Frage zu "Plagiaten"

  • Ersteller Red Savina
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Pütz;2626701 schrieb:

Sehr interessant!

Da sieht man wirklich die Unterschiede von einer großen Gitarren-Hersteller-Firma, der doch Massen herstellt (absolut nicht negativ gemeint) im Vergleich zu einen Gitarrenbaumeister, der so gut alles per Hand macht und sich meistens für die nächsten Wochen nur ein einziges Instrument vornimmt, welches dann wirklich mit "seiner Liebe dazu" gemacht ist!

In der Gitarre und Bass liest man ab und zu von solchen Gitarrenbaumeistern wie vor ein paar Monaten über Jörg Tandler, der wohl Traum-Gitarren herstellt...!

Gruß, Matthias
 
In der Gitarre und Bass liest man ab und zu von solchen Gitarrenbaumeistern wie vor ein paar Monaten über Jörg Tandler, der wohl Traum-Gitarren herstellt...!

... trotzdem sieht/hört man bei Custom Bestellungen/Gitarrenbauern das Endergebnis erst zum Schluss, wenn man nichts mehr korrigieren kann. Da gehört also auch neben der Erfahrung eine gute Portion Glück dazu um eine für den Kunden "Traumgitarre" zu bauen.

Grüße
 
... trotzdem sieht/hört man bei Custom Bestellungen/Gitarrenbauern das Endergebnis erst zum Schluss, wenn man nichts mehr korrigieren kann. Da gehört also auch neben der Erfahrung eine gute Portion Glück dazu um eine für den Kunden "Traumgitarre" zu bauen.

Deshalb muss man die Gitarre auch in den meisten Fällen nicht abnehmen.

Erfahrung, Handarbeit, erstklassige Materialien und eine entsprechende Verarbeitung führen fast immer zu herausragenden Gitarren. Wenn der Gitarrenbauer die Möglichkeit hatte mit dem Kunden zu reden und seine Vorstellungen dadurch zu verstehen kann eigentlich nichts mehr schief gehen.

Man muss garantiert sehr lange suchen um eine Gibson zu finden die es mit einer Tandler aufnehmen kann. Niemand baut die perfekte Übergitarre die überall und immer passt aber einige sind nur kurz davor, Tandler gehört dazu.
 
Deshalb muss man die Gitarre auch in den meisten Fällen nicht abnehmen.

Man muss garantiert sehr lange suchen um eine Gibson zu finden die es mit einer Tandler aufnehmen kann. Niemand baut die perfekte Übergitarre die überall und immer passt aber einige sind nur kurz davor, Tandler gehört dazu.

Tandler gehört sicher zu den besten Gitarrenbauern die Deutschland hat, aber zaubern kann er auch nicht. Das beste Material nützt nichts, wenn es nicht klingt oder nicht so klingt wie man es möchte. Abnehmen muss man natürlich nicht, aber die Erkenntniss kommt meistens erst später (halbes jahr oder länger) z.B. dass es doch nicht so passt und dann nimmt dir auch ein Gitarrenbauer die Gitarre nicht ohne Werverlust zurück.

Übrigens würd ich die Aussage nicht machen, dass man lange nach einer Gibson suchen muss, die es mit einer Tandler bzw. eines x beliebigen Gitarrenbauers aufnimmt. Es gibt x Gibson Gitarren, gebraucht oder neu - da ist die chance Größer eine zu bekommen die so klingt wie man's möchte. Man könnte an dieser Stelle auch den Spieß umdrehen und fragen: Wer versucht denn Gitarren von wem nachzubauen, die schon vor über 50 Jahren bei der Firma hergestellt wurden?

Was man natürlich nicht vergessen darf: Hier treffen zwei Philosophien aufeinander. Der eine steckt die Hofnung darin, dass der Gitarrenbauer seine Traumgitarre baut. Der andere suchst sich seine Traumgitarre in Serienfertigung, wo er sofort das Ergebnis hat und sie - bei nichtgefallen - einfach wegstellt und die nächste nimmt.

Aber wir scheifen SEHR weit vom Thema ab, also back to topic.
 
