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Bandmitglied möchte rückwirkend ausbezahlt werden

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Hallo geschätzte Musiker-Board-Community,

ich möchte mich heute mit einem Fall an Euch wenden, der sich jüngst innerhalb meiner Band ereignet hat und zu dem ich gerne so viele Meinungen, Positionen und Wissen einholen möchte wie möglich, weil wir intern aktuell nicht wirklich weiterwissen. Ich würde mich über eine rege Beteiligung von Eurer Seite also sehr freuen. :)

Wir haben uns jüngst per Mehrheitsentscheid von einem Bandmitglied (mit der Begründung mangelhafter Einbringung, Unzuverlässigkeit und Desinteresse seinerseits) getrennt, was von diesem nicht gut aufgenommen wurde. Kritikpunkte wurden weitgehend nicht eingesehen und es wurde klar, dass er sich in der Gesamtsituation ungerecht behandelt fühlt. Wir können also leider nicht von einer einvernehmlichen Trennung sprechen, obwohl Problematiken über die letzten Jahre hinweg immer wieder angesprochen wurden und definitiv Möglichkeiten zur Verbesserung gegeben wurden. Ich würde den Umgang von unserer Seite in dieser Hinsicht als sehr geduldig und entgegenkommend bewerten.
Leider wird dies von ihm/ihr aber wie gesagt anders gesehen und jetzt fordert er/sie rückwirkend eine Entlohnung seiner/ihrer Arbeiten (im vierstelligen Bereich), die er/sie im Rahmen der Arbeit für die Band durchgeführt hat. Dabei geht es vor allem um die Erstellung aller möglichen Grafiken und unserer Website. Es besteht kein Vertrag zwischen den Mitgliedern, der nachträgliche Vergütungen dieser Art nahelegen würde; es wurden aber auch keine Absprachen für diesen Fall getroffen, weil einfach niemand damit gerechnet hat, dass es zu so einem Fall kommen könnte. Auch sonst gibt es keinen schriftlichen Bandvertrag.

Gelöscht auf Wunsch des Users.

Unsere Position zu diesem Thema ist aktuell wie folgt: Wir sehen absolut keinen Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der Arbeit im Rahmen unseres Bandprojektes erbracht wurden. Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass der Austausch in diesem Forum (und vermutlich unter hauptsächlich Laien) keine Rechtsberatung ersetzt, aber dennoch möchte ich die Frage mal in den Raum werfen und Fragen, ob man in diesem Falle von einem rechtskräftigen Anspruch reden kann. Das ist nämlich der Punkt, bei dem wir uns aktuell unsicher sind.
Was uns auch im Zusammenhang dieser Überlegungen in den Sinn kam ist die Frage, nach einem Copyrightsanspruch auf die Grafiken, die wir in jedem Falle weiterhin benutzen möchten (Logo, Design unserer CD und auf Social Media etc.) und ob man uns die Nutzung, bzw. den Verkauf dieser (also den CD-Verkauf) untersagen könnte.

Ich bin wie gesagt über jede Beteiligung sehr froh. :)
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da kommen aus meiner juristischen Laienansicht unterschiedliche Dinge zusammen, zum einen die Ansprüche des Ausgeschiedenen aus seiner Tätigkeit in einer GbR (das ist Eure Band, mit oder ohne Vertrag auf Papier), und davon getrennt das Urheberrecht an den Grafiken, welches nicht mit dem Ausscheiden entfällt, sondern beim Urheber verbleibt.. Falls keine gütliche Einigung erfolgt, halte ich fachlichen juristischen Rat für sehr sinnvoll, den das MB hier nicht geben kann und darf.
 
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also ich würde wahrscheinlich erst mal gründlich des bgb zum thema gbr lesen.
kann mir nicht vorstellen dass ein die band verlassendes mitglied der band benutzung des bisher gemeinsamen eigentums (webseie, logo etc.) untersagen kann, aber kann sein, dass ein wert geschätzt und das mitglied ausbezahlt werden muss.
 
