Achtung Artenschutz: Augen auf beim Gitarrenkauf

  • Ersteller olerabbit
  • Erstellt am
privat kann man mit (vorher besorgten Papieren) noch im Ausland einkaufen.

Und genau das wäre jetzt noch meine Frage: Wie genau? Was muss ich tun?

Danke Leute für die zahlreichen Antworten übrigens :) !
 
Und genau das wäre jetzt noch meine Frage: Wie genau? Was muss ich tun? ...

Zertifikate besorgen! ;)
Falls Du diesen Artikel noch nicht gelesen hast, hier steht wahrscheinlich alles drin, was man wissen sollte. Du musst dir vom Verkäufer die CITES-Ausfuhrgenehmigung besorgen und damit beim Bundesamt für Naturschutz die Einfuhrgenehmigung beantragen.
Hier gibt es noch die US-Informationen, die zuständige Behörde, der Fish and Wildlife Service (FWS) ist aber im Moment - vermutlich wegen des Haushaltsstreits - nicht zu erreichen.
 
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Super, danke! Akut ist das Ganze bei mir nicht, aber für die Zukunft...

edit: Bzw. gibt es da irgendwo nochmal genauer Infos, wie ich in den USA vorgehen müsste, um die CITES-Papiere zu bekommen? Ich stelle mir das nämlich eher schwierig vor, z.B. irgendwo in einem kleineren Shop ohne internationale Ambitionen so was zu bekommen. Sprich: Wissen die überhaupt, wovon ich rede? Oder muss ich dort nur mit der gekauften Gitarre zur Behörde und bekomme dann die Papiere von denen, d.h. der Händler hat damit gar nix am Hut?
Und muss ich bei der Behörde einen Termin beantragen etc.? Oder kann man da einfach hingehen und die machen mir das in 20min fertig?

Also, mir geht es um die praktische Umsetzung - wie mache ich das im Detail, einen Import nach D?
 
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Du müsstest ersma klarstellen, was Du vorhast. Wenn Du in Axe Town, FL zum Händler gehst, wird er Dir alles verkaufen, was Du bezahlen kannst. Er exportiert nämlich nichts... Dann ist es allerdings Deine Sache, Dich mit der dortigen Behörde (von gidarr genannt) herumzuschlagen und die Papiere für die Ausfuhr zu bekommen. Zuhause brauchst Du entsprechend das für die Einfuhr erforderliche Zertifikat - auch Deine Sache.
Wenn Du bestellst, sieht es anders aus, denn dann muss der dortige Händler sich um die Ausfuhrpapiere kümmern. Soweit ich sehe, haben die allermeisten keinen Bock und schließen von vornherein einen Verkauf ins Ausland aus, selbst wenn nur ein Stück Furnier unter das CITES fällt.
 
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Danke für die Antwort.

Wie gesagt - meine Fragen drehen sich nicht um ein akutes Vorhaben meinerseits, aber ich verstehe, dass es schwierig ist, darauf Antworten zu geben.
Also, speziell denke ich bei meinen Fragen an folgendes:

Ich mag es durch die USA zu reisen. Und dann sehe ich eben diesen netten kleinen Gitarrenladen und finde eine Gitarre, die ich unbedingt mitnehmen möchte.
Wie saitentsauber schon sagt - gekauft ist so eine Gitarre schnell. Aber was dann?
Ich bin dann in den USA unterwegs und damit an einen gewissen Zeitrahmen gebunden (bei einem Roadtrip bedeutet das u.U., dass ich nur 1-2 Tage am selben Ort verbringe).

Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Im anderen Fall, nämlich einem geplanten Import, den ich von D aus in Auftrag gebe, würde ich natürlich einfach mal die Behörden anrufen und nachfragen - klar!
 
Und dann sehe ich eben diesen netten kleinen Gitarrenladen und finde eine Gitarre, die ich unbedingt mitnehmen möchte.

Dann solltest du darauf achten, dass sie jedem Zweifel erhaben ist, mit irgendeinem geschützten Material in Verbindung gebracht zu werden. Auch wenn sie es nicht ist, solltest du einen Unbedenklichkeitsnachweis haben. Sonst kann ich mir vorstellen, dass das Instrument, bis zur Klärung oder überhaupt, beschlagnahmt wird.

Hier ein netter Artikel über solche und ähnliche Vorhaben:
http://www.fretboardjournal.com/features/magazine/guitar-lover’s-guide-cites-conservation-treaty
 
Wenn Du bestellst, sieht es anders aus, denn dann müsste der dortige Händler sich um die Ausfuhrpapiere kümmern.

Was nicht am Desinteresse des Händlers liegt, sondern an der Tatsache, dass der kommerzielle Handel ausgeschlossen ist.

Was man wie unternehmen muss, um bei Fish and Wildlife die CITES Papiere zu erlangen hat wohl noch kein Privatmann probiert - daher wissen wir nicht, was die genau erwarten (Vermutlich aber CITES Papiere der Hersteller).

Ich gehe davon aus, dass es - ähnlich der Zusammenarbeit mit No.1 Hamburg und dem "Holzinstitut" - möglich wäre mit einer Untersuchung genaueren Nachweis über das Alter des Holzes zu führen, um ohne Hersteller CITES der Behörde glaubhaft zu machen, dass das Holz "legal" verbaut wurde. (Einen Bericht darüber gibt das I-Net jedoch nicht her.)

Wie auch immer es gehen "könnte" ist dies aber mit Sicherheit nichts, was man mal eben "nebenbei" in einem Urlaub erledigt, um sich ein Andenken mitzubringen.

