Ersatzgitarre bei Garantiefall?

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Roki1954
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Hallo zusammen,

gerade hat mich jemand auf eine Idee gebracht...

Ich habe eine Gibson Les Paul Studio gekauft und (leider erst später) festgestellt, dass der Hals wellig ist. Die Gitarre habe ich wieder zum Händler gebracht, der sie jetzt zu Gibson in die USA geschickt hat.
Ist es eigentlich nicht üblich, dass der Händler für diese Zeit eine Ersatzgitarre zur Verfügung stellt?
Ich stehe jetzt da, habe eine Gitarre bezahlt, die ich nicht habe und es könnte ja eine Weile dauern, bis die Gitarre repariert ist bzw. ich eine neue bekomme. Drei Wochen sind schon um.

Wer hatte schon mal so einen Fall?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Tipps.

LG
kiroy
 
Eigenschaft
 
Ist es eigentlich nicht üblich, dass der Händler für diese Zeit eine Ersatzgitarre zur Verfügung stellt?

Nein, das ist meiner Erfahrung nach absolut unüblich. Generell. Vermutlich stammt dieser Mythos von den Ersatzautos, die man bei manchen Werkstätten während einer Reparatur erhält, aber auch das ist freiwillig (und natürlich bezahlt man diese Dienstleistung auch, eben versteckt über die normalen Kosten).

Eine konkrete Rechtsberatung ist hier zwar verboten, aber Allgemein gesagt, ohne konkreten Bezug zu deinem Fall: Als Käufer kann man bei Mängeln auch eine Ersatzlieferung verlangen, siehe beispielsweise hier, oder detaillierter hier. Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Kauf- bzw. Lieferdatum, innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Annahme, dass der Mangel bzw. dessen "Keim" bereits bei Erhalt vorlag, danach müsste im Zweifelsfall der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht durch ihn entstanden ist.

EDIT:
Allgemein ganz interessiert finde ich auch diesen Passus aus dem oben verlinkten Wikipedia-Artikel:

"
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).
"
 
Zuletzt bearbeitet:
So mal einerseits allgemein gesprochen und andererseits lebenspraktisch und ergänzend zum Obigen:

Wenn der Händler eine baugleiche Gitarre in seinem Laden zu hängen hat, spricht eigentlich nix dagegen, dass er dem Käufer diese gibt (wenn der Käufer sie will) und die erstgekaufte Gitarre einschickt.
Wenn der Händler sowieso die gekaufte Gitarre durch eine baugleiche ersetzen und also bestellen will, um sie wieder für den Verkauf verfügbar zu haben, gilt das gleiche.
Wenn der Händler gleichzeitig auch Instrumente verleiht, dann spricht auch nichts dagegen, dass er dem Käufer kostenlos eine ähnliche Gitarre zur Verfügung stellt für die Zeit, wo die erstgekaufte Gitarre in Reperatur ist.

Wo das alles nicht zutrifft, stelle ich mir den Ersatz schwierig vor: Wenn jemand bei nem Autohändler einen zitronengelben Rolls Royce mit Sonderausstattung kauft, der sofort zur Überholung muss und der Käufer keinen Ersatz fahren will, der Verkäufer keinen baugleichen nachbestellen kann oder ähnliches - wie soll dann eine Ersatzleistung aussehen?

Prinzipiell ist so ein Fall auch versicherbar, das entspricht nicht wirklich der gestellten Frage, mag aber künftig eine Überlegung wert sein. Wenn eine Band auf Tour geht, ist so eine Überlegung vielleicht sinnvoll: dass man in der Versicherung ausmacht, dass bei Schäden sofort Ersatz verfügbar sein muss. Für mehr oder weniger hobbymäßige Verwendungen ist es wohl zu teuer.

Soweit meine 2,5 Cent.
 
Wenn der Händler eine baugleiche Gitarre in seinem Laden zu hängen hat, spricht eigentlich nix dagegen, dass er dem Käufer diese gibt (wenn der Käufer sie will) und die erstgekaufte Gitarre einschickt.
Wenn der Händler sowieso die gekaufte Gitarre durch eine baugleiche ersetzen und also bestellen will, um sie wieder für den Verkauf verfügbar zu haben, gilt das gleiche.
Wenn der Händler gleichzeitig auch Instrumente verleiht, dann spricht auch nichts dagegen, dass er dem Käufer kostenlos eine ähnliche Gitarre zur Verfügung stellt für die Zeit, wo die erstgekaufte Gitarre in Reperatur ist.