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imho ein klarer Fall von Besuch beim Fach-Anwalt (Urheberrecht etc)
 
Ich geh jetzt mal davon aus, ihr seid eine reine Hobbyband und habt in dem Sinn dem nun ausgeschiedenen Mitglied nie einen "Auftrag" erteilt, Logos, Webseite etc. zu erstellen. Hat sich vielleicht ergeben, weil diese Person das am besten kann. Hab selbst mal mit einem Werbegrafiker in ner Band gespielt, klar hat er Logos und Plakate entworfen (Internet gab's damals noch nicht). Von dem her seh ich auch keinen Anspruch da irgendwie eine Vergütung zu bekommen. Er/Sie hat es ja als Bandmitglied getan, war also selbst an dem Werbeeffekt interessiert.
Anders schaut das wohl tatsächlich mit dem Weitergebrauch aus. Da könnte sich durchaus aus dem Urheberrecht ein Anspruch ergeben. Ist die Frage, ob es nicht einfacher für euch ist, euch ein neues Logo zuzulegen. Ansonsten könntet ihr hier eine Abschlagzahlung vereinbaren - wichtig ist, dass ihr das schriftlich macht. Über die Höhe müsste wohl verhandelt werden, aber als maximal regional bekannte Amateurband sollte sich das eher nicht im vierstelligen Bereich bewegen.
 
ein klarer Fall von Besuch beim Fach-Anwalt

Da kann nur ein Rechtsanwalt helfen, und zwar in dem Sinne, dass ein für alle Mal -für beide Seiten !!- fachlich korrekt klargestellt wird, wie diese GbR sich auflöst, was jeder zu tun und zu lassen hat, und dann ist finito.

Ziel ist eine vernünftige und trotzdem "wasserdichte" Lösung, sonst wird das ein ständiges "da wäre noch was" und "darüber haben wir ja noch gar nicht gesprochen" - endlos, sinnlos und letztlich fruchtlos.
 
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Da kommen aus meiner juristischen Laienansicht unterschiedliche Dinge zusammen, zum einen die Ansprüche des Ausgeschiedenen aus seiner Tätigkeit in einer GbR (das ist Eure Band, mit oder ohne Vertrag auf Papier), und davon getrennt das Urheberrecht an den Grafiken, welches nicht mit dem Ausscheiden entfällt, sondern beim Urheber verbleibt.. Falls keine gütliche Einigung erfolgt, halte ich fachlichen juristischen Rat für sehr sinnvoll, den das MB hier nicht geben kann und darf.

Ja, bitte unterscheiden zwischen Urheberrecht (das ist in D nicht übertragbar), dem Verwertungsrecht für das Logo (und dessen evtl. Weiternutzung) sowie zwischen der evtl. nachträglichen Honorierung anderer Dienstleistungen (Web-Pflege etc.).
 
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Hallo geschätzte Musiker-Board-Community,
Unsere Position zu diesem Thema ist aktuell wie folgt: Wir sehen absolut keinen Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der Arbeit im Rahmen unseres Bandprojektes erbracht wurden.

Wie seid ihr denn mit den Einnahmen der Band umgegangen? Wenn ihr eine EP gemacht habt, dann gibt es sicherlich auch ein in irgend einer Art geführtes Bandkonto. Was da drauf ist, daran hat euer geschasstes Mitglied bestimmt einen Teilanspruch. Auf jeden Fall einen moralischen, egal wie verpeilt es seinen Anteil am Projekt erfüllt hat. Habt ihr gemeinsam Zeugs angeschafft wie PA, Mixer, Aufnahmegeräte? Auch daran hat es seinen Anteil.

