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Gema Anmeldung ohne Formular

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Hallo,

ich spiele übernächstes Wochenende ein kleines SInger/Songwriter Konzert.
Da ich weder GEMA Mitglied bin und NUR Eigenkompositionen spiele, brauche ich KEINE GEMA Gebühren zu bezahlen.

Wie teile ich dass denen mit? DIe haben nur so ein langes kompliziertes Formular, wo alle Möglichen angaben zum Vernastalter einzelauflistungen von Songs etc. zu machen sind.
Ich finde dass doch völlig unerheblich, da sie ja sowieso keinerlei Rechtsansprüche bei mir haben.

D.h. reicht es einfach einen Brief zu schicken, wo die Angaben zur Veranstaltung drin stehen und der Vermerk das nur eigenkompositionen gespielt werden und somit keinerlei Ansprüche Seitens der GEMA bestehen, oder kann ich dann schwierigkeiten bekommen?
 
Eigenschaft
 
ich spiele übernächstes Wochenende ein kleines SInger/Songwriter Konzert.
...
Wie teile ich dass denen mit? DIe haben nur so ein langes kompliziertes Formular, wo alle Möglichen angaben zum Vernastalter einzelauflistungen von Songs etc. zu machen sind.

Bist Du denn auch selbst Veranstalter?
Denn an die GEMA muss nur der Veranstalter das Konzert VOR der Durchführung melden! Der Künstler ist da ansonsten komplett außen vor - außer er veranstaltet das Konzert z.B. auf eigene Rechnung und ist damit selbst zum VA geworden.

D.h. reicht es einfach einen Brief zu schicken, wo die Angaben zur Veranstaltung drin stehen und der Vermerk das nur eigenkompositionen gespielt werden und somit keinerlei Ansprüche Seitens der GEMA bestehen, oder kann ich dann schwierigkeiten bekommen?

JA, es reicht per Brief oder per Fax. Rein theoretisch reicht auch die telefonische Meldung, aber wenn ein GEMA-Sachbearbeiter mal die Info nicht weiter gibt, hast Du ein Beweisproblem.
Inzwischen bietet die GEMA die Meldebögen auch auf ihrer Website an:
http://www.gema.de/fileadmin/inhalt...en_auffuehren/gema_veranstaltung_formular.pdf

Das ist doch recht bequem zum Ausfüllen.

ABER nochmals: nur der Veranstalter muss das bei der GEMA melden!!!

lg.
 
Danke erst mal für die Hilfe!

Bist Du denn auch selbst Veranstalter?
Denn an die GEMA muss nur der Veranstalter das Konzert VOR der Durchführung melden! Der Künstler ist da ansonsten komplett außen vor - außer er veranstaltet das Konzert z.B. auf eigene Rechnung und ist damit selbst zum VA geworden.

Jein, sagen wir so, ich mache die komplette durchführung. Offiziell firmiertt aber eigentlich die Vermieterin als Veranstalter. Hab auch ne schriftliche Bescheinigung wo sie eindeutig als Veranstalterin und ich als Künstler drin steht.

Aber sie hat mich gebeten, mich um die meldung bei der GEMA zu kümmern.

Denke, werde wohl so ein Formular ausfüllen.
Kann ich dass eigentlich auch im Auftrag des Veranstalters Unterschreiben? Hab echt keine Lust da extra hinzufahren, nur um ne Unterschrift zu holen...
 
Offiziell firmiertt aber eigentlich die Vermieterin als Veranstalter. ..
Aber sie hat mich gebeten, mich um die meldung bei der GEMA zu kümmern.

Wenn das ein Club ist, der regelmäßig bespielt wird, dann reicht der GEMA für die Anmeldung oftmals auch ein Programmzettel mit den Terminen.

Kann ich dass eigentlich auch im Auftrag des Veranstalters Unterschreiben? Hab echt keine Lust da extra hinzufahren, nur um ne Unterschrift zu holen...
Kommt mir alles irgendwie merkwürdig vor. Macht die "Vermieterin" sonst keine GEMA-Meldungen für ihre Veranstaltungen? Macht sie überhaupt Veranstaltungen mit GEMA-pflichtigem Material?

Füll doch einfach das oben aufgeführte GEMA-Formular aus, drucke es aus und schicke es der "Vermieterin" per Brief oder FAx. Aber rechtsverbindliche Unterschrift des Veranstalters sollte schon sein.

Wenn die GEMA aus der Zeitung von dem Konzert erfährt kommt im übrigen auch eine Rechnung. Dann aber doppelt so teuer (mit 100 % KK-Aufschlag).
Ich denke, dass 55 Cent für eine Briefmarke günstiger sind, um die Veranstaltung vorher anzumelden.

lg.
 
Es gibt seitens der Gema auch die Meldekarten, also eine Postkarte. Dort kann man auch pauschal abrechnen
 
Es gibt seitens der Gema auch die Meldekarten, also eine Postkarte. Dort kann man auch pauschal abrechnen

Die Form des Anmeldeweges hat nichts mit dem Abrechnungsmodus bzw. dem anzuwendenden Lizenzmodell zu tun! Für die so genannte pauschalierte Abrechnung sind ganz andere Voraussetzungen maßgeblich!

lg.
 
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