BGV-C1 versus TÜV ?

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Auf der Suche nach neuen Kurbel - Licht - Stativen (bis 4 m), bin ich immer wieder auf Zertifizierungen vom TÜV und auch nach BVG-C1 gestoßen.

Was sind generell die Unterschiede bei den rein praktischen- und Haftungs- relevanten Gesichtspunkten?

Topo :cool:
 
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Grund: Titel auf Wunsch geändert
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Du meinst wohl BGV C1?
Stative, die Lasten über Personen halten, müssen den Anforderungen der BGV C1 entsprechen, genaues ist in der DIN 56950-3 definiert. Damit sollten Stative, die nicht konform zur BGV C1 sind (also üblicherweise vom Hersteller nicht mit BGV C1 beworben sind) nur dort eingesetzt werden, wo sich keine Personen unter den Lasten befinden (genauer gesagt im Gefahrenbereich).
Zusätzlich müssen Stative nach BGV C1 regelmäßig geprüft und gewartet werden; kosten also auch Geld, wenn man nichts damit macht.

Außerdem bist du für einen sicheren Aufbau (Sichtprüfung des Stativs vor dem Einsatz, ebene Fläche, fester Untergrund, Windlasten, Personen (insbesondere Besoffene) können die Standsicherheit des Stativs gefährden) verantwortlich und musst durch geeignete Gegenmaßnamen (Abspannen, Beschweren, Absperren) dafür sorgen, dass nichts passieren kann.

Die Vorschriften gehen eigentlich so weit, dass du bei einem Unfall eigentlich immer Schuld bist.

Ein kleiner und günstiger Vertreter für alle Lebenslagen wäre bspw. VMB TE-034.
 
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Danke für den Hinweis - ich habe jetzt von C3 in C1 geändert.

Was bedeutet denn aber nun TÜV geprüft in der Werbung - z.B. von Varitec?

Topo :cool:
 
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Die Richtlinie für die Herstellung von Lastträgern und Hubhilfen, sowie deren Betrieb bei schwebenden Lasten im Personenbereich ist die DIN 56950-3 (BGV C1).

Der TÜV prüft stichprobenartig oder einmalig das Hebezeug und zertifiziert dieses. Damit hast du ab Kauf von Neuware zunächst einmal für (ich meine) 2 Jahre Ruhe. Ab dann muss das Hebezeug jährlich geprüft werden. Dies macht auch der TÜV oder entsprechend zertifizierte Stellen.
 
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