• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Coverband - Namennutzung der Originalband

  • Ersteller Newsted
  • Erstellt am
Newsted
Newsted
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
14.04.24
Registriert
06.08.04
Beiträge
1.699
Kekse
13.329
Ort
Berlin
Servus,

angenommen, irgendjemand eröffnet eine Coverband von "Abba". Nun stellt er sich die Frage: Eigentlich sollte doch die Originalband "Abba" die vollständigen Rechte für ihren Namen haben. Inwieweit darf nun eine Abba-Coverband diesen Originalnamen "Abba" nutzen?

Frage 1) Darf die Coverband werben mit dem Subclaim "Abba-Coverband"?
Frage 2) Darf die Coverband die Domain "www.Abba-Coverband.de" nutzen?

Dass Coverbands den Namen der Originalband nehmen, ist gängige Praxis...aber auch rechtlich OK? Auch für Domains?

Viele Grüße & Danke!
 
Eigenschaft
 
Allgemein sehe ich nicht in dem Zusatz Coverband zum Originalnamen das Problem. Es ist ja ausreichend gekennzeichnet, dass gar nicht behauptet wird, dass es sich um ABBA handelt - nur dass sie eben deren songs singen, deren choreografien, was auch immer.

Was aus meiner Sicht ein Problem werden könnte, ist die Bezeichung Abba-Coverband, denn damit wird implizit ausgedrückt, dass es DIE Abba-coverband schlechthin ist - als wäre diese Gruppe die einzige, die Abba covert. Erste oder einzig wahre Abba Coverband oder sowas wäre aus meiner Sicht unbedenklicher. Ihr nehmt im Grunde einen Gattungsnamen - nämlich coverband - als Bandnamen: das finde ich rechtlch anfechtbar. Wenn ich eine Abba-coverband wäre und wenig Skrupel hätte, würde ich versuchen, es Euch zu untersagen ...

Diese links verdeutlichen es ein wenig:
http://www.google.de/search?q=abba+...-8&aq=t&rls=de.web:de:official&client=firefox
http://www.arabella-soundorchester.de/Abba_Coverband.htm
http://www.abba-cover-band.net/
http://www.abbacover.com/

Zumindest gibt´s abba-cover-band.net und abbacover.com ... wurde schon gecheckt ob der/die domainnamen überhaupt noch frei sind?

Was ich hier von mir gebe ist meine Einschätzung, kein gesicherter juristischer Befund ...
 
Bei Abba kommt noch erschwerend hinzu, das soweit ich weiß, der Schriftzug mit dem zweiten B verkehrtherum als Markenzeichen eingetragen ist. Auch da ist besondere Vorsicht geboten.
Inwieweit das Abba in der normalen Schreibweise geschützt ist weiß ich leider nicht.
 
Servus x-Riff und Uncle Pen, danke für eure Einschätzung! Möchte hier nochmal kurz erwähnen, dass "Abba" nur als Beispiel gewählt ist. Möchte hier ja relativ abstrakt bleiben um die Forenregeln auch sicher einzuhalten :)
 
Servus - na denn ist ja gut, dass es sowieso nur ein fiktives Beispiel ist ...
Alle "ABBA-Coverbands" hatten ja einen zusätzlichen Namen - das, denke ich, hat schon seine Gründe ... wie es mit den domains aussieht: da haben ja zwei bandname+coverband in irgendeiner schreibweise und dann .net oder .com oder so: ich denke, dass sagt dann auch was, wenn das offensichtlich nicht beanstandet wird. Zumindest sieht es ja so aus als sei die Konkurrenz da recht umtriebig und vermutlich wäre da schon eine andere coverband gegen vorgegangen, wenn das nicht ginge ...

wie gesagt: einschätzungen ...
 
Eine ganz andere Möglichkeit wäre noch , soweit das Überhaupt möglich ist, sich mit dem Original in Verbindung zu setzen und quasi das OK einzuholen.

Bei nicht mehr existierenden Bands / Sängern natürlich extrem schwierig ;) aber es gibt immer irgendwen der sich die Rechte gesichert hat.
 
Ja, die betreffende Coverband hätte auch einen eigenen Namen - nur in der URL würde dann "www.Originalband-Coverband" stehen. Das Management zu konsultieren ist keine Möglichkeit in diesem Falle, da die betroffene Coverband weiß, wie restriktiv dieses Management ist. Daher die URL behalten und davon ausgehen, dass da keine Abmahnung kommt?
 
Um mal im Kontext dieses Forums zu Antworten ...

Meiner Meinung nach wäre das Risiko von Abmahnungen zu hoch. Da warten so manche Anwälte doch nur drauf ... und die Forderungen wenn jemand womöglich auch noch Geld damit verdient hat - und das würde dann bestimmt Unterstellt werden - würden ziemlich Schnell in ungeahnte Höhen schießen.
 
Falls es sich um die Band in Deiner Signatur handelt: Wieso die Geheimniskrämerei? ;)
 
weil er sich an die besonderen Regeln für diesen Bereich hält, welche eine Rechtsberatung in konkreten Fällen untersagt...?! :gruebel:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 8 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben