Abgeschraubter Hals für den Versand als Mangelgrund? (ebay)

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Powderfinger
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Hallo,

ich habe ein kleines Problem bei einer Ebay-Auktion. Habe meine Tele versteigert und für den Versand den Hals abgeschraubt. War leider im Auktionstext nicht vermerkt.
Der Käufer ist nun allerdings richtig verärgert darüber, die Gitarre sei jetzt verbastelt und wenn er mit der Bespielbarkeit nicht zufrieden sei, nach dem er "die Einzelteile" wieder zusammengesetzt habe, dann werde er das als schweren Mangel betrachten und die Gitarre zurückschicken.
Ich hatte bereits vorher angeboten, die Kosten für einen neuen Satz Saiten zu übernehmen, hatte grade keine mehr hier zum Beilegen.

Nun meine Frage an euch: würdet ihr das (abgeschraubter Hals für den Versand) auch als Mangel bezeichnen oder ist das okay?
Ich war der Ansicht, dass das kein Problem ist, da der Hals in 2 Minuten wieder befestigt ist und da auch (meines Wissens nach) nichts schlimmes passieren kann. An Saitenlage/Bespielbbarkeit dürfte das doch nichts verändern.
Die Saiten bin ich natürlich bereit zu erstatten.
Oder seh ich das falsch und es besteht Grund zur Beanstandung? Bin gespannt auf eure Meinungen :)
 
Eigenschaft
 
mir würde es nichts ausmachen. sehe es sogar eher positiv, da so die wahrscheinlichkeit eines transportschadens etwas veringert wird. aber ich weiß eben auch, wie man das alles wieder korrekt zusammensetzt und entsprechens einstellt. ob das beim käufer so ist...?

allerdings würde ich doch gerne VORHER wissen, was mich erwartet. wenn ich ne gitarre bestell/ersteiger/kaufe erwarte ich erst mal ein spielfähiges instrument und keine "bastelstunde", wenn es eben nirgens vermerkt ist. das war etwas, nun ja - "ungeschickt" von Dir, sodaß ich den käufer auch irgendwie verstehen kann.

ich würde mich bei ihm entschuldigen, und um die sache aus der welt zu schaffen anbieten die kosten einer kompletten neueinstellung der gitarre beim gitarrenbauer zu übernehmen. ob sich das für Dich dann noch lohnt, weiß ich jetzt natürlich nicht.

wenn der käufer nicht will, anbieten sie auf eigene kosten zurückzunehmen. scheint mir alles etwas unglücklich gelaufen zu sein...

gruß
 
Mich würde es auch nicht stören aber genau wie MOB weiß ich auch wie man alles korrekt zusammensetzt. Ich an deiner stelle hätte vorher angefragt ob den Kunden das stört oder nicht.
Jetzt würde ich anbieten die Gitarre auf deine kosten zurück zu nehmen. Allles andere wird sich nicht lohnen und unnötigen stress auslösen.
 
da die Gitarre nicht wie vereinbart geliefert wurde ist das schon ein Mangel. Ich würde ihn in den Laden schicken, die sollen den Hals dranschrauben, er soll dir die Rechnung schicken (scannen/faxen) und du bezahlst ihm das (nur falls es Probleme gibt). Aber er solls erstmal selbst probieren ;).


Verbastelt ist jedoch nichts, dieser Ausdruck wäre falsch. Um welche Gitarre handelt sichs denn?
 
Wie würdest du reagieren, wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer sagt dir bei der Übergabe, dass du die beiliegenden Räder selbst anbringen musst?

Ich kann den Käufer gut verstehen. Da er nicht auf die zerlegte Gitarre vorbereitet war und du nicht unterstellen kannst, dass er ein erfahrener "Schrauber" ist, der mal so eben einen Gitarrenhals montieren kann, soltest du das dir mögliche unternehmen, damit der Käufer eine funktionsfähige und bespielbare Gitarre hat ohne dass ihm weitere Kosten oder Aufwendungen entstehen.

Es ist im Musikalien-Handel ja nun wirklich nicht üblich, zerlegte Gitarren zu versenden ;) - es sei denn, das ist so beim Kauf vereinbart worden.
 
Ja, seh ich auch so. Ich hätte damit kein Problem, möchte aber vorher Bescheid wissen ... hättest das also vorher abklären sollen, ob er damit einverstanden ist.
 
Hätte schlimmer sein können - aber solange du das nicht bei einer Paula machst... ;)

Ich finde auch, dass a) du das besser vorher abgeklärt hättest, aber b) der Käufer jetzt ein bisschen überreagiert. Ich würde das auch so lösen, dass du ihm die Kosten für das "Montieren" in einem Laden erstattest.
 
Okay, danke. Ja, vorher nachfragen wäre wohl eine sehr gute Idee gewesen. Ich werde versuchen, ihm entgegenzukommen. Irgendwie werden wir uns bestimmt einig.
Als Rücknahmegrund würde ich das ganze jedoch nicht betrachten. An der Gitarre ist ja nix dran, es müssen nur vier Schrauben angezogen werden ;)
 
Naja, Privatkauf ist immer so eine Sache, aber so viel Verstaendnis solltest du schon haben. Die Gitarre befindet sich nunmal nicht in dem Zustand, wie der Käufer sie ersteigert hat. Egal,ob 4 oder 20 Schrauben. Du hättest wahrscheinlich auch nicht den gleichen Betrag bekommen, wenn du sie zerlegt verkauft hättest, auch, wenn es nur minimaler Aufwand ist.
 
Ich finde, es ist ein Mangel, wenn das nicht erwähnt wird auf jeden Fall.
 
Interessant wäre es allerdings schon zu wissen wie die Sache ausgegangen ist ... :nix:
 
Eben. Hier schlummern so viele Beiträge, die nach ner Weile noch mal interessant werden.
 
Meinst du nicht dass nach 2 Monaten das Thema ziemlich durch ist?;)
Wie soll er denn nur mit aktuellen Threads auf die 50 kommen?:redface:
Um 13.43 war dann das erste Angebot im Flohmarkt, wenig später das zweite.:(
 

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