Blackstar HT-5r gekauft - leider defekt

  • Ersteller Gast254918
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im Falle des Verschweigens grober Mängel, .

Das Zauberwort heißt "arglistige Täuschung grober Sachmängel" und die ARGLIST musst du gerichtlich beweisen können. Viel Spass damit! Bei mir lief das so ab, dass vom Gericht eine "teilweise Rückabwicklung" veranlasst wurde. Also Amp zurück abzgl. anteiliger Abzug für die Dauer der Nutzung. Auf den Kosten für den KV und den ganzen Hickhack inkl. Selbstbeteiliugung des Rechtschutztes blieb ich sitzen. War also alles in allem mehr Lehrgeld als ich für eine einfache Reparatur hätte zahlen müssen... und der Typ hat seinen Amp wieder.

Dicke Backen machen ist gut und recht, aber man muss die möglichen Konsequenzen auch abschätzen können und wissen, wann man´s gut sein lässt.
 
Dicke Backen machen ist gut und recht, aber man muss die möglichen Konsequenzen auch abschätzen können und wissen, wann man´s gut sein lässt.

ich komm da einfach nicht mehr mit hier. Da wird einem ein Amp zu geschickt, der defekt ist, ob er es vorher schon war, kann man leider nicht genau sagen. An der Reaktion des Verkäufers, kann man doch aber leicht erkennen, das die Sache nicht ganz koscher ist und da wird dem Koll. hier geraten, halt die Füße still, kann ja mal passieren, tssss.
Ich habe in meiner, eigentlich langen, Musikerzeit, schon sehr viel Zeugs verschickt und geschickt bekommen, kleine und auch große Sachen wie Amps, aber noch nie hatte ich solchen Ärger, wie der Koll. hier. Ich kenne auch so etwas unter Musikern nicht. Sagt ja keiner, dass sowas nicht mal passieren kann, aber dann würde ich mich wenigsten an einer Lösung des Problems aktiv beteiligen, vor allem wenn ich noch eine Restgarantie drauf habe.
Sowas ist für mich einfach nicht hinnehmbar.
 
Aver eine Lösung in Bezug auf den Verkäufer auf irgendeine Art und Weise haftbar zu machen, wird eben schwierig und wie @frama78 schon beschrieben hat Unter Umständen sehr kostspielig...

Das beste wäre für den TE wirklich, wenn er sich mit dem Verkäufer außergerichtlich einigen kann, er die Versandkosten übernimmt und der Verkäufer die notwendige Reparatur über die Restgewährleistung laufen lässt.

Alle anderen Lösungsansätze führen letzten Endes nur dazu, dass der TE noch viel mehr Geld in die Hand nehmen muss (abgesehen von den Versandkosten) und er sich wahrscheinlich am Ende sogar den Amp zweimal neu kaufen hätte können...
 
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Also, der Verkäufer hat sich gestern Abend per Mail bei mir gemeldet und meinen Vorschlag nun doch akzeptiert. Er hat aber ausdrücklich betont und großen Wert darauf gelegt, dass er sich es nicht anhängen lässt defekte Ware verschickt zu haben. Er hat Stein und Bein geschworen, dass der Amp bei Ihm noch tadellos funktionierte und er war von meiner Drohmail doch sehr angefressen.
Er übernimmt auch keinerlei Kosten für Reparaturen oder Porto. Gut damit kann ich jetzt leben. Die Portokosten zahl ich halt. Schließlich kann ich ja auch nichts beweisen. Hier steht ganz einfach Aussage gegen Aussage. Gesetzt den Fall er sagt die Wahrheit und der Amp funktionierte bei ihm noch, so ist die Situation natürlich auch für ihn sehr bescheiden.
 
hat er sich gestern am späten Abend nun doch gemeldet. Er wäre auf Dienstreise gewesen.

Meine Rede... sowas gibt es tatsächlich.


Doch seine lapidare Aussage lautete "Bei Ihm sei der Amp völlig in Ordnung gewesen" und "Bedienungsfehler können zu schweren Beschädigungen führen".

Das ist auch so.

