Irgendwo hab ich schonmal gehört, das man eine gewisse Anzahl von Tönen einer Melodie nicht schützen kann,
Hallo Romeo,
ja, Musiker lieben solche Gerüchte mit Zahlen ...
Besonders, wenn die Zahl "3" darin auftaucht
also die halt jeder benutzen darf...
Das würde bedeuten, dass ich beispielsweise eine kurze Melodie von Eminem
lizenzfrei verwenden und veröffentlichen
dürfte.
Ist aber nicht so.
Hier stellt sich natürlich auch die Frage, ab wann oder wieviele Töne eine Melodie ausmachen??
Eine Melodie wird vor Gericht meines Wissens nach nicht nach der Anzahl der
Töne gewertet, sondern immer nach dem
Wiedererkennungswert, den die
Musik für den ungeschulten (normalen) Konsumenten hat.
Diesen Sachverhalt versuchen die Richter hauptsächlich festzustellen.
... Töne zählen spielt dabei eine untergeordnete Rolle und wird höchstens zur
genauen Beweismittelführung
mit eingesetzt.
Es gibt übrigens Musiker, die für die Justiz Plagiate prüfen. Habe mal einen
spannenden Bericht darüber gesehen, in dem ... sehr Eindrucksvoll ... "gewisse
Ähnlichkeiten" mit Melodien von
Dimmu Borgir und
Dark Sanctuary,
auf einem
Bushido-Album aufgezeigt werden.
Hier der besagte Bericht von Spiegel TV:
http://www.youtube.com/watch?v=2OcEPMjSJKU
Viel Spaß beim Ansehen!
Gutachter war in diesem Fall Max Doehlemann:
http://www.musik-gutachter.de/
Ich nenn mal ein übertriebenes Beispiel: Eine Hookline eines bekannten Stücks besteht aus drei aufeinanderfolgenden C Viertelnoten, die auf den ersten Takt im Refrain beginnen. Dürfte man jetzt diese Phrase bei sich in der Hook benutzen, wenn alles, was dahinter käme (also der Rest des Refrains) anders wäre. Und auch sonst das Arrangement, Stil, Text usw...?
Was meint ihr dazu?
Wie gesagt, was ich darüber in meiner Ausbildung und im Job gelernt habe:
Vor Gericht zählt offenbar immer der
Hör-Eindruck.
Die Note "C" kann man natürlich genau so wenig schützen, wie die Farbe "Magenta".
Und übrigens konnte die entsprechende Filmproduktionsfirma sich nicht einmal den
Namen "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten" sichern lassen(!), weil das ein Wortgebrauch
aus dem Alltag ist. (So ähnlich war die Begründung formuliert.)
Die Wort/Bild-Marke an dem LOGO haben sie natürlich trotzdem ... klar.
Also: So weit ich weiß, entscheidet immer der EINDRUCK, der beim Hörer ankommt.
Faustregel:
Wenn selbst die eigene Mutter sich an "The Final Countdown" erinnert fühlt, sollte man
es eher lassen.
Wenn der betroffene Künstler bei der Lizenzanfrage nachfragt "Was, DA soll mein Stück
irgendwo enthalten sein?" ... geht es wohl als Eigenkomposition durch.
Aber mal ganz ehrlich: Mit einigermaßen guten Musik-Repertoire-Kenntnissen und einem
gesunden Menschenverstand kann man in der Regel sehr gut unterscheiden, ob eine
Melodie 'eigen', oder 'abgekupfert' ist.
Spätestens das Label oder die ersten 100 Hörer werden den Komponisten schon darauf
hinweisen, FALLS jemandem mal der sehr, sehr, sehr, sehr unwahrscheinliche Fall
passiert, dass
zufällig eine Melodie sehr ähnlich wird.
Das passiert in der Praxis, wenn, dann nahezu immer nur mit Vorwand.
Sehr interessante Andeutungen zu solchen Vorwänden liefert übrigens das (überraschender
Weise wirklich lehrreiche!) erste Hörbuch von Dieter Bohlen "Nichts als die Wahrheit":
http://www.amazon.de/gp/product/389...mp=1638&creative=6742&creativeASIN=3898304922
Der zweite Teil, "Hinter den Kulissen", taugt für Musiker höchstens zur Unterhaltung.
Aber der erste Teil ist echt gut.
Alles Gute und beste Grüße
Nils