Ihr schreibt hier über Dinge, die in der Juristerei alle recht strittig sind... gerade ebay ist eine Zone, in der die Dinge oftmals nicht allzu klar sind.
Ich bezweifle mal, dass der Verkäufer wegen Betrugs wirklich drangekriegt werden kann, dann man muss ihm das Wissen und die Absicht erst einmal nachweisen können und ich gehe mal nicht davon aus, dass irgendeiner von euch im Zweifel in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge vorgeladen werden würde...

Was also letztlich vermutlich nur passieren würde, wäre, dass der Kaufvertrag im nachhinein als nichtig erachtet werden würde, oder dass der Käufer auf Erfüllung klagen könnte.
Zu der Sache mit dem 12-jährigen: Auch hier ist das, was letztlich passieren würde, nicht ganz eindeutig, es könnte sein, dass der Kaufvertrag entweder als nichtig betrachtet wird, oder dass die Eltern trotz allem zahlen müssen, da der Verkäufer ja davon ausgehen musste, dass es sich beim Verkäufer um einen vollständig Geschäftsfähigen handelt.