Balg kaputt oder nicht?? Bitte um Expertenrat

  • Ersteller pertiet
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Daher schrieb ich ja, daß da kein Risiko besteht. Der Händler hat aber auch das Recht, sich seine Kunden auszusuchen.
 
vor allem der Möglichkeit der Rücksendung - da wurde dann alles komisch und der Ton - für meinen Geschmack - leicht agressiv.
sagte er eben, dass er an unsichere nicht verkaufen wolle
Natürlich hat der Händler auch das Recht sich auszusuchen, an wen er verkauft. Aber ein recht merkwüriges Verhalten ist das schon, insbesondere in der Kombination. Bei uns im schwäbischen sagt man da gerne: "das hat ein Gschmäckle!" Wobei ich hier eher schon geneigt bin zu sagen, die Sache stinkt.

Bei diesem Verhalten würde ich bei diesem Verkäufer nur etwas einkaufen, wenn ich mir sicher bin, dass ich selber soviel Sachverstand habe, dass ich die Sache komplett überblicke und beurteilen kann und selbst da würde ich mir noch bestätigen lassen, dass die verkaufte Ware frei von rechten dritter ist und er wirklich alle Rechte hat, dies als seine Ware zu verkaufen -also quasi nicht schon gefunden wurde, bevor es überhaupt verloren wurde!

Meine Empfehlung, nach dieser Situationsbeschreibung,ohne diesen Händler näher zu kennen: bei dem nicht!

gruß, maxito
 
Meine Empfehlung, nach dieser Situationsbeschreibung,ohne diesen Händler näher zu kennen: bei dem nicht!

Harte Worte, maxito. Ich kenne den Händler auch nicht, kann also nicht beurteilen, was dahintersteht. Aber ich habe schon ein gewisses Verständnis dafür, dass einer nicht quasi eine Auswahlsendung an den Kunden schicken will, der sich dann ja bequem auf Fernabsatzgesetz berufen kann und einfach zurückschickt, was ihm nicht gefällt - bis er vielleicht dann mal irgendwann das Richtige in den Händen hält. So ein Gebraucht-Akkordeonhändler ist ja nicht Neckermann oder Quelle, wo die Retouren schon einkalkuliert waren (was draus geworden ist, wissen wir ja alle: :eek:...). Ich wäre da als Händler auch eher zurückhaltend, wenn mir einer schon sagt, er wisse nicht so recht, was er denn will...

Meines Erachtens macht es auch keinen Sinn, so ein Ding "auf gut Glück" zu bestellen, es sei denn, man weiss ganz genau, was das für ein Instrument ist, wie es klingt usw. Also wenn ich z.B. eine Supobelinni IVX schon mal in den Händen gehalten hätte und ich wollte genau so ein Ding, warum nicht? Aber wenn ich das Instrument gar nicht kenne, muss ich das doch mal anspielen gehen.

Ein sonniges WMochenende!
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehen kann ich den Händler auch irgendwo - vielleicht ginge es mir ähnlich...
Andererseits weiss ich aus meiner eigenen Erfahrung mit mir, dass ich gerne viel kaufe!
Ich habe mich vor einiger Zeit bei Gitarren ähnlich herangetastet (und habe jetzt 18 Stück hier) und dasselbe mit Synthesizern und Maschinen für elektronische Musik. (abgesehen von einer Sitar und mehreren Shrutiboxen usw)
Das kann der natürlich nicht wissen, aber er hat auch nicht mal versucht soweit vorzufühlen und vielleicht mal herauszubekommen was der da für einer ist...
 
Hallo, ansonsten wäre ja auch das Akkordeoncentrum Brusch in Hamburg vielleicht für dich erreichbar? http://www.akkordeoncentrum.de/shop/
Dort gibt es auch gebrauchte Instrumente.... Und: Hamburg ist immer eine Reise wert :)
Gruß, Tamina
 
Hallo Holzkiste,

Aber ich habe schon ein gewisses Verständnis dafür, dass einer nicht quasi eine Auswahlsendung an den Kunden schicken will, der sich dann ja bequem auf Fernabsatzgesetz berufen kann und einfach zurückschickt, was ihm nicht gefällt - bis er vielleicht dann mal irgendwann das Richtige in den Händen hält.

jemand, der Musikinstrumente (insbes. gebrauchte, akustische) verkaufen will, muss den Service anbieten, sie probespielen zu können. Und da es dem Internethandel wiederspricht, die Kunden mal eben im Ladengeschäft vorbeikommen zu lassen, muss sich der Händler darauf einlassen, die Instrumente auch auf Probe zu verschicken oder zumindest ein großzügiges Rückgaberecht einzuräumen. Ansonsten betreibt er das falsche Geschäft im falschen Medium.

Meines Erachtens macht es auch keinen Sinn, so ein Ding "auf gut Glück" zu bestellen, es sei denn, man weiss ganz genau, was das für ein Instrument ist, wie es klingt usw. Also wenn ich z.B. eine Supobelinni IVX schon mal in den Händen gehalten hätte und ich wollte genau so ein Ding, warum nicht? Aber wenn ich das Instrument gar nicht kenne, muss ich das doch mal anspielen gehen.

Das ist ja genau der Punkt. Und ein Händler, der das Ausprobieren nicht ermöglicht, "erschleicht" sich somit die Leistung anderer Händler, bei denen dies möglich ist.

Außerdem können selbst zwei (akustische) Instrumente der gleichen Serie erheblich Abweichungen aufweisen. Deshalb sollte man auch immer das Instrument kaufen, dass man selber ausprobiert hat.

Viele Grüße
Wolf
 
Volle Zustimmung.

Zwei Dinge noch - allgemein gesagt - :

1. ist der Händler durch das Fernabgabegesetz daran gebunden, ein 14-tägiges Rückgaberecht einzuräumen.
2. Sollte man gebrauchte Akkordeons immer vorher antesten, denn während beim neuen aus der Firma gewisse Qualitätsstandards anliegen und das Akkordeon an sich fehlerfrei ist bzw. sein muß, so kann das eine gebrauchte super in Schuß sein und das andere heruntergewirtschaftet. Von außen sieht man so etwas nicht.

Grüße

Ippenstein
 

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