Dito! Die PM ist schon unterwegs, deinem Post stimmte ich im Prinzip zu.
 
Ich fang vielleicht erstmal mit einem fröhlichen Hallo in die Runde an: Halli Hallo!

Und um es vielleicht auch direkt vorab zu vermerken: Ich habe mich nicht nur angemeldet um an dieser Diskussion teilzunehmen (Sie war eher der Grund warum ich das jetzt heute Abend noch gemacht habe), und ich hoffe Ihr alle könnt mir verzeihen, dass ich nicht widerstehen kann auch meine Meinung dazu kundzutun.

Zu der Frage Gibson oder Tokai (oder Burnay, oder edwards oder...), ich persönlich finde die ganze Diskussion was jetzt genau besser sein sollte ziemlich schwer nachvollziehbar. Ich hatte zwar noch keine Gelegenheit beide Marken sehr ausgiebig zu testen (d.h. hab bisher weder das eine noch das andere besessen, nur im Laden oder bei anderen angespielt), aber ich konnte jetzt nicht den RIESEN-Unterschied feststellen (zwischen einer LP Standard und einer LS 135), was auch an meiner mangelnden Erfahrung liegen kann. Worauf ich jedoch hinauswill ist, dass weder das Argument eine Tokai sei eine miese Gitarre (weil abgekupfert) noch das Argument Gibson sei mies (weil überteuert) allzu stichhaltig ist. Mit dem LP Design hat Gibson nun einmal einen Standard (im wahrsten Sinne) geschaffen, und es ist kein Wunder das andere Hersteller sich daran (mehr oder minder stark) "orientieren". Auf der anderen Seite kann man eine Gibson nicht als überteuert bezeichnen, da der Preis ja nunmal darauf beruht, dass Kunden bereit sind diese Preise zu bezahlen, und da es sich dabei um (größtenteils?!) erfahrene Musiker handelt werden die sich keinen Schund für Ihr Geld verkaufen lassen. Ob es nun an der einen PU Wicklung mehr, dem Holz, dem made in USA oder auch an dem Mojo des Namens liegt ist dabei doch völlig gleich, wenn jemand bereit ist 2500€ für ne Standard zu zahlen und damit glücklich ist, dann ist sie es auch wert!!!!

Was die Rechtslage angeht, so war ich nicht in der Lage den Markenschutz für die Kopfplatte auf der Seite des DPMA zu finden (http://publikationen.dpma.de/) aber ich kann auch was übersehen haben. Für die Interessierten ist vielleicht noch ein Urteil vom BGH lesenswert: BGHZ 138, 143, da ging es auch um LP Nachbauten..., Soweit ich es verstanden habe wären demnach die Tokai LPs nicht "illegal", da sie ja weder das Trussrod Cover in Glockenform, noch Logo oder Name kopieren und damit keine Markenrechte verletzen(über den schriftzug liesse sich da noch streiten)...
Ich denke eher, dass man als Händler, wenn man anfängt jap. Importe zu verteiben, den Verkauf von Original Gibsons erstmal knicken kann (ist aber nur ne Vermutung)

So genug geschwafelt!

Gruss
Teachdaire
 
Wo sind nur meine Handschellen:)


Wenn ich mir dann die Entwicklung bei einem großen Auktionshaus so ansehe, kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Da erzielen LesPaul-Kopien fast vierstellige Preise, nur weil "Made in Japan" drauf steht. Und das für Instrumente, die damals im Vergleich so hochwertig waren, wie die Gitarren aus den Kaufhaus-Komplettsets heutzutage. Neulich ging eine Epiphone-V für fast 300€ über den virtuellen Ladentisch. Die Gitarre hatte ich früher auch mal. Sie kostete Anfang der Achtziger 299,- DM (inklusive Verstärker, Gurt, Gitarrenständer und Plektren). Der Body war aus Multiplex, die Pickups pfiffen schon bei Zimmerlautstärke und die Hardware war von der absolut billigsten Sorte. Aber wenn "Made in Japan" drauf steht, muss die ja gut sein...

Siehst Du!

Hier geht es wohl hauptsächlich um reine "Kopfsachen"!