Nein! Bitte nein, nein, nein! :D ... versetzt euch doch mal bitte in die Lage eines Händlers. Händler KAUFEN die Gitarren, die im Laden hängen. Die gehören ihm... Wenn es ein Qualitätsproblem gibt, kann er nichts dafür. Wieso sollte er also einen Ersatz stellen?! Selbst Berufs-Musiker müssen sich gegen technische Ausfälle selbst absichern. Wenn euch ein Händler eine Leihgitarre gibt, wird sie danach nicht mehr neuwertig sein. D.h. er kann sie nur noch mit Ausfällen verkaufen.
Wenn ein Händler Instrumente verleiht, kann er sie nicht verleihen während ihr sie als Ersatz habt. D.h. ihm enstehen ebenfalls verloren gegangene Gewinne, die man auch als Kosten bezeichnet.

Aus welchem Grund sollte ein Händler überhaupt auch nur im Ansatz für die Missstände der Hersteller verantwortlich sein?! Die Vertreter/Außendienstler dieser Marken kommen in kleine Geschäfte und zwängen sie ohnehin schon in unbeschreiblich dreiste Bedingungen. Ihren Misst können sie dann auch selbst austragen.... also Beschwerde an den Hersteller bitte.

Prinzipiell ist so ein Fall auch versicherbar, das entspricht nicht wirklich der gestellten Frage, mag aber künftig eine Überlegung wert sein. Wenn eine Band auf Tour geht, ist so eine Überlegung vielleicht sinnvoll: dass man in der Versicherung ausmacht, dass bei Schäden sofort Ersatz verfügbar sein muss. Für mehr oder weniger hobbymäßige Verwendungen ist es wohl zu teuer.

Ist es nicht. Als Profimusiker kannst Du Dir eine Instrumentenversicherung besorgen und eine Schadenshaftpflicht. Die Versicherung reguliert Schäden am Instrument (meist aber mit 150-500€ Selbstbeteiligung) und eine Schadenshaftpflicht reguliert Verlust oder Dienstausfall, wenn Du Opfer von abgefahrenem Pech wirst. Absolut NIEMAND versichert Dich gegen Verdienstausfälle, weil deine Gitarre kaputt ist. Das steht schon in den Bedingungen... nämlich dass Du selbst dafür Sorge zu tragen hast, dass Dein Equipment in makellosem Zustand ist.

....obwohl ich da einen findigen Versicherungsvertreter kenne, der sicherlich auch das versichern könnte....gegen entsprechende Gebühren natürlich.

Es gibt aber auch Veranstaltungsversicherungen (für jede Veranstaltung extra abzuschließen) die den Fall absichert, dass das Konzert nicht statt finden kann. Ich denke aber auch hier wird es schwierig zu erklären sein, dass man nicht spielt weil die Gitarre kaputt ist. Auch Versicherungen wissen, dass man sich Instrumente leihen kann.


Die Moral: Kauft ein Instrument erst nach ausführlicher Begutachtung und im oberen Preissegment lohnt ein Blick auf die Rahmenbedingungen wie Herstellerservice, Sitz des Herstellers (allein das hin und her schicken frisst ja die meiste Zeit) und vielleicht auch den Qualitätsanspruch eines Herstellers. Reiner Markenkult lohnt fast nie.
 
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Kundenservice und Kulanz wird halt eben nicht immer und überall grossgeschrieben und unterschiedlich gehandhabt.
 
Wenn es ein Qualitätsproblem gibt, kann er nichts dafür.
[...]
Aus welchem Grund sollte ein Händler überhaupt auch nur im Ansatz für die Missstände der Hersteller verantwortlich sein?!

