• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Zutrittsgeschützte Bereiche einer Homepage

  • Ersteller hanksinclair
  • Erstellt am
H
hanksinclair
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
27.12.10
Registriert
27.11.09
Beiträge
6
Kekse
0
Interpretationen urheberrechtlich geschützter Werke dürfen auf Homepages nur dann als Hörproben veröffentlicht werden, wenn man dafür GEMA-Gebühren bezahlt.

Was aber ist, wenn jemand solche Band-Song-Demos nur auf Anfrage an interessierte Kunden versendet? Konkret könnte das so aussehen, dass auf der Homepage steht: "Wenn Sie einige Demo-Songs von unserer Band hören wollen, dann schicken Sie uns eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann ein Passwort zu, mit dem Sie dann Demo-Songs auf unserer Homepage abrufen können". Damit könnte man wohl kaum von einer Veröffentlichung im eigentlichen Sinne sprechen.

Ist diese Vorgehensweise rechtskonform?

Hank
 
Eigenschaft
 
würde ich bei der gema nachfragen
 
Hallo Hank,

ich muß zugeben, Deine Frage hat es in sich. :gruebel:

Wie Du selbst sagst dürfte Dreh- und Angelpunkt der Geschichte die Frage sein, ob der passwordgeschützte Zugang zu Eurem Webauftritt via personifizierte E-Mail als "Veröffentlichung" zu werten ist oder nicht.

Das kann m.E. von der - auf den ersten Blick vielleicht abwegig erscheinenden - Überlegung abhängen, dass das Material per Internet zwangsläufig "durch die Öffentlichkeit" geht und somit bereits als veröffentlicht gilt.

Unabhängig davon wird die Frage danach, ob es sich um eine Publikation handelt, von der Anzahl der Empfänger abhängen. Die ist unbestimmt, denn E-Mail-Empfängeradressen beschränken sich nicht zwangsläufig auf nur jeweils eine Person. Somit ist auch die Anzahl derer unklar, denen man per Download den Zugang ermöglicht.

In Anbetracht der Unwägbarkeiten würde ich ambees Rat

ambee schrieb:
bei der gema nachfragen
beherzigen. ;)
 
ich muß zugeben, Deine Frage hat es in sich. :gruebel:

Wie Du selbst sagst dürfte Dreh- und Angelpunkt der Geschichte die Frage sein, ob der passwordgeschützte Zugang zu Eurem Webauftritt via personifizierte E-Mail als "Veröffentlichung" zu werten ist oder nicht.
Das ist in der Tat eine gefinkelte Frage...
Wobei wenn man es von Urheberseite her betrachtet, ist die einizge erlaubte kostenfreie Möglichkeit der Vervielfältigung/Zugänglichmachung die Privatkopie. Als Privatkopien gelten nur eine geringe Anzahl von Kopien im engsten privaten Kreis. Alles was darüber hinausgeht, muss normalerweise abgegolten werden. Da ich davon ausgehe, dass die personifizierten Emails nicht nur an beste Freunde und Verwandte versendet werden, ist von einer Veröffentlichung auszugehen, auch wenn die Veröffentlichung passwortgeschützt ist. Selbst wenn die Anzahl der Zugriffe pro Passwort limitiert ist (der Email-Empfänger kann ja theoretisch das Passwort weiterverbreiten), würde ich mich persönlich das nicht trauen...

In Anbetracht der Unwägbarkeiten würde ich ambees Rat
beherzigen. ;)
Dem kann ich mich nur anschließen. Bitte lass uns aber am Ergebnis teilhaben, falls du bei der GEMA nachfragst.
 
Also zuerst mal danke für eure Antworten.

Jemand könnte die Geschichte ja abwandeln, um eventuellen Problemen aus dem Wege zu gehen:

Zum Beispiel dadurch, dass der Interessent nicht einen versteckten Website-Zugang, sondern einfach ein E-Mail zurückbekommt, das einige mp3s angehängt hat. Weitere Demo-Titel dann auf Wunsch, aber wieder nur per E-Mail.

Bliebe dann eigentlich nur, dass ein Interessent diese mp3s weiterverbreitet, aber das ist doch eher unwahrscheinlich.

Was meint ihr?
 
damit vervielfältigst du die werke aber genauso wie beim stream/download. der nicht-öffentliche bereich umschließt in der regel nur familie und freunde.
 