Denn auch bei den Firmen mit dem großen G und F denken viele so!
Made by G., das muß ja gut sein..., oder Made by F., das muß ja gut sein...!


Die Siebziger und auch Achtziger Produkte dieser Firmen waren verglichen mit den "alten" Baujahren und auch zum größten Teil heute (bei F. steigt man ja eh nicht mehr durch) absoluter Käs-Kram!
Habe in Laufe von knapp 30 Jahren einige von dieser Ära in der Hand gehabt. Viele haben mich enttäuscht, weil nichts besonderes oder wesentlich billigere Gitarren sogar besser waren. An zwei kann ich mich erinnern, die waren richtig gut.
Aber, Gitarren aus dieser Ära von den beiden Firmen, dafür wird richtig Kohle ausgegeben!

Man muß vielleicht sagen, daß bei den billigen Japan-Klampfen von damals wohl entweder Sammelcharakter hinter steckt oder Leichtgläubigkeit vom "Hörensagen" von solchen Made in Japan Gitarren der frühen und Mitte Siebziger, wenn sie heute im Verhältnis für richtig Geld bei der Bucht weggehen.

Bei Gibson oder Fender aus dieser Ära ist es mit Sicherheit Sammelcharakter oder eben diese "Kopfsache", da es doch eher ein Glücksgriff war, wenn man damals eine Super-Gitarre ergattert hat!

Ich kann mich noch erinnern, als ich 1980 mit 16 Jahren die allererste Gibson Les Paul (eine schwarze 74er Custom) in der Hand hatte. Damals war eine Originale Gibson oder auch Fender wie ein Heiligtum, und es war ein erhabenes Gefühl so eine mal in der Hand zu halten, auch wenn sie sich nur wie eine E-Gitarre anfühlte (die Sache mit der "Kopfsache"). Wir hatten damals seit einen Jahr eine Band, und der andere Gitarrist hatte sie mal von einem Kumpel, der schon mit seiner Band regional sehr bekannt war und 11 Jahre älter war, ausgeliehen. Er selbst (unser anderer Gitarrist, auch 16) spielte eine Gibson Flying V über einen 100 Watt JCM 800 Marshall-Turm. Tja, die Eltern, die hatten einfach Kohle, und er hat sie sich einfach gekauft, weil sein Vorbild Michael Schenker auch sowas hatte! Ich dagegen hatte mit meinen sauer zusammengesparten Geld eine Tacoma 300,-DM Strat-Nachbau (meine allererste, habe ich aber nicht mehr benutzt) und eine El Maya by Solton, eine japanische, die ich da ausschließlich benutzt habe und einen FBT-TOP Vollröhren-Verstärker plus 2x12" FBT-Box, gebraucht natürlich (wird wohl kaum noch einer kennen, die älteren vielleicht, war italienisch). Und ich bereue es heute noch diese E-Gitarre ein paar Jahre später verkauft zu haben. Diese Gitarre hatte ich da erst seit ein paar Wochen und habe die Qualitäten noch gar nicht so überreißen können! Kaufen wollte ich eine Les Paul Kopie (keine Ahnung welche), die im Schaufenster hang und einfach nur gut aussah (natur) für 444,-DM. Der Musiker-Guru im Laden (damals unser aller Vorbild weil der jedes Instrument spielen konnte) meinte, "Junge, warum nimmst Du nicht gleich was vernünftiges?", und bot mir diese El Maya an. Es war keine Kopie, sonder ein völlig eigenständiges Design, ein symetrisches Double-Cut und auch hinten am Korpus hat sie ein Cut gehabt, sodaß zwei Gurt-Pins hinten dran waren. Sie war einheitlich dunkelbraun transparent lackiert! Die Maserung schien durch! Sonst war sie von der Konstruktion her Les Paul ähnlich. Vier Regler am besagten Platz und ein 3 Fach Umschalter unten. Die zwei Humbucker waren von DiMarzio. Der Hals war durchgehend. Ich mußte meine Mutter noch anpumpen, daß ich sie mir kaufen konnte!