Wir haben uns letztes Jahr von einem Mitglied getrennt, sind 7 Leute in der Band, haben 300 Euro für Notwendigkeiten auf dem Konto belassen, den Rest durch 8 geteilt, das verabschiedete Mitglied bekam 2 Anteile, dafür ging die gemeinsam angeschaffte 300-PAX-PA auf die verbleibenden über. Ja, fand auch nicht jeder richtig toll, aber es war ein sauberer Schlussstrich.

Kleinkleinrechnen ist an der Stelle einfach nicht gut - niemals sind alle gleich motiviert, leistungsfähig, gesund und bereit, ihre Interessen dem Gemeinwohl der Band unterzuordnen. Deswegen gibt es bei Geldfragen immer Zoff, wenn auch nur ein einziger meint, es müsse "gerecht" zugehen.

Gerechtigkeit ist immer eine Frage der Perspektive, von links aus betrachtet ist es gerecht, wenn alle das Gleiche bekommen, vom liberalen Standpunkt aus ist es gerecht, wenn jeder entsprechend seiner Leistung entlohnt wird. Vernünftig ist ein Mittelding, und das braucht viel Kommunikation.
 
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Ich denke an den Einnahmen von der EP wird das ehemalige Bandmitglied weiterhin, wie bisher, beteiligt. Da ändert sich ja nichts dran. Solltet ihr da keinen Aufteilungsschlüssel ausgemacht haben, weil die Einnahmen eh so gering sind, dann wird es jetzt notwendig.
Und bevor ihr zum Anwalt geht - sucht das Gespräch, das kommt wahrscheinlich billiger als ein Anwalt. Eventuell einen Mediator hinzuziehen, das sollte noch immer günstiger kommen als die volle Konfrontation, die nur eure Nerven und euer Geld kostet und im schlimmsten Fall dazu führt, dass die Band als ganzes zerbricht!
 
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Ich sehe folgende Optionen:

1) Nix machen und den/die Rausgeworfene(n) kommen lassen. Es drauf ankommen lassen, ob er/sie sich das (eventuelle) Recht erstreitet.
2) Den Forderungen nachgeben. Damit leben, dass daraus dann eine Erpresser-Situation mit Nachforderungen/Preiserhöhung/etc. entstehen kann.
3) Den Rauswurf komplett machen. Website abschalten/neu designen, Logo/Grafiken die das Ex-Mitglied erstellt hat nicht mehr nutzen, Songs an denen das ex-Mitglied Urheberrechte geltend machen kann nicht mehr spielen.
4) Klärung mit Rechtsanwalt und Umsetzung der Empfehlungen (ohne Garantie, dass das Ex-Mitglied sich nicht doch über den Klageweg Sachen holen will).

Folgende Option sehe ich nicht:
#) Gütliche Einigung.

Folgende Option sehe ich zwingend:
!!!) Die Rest-Band erstellt ein schriftliches Werk, das Dinge wie Nutzungsrechte / "Eigentum" von gemeinsam geschaffenen Werken, Bandname, Kohleverteilung, Entscheidungsfindung usw. jetzt "im Guten" unter den bestehenden und neuen Mitglieder regelt. Das hilft im Zweifel enorm - in der Zukunft, nicht jetzt.

Wir haben - als Hobby-Combo - immer 3) gemacht, und dann entsprechend 1) abgewartet. Heute mache ich nix mehr ohne !!!).
 
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Und bevor ihr zum Anwalt geht - sucht das Gespräch, das kommt wahrscheinlich billiger als ein Anwalt.

Zuerst bestimmt billiger (Anwälte kosten ja so schrecklich viel Geld :rolleyes: ), aber da es sich hier um ein Konglomerat von rechtlichen Problemen (Urheberrecht, Verwertungsrechte, zukünftige Tantiemen, etc.) handelt, das die Bandmitglieder offensichtlich nicht überschauen können, tendieren die Chancen, durch ein "Gespräch" eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden, wohl eher gegen Null.

Ich denke, da muss schon jemand ran, der mehr als nur eine vage Ahnung von den menschlichen und rechtlichen Folgen dieser "Affäre" hat, damit letztlich eine Vereinbarung zustande kommt, mit der alle Beteiligten leben können.