Damit ist es dann wohl auch nicht erlaubt, jemandem, der an einem Auftritt interessiert ist, beispielsweise eine Demo-CD zu geben !? Womöglich darf ich ihm die Demo-CD auch nicht vorspielen - nein - noch besser - die Band darf ihm wahrscheinlich nicht einmal live ein Stück vorspielen, ohne GEMA zu zahlen?
 
stell dir vor labels müssen für kostenlose bemusterungs-exemplare ihrer eigenen cds auch gema zahlen, unglaublich was!
wir können weiter spekuliere, solange du nicht bei der gema anrufst werden wir nicht schlauer :)

oder hör einfach auf fremdes zeug zu spielen und mach eigene musik
 
Eigentlich müsste es so sein, dass auch für PW-geschützte Webbereiche eine GEMA-Abgabe fällig wird. Denken wir hanksinclairs Beispiel mal ins Extreme weiter. Dann könnte man auch eine Art PayTV Webseite einrichten, über die Abonennten Musik hören könnten. Das wäre im Prinzip das gleiche wie hanksinclairs Idee - nur mit mehr Usern. Warum sollte so etwas ohne GEMA-Abgabe möglich sein? Jetzt könnte man entgegensetzen, dass hanksinclairs Konzept die Musik nur einer kleineren Besuchergruppe öffnet, nämlich einer handverlesenen. Aber wo will man da die Grenze ziehen?
@ambee: Fallen Bemusterungen nicht unter Eigenpräsentation? In einer anderen Diskussion hier im Board wurde erwähnt, dass es, sofern keine direkte kommerzielle Auswertung (z.B. über einen angeschlossenen Shop) erfolgt, dafür einen GEMA-Sondertarif gibt, und dieses dann kostenlos wäre. Damit lässt sich aber hanksinclairs ursprüngliche Idee nicht abdecken, weil es bei ihm ja um die Werke anderer Künstler geht.
 
@ambee
Zynische oder emotionelle Antworten bringen mir nichts, bei GEMA anrufen werde ich dann, wenn ich es für richtig halte. Kannst ja auch du anrufen ;-).

@OfferusX
Danke für die ausgewogene und den Sachverhalt gut beschreibende Darstellung. Für mich am einleuchtendsten, dass es de facto unmöglich ist, die Grenze richtig zu ziehen.

Ist auch soweit für mein Rechtsverständnis ok und passt so.

lg Hank
 
@ambee: Fallen Bemusterungen nicht unter Eigenpräsentation? In einer anderen Diskussion hier im Board wurde erwähnt, dass es, sofern keine direkte kommerzielle Auswertung (z.B. über einen angeschlossenen Shop) erfolgt, dafür einen GEMA-Sondertarif gibt, und dieses dann kostenlos wäre. Damit lässt sich aber hanksinclairs ursprüngliche Idee nicht abdecken, weil es bei ihm ja um die Werke anderer Künstler geht.
richtig, das gilt für urheber und verlage, die ihre eigenen werke kostenlos und ohne kommerzielle angebote auf der eigenen homepage zum stream anbieten (http://www.gema.de/fileadmin/inhalt...ormationen/information_eigenpraesentation.pdf)
ich meinte aber promotionexemplare, mit denen die medien von labels und verlagen bemustert werden. dafür gibt es zwar einen ermäßigten satz, aber es muss dennoch eine abgabe gezahlt werden.
(interessant wäre hier, ob bei bemusterung übers MPN auch gema fällig wird, und wer das zahlen muss...)


@ambee
Zynische oder emotionelle Antworten bringen mir nichts, bei GEMA anrufen werde ich dann, wenn ich es für richtig halte. Kannst ja auch du anrufen ;-).
mit der zynik hab nicht ich angefangen. ich nutze keine fremden werke, mir ist die ganze sache persönlich sowieso wumpe.
und ob du dir die antwort auf deine frage holst oder nicht, auch.
damit ist das thema wohl gegessen.
 
Zynische oder emotionelle Antworten bringen mir nichts, bei GEMA anrufen werde ich dann, wenn ich es für richtig halte. Kannst ja auch du anrufen ;-).

Warum sollte er? Du willst doch was von uns? :D

Ehrlich. Warum rufst du nich einfach die Gema an. Du musst weder Bandnamen noch Homepage erwähnen. Kannst ja sogar nen falschen Namen benutzen.
Frag da einfach. Hier wirst du einfach drölftausend Antworten bekommen, von denen einfach keine wirklich kompetent ist.
Kaum einer Blickt noch durch die GEMA durch. Die GEMA auch nur gerade so.

Ich hab bei ner ähnlichen Frage einfach angerufen. Dauerte 3 Minuten dann wusste ich exact was masse ist.
Ruf an.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben