hack_meck
Lounge .&. Backstage
werden Begriffe teilweise durch ihre Gegensätze definiert
Waren in Sendungen,
Sorry ... Waren mit geringerem Wert sind definiert im Kontext - sie reisen alleine auf dem Versandweg. Den Umkehrschluss halte ich - "transponiert" auf Reisen im persönlichen Gepäck für nicht zulässig, da genau dafür ja eine Ausnahme formuliert ist! Mit Gebrauchsgegenständen - und da gehört eine Gitarre, wie die eine teure Uhr, das Laptop usw., definitiv dazu - muss die Grenze höher als 45 EUR liegen. Und das beschreibst du ja selbst auch. Und es reisen sicher mehr Menschen mit Instrument, als z.B. mit Rennrad, welches in den Topf typischer Gebrauchsgegenstände fallen würde.
Die Regel für Reisegepäck - durch die Wörter "z.B." sollte klar sein, dass die Liste unvollständig ist ... der Computer/iPad/iPhone wurden auch nicht explizit aufgeführt ...
Bei einer Reise in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat werden Sie in der Regel Reisegepäck mit sich führen. Hierzu zählen:
Solche Waren können Sie ohne jede Zollformalität bei der Ausreise in Ihren Urlaub mitnehmen.
- Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Sportgeräte, Fotoausrüstungen oder Bekleidung)
- Waren des persönlichen Verbrauchs (z.B. Haarwaschmittel, Creme)
- Geschenke
Die Ausnahme klingt dann so:
Ausgenommen davon sind jedoch Waren in Ihrem Gepäck, die
Diese Waren müssen Sie immer bei einer Zolldienststelle zur Ausfuhr anmelden.
- Verboten oder Beschränkungen oder
- außenwirtschaftsrechtlichen Förmlichkeiten (z.B. der Pflicht zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung) unterliegen oder
- zu gewerblichen Zwecken ausgeführt werden.
Gedenke ich in den USA einen bezahlten Gig zu spielen, oder die Gitarre einer Ausstellung für die Reisezeit zu leihen, so greift wahrscheinlich Punkt3. Punkt 1 und 2 sind für Gitarren im wesentlichen CITES Themen. Nehme ich sie nur mit, um mir im Urlaub die Zeit zu vertreiben, dann sind es Reisegebrauchsgegenstände.
Reisegebrauchsgegenstände können aber auch "Wertvolle Gegenstände" sein.
Wertvolle Gegenstände
Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck, mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland) zu verwenden. Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
Und genau hier ist, weil die 45/150 EUR von oben nicht gelten können, sonst wäre jedes bessere Polo Shirt ein "wertvoller Gegenstand", ist die "Wertgrenze" nicht in einer Zahl definiert. Will man also sicher sein, dann geht man den Weg über das Auskunftsblatt INF3 - um dieses zu erlangen, braucht es übrigens keine Rechnung, da der Gegenstand ja eindeutig beschrieben wird und bei der Zoll-Vorführung präsentiert wird. Der Wert ist also an der Stelle egal.
Wie ihr es handhabt - und da bin ich bei @soundmunich - ist abhängig von eurem persönlichen Sicherheitsgefühl. Maximal sicher in dem Thema seid ihr, wenn ihr für potentiell "untypische Reisegegenstände" - also welche auf die der Zoll "reagieren" könnte und die primär gut "sichtbar" sind - den Weg über das INF3 geht, auch wenn es nicht die gängige Praxis ist.
Ich schreibe aber mal, weil mein Interesse jetzt geweckt ist, den Zoll in Frankfurt Flughafen an und versuche mal rauszufinden, wie viele INF3 Vorgänge sie so am Tag haben und wie viele sie "bearbeiten" könnten.
Gruß
Martin
- ich bin mal ganz zufällig nach einem Flug von UK nach DE rausgezogen worden, gerade als ich in der Umzugsphase war, und kam schon ein bisschen ins Schwitzen warum ich da soviel hochwertiges Zeugs dabei hatte (...ich hatte schlichtweg nicht dran gedacht, dass ich auch den Schmuck meiner Frau und so Zeugs im Rahmen der eh stattfindenden Zollerklärungen einfach hätte draufschreiben können...). Im Endeffekt konnte ich genug belegen/erklären, dass das alles so OK war, aber war schon etwas anstrengend. Nun sind mir formale Papiere für eine Feld-Wald-und-Wiesen-Gitarre irgendwie auch zu stressig, aber eine Rechnungskopie hatte ich immer dabei für den Fall der Fälle.