Äh, sorry, aber diese Aussagen schmerzen mich richtig, da bist du nämlich absolut auf dem Holzweg. Rechtlich ist der Händler für Sachmängel verantwortlich (im Rahmen der 2 Jährigen gesetzlichen Gewährleistung). Der Hersteller hat damit erst mal überhaupt rein gar nichts zu tun, der Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten wird schließlich zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen, der Hersteller ist nur ein unbeteiligter Dritter. Was später Verkäufer und Hersteller unter sich regeln ist eine andere Sache, aber nicht das Problem des Käufers.

Sorry, aber das sollte ein Gewerbetreibender wie Du aber wirklich wissen!
 
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Ich sprach eigentlich nicht vom Rechtsaspekt, sondern vom moralischen Aspekt - hier kam so ein "ja warum sollte er das nicht tun"-Wind auf.

Das Recht regelt Garantie- und Gewährleistungssituationen, aber keine Ersatzinstrumente.

Sorry, aber das sollte ein Gewerbetreibender wie Du aber wirklich wissen!

jou....studierte Wirtschaftsingenieure wie ich wissen das auch. ;)

Wir DÜRFEN hier aber nicht über eine Rechtsberatung sprechen.
 
Nein! Bitte nein, nein, nein! :D ... versetzt euch doch mal bitte in die Lage eines Händlers. Händler KAUFEN die Gitarren, die im Laden hängen. Die gehören ihm... Wenn es ein Qualitätsproblem gibt, kann er nichts dafür. Wieso sollte er also einen Ersatz stellen?! Selbst Berufs-Musiker müssen sich gegen technische Ausfälle selbst absichern. Wenn euch ein Händler eine Leihgitarre gibt, wird sie danach nicht mehr neuwertig sein. D.h. er kann sie nur noch mit Ausfällen verkaufen.
Wenn ein Händler Instrumente verleiht, kann er sie nicht verleihen während ihr sie als Ersatz habt. D.h. ihm enstehen ebenfalls verloren gegangene Gewinne, die man auch als Kosten bezeichnet.

Aus welchem Grund sollte ein Händler überhaupt auch nur im Ansatz für die Missstände der Hersteller verantwortlich sein?! Die Vertreter/Außendienstler dieser Marken kommen in kleine Geschäfte und zwängen sie ohnehin schon in unbeschreiblich dreiste Bedingungen. Ihren Misst können sie dann auch selbst austragen.... also Beschwerde an den Hersteller bitte.

Sehe ich nicht so - also auf Ebene des Vertrages. Die Situation der Händler mag so sein.
Der Händler schließt einen Kaufvertrag mit dem Instrumentenhersteller. Insoweit ist es auch seine Pflicht, zu gucken, ob die gelieferte Gitarre Mängel aufweist und sie gegebenenfalls direkt zurückzuschicken bzw. die Lieferung eines einwandfreien Instruments zu verlangen.
Der Käufer schließt einen Kaufvertrag mit dem Händler. Der Käufer hat demzufolge nur eine vertragliche Beziehung mit dem Händler und der ist sein Ansprechpartner, was Mängel betrifft. Der Händler kann nicht einfach auf den Instrumentenhersteller, von dem er die Ware bezogen hat, verweisen. Als Verkäufer trägt er eine Regelungspflicht dem Käufer gegenüber.


Ist es nicht. Als Profimusiker kannst Du Dir eine Instrumentenversicherung besorgen und eine Schadenshaftpflicht. Die Versicherung reguliert Schäden am Instrument (meist aber mit 150-500€ Selbstbeteiligung) und eine Schadenshaftpflicht reguliert Verlust oder Dienstausfall, wenn Du Opfer von abgefahrenem Pech wirst. Absolut NIEMAND versichert Dich gegen Verdienstausfälle, weil deine Gitarre kaputt ist.

....obwohl ich da sind findigen Versicherungsvertreter kenne, der sicherlich auch das versichern könnte....gegen entsprechende Gebühren natürlich.
Vielleicht haben wir uns da mißverstanden. Ich sprach nur von einer möglichen Regelung über eine Versicherung, was auf einem anderen Blatt steht, wie ich auch schrieb.
Von Verdienstausfällen habe ich nichts gesagt, nur von einer Klausel, die bei Schaden eine sofortige Bereitstellung eines Ersatzes ermöglicht bzw. einschließt.

Natürlich ist das dann ein kostenpflichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages.
 
