http://www.mh-stuttgart.de/studium/studieninfo/handbuch/#15 schrieb:
Anforderungen in der Aufnahmeprüfung für das Fach Jazz / Popularmusik im Rahmen des Studiengangs Künstlerische Ausbildung
A) Allgemeine Prüfung:
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Musiktheorie und Gehörbildung und einer Instrumentalprüfung im elementaren Klavierspiel.
a) Musiktheorie/Gehörbildung (innerhalb der Klausurprüfung):
1. Erkennen und Benennen von Intervallen, Skalen (Dur-,Moll-,Kirchentonarten), Akkorden (Dreiklängen mit Umkehrungen, Vierklänge wie maj, 7,m7,m7/b5,07 ohne Umkehrungen).
2. Einstimmiges Melodiediktat.
3. Notation und Analyse einfacher Harmoniefolgen in Symbolschrift.
b) Satz-und Formenlehre (innerhalb der Klausurprüfung):
1. Eine Bassstimme ist zu einem vierstimmigen Satz zu ergänzen
2. Eine Melodiestimme ist auf beliebige Weise auszusetzen
3. Kenntnis wichtiger Formen des Jazz (z.B. Blues, II-V-I, modale Form)
c) Stilkunde:
Verschiedene Musikgeschichtsbeispiele aus Klassik, Jazz und Popularmusik sollen beschrieben bzw. benannt werden.
d) Elementares Klavierspiel / mündlich-praktische Gehörprüfung (gesonderte Prüfung):
1. Vortrag eines leichten Klavierstückes (notiert oder improvisiert) nach eigener Wahl
2. Einfaches "Changes"-Spiel am Klavier
3. Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage
4. Vom-Blatt-Singen einer Melodie
B) Instrumentales Hauptfach:
1. Vorspiel eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück / Etüde / Transkription)
2. Vom-Blatt-Spiel einer vorgelegten Instrumentalstimme
3. Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form.
Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Eigener Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe!
Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.