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Musicalsongs/Rechte

  • Ersteller Nigella
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Nigella
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Was muß man tun wenn man ein paar musicalsongs nachsingen und diese möglicherweise auch aufführen möchte? Was muß man beachten, an wen kann/muß man sich wenden?
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hey Nigella,

die meisten Musical-Songs unterliegen, wie auch andere Songs, der Gema. (pfui, pfui)
In der Regel heißt das, dass diese nicht kommerziell durch 3. genutzt werden dürfen und auch nicht ohne Gema-Gebühr dafür zu zahlen einem öffentlichen Publikum vorgeführt werden dürfen. Hierzu zählt meines Wissens sowohl das abspielen, als auch das nachsingen eines geschützten Musikstücks.

Wie weitgreifend nun der Begriff "öffentlich" ist, kann ich dir leider an dieser Stelle nicht beantworten. Man kann allerdings davon ausgehen, dass jede art von Lokalität/Bar/Club als öffentliche Vorführung gilt, solange dies keine "geschlossene Gesellschaft" ist.
Im Falle eines Auftritt wäre der Veranstalter, bzw. Inhaber des Auftrittsorts dazu verpflichtet einen sog. GEMA-Zettel auszufüllen, in welchem aufgeführt sind welche GEMA-geschützten Titel dargeboten werden, wie lang diese sind etc. und die anfallenden GEMA-gebühren für diese Titel zu übernehmen. Die meisten Veranstalter scheuen sich erfahrungsgemäß davor.

Sollte diese GEMA-Gebühr ausgerichtet werden, dürfte der Auftritt allerdings kein Problem sein und auch Eintritt legitim sein. (Vorsicht: gefährliches Halbwissen)

gruß,
Zarakas
 
Hallo Zarakas! Vielen Dank schonmal für die Weitergabe Deines gefährlichen Halbwissens... :) Bin gespannt ob sich noch jemand zu Worte meldet, der es ähnlich sieht oder möglicherweise ganz anders!!
 
Also anstatt sich auf Halbwissen zu verlassen, kann man natürlich einfach mal direkt bei der GEMA fragen :) Wobei man auch ohne konkrete Angaben auf deren Website schon viele Infos findet, konkret für dich die Kategorie "Musiknutzer"

Ganz grundsätzlich: Das Urheberrecht unterscheidet zunächst mal nicht zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung. Solche aussagen wie "Wenn man keinen Eintritt nimmt, kann man das einfach so machen" sind also falsch. Kriterium ist stattdessen einfach "öffentliche Aufführung". Die Höhe für die GEMA-Lizenz hängt dann aber durchaus von der Art der Veranstaltung ab, also ob und wieviel Eintritt genommen wird, wie viele Leute kommen etc.

Allerdings gilt das jetzt nur für "reine Musik" und deren "normaler Aufführung". Offenbar gibt es da Einschränkungen bezüglich "bühnenmäßige Aufführungen" (was bei Musical-Aufführungen eben der Fall ist), hierfür geben wohl die Urheber nicht die vollen Rechte an die GEMA ab (womit sonst jeder sie einfach nutzen könnte, solange er zahlt), ist dann eben wohl wie bei Bearbeitung von Musik (da muss man auch den Urheber selbst fragen, während man für 1:1 Cover einfach nur an die GEMA zahlen muss). Hier mal ein ältere Gerichtsurteil:
http://www.heese-nied.de/de/news/c2010/02.html
 
Gneau, die bühnenmäßige Aufführung wird auch das "große Recht" genannt - da kriegt man die Lizenz nur direkt vom Urheber bzw. vom Verlag und muss denen schon etwas bieten, damit die sich mit einem beschäftigen. ^^

Schlichtes Nachsingen ist okay, solange die Songs halbwegs originalgetreu vorgetragen werden und die Veranstaltung bei der GEMA gemeldet wird.
 
Danke Euch! :)
 

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