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Bandmitglied möchte rückwirkend ausbezahlt werden

  • Ersteller WannaBeFlyingV
  • Erstellt am
.. naja, wenn das ausgeschiedene Mitglied arbeitslos sein sollte oder geringes Einkommen hat, geht der zum Anwalt, besorgt sich einen Beratungsschein (oder andersherum, je nach Anwalt) und klagt unter Zuhilfenahme von Prozesskostenhilfe (und hat dann gleich eine prima "gratis Vorschau" für seine Erfolgsaussichten in der Hand) Solche Kandidaten sind als Gegner so gefährlich, wie welche mit guter Rechtsschutzversicherung, da sich ihr persönliches Risiko lediglich darauf beschränkt, das Eingeklagte nicht zu bekommen ... Seine Nerven dürften ihn eh nicht besonders kümmern bzw eh schon angespannt sein, da hilft es durchaus schon, wenn man sich juristisches Recht verschafft und auch die Aussicht darauf ist eher beruhigend.
Mal angenommen, das ausgeschiedene Mitglied tut genau dies, bekommt Recht und kann den Wert seiner Arbeit erfolgreich einklagen, wird im Falle einer Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt u.U. den Erhalt des Geldes unterbinden oder den Großteil davon verrechnen.

Unabhängig davon, ob das ausgeschiedene Mitglied dann tatsächlich einen Vorteil von einer erfolgreichen Klage hat ... wenn es erfolgreich Geldbeträge von der Band einklagen kann, kann man letzterer dann auch nur noch sagen: "Selbst schuld".

Daher kann ich dem TE nur nochmal empfehlen, sich die Zeit zu nehmen, das ehemalige Mitglied respektvoll zu behandeln, ihm entgegen zu kommen und sich zu einigen. Die Haupt Schwierigkeit wird erstmal sein, den Wert und den Anteil der Arbeit des ehemaligen Mitglieds zu definieren, und da kann ein Anwalt auch nur bedingt behilflich sein.
 
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wird im Falle einer Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt u.U. den Erhalt des Geldes unterbinden oder den Großteil davon verrechnen.
... da kommen wir jetzt aber ins SGB gechlittert, und inwieweit ihm das angerechnet wird, hängt von etlichen Faktoren ab, die hier nichts zur Sache tun. Nur kurz: es kann durchaus ohne Nachteile für ihn ausgehen.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Daher kann ich dem TE nur nochmal empfehlen, sich die Zeit zu nehmen, das ehemalige Mitglied respektvoll zu behandeln, ihm entgegen zu kommen und sich zu einigen.
++ jau, tatsächlich zentral hilfreich, das glaube ich auch.
 
Interessante Fragestellung; abgesehen davon, dass eine Einigung OHNE Anwälte und Richter für alle beteiligten offensichtlich angenehmer würde, habe ich mich an meine lange zurückliegende Prüfung im Privatrecht erinnert (bin zwar kein Jurist, durfte aber trotzdem entsprechende Vorlesungen und Prüfungen genießen).

Eine Bemerkung meines Profs ist mir gut in Erinnerung geblieben: Wenn der Jurist nicht mehr weiterweiß, dann zieht er sich auf Generalklauseln zurück. Das ist im Privatrecht der Grundsatz von Treu und Glauben. Würde man außerhalb der Juristerei wohl am besten mit "Gesunder Menschenverstand" übersetzen. Auch der kann also juristisch relevant werden. "Treu und Glauben" hat sogar einen Wikipedoi-Artikel, daraus erlaube ich mir das Zitat eines Zitats:
Höher als der Wortlaut des Gesetzes steht sein Zweck und Sinn. Diesen im Einzelfall der Rechtsanwendung nutzbar zu machen und danach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Streitfall einer vernünftigen und billigen Lösung zuzuführen, ist die Aufgabe des Richters" (Auszug aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs).

Das könnte helfen, sich zu diesem Fall eine Meinung zu bilden.
 
Mediation ist gut um sich auszusöhnen und zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. Aber manchmal ist die Zeit für Samthandschuhe vorbei. Dann muss man in den sauren Apfel beißen, zum Anwalt gehen und mit den kalten Kanten des Gesetzes die grenzen abstecken.
Ich befürworte die Einstellung des Erstellers, sich eine echte Rechtsberatung zu holen.
Meine Meinung: Entschädigung für geleistete Arbeit: Nö
Weiternutzung der Werke, die von besagtem Bandmitglied stammen: Schwierig

Viel Glück dabei.
 

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