Die Rest-Band erstellt ein schriftliches Werk, das Dinge wie Nutzungsrechte / "Eigentum" von gemeinsam geschaffenen Werken, Bandname, Kohleverteilung, Entscheidungsfindung usw. jetzt "im Guten" unter den bestehenden und neuen Mitglieder regelt. Das hilft im Zweifel enorm - in der Zukunft, nicht jetzt.

Guter Vorschlag! :great:
 
da es sich hier um ein Konglomerat von rechtlichen Problemen (Urheberrecht, Verwertungsrechte, zukünftige Tantiemen, etc.) handelt, das die Bandmitglieder offensichtlich nicht überschauen können, tendieren die Chancen, durch ein "Gespräch" eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden, wohl eher gegen Null.
Das hängt halt von den Beteiligten ab, wie sehr das eskaliert. Natürlich bringt es die Band in eine bessere Situation, wenn sie die offenen Fragen von einem Anwalt beantworten lassen. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Verwendung der Grafiken tatsächlich eher schwierig wird, ich glaube nicht, dass das Ex-Mitglied den weiteren Vertrieb der CD untersagen kann, da nicht alleiniger Urheber.
Ich würde mich, wie vom Zauberer vorgeschlagen allerdings auch um ein neues Grafikdesign und Logo kümmern. Um hier keine Angriffsfläche zu bieten.
 
Ausnahmsweise geht es ja mal nicht um Rechte an songs, texten - trotzdem ist es nicht trivial.

Mal ein paar nachvollziehbare Schneisen schlagen, wobei man sich auf die Grundsätze einigt und dann schaut, wie weit man kommt.

Grundlage ist die Ansage: Wenn wir Anwälte bemühen, wird es für beide Seiten teuer. Und es bleibt fast nix übrig. Also selbst eine Lösung finden und die muss auf Grundlagen beruhen, die für beide Seiten nachvollziehbar sind.
Hier wären ein paar:

1. Es handelt sich um eine Zugewinngemeinschaft.
An allem, was an Geld reinkam oder was gemeinschaftlich angeschafft wurde, sind alle beteiligt, die in der Band sind.
Von diesem Grundsatz aus kann man modifizieren, wenn sich beispielsweise einige mehr eingebracht haben als andere.
In diesem Sinne hat das gewesene Bandmitglied auf jeden Fall einen Anspruch an dem Zugewinn seit Bandgründung (bzw. seit er/sie dabei ist).
Das betrifft die Vergangenheit.

2. Bei Gegenwart und Zukunft handelt es sich um eine Dienstleistung bzw. eine jeweils vorzunehmende Ausschüttung.
Das betrifft, soweit ich das überblicken kann, zum einen Einkünfte aus der bereits produzierten CD. Hier solltet Ihr sowieso einen Schlüssel festhalten und auf eine saubere Abrechnung wert legen (Umsatz minus Kosten = Gewinn zur Ausschüttung).
Zum anderen noch zu erbringende Dienstleistungen (Pflege WEB-Site, falls das Logo nicht gekauft wurde, eine Art Nutzungsgebühr).

Im Grunde war´s das.

Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass jedes Bandmitglied in der Vergangenheit bestimmte Leistungen erbracht hat, dann geht es nur um das jeweilige Ausmaß. Da ja kein Vertrag besteht und keine Rechnung gestellt wurde, handelt es sich um eine geldwerte Leistung, diese enthält üblicherweise keine Gewinnmarge, liegt also unterhalb von vergleichbaren Markpreisen. Ein Bandmitglied, das für Euch die Gigs an Land gezogen hat, stellt ja auch keine Rechnung wie das ein externes Management tun würde, jemand der sein Auto für einen Gig zur Verfügung stellt, kommt ja auch nicht mit einer Rechnung für Transport an, und würde auch keine marktüblichen Preise zugrunde legen.

