Der Fender Headstock, die Gitarrenbauer und geschütztes Design

  • Ersteller Gast174516
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Wenn sie eine Lizenz haben oder Lizensierte Hälse zu kaufen, dürfen auch sie.
 
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen, der auf Patentrecht spezialisiert ist.
 
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Welche Rechte er dir einräumt, steht im Lizenzvertrag. Im hier angesprochenen Fall, darf der Lizenzinhaber die Kopfform gewerblich nutzen, sprich Gewinn mit machen.

Das ist der Punkt. Der Inhalt einer Lizenz ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern nur die Reichweite der Schutzrechte.

Der Inhaber dieser Rechte kann dann Dritten - im Regelfall gegen $$$ - das Recht einräumen, die geschützten Teile ebenfalls zu nutzen. Dabei kann es auch Vorgaben geben, wie z.B., die Lizenz ausdrücklich auf dem Produkt anzugeben, das auch nur an einer bestimmten Stelle zu tun oder seine eigene Marke nicht an der Stelle zu befestigen, wo dies der Lizenzgeber bei seinen eigenen Produkten tut. Deshalb bekommt man zB bei Warmoth zwar fertig lackierte Hälse mit der eigenen "Warhead"- oder nicht geschützten Kopfplatten und Warmoth-Decal, aber eben keine in Fender-Form. Die werden weder mit Warmoth- noch mit Fender-Decal verkauft.

Steht im Lizenzvertrag, dass ein Hersteller Ersatzteile mit der Kopfplatte verkaufen darf, ist es ihm noch nicht automatisch gestattet, ein ganzes Instrument damit zu bauen und zu verkaufen. Jede einzelne Nutzung muss ausdrücklich eingeräumt werden, sonst gilt im Zweifel, das nicht der Fall ist.

Fender ist natürlich klar, dass viele Endkunden hinterher ein Fender-Logo auf den Hals kleben. Zu eigenen Nutzung ist das tatsächlich auch völlig unproblematisch, aber der Weiterverkauf ist damit ein Problem. Fender ist gegen den kleinen Privatverkäufer bisher mWn nicht besonders aktiv, ich vermute aber, eher aus wirtschaftlichen und Imagegründen.

Nicht außer Acht lassen darf man allerdings die Gesetze gegen Produktpiraterie, sobald man ein Decal draufklebt. Beim Verkauf einer einzelnen Gitarre nach längerem Eigenbesitz ist es noch unproblematisch, passiert es öfter oder gleich nach dem Ankauf, kommt man schnell in den problematischen Bereich des Verkaufs "im geschäftlichen Verkehr". Dazu muss man wissen, dass das nicht das gleiche bedeutet wie "gewerbsmäßig", sondern die Schwelle viel niedriger liegt. Das musste schon mancher erfahren, der sich aus dem Urlaub ein paar Fake-Rolex oder YSL-Taschen mitgebracht hat und sie dann hier via ebay verkaufen wollte. Das ist dann schon "im geschäftlichen Verkehr" und damit rechtswidrig und evtl. sogar strafbar gemäß § 143 MarkenG, und zwar auch dann, wenn man beim Verkauf angibt, dass es ein Fake ist.

Gruß, bagotrix
 

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