ja, ebay kann dem verkäufer schreiben "dudu!", und wenn er ein schlechtes gewissen kriegt, wird er auch reagieren, aber wenn nicht... wenns nicht andauernd passiert, wird er nichtmal gesperrt...
da es sich ja theoretisch um Betrug handelt, oder?
klar, du musst nur beweisen, dass es sich um betrug handelt... und da fängt das problem an.
wie willst du beweisen, dass der verkäufer wissentlich gehandelt hat?
aber ich werd dir bald was aus erster hand erzählen können, wenn mein käufer tatsächlich rechtliche schritte einleitet ,p (tut mir zwar leid für ihn, aber nach der pampigen mail werd ich ihm in keinster weise entgegenkommen). ich hab nen zeugen (sogar wirklich, nichtmal ein "freundschaftsdienst" ,p), dass die box funktioniert hat.
der käufer meldet sich nach einer woche, dass sie nicht funktioniert.
jetzt muss er mir also 1. nachweisen, dass die box schon bei mir defekt war (was unmöglich ist) und 2. nachweisen, dass ich es wusste (was ebenfalls unmöglich ist)
aber wie gesagt, ich hatte 3 "miese" auktionen von 440 => 0,6%... kann ich mit leben