Wir DÜRFEN hier aber nicht über eine Rechtsberatung sprechen.

Tun mir ja auch nicht, bisher hat es zum Glück jeder vermieden irgend jemandem etwas zu raten oder zu einem Einzelfall etwas zu sagen, wir diskutieren nur allgemein über die Gesetzeslage. :)

Bitte, wenn du dich nur auf Ersatzinstrumente beziehst dann schreib doch nicht solche Sätze wie die oben von mir zitierten, die sind mehr als nur missverständlich, sondern so konkret formuliert einfach falsch.

Sonst siehe ich das Thema "Ersatzgitarre" aber auch so wie du, dass schrieb ich ja schon in der ersten Antwort oben. Rein praktisch spricht da schon sehr viel dagegen, vor allem eben die Kosten, eine Ersatzgitarre würde eben auch verwendet, hätte schnell Gebrauchsspuren und wäre dann nicht mehr als neu zu verkaufen. Bei einer Gibson kämen da schnell viele hundert Euro an Wertverlust zusammen. Wie gesagt, ich kenne auch niemanden, der diesen Service (denn das wäre das eben, nicht mehr und nicht weniger) anbietet.

Eine andere Frage wäre, ob es nicht guter Stil wäre, dem Käufer auf seinen Wunsch hin irgend eine eh vorhandene Mid-Preis Gitarre -vielleicht grob was in der 300€ Klasse- als Leihinstrument anzubieten, vor allem wenn er sich auf eine Nachbesserung einlässt. Das wäre allgemein ein nettes Entgegenkommen, beiderseits, und kostet den Händler nicht so viel. Und wenn sich sehe, was bei den ganzen kleineren Händlern hier so im Laden herumhängt (an Instrumenten, nicht an Kunden, das wäre in anderes Thema ;)) würde man eh das Verleihen meist gar nicht mal bemerken. Aber, wie gesagt, das wäre eben Service, kann man machen, muss man aber nicht.

Wenns eh nur für zu Hause ist: Ne Zweitgitarre zu haben schadet ja nie, da würde ich mir eher mal so ne brauchbare Harley Benton für ~100€ bis ~150€ zulegen anstatt gar nicht spielen zu können.
 
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brauchbare Harley Benton für ~100€ bis ~150€ zulegen

Wobei man bei so nem Instrument üblicherweise auch noch mal zirka 50 Euro für Nachbesserung inklusive "ausser Haus verweilen" einkalkulieren muss .... :D
 
Dieses Thema ist immer wieder aktuell. Deshalb hat ein Händler in meiner Stadt, bei dem ich eine Zeitlang den Service und Reparaturen gemacht habe, auch alle ankommenden Instrumente von mir gründlich testen und "untersuchen" lassen. Bei festgestellten Mängeln jeglicher Art wurden die Teile zum Werk oder Großhandel zurück gesendet, oder eine andere Vereinbarung getroffen, z.B. Preisnachlass, bei Lackfehlern o.ä..
Ich selbst habe einige "Huren" in meiner Werkstatt, die ich Musikern leihe (kostenlos!!), wenn ihr Instrument bei Service oder ähnlichen Dingen einige Tage nicht zur Verfügung steht. Und der Musiker (unverständlicher Weise) kein Zweitinstrument hat.
Und mehr als einmal bekam ich das "Leihinstrument" nicht wieder zurück, und dafür dann einige Euronen...
 
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smartin
  • Gelöscht von peter55
  • Grund: Userwunsch
Wenn ein Händler nicht in der Lage ist, bereits vor dem Verkauf die Instrumente zu checken und "Gurken" wieder zurückzuschicken, muss er eben damit rechnen, dass ein Kunde diese Gurke wieder zurückbringt und "Garantie" schreit. Hätte er vorher die Instrumente angeschaut, wäre ihm diese Situation erspart geblieben. selber schuld.

Im Übrigen habe ich letztes Jahr meine Strat zum Gitarrenbauer (kleiner Ein-Mann-Betrieb!) gebracht und als sie nicht rechtzeitig zum nächsten Gig fertig wurde, ist der Gitarrenbauer persönlich zu mir nach hause (20 km) gekommen, hatte drei Strats unter dem Arm und ich durfte mir eine aussuchen, um den Gig bestreiten zu können. Das issn Service, wa?

