
Ippenstein
Registrierter Benutzer
Daher schrieb ich ja, daß da kein Risiko besteht. Der Händler hat aber auch das Recht, sich seine Kunden auszusuchen.
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vor allem der Möglichkeit der Rücksendung - da wurde dann alles komisch und der Ton - für meinen Geschmack - leicht agressiv.
Natürlich hat der Händler auch das Recht sich auszusuchen, an wen er verkauft. Aber ein recht merkwüriges Verhalten ist das schon, insbesondere in der Kombination. Bei uns im schwäbischen sagt man da gerne: "das hat ein Gschmäckle!" Wobei ich hier eher schon geneigt bin zu sagen, die Sache stinkt.sagte er eben, dass er an unsichere nicht verkaufen wolle
Meine Empfehlung, nach dieser Situationsbeschreibung,ohne diesen Händler näher zu kennen: bei dem nicht!
Aber ich habe schon ein gewisses Verständnis dafür, dass einer nicht quasi eine Auswahlsendung an den Kunden schicken will, der sich dann ja bequem auf Fernabsatzgesetz berufen kann und einfach zurückschickt, was ihm nicht gefällt - bis er vielleicht dann mal irgendwann das Richtige in den Händen hält.
Meines Erachtens macht es auch keinen Sinn, so ein Ding "auf gut Glück" zu bestellen, es sei denn, man weiss ganz genau, was das für ein Instrument ist, wie es klingt usw. Also wenn ich z.B. eine Supobelinni IVX schon mal in den Händen gehalten hätte und ich wollte genau so ein Ding, warum nicht? Aber wenn ich das Instrument gar nicht kenne, muss ich das doch mal anspielen gehen.