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"Natürliche" Melodien beim Songwriting

almoe
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Hallo,

Da es zu dem folgenden Thema sicher keine einzige Wahrheit gibt, möchte ich einfach ein paar Fragen und Denkanstöße in den Raum stellen, von denen ich gerne eure Meinung hören würde.

Ich kenne den genauen Gesetzestext nicht, aber soweit ich weiß kann man als Musiker eine Akkordfolge+Melodie schützen lassen.

Wie sieht es nun mit solchen "natürlichen" Kompositionen aus, die ich auch als "archaisch" bezeichnen würde? Damit meine ich eine Akkordfolge wie : C-Am-F-G; und dazu eine Melodie die einfach "dazugehört", wenn ihr versteht was ich meine.

Zählt das dann sozusagen als "Volkseigentum"? Oder wie geht es, das ein Komponist eines solchen Liedes Tantiemen bekommt? Wird die "Identität" des Liedes durch den Text definiert?

Hier noch ein paar Beispiele:

Die Ärzte - Lasse Redn
http://www.youtube.com/watch?v=B5ne6Yelufs

Pur - Der Geschenkte Tag
http://www.youtube.com/watch?v=kon4SfFyP04

Did Coldyplay copy Joe Satriani?
http://www.youtube.com/watch?v=OEGGFJLpbu4


Hoffe auf hilfreiche Beiträge :)
lg Alex
 
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Da es zu dem folgenden Thema sicher keine einzige Wahrheit gibt, möchte ich einfach ein paar Fragen und Denkanstöße in den Raum stellen, von denen ich gerne eure Meinung hören würde.
Natürlich gibt es eine einzige Wahrheit, nämlich die des Richters der über den Plagiatsvorwurf urteilt.
Auch im Gesetztestext ist mittels Schöpfungshöhe schon sehr gut definiert, was schützenswert ist und was nicht, wenn man von dem breiten Graubereich einmal absieht, über den keine klaren Aussagen gemacht werden können und der immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren ist.
Ich kenne den genauen Gesetzestext nicht, aber soweit ich weiß kann man als Musiker eine Akkordfolge+Melodie schützen lassen.
Eine von dir geschriebene Melodie, Akkordfolge, auch ein Drumbeat und selbst ein Kunstfurz ist mit deren/dessen Entstehung schon automatisch geschützt, sofern sie/er die nötige Schöpfungshöhe erreicht.
Wie sieht es nun mit solchen "natürlichen" Kompositionen aus, die ich auch als "archaisch" bezeichnen würde? Damit meine ich eine Akkordfolge wie : C-Am-F-G; und dazu eine Melodie die einfach "dazugehört", wenn ihr versteht was ich meine.
Eine sogenannte "natürliche Komposition" gibt es nicht. Alles was von jemandem komponiert wurde (unter Berücksichtigung der Schöpfungshöhe) der noch nicht 70 Jahre tot ist, ist noch geschützt. Einfache, nicht "einmalige" Akkordfolgen sowie Tonleitern usw. sind nicht schützenwert. Die einmalige Melodie zu der einfachen Akkordfolge ist in der Regel geschützt, auch wenn sie uns noch so eingängig und "naturgegeben" vorkommen mag.
Zählt das dann sozusagen als "Volkseigentum"?
Alles was von jemanden komponiert wurde, der schon länger als 70 Jahgre tot ist, ist "Volkseigentum" oder auch Public domain geannnt. Das darf jeder nach herzenslust bearbeiten und covern, solange er nicht das Urheberrecht einer noch geschützten Bearbeitung des gemeinfreien Werkes verletzt, denn auch neue Bearbeitungen von gemeinfreien Werken können bei nötiger Schöpfungshöhe wieder geschützt sein, dies betrifft dann aber explizit nur die Bearbeitung und nicht das Original.
Oder wie geht es, das ein Komponist eines solchen Liedes Tantiemen bekommt? Wird die "Identität" des Liedes durch den Text definiert?
Die Verwertungsmöglichkeiten von Werken würden jetzt glaube ich den Rahmen sprengen, die Tantiemen gibt es aber meist von der GEMA, sofern man denn Mitglied ist.
Melodie und Text ergeben zusammen ein verbundenes Werk: Beide sind zwar eigene schöpferische Leistungen der jeweiligen Urheber, werden aber zur besseren Verwertung verbunden. Es ist also nur mit Einverständnis der Urheber erlaubt, eine Melodie neu zu vertexten oder einen Text neu zu vertonen, was aber keineswegs unüblich ist, z.B. bei übersetzten Texten.

Zu guter Letzt bleibt mir nur zu sagen: Macht doch einfach neue Musik! Von andern Musikern abzukupfern, ob nun mit Erlaubnis oder nicht, ist doch langweilig.
Und als generellen unverbindlichen Tipp zu der Thematik: Wenn du oder jemand anderes meint, einen deiner Songs wieder zu erkennen, würde ich persönlich schon die Finger davon lassen, denn gerade im oben genannten Graubereich ist es im Falle des Falles unmöglich vorherzusagen, ob nun eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Das kann dann nur der Richter entscheiden und so ein Verfahren will keiner von uns bestreiten müssen.
 
