
Beyme
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Nehmen wir mal an, eine Band hat für den Fall der Absage durch den Veranstalter eine Ausfall-Gage von 4,95 Euro vereinbart. Die Band hat als Rechtsform eine GbR, die für die Umsatzsteuer optiert hat.
Der Veranstalter muss tatsächlich absagen.
Nach den Umsatzsteuer-Richtlinien sind Vertragsstrafen gleichzusetzen mit Schadenersatzzahlungen und umsatzsteuerfrei, weil kein Leistungsaustausch stattfindet.
Gibt das da jetzt eine Art Standardsatz wie bei der Kleinunternehmer-Regelung ("Der Betrag enthält nach §... keine Umsatzersteuer..."), den die Band auf die Rechnung schreiben sollte?
Oder mal praxisnah gefragt: Hattet Ihr schon mal so einen Fall und wie habt Ihr das gemacht?
Der Veranstalter muss tatsächlich absagen.
Nach den Umsatzsteuer-Richtlinien sind Vertragsstrafen gleichzusetzen mit Schadenersatzzahlungen und umsatzsteuerfrei, weil kein Leistungsaustausch stattfindet.
Gibt das da jetzt eine Art Standardsatz wie bei der Kleinunternehmer-Regelung ("Der Betrag enthält nach §... keine Umsatzersteuer..."), den die Band auf die Rechnung schreiben sollte?
Oder mal praxisnah gefragt: Hattet Ihr schon mal so einen Fall und wie habt Ihr das gemacht?
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