Gruß
Martin
 
denke bei meinen Gitarren stehe ich sauber da, nur über meine 35 Jahre alte ESP Strat mach ich mir keine Illusionen, ich würde das Griffbrett für Ceylon Ebenholz halten, das gibt es heute gar nicht mehr :(
 
Ich habe noch nicht und werde auch zukünftig keine Gitarre kaufen, deren Hölzer nicht nachweislich legal erworben wurden, um meiner Verantwortung als Erdenbürger meiner Umwelt ggü. gerecht zu werden.
Dabei darfst Du nicht vergessen, dass in manchen Ländern, aus denen solche Hölzer kommen, die Leute, die entsprechende Nachweise ausstellen dürfen, legale Monatseinkommen im unteren dreistelligen €-Bereich haben ...
Ansonsten (zwar schon älter, aber es ja nicht leichter geworden...) hier noch etwas zum Nachlesen - und zur Abschreckung: "Border agents have broad authority to seize and confiscate whatever they suspect to be covered by the Endangered Species Act or CITES. " Man beachte das "suspect"!
Oder hier - auch nicht motivierend. Bzw. ein Plädoyer fürs Kazoo ;)
 
... Und dann sehe ich eben diesen netten kleinen Gitarrenladen und finde eine Gitarre, die ich unbedingt mitnehmen möchte. ... - gekauft ist so eine Gitarre schnell. Aber was dann? ...

So schnell geht das nicht, die Vorbereitung erfordert mehrere Monate Zeit und die Papiere kosten einige hundert Dollar.
Hier ist eine kleine "Fibel" für den Export von Gitarren und anderen Musikinstrumenten aus den USA, in der die Vorgehensweise erklärt wird, samt den entsprechenden Anträgen.
Zuerst musst Du eine Exporterlaubnis (70$) beim US-Landwirtschaftsministerium beantragen. Mit der kannst Du beim U.S. Fish and Wildlife Service (FWS) eine Exportlizenz (70$) beantragen. Sobald Du diese erhalten hast, kannst Du damit eine Erlaubnis für den Export oder Re-Export von Pflanzen (75$) beantragen. Bevor das Instrument verschickt wird, muss es von einem der zuständigen Regionalbüros begutachtet werden (bis zu 250$). Um die Unbedenklichkeit eines Export zu beweisen, ist eine gründliche Vorbereitung (Belege) notwendig.
Wird das Instrument persönlich auf die Reise mitgenommen, kann die Ausreise nur über eine der (wenigen) zugelassenen Zollstellen erfolgen.
Die amerikanische Gitarrenbauernzunft hat auch noch etwas ausführlichere Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
 
Jetzt mal eine Frage von einem Unwissenden: Das ganze Prozedere mit seinen Kosten brauch ich aber doch nur, wenn in meiner Gitarre eine inzwischen geschützte Holzart wie z.B. Rio-Palisander verbaut ist, oder sehe das falsch?
 
Im Prinzip ja - ausser es besteht ein Verdacht! ;)
 
Im Prinzip ja - ausser es besteht ein Verdacht! ;)
Ok, solange ich eine Gitarre von der Stange kaufe, sollte das verbaute Holz ja aus der Produktbeschreibung ersichtlich sein. Welche typischen Gitarrenhölzer neben Rio-Palisander sind denn inzwischen auch geschützt? Gibt es da irgendwo ein praktische Liste?

Schwierig stelle ich mir das bei Einzelfertigungen z.B. aus Customshops vor.

Nachtrag:
Sorry, jetzt erst in einem der Links gelesen, dass wohl folgende Hölzer geschützt/betroffen sind:
Ivory - June 1, 1947
Hawksbill turtle - July 1, 1975
Brazilian rosewood - June 11, 1992
 
Alles klar. Das war mehr oder weniger was ich mir gedacht hatte. Das ist natürlich wirklich sehr sehr schade.

Eine Frage noch: Die Grenze zur Antiquität liegt also bei Baujahr 1947. Jetzt wäre es natürlich logisch, wenn diese Grenze mit der Zeit steigen würde (d.h. in 13 Jahren können wir alles bis 1960 importieren - oder so ähnlich). Tut sie das? Oder hängt das mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für Elfenbein 1947 zusammen?
 
(d.h. in 13 Jahren können wir alles bis 1960 importieren - oder so ähnlich).

Sicher auch da niemals ohne entsprechende Zertifikate, die das Alter der Gitarre und aller verbauten Teile belegen und entsprechender Genehmigungen.

PS: Der Traum vom Fund einer alten Gitarre auf der Reise ist ja noch nicht ausgeträumt, wenn man sich auf Exemplare beschränkt, die offensichtlich aus Ahorn und Esche oder Erle gemacht sind. ;)
 
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Sicher auch da niemals ohne entsprechende Zertifikate, die das Alter der Gitarre und aller verbauten Teile belegen und entsprechender Genehmigungen.

PS: Der Traum vom Fund einer alten Gitarre auf der Reise ist ja noch nicht ausgeträumt, wenn man sich auf Exemplare beschränkt, die offensichtlich aus Ahorn und Esche oder Erle gemacht sind. ;)

1. Klar, das ist logisch. D.h. die Jahreszahl steigt tatsächlich?
2. So ist es. Zum Glück bin ich Fender-Fan :)
 
Weiß jemand mehr?
 
Weiß jemand mehr?

Was genau willst du noch wissen?

IMHO liegt ein grundlegendes Problem darin, dass viele Hersteller ihren Gitarren (noch) keinen Herkunftsnachweis der Hölzer mitgeben und nachträglich auch keine ausstellen (können/wollen). Bei neuen Gitarren scheitert es also IMHO schon hier. Bei älteren Gitarren kann man vielleicht etwas über die Seriennummer machen und nachweisen, dass sie früher gabeut wurde, als es noch erlaubt war.
 

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