G
glasgow
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 19.06.20
- Registriert
- 18.03.04
- Beiträge
- 94
- Kekse
- 66
Hallo zusammen,
ich bin selber Musiker und habe mich in letzter Zeit mit dem Urheberrecht befasst.
Dabei ist mir aufgefallen, dass man nach § 23 UrhG Bearbeitungen nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen darf...
Wenn ich jetzt einen Song nehme und aus diesem etwa einen Chorsatz erstelle, schaffe ich damit ja eine Bearbeitung. (Das darf ich ja an sich auch.)
Anders sieht die Sache ja aber aus, wenn ich diesen Chorsatz der Öffentlichkeit zugänglich mache - etwa durch ein Konzert... Dann müsste ich ja dem Gesetz nach den Urheber um Erlaubnis fragen.
Allerdings sieht man ja oft irgendwelche Chöre oder andere Ensembles, die eigene Bearbeitungen eines bekannten Songs aufführen - und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die vorher alle den Urheber nach seiner Zustimmung gefragt haben...
Deswegen interessiert mich, wie das in der Praxis gehandhabt wird!
Ich nehme eigentlich an, dass Musiker es als Ehrung auffassen, wenn ihre Songs von anderen gecovert oder eben z.B. von Chören nachgesungen werden. (Wenn die das nicht gerade übelst schlecht machen... )
Hat da jemand Ahnung, wie es in der Praxis aussieht? Schon mal jemand eine urheberliche Zustimmung eingeholt? Oder ist in diesem Fall vielleicht auch die GEMA zuständig? (Was ich aber dem Wesen des UrhG nach eigentlich nicht glaube...) Oder wird das Ganze doch als Bagatelle gehandhabt, für die sich niemand interessiert?
MfG
glasgow
ich bin selber Musiker und habe mich in letzter Zeit mit dem Urheberrecht befasst.
Dabei ist mir aufgefallen, dass man nach § 23 UrhG Bearbeitungen nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen darf...
Wenn ich jetzt einen Song nehme und aus diesem etwa einen Chorsatz erstelle, schaffe ich damit ja eine Bearbeitung. (Das darf ich ja an sich auch.)
Anders sieht die Sache ja aber aus, wenn ich diesen Chorsatz der Öffentlichkeit zugänglich mache - etwa durch ein Konzert... Dann müsste ich ja dem Gesetz nach den Urheber um Erlaubnis fragen.
Allerdings sieht man ja oft irgendwelche Chöre oder andere Ensembles, die eigene Bearbeitungen eines bekannten Songs aufführen - und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die vorher alle den Urheber nach seiner Zustimmung gefragt haben...
Deswegen interessiert mich, wie das in der Praxis gehandhabt wird!
Ich nehme eigentlich an, dass Musiker es als Ehrung auffassen, wenn ihre Songs von anderen gecovert oder eben z.B. von Chören nachgesungen werden. (Wenn die das nicht gerade übelst schlecht machen... )
Hat da jemand Ahnung, wie es in der Praxis aussieht? Schon mal jemand eine urheberliche Zustimmung eingeholt? Oder ist in diesem Fall vielleicht auch die GEMA zuständig? (Was ich aber dem Wesen des UrhG nach eigentlich nicht glaube...) Oder wird das Ganze doch als Bagatelle gehandhabt, für die sich niemand interessiert?
MfG
glasgow
- Eigenschaft