Worauf ich ja hinaus will.
Er kam ja mit der 74er Gibson Les Paul Custom in schwarz, und wir haben sie über seinen Marshall-Turm gespielt, und ich war innerlich enttäuscht, denn...

... meine El Maya klang einfach besser!

Habe mich aber einfach nicht getraut was zu sagen, sondern habe einfach nur "nicht schlecht" gesagt, was ja objektiv stimmte.
Ich schob das allerdings auf irgendwelche haarsträubenden Sachen wie "Fälschung" oder PU's sind kaputt oder was weiß ich, was mir damals noch so durch den Kopf schoß. Dieses hat das Heiligtum Gibson für mich damals noch nicht erschüttert!
Übrigens, als ich diese El Maya erst ein paar Tage hatte, habe ich sie mal unseren anderen Gitarristen mit Heim gegeben (er hatte zu Hause zum üben noch eben mal ein 50 Watt Marshall-Combo)! Und er sagte, als er sie wieder brachte "die ist echt super"!
Und für mich klang sie auch besser als sein fliegendes V!

Diese El Maya suche ich seit Jahren im Internet und bin erst ein einziges Mal fast fündig geworden! Hier ist sie, bzw. fast so wie die hier abgebildet ist (Das Holz war dunkler, die PU's waren schwarz und "echte" DiMarzios, der Hals war durchgehend und der Korpus war Mahagoni, die Potiknöpfe sahen anders aus, auf der Kopfplatte stand "El Maya"und klein darunter "by Solton")! Die Form stimmt genau!

http://www.guitarmaniacs.de/cgi-bin/gallery.pl?action=gallery&id=146

Ein seltenes Stück und wie gesagt, ich könnte mich heute noch in den A.... beißen, daß ich die (ich glaube 1983) damals verkauft habe! Ich würde sie heute für mehr Geld wieder zurückkaufen...!

Gruß, Matthias
 
Zu der Kopfplatte von Gitarren gibt es noch eine kleine Anecktode:

Früher............... als mein Grossvater noch jung war und Lester bei Gibson vertraglich gebunden und mit der Entwicklung der LES PAUL beschäftigt war, spielte dieser in der Öffentlichkeit noch auf einer Epiphone. Das war natürlich den Verantwortlichen bei Gibson ein Dorn im Auge. Also forderten sie Lester auf das Epiphone-Emblem auf der Kopfplatte seiner Gitarre gegen das von Gibson zu tauschen. Aber das war natürlich früher................ als mein Grossvater noch jung war.:rolleyes::D
 
Interessanter Thread, muß ich sagen.

Hier mal ein wenig Argumentationsfutter vom BGH, der sich schon öfter mit der Materie auseinandersetzen durfte, in der Entscheidung geht es zwar in erster Linie um wettbewerbsrechtliche Fragen, aber inzident werden auch Aussagen zum hier interessierenden Streit, nämlich wann sog. Alleinstellungsmerkmal zu bejahen sind, getroffen:

1. Das BerG hat einen urheberrechtlichen Schutz für die Gestaltung der Gitarren “Les Paul Custom” und “Les Paul Standard” abgelehnt, weil keine persönliche geistige Schöp*fung anzunehmen sei. Diese tatrichterliche Würdigung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Das BerG ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei Werken der ange*wandten Kunst, soweit sie einem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind, höhere Anforderungen an die Gestaltungs*höhe zu stellen sind. Da sich bereits die geschmacksmuster*fähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnitts Gestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen abheben muß, ist für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand, d.h. ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung, erforderlich (vgl. BGH GRUR 1995, 581, 582 WRP 1995, 908 - Silberdistel, mit weiteren Nachw.). Zu der Gestaltung der beiden “Les Paul”-Gitarren hat das BerG festgestellt, diese biete zwar fraglos ein har*monisches Und ansprechendes Aussehen, entferne sich aber nicht so weit von vorgegebenen Formen, daß sie als schöp*ferisch gewertet werden könne. Die nicht ganz fernliegende Kombination und Abwandlung bekannter oder notwendiger Elemente genüge dazu nicht.


Die dieser Wertung zugrundeliegenden Feststellungen werden von der Revision nicht angegriffen. Der - auch Von dem gerichtlichen Sachverständigen betonte - Umstand, daß es bei der Gestaltung der “Les Paul”-Gitarren gelungen ist, auf der Grundlage der vorgegebenen Gestaltungsformen ein zeitloses Design sehr hoher Qualität zu schaffen, kann - wie das BerG zutreffend erkannt hat - die für ein Werk der angewandten Kunst erforderliche Schöpfung indi*vidueller Prägung nicht ersetzen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1981, 517, 519 = WRP 1981. 514 - Rollhocker Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, § 2 UrhG Rdn. 18, jeweils mit weiteren Nachw.). Da somit ein urheberrechtlicher eher Schutz nach deutschem Recht ausscheidet, muß nicht auf die Frage eingegangen werden, oh ein Schutz im Inland für ein Werk der angewandten Kunst eines US-amerikani*schen Urhebers im vorliegenden Fall nicht bereits aus Rechtsgründen ausscheidet.


1) Das BerG hat gemeint, die beiden “Les Paul”-Gitar*ren wiesen zwar in ihrer äußeren Gestalt Merkmale auf, aus denen sich ursprünglich eine wettbewerbliche Eigenart ergeben habe; diese sei aber verlorengegangen, weil die Merkmale dieser Instrumente für den maßgeblichen Ver*kehrskreis nur noch einen Typus der elektrischen Gitarre kennzeichneten, der keinem bestimmten Hersteller zuge*ordnet werden könne. Von den beiden “Les Paul”-Gitarren seien seit Beginn der 70er Jahre mindestens fünfzehnmal soviele Nachbauten wie Originale auf den Markt gekom*men. Der Käufer von Gitarren unterscheide deshalb allge*mein deutlich zwischen Original und Nachbau. Schon der Unterschied im Preis, der bei einer “Les Paul”-Gitarre etwa drei- bis viermal so hoch wie bei einer “F.”-Gitarre sei, zwinge den Käufer dazu, sich über die Unterschiede von für ihn äußerlich gleich aussehenden Instrumenten Rechen*schaft zu gehen. Die äußeren Merkmale der “F.”-Gitarren ließen den Verkehr zwar an die Erzeugnisse der Kl. denken, er sehe darin aber wegen der Marktentwicklung keine Gewähr für die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb. Das Äußere der “Les Paul”-Gitarren der Kl. sei insofern Allgemeingut geworden, als daraus ein objektiver Maßstab folge, an dem das Angebot anderer Hersteller gemessen werden möchte. Dies gelte gerade deshalb, weil die Origi*nalware der Kl. im Laufe der Zeit ihr Ansehen nicht verlo*ren habe.

(2) Entgegen der Rechtsansicht des BerG ergibt sich aus diesen Feststellungen, daß die “Les Paul”-Gitarren nach wie vor wettbewerbliche Eigenart besitzen. Dazu genügt es, daß ihre äußere Gestaltung stets Und unmittelbar auf die Ware der Kl. hinweist, auch wenn dem Verkehr bekannt ist, daß andere Hersteller Kopien mit denselben äußeren Merk*malen vertreiben. Es reicht aus, daß dem Verkehr die “Les Paul”-Gitarren mit dieser äußeren Gestaltung als die Origi*nale bekannt sind, die nach wie vor Ansehen genießen und den objektiven Maßstab für die Waren anderer Hersteller bilden. Solange der Verkehr Ware anderer Hersteller mit derselben äußeren Gestaltung als Kopie und die “Les Paul”* Gitarren als die Originale ansieht, ist deren wettbewerbliche Eigenart noch gegeben, auch wenn es zahlreiche Kopien auf dem Markt gibt, die der Verkehr ohne weiteres oder nach näherer Prüfung als solche erkennt (vgl. dazu auch BGH GRUR 1985, 876, 878 = WRP 1985, 397 Tchibo/Rolex I). Allein der Umstand, daß es äußerlich zumindest zunächst - gleich aussehende Waren auf dem Markt gibt, hindert den Fortbestand einer wettbewerblichen Eigenart von Originalwaren nicht, solange die maßgeblieben Verkehrskreise zwischen Original und Kopie unterscheiden.
Der vorliegende Fall unterscheidet sich insofern - was die Frage eines Bestehens einer wettbewerblichen Eigenart angeht - nicht von den vom BerG angesprochenen Fällen,
in denen die Anmutung und Ausstrahlung einer Originalware durch Nachahmung des Äußeren für den Vertrieb billiger Ware ausgenutzt wird oder der Markt plötzlich mit Nachahmungen überschwemmt wird, die der Verkehr als solche erkennt oder erkennen kann.

Dem BerG kann auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen auch nicht darin zugestimmt werden, daß der Vertrieb der beanstandeten “F.”-Gitarren unter den beson*deren Umständen des vorliegenden Falles als wettbewerb-lieb nicht unlauter zu werten ist.

Die Übernahme eines wettbewerblich eigenartigen Leistungsergebnisses ist als solche noch nicht wettbewerbswid*rig; es müssen vielmehr besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das Nachahmen unlauter erscheinen lassen. Da der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz die Wertung des Sonderrechtsschutzes hinzunehmen hat, muß es sich um Umstände handeln, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestandes liegen (vgl. BGH GRUR 1995, 581, 583 - Silberdistel. mit weiteren Nachw.). Solche Umstände sind hier aber möglicherweise gegeben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die “F.”-Gitarren der Bekl. in der äußeren Gestaltung den “Les Paul-Gitarren nahezu vollständig nachgebildet sind, obwohl dafür keine technischen Gründe geltend gemacht werden können. In einem solchen Fall sind regelmäßig nur noch geringere Anforderungen an die besonderen wettbewerblichen Umstände zu stellen, die eine Unlauterkeit der Nachahmung begründen (vgl. BGH GRUR 1996, 210, 211 f. WRP 1996, 279 - Vakuumpum*pen, mit weiteren Nachw.).
Eine vermeidbare Herkunftstäuschung liegt allerdings nicht vor. Nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffe*nen Feststellungen des BerG weiß der Verkehr, daß allein eine äußere Gestaltung wie die der “ Les Paul”-Gitarren keine Gewähr für die Herkunft aus dem Unternehmen der Kl. ist. Das BerG hat dargelegt. daß seit vielen Jahren systematisch Und in großem Stil Nachbauten der “Les Paul”-Gitarren in unverhältnismäßig größerer Anzahl als Originale - im regelmäßigen Geschäftsverkehr auf dem deutschen Markt vertrieben worden sind. Dem Verkehr ist deshalb das Nebeneinander von Originalen und Nachbau*ten auf dem Musikinstrumentenmarkt bekannt. Er geht davon aus, daß er sich anhand anderer Merkmale zunächst. Klarheit darüber verschaffen muß, wer die aus seiner Sicht gleich gestalteten Instrumente hergestellt hat. Aus den getroffenen Feststellungen ergibt sich auch, daß der Verkehr aus einer Gestaltung von Gitarren, die dem Äußeren von “Les Paul”-Gitarren entspricht, nicht auf Beziehungen ihres Herstellers zu der Kl. schließt.

Die Feststellungen des BerG sind jedoch nicht ausrei*chend, um die Annahme zu rechtfertigen, daß auch keine unlautere Anlehnung an den guten Ruf der “Les Paul”-*Gitarren der Kl. gegeben ist. Eine Rufausbeutung in Form der Rufschädigung oder einer irreführenden Übertragung von Qualitätserwartungen auf ein Nachahmerprodukt kommt hier allerdings nach den festgestellten Umständen nicht in Betracht. Das Äußere der “F.”-Gitarren läßt die beteiligten Verkehrskreise zwar an die “Les Paul”-Gitarren denken, aufgrund des Kenntnisstandes des Verkehrs ist damit aber nicht die Gefahr verbunden, daß der Vertrieb der “F.”-Gitarren den Ruf der Kl. schädigen könnte oder Gütevorstellungen, die mit den “Les Paul”-Gitarren ver*bunden werden, deshalb auf die “F”-Nachahmungen über*tragen werden, weil diese mit den “Les Paul”-Gitarren ver*wechselt würden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1996, 210, 212 - Vakuumpumpen).