Jetzt kann der eine das natürlich vom Ausmaß oder Wert her anders sehen als eine andere - aber solange man sich in einem gewissen Bereich bewegt, kann man das selbst aushandeln und auch halbwegs nachvollziehbar.

Ansonsten machen das Anwälte oder Richter, die versuchen, irgendwelche Werte für irgendwelche Leistungen zugrunde zu legen, um zu schauen, wer da eventuell von wem noch was zu bekommen hat.

Und glaubt mir: das ist nicht schön und kostet gutes Geld.
Da zahlt Ihr am Ende alle drauf. Ihr schmeißt, wie man so schön sagt, gutes Geld schlechtem Geld hinterher.

Wenn Ihr zu dem Ergebnis kommen solltet, dass das, was die anderen für die Band geleistet haben, ausreicht, um quasi Logo und andere Dienstleistungen schon bezahlt zu haben, dann solltet Ihr Euch höchstens darüber unterhalten, ob eine gewisse Nutzungsgebühr, die dann noch festzulegen wäre, angemessen und also künftig zu zahlen ist.

Ansonsten bleibt Euch nur der Weg, zu sagen: Das war´s - wir verzichten auf die Nutzung von Logo, WEB-Site und was die Person sonst noch erstellt hat und holen uns das auf dem Markt oder sonstwo.
Und was die Vergangenheit anbetrifft, ist das entweder ausgeglichen oder es ist noch einmalig was fällig - dann macht das jetzt wahrscheinlich auch nicht wirklich viel.
Und in dem Fall könnt Ihr die andere Person ruhig kommen lassen. Wenn sie etwas will, muss sie es begründen, Rechnungen stellen, Vergleichsgrundlagen anschaffen etc.

Also:
Wenn Ihr weiter Logo etc. nutzen wollt, bleibt Euch nichts anderes als irgendeine Form der Einigung. Und die ohne Anwalt.
Denn von jemand weiter eine Dienstleistung zu beziehen, mit dem man nur über einen Anwalt verkehrt, ist effektiv absurd, meiner Meinung nach.
Diese Haltung würde auch die andere Person eventuell gesprächsbereiter machen.

Außer die Person will es von sich aus cutten. Dann bringt es nix.
Wenn das so ist, würde ich die Person durchaus kommen lassen. Die Begründungspflicht liegt dann bei ihr. Allerdings: wenn das nach Lage der Dinge Aussicht auf Erfolg hat, würde ich es da auch nicht zum Äußersten kommen lassen.
Dann sollte aber auch klar sein, dass Ihr Logo etc. von einer anderen Person beziehen wollt (siehe oben).

Wäre jedenfalls mein Herangehen bei diesem Stand der Information in dieser Angelegenheit.

x-Riff
 
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Oh ich habe hier schon viele gute Antworten gelesen, aber ich will es noch einmal kurz machen und auf den Punkt bringen:

Das Bandmitglied ist alleiniger Urheber der Grafiken und der Website. Wie hier schon gesagt wurde, Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Bandmitglied hat damals der Band als ganzem die Nutzungsrechte eingeräumt, und es ist schon diskutabel, ob diese Vereinbarung noch gilt, wenn sich die Bedingungen nun so krass geändert haben - dass es nämlich mit der Bandmitgliedschaft vorbei ist.

Die Frage zielt jetzt sehr auf das Vergütungsproblem. Da ist auf jeden Fall ein Rechtsanspruch verhanden, denn ein Urheber hat laut Gesetz immer einen Anspruch auf "angemessene Vergütung". Schon allein für die Verwertung, da muss man die Rechnung mit geleisteten Arbeitsstunden gar nicht erst aufmachen.

Aber ich persönlich finde es schon fraglich, ob Ihr überhaupt berechtigt seid, das Logo weiterzuführen. Denn wie oben gesagt, möglicherweise ist seine Einräumung der Nutzungsrechte an die Band gar nicht mehr wirksam. Das ist meiner Meinung nach das viel größere Problem für Euch.
 
