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Servus,
angenommen, irgendjemand eröffnet eine Coverband von "Abba". Nun stellt er sich die Frage: Eigentlich sollte doch die Originalband "Abba" die vollständigen Rechte für ihren Namen haben. Inwieweit darf nun eine Abba-Coverband diesen Originalnamen "Abba" nutzen?
Frage 1) Darf die Coverband werben mit dem Subclaim "Abba-Coverband"?
Frage 2) Darf die Coverband die Domain "www.Abba-Coverband.de" nutzen?
Dass Coverbands den Namen der Originalband nehmen, ist gängige Praxis...aber auch rechtlich OK? Auch für Domains?
Viele Grüße & Danke!
angenommen, irgendjemand eröffnet eine Coverband von "Abba". Nun stellt er sich die Frage: Eigentlich sollte doch die Originalband "Abba" die vollständigen Rechte für ihren Namen haben. Inwieweit darf nun eine Abba-Coverband diesen Originalnamen "Abba" nutzen?
Frage 1) Darf die Coverband werben mit dem Subclaim "Abba-Coverband"?
Frage 2) Darf die Coverband die Domain "www.Abba-Coverband.de" nutzen?
Dass Coverbands den Namen der Originalband nehmen, ist gängige Praxis...aber auch rechtlich OK? Auch für Domains?
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