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Nebenberuflich selbständig

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Grafzahel
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Hallo in die Runde

Ich weiß, diese Frage könnte auch in ein Steuerforum passen, aber vielleicht treffe ich die Situation hier öfter an:
Momentan bin ich Student und nebenberuflich Musiker. Die Einnahmen werden alle ganz normal mit der Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet, und da ich als Student vom Bafög lebe und mein Reingewinn auch nicht mal nahe an die 8000 Euro kommt ist soweit auch alles klar und ich kriege alles steuerfrei unter.
Meine Frage: Nächstes Jahr werde ich berufstätig und für den Anfang ganz normal als Angestellter arbeiten.
Wie verhält es sich mit den Einnahmen aus der Musik? Werden diese ganz normal auf mein Einkommen aus der Anstellung angerechnet und gemeinsam versteuert? Gibt es eine Art gesonderten Freibetrag?

Ich konnte im Netz schon etwas finden, die ganze Sache verwirrt mich aber etwas. Vielleicht kann mir es ein Mitmusiker hier erklären :)
Danke schonmal!
 
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Hallo,

also ist erstmal egal ob die Einkünfte durch Musik kommen oder weil du alte Keller ausräumst etc... wenn du was einnimmst, was eine bestimme Grenze überschreitet, musst du es melden.
Der Gang zum Steuerberater wäre hier sinnvoller als in einem Forum zu fragen.

Gruß
Max
 
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Alles klar, dann frag ich da mal. Dankeschön!
 
Wie verhält es sich mit den Einnahmen aus der Musik? Werden diese ganz normal auf mein Einkommen aus der Anstellung angerechnet und gemeinsam versteuert?

Ja, Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist dann dein Lohn aus der Anstellung plus dem Gewinn aus der selbstständigen Arbeit als Musiker.
Du machst eine Steuererklärung mit Anlage N (für nichtselbständige Arbeit) und dann mit Anlage S (für selbstständige Arbeit).

Der Gang zum Steuerberater ist allein deshalb empfehlenswert, weil ihm vielleicht etwas einfällt, dass Du auf dem Papier in der Selbstständigkeit Verlust machst und dann am Ende sogar weniger Steuern zahlst als allein als Angestellter. gerade am Anfang macht sich ja jede Abschreibungsmöglichkeit deutlich bemerkbar.
 
...dass Du auf dem Papier in der Selbstständigkeit Verlust machst und dann am Ende sogar weniger Steuern zahlst als allein als Angestellter. gerade am Anfang macht sich ja jede Abschreibungsmöglichkeit deutlich bemerkbar...
das muß man aber dann auch durchhalten über Jahre, sonst kommt das FA und stuft auf Hobby zurück, kassiert alle Steuerbescheide und rechnet neu - in der Regel sind dann (beträchtliche) Nach-/Rückzahlungen fällig.
 
Der Gang zum Steuerberater macht auch Sinn, weil eventuell auch mal das Thema Umsatzsteuer aktuell werden könnte.
 
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... aber nicht, so lange es bei ca. 8k€ Umsatz p.a. bleibt ... (§19 UStG; ab 17.5k€ wird es interessant)
deswegen schrieb ich auch "werden könnte" Ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung aber Sinnvoll ist würde ich unter Umständen mal bezweifeln. Grade am Anfang sind oft Anschaffungen zu tätigen und da wohl Auftrittsleistungen von Musikern ermäßigt (7%) besteuert werden und Anschaffungen, Reparaturen u.s.w. meist der vollen Besteuerung (19%) unterliegen kann das durchaus ein finanzieller Nachteil für den Musiker sein, weil natürlich wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird auch keine Vorsteuer gegengerechnet werden darf.
Mal ein hilfreicher Link: https://www.stbvsh.de/static/conten...ksum=1fa502dea3170899b909835a906d6a57e01618b2
 
auch da siehe meinen Post Nr.5 !!
Auf Hobby zurückgestuft werden ist schon bei den Abschreibungen eine Hausnummer, aber erst recht, wenn auch noch die Umsatz/Mehrwertsteuer betroffen ist.
 
Auf Hobby zurückgestuft werden ist schon bei den Abschreibungen eine Hausnummer, aber erst recht, wenn auch noch die Umsatz/Mehrwertsteuer betroffen ist.
Der entscheidende Punkt ist die "Gewinnerzielungsabsicht"
 
Also für Liebhaberei sehe ich eigentlich keine Gefahr. Aber wenn man die ganzen Equipmentsachen mit abschreiben kann wäre das natürlich was.
Vielen Dank für die vielen Antworten!
 

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