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Covers, Mixes, Rechte?

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overdev
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Hallo.
Angenommen man macht mit einem kleinen Team ein größeres nicht kommerzielles 3D Videospiel. Und man hat auch jemanden der Musik macht.

Mich würde intressieren ob man Covers / Mixes von bekannteren Songs machen darf und sie dann zum Beispiel in dem Spiel einbinden darf.

Habe leider nicht viel Ahnung von Musik.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also generell darf ein Song ohne benötigte Zustimmung des Originalurhebers gecovert, jedoch nicht bearbeitet/remixed werden, sofern der Urheber dann bei der Aufführung/Vervielfältigung dafür entschädigt wird. Dies kann bei GEMA-Mitgliedern direkt über die GEMA erfolgen.
Falls ein Titel bearbeitet werden soll, muss zuvor die Erlaubnis des Urhebers direkt eingeholt werden.

Da die GEMA nur "Standard"-verwendungsformen für die Urheber vertritt, müssen "spezielle" Rechte, wie die oben genannte Bearbeitung, der Abdruck in Notenform oder auch die Verwendung in Audiovisuellen Medien direkt vom Urheber genehmigt werden. Für die Verwendung in Werbung und Film nennt sich das ganze dann Synchronisationsrecht (kurz Synch). Für die Verwendung in Videospielen, habe ich jetzt auf die Schnelle zwar keine Infos finden können, da die Verwendung aber ähnlich ist, ist sicher auch die Genehmigung vom Urheber nötig.

Am Besten suchst du dir bei der GEMA Werksuche einfach einmal den Urheber bzw. dessen Verlag des betreffenden Titels heraus und schreibst diesen einfach einmal an, natürlich am besten auch gleich mit allen wichtigen Infos. Ein beispiel für einen Film-Synch-Fragebogen findest du z.B. hier. So in die Richtung sollten die Infos in deinem Anfragemail dann auch aussehen.

greets wuiii
 
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Hallo,

zu dem angefragten Unterfangen ist ganz sicher die Zustimmung des Rechteinhabers (Urhebers) erforderlich.
Selbst wenn es sich nicht um Bearbeitungen der Musik an sich handelt: alleine der Zusammenhang mit Bildern bzw. Spiel ist genehmigungsbedürftig und auch das Veröffentlichen von nachgespielten Liedern im Internet ist schon alleine genehmigungsbedürftig.
Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung des Spieles angedacht ist. Solange ich nur in meinem Hobbykeller bastele und die Außenwelt bekommt davon nichts mit, dann ist das natürlich erlaubnisfrei.

Grüße
Jürgen
 
Jürgen K;5887355 schrieb:
[...]und auch das Veröffentlichen von nachgespielten Liedern im Internet ist schon alleine genehmigungsbedürftig.
Also solange in so einem Fall nur gecovert und nicht bearbeitet wird und der Besitzer der Veröffentlichungsplattform brav seine GEMA-Gebühren bezahlt muss ich da widersprechen. Aber im Fall des nachgespielten Youtubevideos hast du natürlich recht, da youtube als Veröffentlicher keine GEMA-Gebühren bezahlt.

Das bringt mich aber auf die Frage, die eigentlich gar nicht zum Thema passt, aber für den Threadersteller vielleicht dennoch interessant ist: Gibt es eigentlich Plattformen, die einen Vertrag mit der GEMA haben und auf denen Covers legal sind? Wie sieht das mit vimeo, clipfish oder myvideo aus, hat da jemand Erfahrungen?
 

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