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Ich finde, man sollte grundsätzlich zwei Wege unterscheiden:

1.) Der rechtliche Weg. Da geht es um "Wer darf/muss was?" und "Wem steht wa zu?". Das ist ein Weg, der in diesem Fall m.E. nur über einen Anwalt/über Anwälte gehen kann. Schlimmstenfalls bis hin zu gerichtlichen Entscheidungen. Dann würde ich erstmal alles vom Markt und aus dem Netz nehmen, worauf das ausgeschiedene Bandmitglied Anspruch oder Teilanspruch erheben könnte sowie die komplette Kommunikation mit dem ehemaligen Mitglied einstellen. Den Rest regeln die Anwälte.

2.) Der nicht-rechtliche Weg. Ich habe beruflich im Bereich Mediation etc. zu tun, und eine erste Grundvereinbarung ist häufig, dass während des Mediations-Prozesses keine Anwälte aktiv sein dürfen oder aktiviert werden. In der Mediation geht es nämlich NICHT um rechtliche Ansprüche, sondern nur darum, wer aus seiner subjektiven Sicht was möchte. Und dann wird versucht, ein Kompromiss zu finden (und diesen zu fixieren), mit dem alle abschließend leben können, egal ob er dem geltenden Recht entspricht, bzw. sogar inklusive explizitem Verzicht auf die Durchsetzung möglicher rechtlicher Ansprüche außerhalb der Vereinbarung. Wenn das gelingt, kann man sich danach noch auf der Straße begegnen, ohne dass eine Seite (oder beide, auch das kommt bei gerichtlichen Einigungen ja häufig vor) das Gefühl hat, in der Sache "verloren" zu haben.
 
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Gegenfrage an die, die Mediation und miteinander-reden propagieren: Hattet ihr schonmal in der eigenen Band-Situation einen verbitterten Rauswurf? Habt ihr schon mal einen in seinem Ego gekränkten Lead-Gitarristen oder Sänger erlebt (die Rhythmusgruppe ist in der Regel entspannter bei sowas und weniger Diva)? Zerbrochene jahrelange Freundschaft noch mit im Mix?

Die Situation ist doch klar beschrieben - nach ewig langem Rumprobieren hat es irgendwann halt nicht mehr gelangt und die Reißleine wurde gezogen und Tatsachen wurden geschaffen.

Hätte man auch sagen können: Wir sehen keine gemeinsame Zukunft mehr, lass uns mal sehen ob/wie wir das sortieren? Ja. Hätte man im Vorfeld die Sachen aufschreiben können und vereinbaren? Ja. Hätte man viel früher intervenieren können, als die Fronten noch nicht so hart waren? Ja. Hat man es? Nein. Hilft das jetzt was? Nein.

Wir hatten eine sich von uns im Guten getrennte Sängerin, die nach ihrem Ausscheiden nicht wollte, dass wir ein Lied mit einem für sie sehr persönlichen Text spielen. Wir haben uns drauf geeinigt, dass wir auf Basis der Chord Progression und des Arrangements neuen Text mit neuer Melodie schreiben - also Sound erkennbar ähnlich, aber Melodie/Text neu. War für sie OK.

Wir haben eine von uns rausgeworfene Sängerin, die uns nach dem Rauswurf untersagt hat, ein Foto auf Facebook zu verwenden, das die Band (noch mit ihr) von hinten und total verschwommen/verwackelt zeigt. War ein schönes Action-Foto zur Gig-Promotion. Haben wir halt runtergenommen und gut is'.