Was glaubst du, wie viele Leute es da draußen gibt, die von der fachgerechten Benutzung von Röhrenamps keine Ahnung haben?
Ich habe auch mal nen Jet City HDM verkauft und die erste Mail vom Käufer war "sieht super aus, scheint auch heil angekommen zu sein, hab mal alles angeschaltet, leuchtet schön blau, die Regler kratzen nicht - leider kann ich ihn noch nicht ausprobieren, weil ich keine Box da hab" - super oder? ^^

Er hat aber ausdrücklich betont und großen Wert darauf gelegt, dass er sich es nicht anhängen lässt defekte Ware verschickt zu haben. Er hat Stein und Bein geschworen, dass der Amp bei Ihm noch tadellos funktionierte und er war von meiner Drohmail doch sehr angefressen.

Ja, das würde ich ganz genauso schreiben, wenn ich einwandfreie Ware verschickt habe.

Du hast am Donnerstag ein riesen Fass hier aufgemacht, sogar die Privatadresse des Verkäufers gepostet und gleich im ersten Beitrag gefragt, wie du gegenüber dem Verkäufer vorgehen kannst.
Jetzt ist seitdem nicht mal eine Woche vergangen (heute ist Montag), in der sich nicht gemeldet hatte (weil er möglicherweise wirklich auf Dienstreise war und seine Mails nicht gelesen hat?), du drohst ihm gleich mit rechtlichen Konsequenzen usw..

Da wäre ich ehrlich gesagt auch angefressen gewesen. Wobei ich dich natürlich auch verstehen kann, dass da deine Nerven etwas blank liegen, wenn du nicht weißt, ob er sich nochmal meldet - nur muss man dem anderen dazu halt auch die Chance geben. Und ne Woche wäre meiner Meinung nach jetzt nicht zu viel verlangt gewesen.

Dass er das Ganze über die Gewährleistung beim Thomann jetzt trotzdem abwickelt, finde ich nett von ihm. Hätte er nicht machen brauchen, wenn er dir nen einwandfreien Amp schickt (was seine Aussage war), der jetzt einen Defekt hat, der offensichtlich nicht durch einen Transportschaden entstanden ist.
 
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Also, der Verkäufer hat sich gestern Abend per Mail bei mir gemeldet und meinen Vorschlag nun doch akzeptiert. Er hat aber ausdrücklich betont und großen Wert darauf gelegt, dass er sich es nicht anhängen lässt defekte Ware verschickt zu haben. Er hat Stein und Bein geschworen, dass der Amp bei Ihm noch tadellos funktionierte und er war von meiner Drohmail doch sehr angefressen.
Er übernimmt auch keinerlei Kosten für Reparaturen oder Porto. Gut damit kann ich jetzt leben. Die Portokosten zahl ich halt. Schließlich kann ich ja auch nichts beweisen. Hier steht ganz einfach Aussage gegen Aussage. Gesetzt den Fall er sagt die Wahrheit und der Amp funktionierte bei ihm noch, so ist die Situation natürlich auch für ihn sehr bescheiden.

Um es einfacher zu machen: Lass Dir vom Verkäufer den Versandaufkleber von Thomann zukommen und schick ihn selber zu Thomann. So sparst Du einen Versandweg.
 
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Zumindest einen Versandweg, weil Thomann die Kiste repariert wieder zum Verkäufer senden wird ...
 
Ich bin da auch eher bei der Einschätzung von Myxin. Welcher Verkäufer verkauft bewusst kaputte Ware, verheimlicht das, und bietet gleichzeitig Anspielen des Amps an? Wäre auch recht widersprüchlich.
 
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Hallo zusammen,

üble Geschichte und mein Beileid Lutz.
Schuldzuweisung will ich aber dennoch keine aus der Ferne machen. Da bin ich idR vorsichtig. Denn anhand eines Emailverlaufs, der zudem nur von einer Seite geschildert wird, wäre das nicht fair.
Ich hoffe auf jeden Fall, dass es gut ausgeht und sich nicht doch noch irgendwie ne Arglist herausstellen wird oder die Garantie nicht greift (das steht ja auch noch aus, würde ich mal behaupten)

Noch was anderes: Wie schaut's rechtlich aus, wenn Thomann das hier mitlesen würde :) :gruebel::whistle:
 
Im Endeffekt könnte Thomann nichts machen, oder? Die Gewährleistung (zumindest laut AGB) ist nur auf Dritte nicht übertragbar ... Wenn also der ursprüngliche Kunde von Thomann den Gewährleistungsanspruch einfordert, was soll denn da dann passieren?
 
Wenn der Lutz den Amp kaputt gemacht hat, müsste er dafür haften.
 