Und der Musiker (unverständlicher Weise) kein Zweitinstrument hat....
Wieso "unverständlicherweise"?
Wieviele Gitarren "muss" ein durchschnittlicher Gitarrist vorhalten, damit er nicht in Bedrängnis kommt, wenn ein Händler nix auf die Reihe kriegt? ;)
Ist 'ne unsachliche Frage, ich weiß. Aber Dein "unverständlicherweise" ärgert mich schon etwas.

LG
kiroy
 
Wenn ein Händler nicht in der Lage ist, bereits vor dem Verkauf die Instrumente zu checken und "Gurken" wieder zurückzuschicken, muss er eben damit rechnen, dass ein Kunde diese Gurke wieder zurückbringt und "Garantie" schreit. Hätte er vorher die Instrumente angeschaut, wäre ihm diese Situation erspart geblieben. selber schuld.

Da hast Du schon auch recht...

Ich erwähnte in einem anderen Post neulich ja schon mal, dass der Trend inzwischen dahin geht, dass große Musikhäuser mit ihren eigenen Werkstätten erstmal die Gibsons überarbeiten, die sie bekommen :D


Im Übrigen habe ich letztes Jahr meine Strat zum Gitarrenbauer (kleiner Ein-Mann-Betrieb!) gebracht und als sie nicht rechtzeitig zum nächsten Gig fertig wurde, ist der Gitarrenbauer persönlich zu mir nach hause (20 km) gekommen, hatte drei Strats unter dem Arm und ich durfte mir eine aussuchen, um den Gig bestreiten zu können. Das issn Service, wa?

Ja bei langfristigen Reparaturaufträgen ist das in Werkstätten auch nicht ganz unüblich.

Wieso "unverständlicherweise"?
Wieviele Gitarren "muss" ein durchschnittlicher Gitarrist vorhalten, damit er nicht in Bedrängnis kommt, wenn ein Händler nix auf die Reihe kriegt? ;)
Ist 'ne unsachliche Frage, ich weiß. Aber Dein "unverständlicherweise" ärgert mich schon etwas.

Naja... wenn einer mit dem Argument "Verdienstausfall" kommt oder sich ernsthafter und vor allem bezahlter Musiker nennt, würde ich als Veranstalter schon voraussetzen, dass er spielfähig ist. Zu einer Spielfähigkeit gehört, dass er nicht wegen z.B. einer kaputten Buchse kein Konzert geben kann oder bei einem Saitenreißen das Konzert für 5 Minuten unterbricht.

Also 2 würde ich als Band um den Gitarristen herum, als Veranstalter des Konzerts und als Publikum voraussetzen - oder zumindest die Möglichkeit sich schnell mal was zu leihen. ;)

Grundsätzlich ist sowas aber nicht unbedingt Thema für eine Werkstatt. Wenn Du Deine Schuhe zum Schuster bringst, läufst Du ja auch nicht Barfuß durch die Welt - ich persönlich finde es auch immer ganz schlimm, wenn jemand ein Großprojekt vor sich hat und vielleicht noch Sonderteile braucht, aber schon den nächsten Konzerttermin "am kommenden Freitag" ankündigt :D

Beim gekauften Instrument wär ich aber auch ordentlich angenervt :D
 
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Ich erwähnte in einem anderen Post neulich ja schon mal, dass der Trend inzwischen dahin geht, dass große Musikhäuser mit ihren eigenen Werkstätten erstmal die Gibsons überarbeiten, die sie bekommen :D

...das spricht für Qualität! ;)
 
Wieso "unverständlicherweise"?
Wieviele Gitarren "muss" ein durchschnittlicher Gitarrist vorhalten, damit er nicht in Bedrängnis kommt, wenn ein Händler nix auf die Reihe kriegt? ;)
Ist 'ne unsachliche Frage, ich weiß. Aber Dein "unverständlicherweise" ärgert mich schon etwas.
LG
kiroy

Das soll und muss Dich nicht ärgern. Aber wie schnell kann ein Instrument ausfallen? War selber 40 Jahre auf der Bühne. Und habe oft bei anderen Gruppen erlebt das plötzlich der Ton "weg" war! Schalter, Buchse und sonst noch Dinge die plötzlich den Geist aufgeben. Sei es nur eine gerissene Saite... Bei einer Band mit nur einem Gitaristen wäre es störend mitten im Song abzubrechen, um eine neue Saite aufziehen zu müssen und danach zu stimmen...? Also, EINE Backup Gitarre, sei sie noch so günstig, sollte schon vorhanden sein!
 
