ich plärre dazu) reinstellen wollte als so ne art vorstellung meiner Stimme.Ist das nun ok oder muss ich da auch die GEMA fragen oder sonstwen?

Nein, da kannst Du niemanden fragen, es ist einfach nicht erlaubt. MySpace hat keine GEMA-Vereinbarung abgeschlossen.
 
Danke für die Auskunft ;-)
 
Also irgendwie blicke ich trotzdem nicht durch.Ich hatte z.b. vor eine Profilseite (bin Sänger) auf Myspace zu machen wo ich so 2-3 coversongs (Musik von Simple minds und ich plärre dazu) reinstellen wollte als so ne art vorstellung meiner Stimme.Ist das nun ok oder muss ich da auch die GEMA fragen oder sonstwen?

Fragen nich aber zahlen.
Du musst schlichtweg Kohle an die GEMA abdrücken, dann darfst du das.

Höchstens du hast Glück und findest Songs von Künstlern, die kein GEMA Mitglied sind. Wie wir z.B. ;)
Dann müsstest du es eigentlich dürfen, solange du klar angibst, von wem der Song ist und ihn nicht als deinen eigenen verkaufst.
 
Höchstens du hast Glück und findest Songs von Künstlern, die kein GEMA Mitglied sind. Wie wir z.B. ;) Dann müsstest du es eigentlich dürfen, solange du klar angibst, von wem der Song ist und ihn nicht als deinen eigenen verkaufst.
Nö. Er muss sich die Zustimmung der Nicht_GEMA_Mitglieder einholen.
 
Stimmt, wenn der Urheber dagegen ist, darf mans natürlich auch nicht.
Hm dann könnte ich einige Anzeigen stellen, wenn ich wollen würde... ;)
 

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