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ok, wenn das so ist...
dachte halt ebay würde selbst agieren wenn solch ein fall eintreten würde
danke für die aufklärung![]()

da es sich ja theoretisch um Betrug handelt, oder?
klar, du musst nur beweisen, dass es sich um betrug handelt... und da fängt das problem an.
wie willst du beweisen, dass der verkäufer wissentlich gehandelt hat?
das greift doch auch hier oder nicht? das es kein original nintendo-lizensiertes spiel war, sondern ein bootleg, was den fall eindeutig macht, da es als Nintendo-Spiel angeboten wurde
Unwissenheit schützt vor strafe nicht!das greift doch auch hier oder nicht?

die frage die sich mir grad stellt ist nur: Wer ist in der Nachweispflicht? Du oder er?