Eine Anlehnung an den guten Ruf eines Originalherstel*lers kann aber auch aus anderen Gründen als der Gefahr der Rufschädigung wettbewerbsrechtlich unlauter sein (vgl. BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex l BGH GRUR 1996, 508, 509 = WRP 1996, 710 - Uhren-Applikation). Ein solcher Fall liegt hier möglicherweise vor. Die “Les Paul”-*Gitarren der Kl. sind unstreitig berühmt und sind - wie das BerG festgestellt hat - auch Jahrzehnte, nachdem sie auf den Markt gebracht worden sind, gleichsam ein objektiver Maßstab für das Angebot anderer Hersteller. Die Bekl. hat diese Gitarren, wie sie selbst vorgetragen hat, nicht in der Technik und im Klang nachgeahmt. Sie hat allein ihre äußere Gestaltung, das sehr gute Design, das auch in langer Zeit seine wettbewerbliche Eigenart nicht verloren hat, übernommen und dies fast vollständig, obwohl es für die Qualität der Musikinstrumente als elektrische Gitarren ohne Bedeutung ist. Einen anderen Grund als das Bestre*ben, sich an den guten Ruf der “Les Paul”-Gitarren anzu*hängen, gibt es dafür nicht. Für die “F.”-Gitarren, die unstreitig eine geringere Qualität besitzen, wird nur das äußere Gewand der berühmten Originale benutzt, die zu einem drei- bis viermal so hohen Preis vertrieben werden. Ein derartiges Vorgehen, das den Originalhersteller nach der Lebenserfahrung in seinen Bemühungen, den Ruf sei*ner Ware aufrechtzuerhalten, erheblich behindert, wird nur unter ganz besonderen Umständen nicht als wettbewerblich unlauter behandelt werden können. Dazu müßte hier fest*stehen, daß gleich oder fast gleich aussehende Kopien in solcher Zahl auf den Markt gekommen sind, daß ein Wett*bewerber deshalb - auch unter Berücksichtigung der sonsti*gen Umstände – davon ausgehen konnte, daß auch solche Nachahmungen von der Kl. allgemein hingenommen werden.

Quelle:
http://www.matutis-struck.de/IZR13-96.html

Der Beklagte wird nicht vollständig genannt, ich überlege, ob es sich um Fenix handeln könnte, ist aber nur eine Idee.

C.
 
H
  • Gelöscht von LennyNero
  • Grund: Spam
@wishboneX: Auch das von Dir gepostete Juristenwirrwar mag zwar für den einen oder anderen Jurastudenten interessant sein, dem Normalbürger zeigt es viel mehr, dass Juristen gerne und bereitwillig in solchen Fällen - natürlich gegen hohe Gebühren - fast unverständlichen Quarx absondern, der genau für einen Einzelfall gilt und bei geringfügig abweichender Konstellation erneut - natürlich gegen hohe Gebühren - verhandelt werden muss ... und sei es nur um festzustellen, ob Fall 1 für Fall 2 als Präzedenzfall gelten könnte.

Das spielt aber alles hier im Forum keine Rolle.

Ich will überhaupt nicht rechtsverbindlich klären lassen, ob oder ob nicht Tokai & Co eine Urheberrechtsverletzung darstellen oder nicht. Ich will vielmehr, dass sich Tokai-Fans aus Gibson-Threads heraushalten und diese nicht immer und immer wieder mit der gleichen endlosen Diskussion zumüllen. Ich würde genauso reagieren, wenn zB Fender-Fans die Gibson Threads zumüllen täten... und umgekehrt... tun sie aber nicht.

Da auch dieser Thread, wie all die anderen, sich im Kreis dreht und immer und immer wieder die gleichen Standpunkte wiederkäut, werde ich, nachdem ich mein Anliegen gerade wiedergekäut habe, den Thread schließen, nicht ohne noch mal wiederzukäuen, dass ich (und andere MODs) mit Nachdruck verhindern werden, dass diese sinnlose Diskussion an anderer Stelle (zB in Threads zu Gibson-Themen) wiedergekäut wird.
 
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