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Ist es eigentlich nicht üblich, dass der Händler für diese Zeit eine Ersatzgitarre zur Verfügung stellt?
nein, warum sollte es üblich sein? Ausser es ist in den Vertragsbedingungen des Kaufs festgelegt. So würde ich die Rechtslage sehen.
Ich stehe jetzt da, habe eine Gitarre bezahlt, die ich nicht habe und es könnte ja eine Weile dauern, bis die Gitarre repariert ist bzw. ich eine neue bekomme. Drei Wochen sind schon um.
du wirst den Händler in diesen drei Wochen doch hoffentlich ordentlich mit Nachfragen genervt haben? Drei Wochen sind für den Versand nach USA und Inspektion/ Reparatur durch Gibson ja nicht wirklich eine lange Zeit. Aber du solltest jedenfalls einen Status beim Händler erfragen können. Je nachdem wie groß er ist, kann er wahrscheinlich auch bei Gibson mit nachfragen etwas erreichen.
Rechtlich ist der Händler für Sachmängel verantwortlich (im Rahmen der 2 Jährigen gesetzlichen Gewährleistung). Der Hersteller hat damit erst mal überhaupt rein gar nichts zu tun, der Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten wird schließlich zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen, der Hersteller ist nur ein unbeteiligter Dritter. Was später Verkäufer und Hersteller unter sich regeln ist eine andere Sache, aber nicht das Problem des Käufers.
Ist jetzt die Frage: Gewährleistung ist Sache des Händlers, Garantie die des Herstellers - und der TE schreibt ja von Garantie, aber das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ich vermute auch eher einen Gewährleistungsfall, da die Gitarre ja relativ neu ist. Und natürlich hab ich als Kunde einen Kaufvertrag mit dem Händler, dessen Rechtsbeziehung zum Hersteller kann mir eigentlich egal sein.
Allerdings hat der Händler möglicherweise nicht die Möglichkeit die Gitarre fachgerecht zu reparieren ohne die Herstellergarantie zu verlieren - also schickt er sie ein. Und da beginnt das Problem für den TE: allein die Versandzeiten dauern wahrscheinlich mind. eine Woche pro Richtung, dazu die Reparaturzeit. Wer weiß wie hoch die das priorisieren... Da ist es eben wieder die Frage, wie wichtig der Händler für den Gibsonvertrieb in DE ist...
Als Käufer kann man bei Mängeln auch eine Ersatzlieferung verlangen
und was ist jetzt in so einem Fall eine Ersatzlieferung? Wohl am ehesten ein gleichwertiges Instrument, also ein Umtausch. Aber ein spitzfindiger Jurist würde jetzt wahrscheinlich herausfinden, dass der TE bei der Reklamation wahrscheinlich dem Einsenden zugestimmt hat. Vielleicht auch aus Unkenntnis seiner Rechte.

Fazit: @kiroy, du solltest auf jeden Fall zum Händler gehen und dir einen Status zur Reparatur geben lassen. Das ist sein Problem diese Information von Gibson zu bekommen. Was für rechtliche Möglichkeiten du hast können wir dir hier nicht beantworten - zum einen weil wir nicht dürfen zum anderen weil wir die Situation ja auch nur oberflächlich kennen. Da wende dich am besten an den Konsumentenschutz, mit allen unterlagen (Rechnung, du wirst ja hoffentlich eine schriftliche Bestätigung des Garantiefalls haben, evtl. Bilder des Mangels...).
Aber zuerst solltest du mit dem Händler reden, der allerdings nach mehreren Wochen auch nicht begeistert sein wird, wenn du jetzt statt der eingeschickten Gitarre eine andere wolltest - da bleibt er dann tatsächlich auf beträchtlichen Kosten sitzen...
 