Es geht in diesen Fällen - meiner Erfahrung nach - nicht um rationale Dinge wie Geld, sondern ganz irrational um gekränktes Ego, verletzte Gefühle und sich-ungerecht-behandelt-fühlen. Da ist kein Wille zur Einigung, da soll Rache geübt werden für eine gefühlte persönliche Verunglimpfung. Mir geht es schlecht, den "bösen" Anderen soll es auch schlecht gehen. Ich will eigentlich gar nichts Materielles, ich will reparierte Gefühle. Weil ich die nicht kriege, schlage ich rum und mach' alles an Porzellan kaputt was noch da ist.

In einem solchen Fall - gerade bei (oft emotionalen) Musikern - wo es eh schon eskaliert ist und im Rauswurf geendet ist - bringt "lass uns reden" nichts. Es ist kein Einigungswille da. Daher kann man eignentlich nur "aussitzen" (wenn man die Nerven hat) oder "seufzend dem lieben Seelenfrieden wegen entgegen kommen".
 
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gebt dem kerl 200 euro, lasst quittieren dass damit der käs' gegessen ist und besorgt euch alles artwork neu, wo irgendwelche Ansprüche dranhängen. unterm strich einfacher und billiger als sich mit sowas länger rumzuschlagen.
 
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Gegenfrage an die, die Mediation und miteinander-reden propagieren: Hattet ihr schonmal in der eigenen Band-Situation einen verbitterten Rauswurf? Habt ihr schon mal einen in seinem Ego gekränkten Lead-Gitarristen oder Sänger erlebt (die Rhythmusgruppe ist in der Regel entspannter bei sowas und weniger Diva)? Zerbrochene jahrelange Freundschaft noch mit im Mix?

...

Es geht in diesen Fällen - meiner Erfahrung nach - nicht um rationale Dinge wie Geld, sondern ganz irrational um gekränktes Ego, verletzte Gefühle und sich-ungerecht-behandelt-fühlen...

Das sehe ich ganz genauso. Und/aber genau deshalb ist für mich alles was in Richtung Rechtsstreitigkeit geht der vollkommen falsche Ansatz. Es geht ja um eine Hobbykapelle, die in ihrer Freizeit ein bisschen musiziert (vollkommen wertfrei). Ich möchte mich in meiner Freizeit nicht mit sowas rumärgern. Da würde ich eher ein paar Euro in die Hand nehmen und den Kollegen für irgendwas auszahlen, bevor ich ein Vielfaches für Rechtsberatung bezahle, mich womöglich über Monate streite/ärgere, einen Imageschaden der Band riskiere und mir mindestens einen Feind auf Lebzeit schaffe.

Ich würde es so versuchen:
Von allem, was an gemeinsamen Vermögen da ist (Bandkonto, Equipment), kriegt er natürlich einen Anteil (gleichverteilt).
Investierte Arbeitszeit wird nicht entlohnt. Das ist Input, den jeder freiwillig in den Betrieb der Band steckt. Der eine macht Booking, der andere Arrangements, der nächste füllt den Biervorrat auf,... Das zu verrechnen wäre ein Fass ohne Boden. Und auch nicht richtig.
Urheberrechte bleiben natürlich bestehen. Für die weitere Nutzung des Logos darf der Ausscheidende etwas verlangen bzw. dafür würde ich ihm, wenn er es verlangt, auch etwas zahlen. Angemessen wäre für mich eine Einmalzahlung, mit der die Band die unbefristeten Nutzungsrechte erhält. Den Betrag gilt es dann zu verhandeln.

Mir wären meine Zeit und meine Nerven zu schade, um mich nicht um eine diplomatische Lösung zu bemühen.
 