Hi wuiii,

vielen Dank für die Ausführung.

Der Begriff der Schöpfungshöhe ist wohl das wonach ich gesucht habe.

Zitat von wuiii

Zu guter Letzt bleibt mir nur zu sagen: Macht doch einfach neue Musik! Von andern Musikern abzukupfern, ob nun mit Erlaubnis oder nicht, ist doch langweilig.
Is schon klar...mir geht es jetzt auch nicht unbedingt ums böswillige abkupfern. Ich denke eher an Musiker, die nicht so sehr an musikalischem "Fortschritt" interessiert sind, sondern vielleicht mehr Wert auf Texte legen. (Folk, Punk z.B.)
 
Hi johnsen, das mit dem Freunde werden haut zwar auf meinem Uralt PC nicht so hin wie ich gedacht habe, sobald ich aber wieder an meinen Laptop komme, wird sie bestätigt. Dann bin ich wenigstens nicht der eintige Ösi hier :-D
Is schon klar...mir geht es jetzt auch nicht unbedingt ums böswillige abkupfern. Ich denke eher an Musiker, die nicht so sehr an musikalischem "Fortschritt" interessiert sind, sondern vielleicht mehr Wert auf Texte legen. (Folk, Punk z.B.)
In dem Fall darfst du natürlich nicht auf die einzelnen Spuren schauen, sondern musst das Gesamtwerk betrachten. Ein reiner I-IV-V-I Riff, wie er im Punk recht häufig verwendet wird, ist natürlich alleine nicht schützenswert. Der Entsprechende Rhytmus und die Sologitarre bzw. die Baseline dazu können natürlich für eine schützenswerte Komposition sorgen.
Der genaue Unterschied ist für Laien wie für Profis wie gesagt schwer definierbar. Daher wiederhole ich meinen Tipp: Wenn du selber bzw. jemand anderes eine deiner Kompositionen in einem anderen Lied wiedererkenn(s)t, ist es meistens schon zu spät.
 
Zitat von wuiii

Wenn du selber bzw. jemand anderes eine deiner Kompositionen in einem anderen Lied wiedererkenn(s)t, ist es meistens schon zu spät.
Mein Blickwinkel ist ein anderer, und zwar nicht als "Kläger" sondern einfach als Songwriter. Also wenn man unbewusst einen Refrain schreibt der z.B. der Bridge eines anderen Liedes sehr ähnelt (und ich meine keinen Megahit, sondern irgendeinen Albumtrack von Band XY aus den 80ern). In der Hinsicht find ich es beruhigend dass man dennoch von einem eigenständigen Werk sprechen kann, da über die "geklaute" Melodie ein anderer Text gesungen wird, und das Gesamtwerk (+Rhythmus etc.) im Endeffekt auch ein anderes ist.

Außerdem hilft es zu wissen dass Musikproduzent XY aus den 80ern dann wohl kaum mit einer Klage antanzen wird ;)
 
Hallo,

Unwissenheit und Unbewusstsein schützen nicht unbedingt vor Strafe oder Schadensersatz oder ganz allgemein vor Ärger.
Ob etwas "sehr ähnelt", aber noch eigenständig ist oder schon so "sehr ähnelt", dass es als Kopie zu würdigen ist, entscheidet im Zweifel das Gericht. Ich würde mich da nicht darauf verlassen wollen, dass ein ein Musikproduzent XY aus den 80ern nicht klagt.
Es verbessert die Situation übrigens nicht, wenn man auf eine kopierte Musik einen anderen Text zaubert. Das Gegenteil ist der Fall.
Wenn man seine eigene Musik veröffentlichen will, dann sollte sie plagiatsfrei oder mit Erlaubnis des Urhebers ausgestattet sein.

Grüße
Jürgen
 
Jürgen K;5021822 schrieb:
Wenn man seine eigene Musik veröffentlichen will, dann sollte sie plagiatsfrei oder mit Erlaubnis des Urhebers ausgestattet sein.

Das ist einfacher geschrieben als gemacht. Die allerwenigsten Plagiate geschehen absichtlich. Aber mit einer Klage rechnen muss man eigentlich nur dann, wenn sich das vermeintliche Plagiat gut verkauft. Ansonsten ist es schon unwahrscheinlich, dass das Stück dem vermeintlichem Urheber zu Ohren kommt, und niemand wird einen Prozess führen, bei dem es - mangels wirtschaftlichen Erfolges - kaum etwas zu holen gibt.

Die Schöpfungshöhe ist übrigens praktisch nie das Problem, die ist ganz schnell erreicht - im Zweifel ist es dann halt eine Bearbeitung (§ 3 UrhG). Die Schwelle zur eigenen geistigen Schöpfung ist in beiden Fällen sehr niedrig.

Übrigens gibt es natürlich (wie oben angedeutet) gemeinfreie Kompositionen bzw. Melodiefolgen. Eine der effektivsten Verteidigungen gegen Plagiatsvorwürfe ist, dem vermeintlich Verletzen selbst nachzuweisen, dass er sich bei Mozart / Bach / Volkslied pp. bedient hat. Ist sogar den Beatles schon passiert...
 

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