Das soll und muss Dich nicht ärgern. Aber wie schnell kann ein Instrument ausfallen? War selber 40 Jahre auf der Bühne. Und habe oft bei anderen Gruppen erlebt das plötzlich der Ton "weg" war! Schalter, Buchse und sonst noch Dinge die plötzlich den Geist aufgeben. Sei es nur eine gerissene Saite... Bei einer Band mit nur einem Gitaristen wäre es störend mitten im Song abzubrechen, um eine neue Saite aufziehen zu müssen und danach zu stimmen...? Also, EINE Backup Gitarre, sei sie noch so günstig, sollte schon vorhanden sein!
:eek: Ohje! Und ich bin 43 Jahre auf der Bühne gestanden und hatte immer nur eine Gitarre! :embarrassed:
Ich glaube, ich sollte mich schämen... ;)

nein, warum sollte es üblich sein? Ausser es ist in den Vertragsbedingungen des Kaufs festgelegt. So würde ich die Rechtslage sehen.
Warum sollte es nicht üblich sein? Vielleicht sind andere Händler einfach kundenfreundlicher? :nix:
Ich habe nur gefragt, ob es üblich ist, nicht danach wie die Rechtslage aussieht. Es hätte ja sein können, dass es noch mehr Händler wie den oben erwähnten Gitarrenbauer gibt.
In meiner Autowerkstatt bekomme ich auch einen Ersatzwagen, ohne dass die Werkstatt dazu verpflichtet ist. :tongue:
 
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:eek: Ohje! Und ich bin 43 Jahre auf der Bühne gestanden und hatte immer nur eine Gitarre! :embarrassed:
Ich glaube, ich sollte mich schämen... ;)
QUOTE

Dann hast Du Glück gehabt. Ich erlebte als Support einiger Top Acts, das die z.B. aus den USA oder von GB rübergeflogen kamen, ohne AMPS, mit nur einer Gitarre, und mitten im Gig "Feierabend" war, weil sein Bassist auf das Kabel gelatscht und dabei die Buchse beschädigt hat. Ohne zu fragen griff dieser dann eine unserer Gitarren, die noch an der Seite standen. Das gab Stress!! Und ein Blues Künstler, einziger Gitarist der Gruppe, musste eine Zwangspause einlegen, bis eine Ersatzgitarre besorgt wurde.(Das Unverständliche DABEI: Der hat eine ganze Reihe guter Gitarren. Also nur Bequemlichkeit??)
Nur so neben bei: Bei den größeren Auftritten meiner Band war sogar immer ein Ersatzamp eingeschaltet "griffbereit" vorhanden, nach dem einmal ein Amp abgeraucht war und Unruhe ins Spiel kam. Das nennt man Nerven schonen.
 
In meiner Autowerkstatt bekomme ich auch einen Ersatzwagen, ohne dass die Werkstatt dazu verpflichtet ist. :tongue:
und wie oft kaufs du ein neues Auto, wie oft eine Gitarre? Bist du Stammkunde, der regelmässig hunderte Euro beim Händler liegenlässt? Die Autowerkstatt macht das ja auch nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil sie dich mit dem Service binden wollen.
Wenn du aber 43 Jahre mit einer Gitarre ausgekommen bist, dann wird der Händler wohl nicht viel an dir verdienen - warum sollte er dir also eine Ersatzgitarre stellen? Wie hier schon erwähnt: das wär ein massives Verlustgeschäft für ihn, während die Werkstatt den Wagen wahrscheinlich noch immer um gutes Geld als gebraucht an den Mann bringt. Der Automarkt ist etwas größer als der Instrumentenmarkt!
Ich versteh ja deinen Frust - aber als üblich sehe ich es eben nicht - aber ich weiss auch nicht, wie die Konversation zwischen dir und Händler war. Ob du die Gitarre beruflich brauchst (Profimusiker) oder ob es nur ärgerlich ist für dich, sie eine Weile nicht zu haben. ich denke in jedem Fall ist es der Ton der die Musik macht und mit den meisten Händlern wird man auch über ein Leihinstrument reden können für die Dauer der Reparatur. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein Händler von sich aus anbietet - vor allem da er ja keine eigene Werkstatt zu haben scheint. Aber da fehlen uns die Details...
 
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