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Gegenfrage an die, die Mediation und miteinander-reden propagieren: Hattet ihr schonmal in der eigenen Band-Situation einen verbitterten Rauswurf?
Ja.
Es geht in diesen Fällen - meiner Erfahrung nach - nicht um rationale Dinge wie Geld, sondern ganz irrational um gekränktes Ego, verletzte Gefühle und sich-ungerecht-behandelt-fühlen. Da ist kein Wille zur Einigung, da soll Rache geübt werden für eine gefühlte persönliche Verunglimpfung.
Kann sein - darüber erfährt man durch den Eingangspost zu wenig.
Ist vielleicht auch gut so.
In einem solchen Fall - gerade bei (oft emotionalen) Musikern - wo es eh schon eskaliert ist und im Rauswurf geendet ist - bringt "lass uns reden" nichts. Es ist kein Einigungswille da.
Ein Einigungswille im Sinne von "alle wollen das friedlich lösen" ist so sicherlich nicht da.
Das sehe ich auch so.
Daher kann man eignentlich nur "aussitzen" (wenn man die Nerven hat) oder "seufzend dem lieben Seelenfrieden wegen entgegen kommen".
Mein Ansatz wäre, die Alternative aufzuzeigen: ok - wenn wir uns nicht einigen (und einigen nicht im Sinne von: alle sind froh, sondern einigen im Sinne von: damit kann ich leben) läuft es über Anwälte. Und das wird teuer.

Ich sehe das schon so, dass es darauf hinauslaufen kann.
Ich sehe aber auch eine Chance, dass man angesichts der Alternative (Anwälte, langwierig, teuer) sich durchaus erst mal zusammensetzt, um zu schauen, ob man dieses Fiasko vermeiden kann (weil das keinem der beiden Parteien etwas bringt).

Klar geht es um andere als um rationale Dinge (obwohl die auch eine Rolle spielen) und Geld und Ansprüche und Verbote sind zu hohem Grade Ausdrücke davon.

Aber noch ist - meine Meinung - ein Rosenkrieg vermeidbar.

Möglich ist schließlich auch, dass die "Gegenpartei" erst mal eine Reaktion herausfordern wollte, den anderen erst mal zeigen wollte, wo die ohne ihn/sie stehen, dass es so einfach nicht geht etc.

Offensichtlich scheint sich ja keine Partei vorher Gedanken gemacht zu haben, was auf den Rausschmiss folgen könnte.

Manchmal braucht es halt erst mal so eine Reaktion/Eskalation und es braucht dann eine Gegenreaktion und dann Zeit - und dann kann zumindest das größte Übel verhindert werden.

x-Riff
 
Gegenfrage an die, die Mediation und miteinander-reden propagieren: Hattet ihr schonmal in der eigenen Band-Situation einen verbitterten Rauswurf? Habt ihr schon mal einen in seinem Ego gekränkten Lead-Gitarristen oder Sänger erlebt (die Rhythmusgruppe ist in der Regel entspannter bei sowas und weniger Diva)? Zerbrochene jahrelange Freundschaft noch mit im Mix?
Ich mache u.a. Mediation nach Scheitern von jahrelangen Ehen. Das ist wohl vergleichbar. ;)

Zu denken, dass eine dritte, neutrale Person entscheidend dazu beitragen kann, einen emotional aufgeladenen Konflikt zu beruhigen und Lösungen zu finden, mit denen alle leben können, und die zumindest weitere Kränkungen vermeiden, ist kein sozialpädagogisches Hippie-Geschwafel ("Lass uns mal drüber reden"), sondern fachlich begründbar und (häufig erfolgreich) gelebte Beratungs-Praxis. Es gibt Menschen, die sind dafür ausgebildet, hocheskalierte Situationen zu deeskalieren und in konstruktive Bahnen zu lenken. Die Erfolgsperspektive dessen anzuzweifeln, weil "man es ja schon miteinander erfolglos versucht hat", würde sämtlichen Beratungs- und Therapiesettings dieser Welt die Sinnhaftigkeit absprechen.

Natürlich würde eine Mediation erstmal ein gemeinsames Interesse aller Parteien voraussetzen, den Konflikt außergerichtlich zu klären. Ich glaube nicht, dass es immer nur um Rache geht, sondern häufig auch um "gesehen werden wollen", "ernst genommen werden wollen", "verstanden werden wollen"... Das wären zum Beispiel Ansatzpunkte für einen gemeinsamen Prozess.
 
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