Hab den Amp vorhin vom Tech geholt. Es ist der Widerstand R39 der defekt ist. Nun hab ich mal etwas gegoogelt und eine ganze Reihe von Artikeln gefunden. Offensichtlich ist das ein generelles Problem der HT-5r Blackstar Amps.

http://www.tonegeek.com/musicgear/amps/blackstar-ht5-bad-sound.php

https://www.blackstaramps.com/forum/viewtopic.php?f=32&t=3586

Aber warum tritt das ausgerechnet bei mir auf? Wie gesagt die Störgeräusche waren sofort nach der ersten Inbetriebnahme da. Das ist schon seltsam.

@benny barony
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es schon nach dem Auspacken verschmort gerochen hat.
 
Noch was anderes: Wie schaut's rechtlich aus, wenn Thomann das hier mitlesen würde :) :gruebel::whistle:

Garantien/Gewährleistungen gelten per Gesetz nur bei "bestimmungsgemäßem Gebrauch". Weiterverkauf per Postversand gehört wohl eher nicht dazu.
 
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Ist der Transport eines Amps kein bestimmungsgemäßer Gebrauch? Darf ich also wenn ich meine Gewährleistung in Anspruch nehmen will, meine Amps nicht mehr in den Proberaum oder zu Gigs mitnehmen? Oder evtl. einem Kumpel zum austesten leihen?

was anderes passiert doch auch bei einem verkauf nicht (okay ..doch das Eigentumsverhältnis ändert sich)
 
Mal was Generelles dazu:

Amps versenden birgt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer mehr Risiko als z.B. bei Instrumenten. Grund ist einfach, dass man einen möglichen inneren Fehler auf den Verkaufsfotos nicht sehen kann. Ebensowenig kann man auf Fotos sehen, ob so ein Gerät 100% in Ordnung ist.

(Bei Gitarren hingegen kann man schon sehen, dass der Halsbruch vor dem Versand halt nicht da war ... und die komplett verfeilten Bundstäbchen ja nicht erst auf dem Transportweg entstanden sein können).

Blöd ist das für beide. Denn weder "Schuld" noch Unschuld können zweifelsfrei bewiesen werden, wenn der Amp rumzickt. Ich habe deshalb noch nie einen gebrauchten Amp per Versand ge- oder verkauft, sonder ausschließlich gegen Abholung. Damit ist jeder Ärger für beide Teile ausgeschlossen.

Als VErkäufer eines Amps (oder Keyboards, oder FX-Gerätes - also alles, wo man Schäden oder Vollfunktion nur hört aber halt nicht sieht), kann man sich eigentlich nur so absichern, dass man vor dem Versand einen Funktionstest auf Video aufnimmt. Am besten inklusive Großaufnahme der Seriennummer und der Röhren oder einer anderen optischen Auffälligkeit. Das ganze von einer zweiten Person aufgenommen, und zwar durchgängig ohne Bildschnitte. Dann noch ein Bild von der (sicheren!) Verpackung und man ist in 5 Minuten halbwegs auf der sicheren Seite.

Und von einer Gitarre z.B. kann man kurz vor dem Versand noch schnell ein paar letzte Bilder machen, und zwar zusammen mit der Verpackung, in die sie dann anschließend hineinkommt.
 
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@Hans_3 meine Rede ...

Gut .. einen richtig teuren Vintageamp, der vlt auch noch selten gebraucht zu bekommen ist, bzw. auch gar nicht in einer näheren Umgebung zu haben ist, den kauf ich auch auf Lieferung. Aber wie auch bereits gesagt: da plane ich für mich selbst eben einen guten Schuss Extra-Euronen für einen fähigen Amptechs meines Vertrauens ein ... Aber sowas lohnt halt wirklich erst, wenn ich ca. 1000+ für den gebrauchten Amp (!) ausgeben will
 
Einfach Amps mit (angegebenen) Macken kaufen. Dann muss man zwar Geld für Reperatur einplanen, wenn mans selbst nicht irgendwie hinkriegt, aber spart sich das bereits beim Kaufpreis ein :ugly: Kostet dann vll 1-2 Nerven mehr, aber kann richtig sparen. :D
 
Wenn die Platine nen Totalschaden hat und auch noch der Ausgangsüberträger gehimmelt wurde, kann das aber schnell teuerer werden als einen funktionierenden gleichen Amp gebraucht zu kaufen.
 
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