Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Ich hatte etwas Glück, musste nur die Post-Gebühr (unter 10€ waren es) bezahlen... bei einem Fußballtrikot von 400€.
 
...die unverschämten Gebühren die die Post für diesen ,,Service " erhebt musste ich dann direkt beim Postboten bezahlen .
Wenn Du die Einfuhrumsatzsteuer meinst, die wird nicht von der Post erhoben.
Aber Du kannst sie bei Lieferung an die Post bezahlen, wenn der Zoll den Warenwert kennt.
Hierzu weis das Internet:
Liegt der Wert der Warensendung zwischen 22 Euro und 150 Euro, muss eine Einfuhrsteuer in Höhe von 19 bzw. 7 Prozent des Warenwertes gezahlt werden. Übersteigt der Wert der erhaltenen Ware 150 Euro, sind hierfür Abgaben nach dem Zolltarif zu entrichten.
Wenn der Zoll in Deutschland den Wert der Ware kennt, wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet und der Postbote/DHL kassiert den Betrag dann von Dir bei der Zustellung. Kann der Zoll den Warenwert nicht bestimmen dann musst Du das Paket dort abholen und den Wert anhand einer Rechnung nachweisen.

Also von daher ist es mir lieber, den Betrag dem Postboten in die Hand zu drücken.
Hatte Anfang des Jahres auch ein Paket aus den Staaten.
Bis zuletzt war ich gespannt, ob ich zum Hauptzollamt darf, konnte dann aber auch an den Postboten zahlen.

Oder ich hab Dich falsch verstanden. Dann sorry dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
*edit*

Ich meinte damit das die Post einmal die ganz normale einfuhrumsatzsteuer einzieht und zusätzlich für die eigene Tasche noch eine Service Gebühr verlangt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Besser als zum Zoll zu fahren, da in Warteschlange einreihen, umständliche Nachweise führen und Geld kostet es da (neben der vertanen Stunde Zeit und dem Spritgeld) auch.
 
Mir hat DHL letztes Jahr für meinen Warmoth Hals und Body 6€ abgeknöpft, dafür fahr ich nicht zum Zollamt und zurück (2h Aufwand)
 
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Warum dann die negativ konnotierte Wortwahl "abgeknöpft"?
 
Eine extrem nette Sache, abgesehen davon, dass es ein Amazon Service ist, ist kaufen über Amazon Global. Da kümmern die sich komplett um die ganzen Einfuhrgebühren und du bekommst dein Päckchen ganz normal zu dir nach Hause. Bei der Bestellung werden auf den Kaufpreis die geschätzten Gebühren aufgeschlagen. Wenn es mehr wird, musst du es nicht zahlen, wenn es weniger ist, bekommst du den überbezahlten Betrag zurück. Habe so letztens einen Pickup aus den USA bestellt, weil der in Deutschland nirgendwo lieferbar war. War innerhalb von 5 Tagen da.
 
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Mal ganz generell: Wenn ich die Nachrichten von heute richtig verstanden habe, dann werden die Instrumente aus England wieder billiger, weil im neuen Pakt zwischen EU und England zollfreier Handel vereinbart sein soll.

Da hast Du wohl etwas falsch verstanden! Die Regeln dieses Abkommen galten bisher schon, jetzt wurde es nur noch vom Europaparlament bestätigt.

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar war und am 27. April 2021 formell durch das Europaparlament gebilligt worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html

Die Zollfreiheit hat aber ihre Grenzen:

Zollfreiheit gilt nur für Urprungserzeugnisse der Vertragspartner. Sie wird also nur dann gewährt, wenn Waren ihren Ursprung in der EU bzw. im Vereinigten Königreich haben.

https://www.gtai.de/gtai-de/trade/z...kehr-ab-2021-ursprung-und-praeferenzen-596164


Diese Präferenzen (Zollbegünstigungen), bei denen aber die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer zu zahlen sind, sind aber laut Zoll "grundsätzlich durch die Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises zu belegen. Ausnahmen bestehen jedoch für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken in Kleinsendungen (z.B. im Post- oder Kurierverkehr eingeführte Waren)."


  • die Sendung von einer Privatperson an eine Privatperson versandt wird - der Absender darf also kein gewerbliches Unternehmen sein (nur bei Kleinsendungen aus Syrien dürfen auch gewerbliche Unternehmen als Absender auftreten).
  • der Gesamtwert der Waren maximal 500 Euro beträgt, wobei der Kaufpreis der Waren im Ausfuhrstaat maßgebend ist.
  • es sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art handelt, die Waren also zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder in dessen Haushalt bestimmt sind und weder durch ihre Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben, dass die Einfuhr aus kommerziellen Gründen erfolgt.
  • angemeldet wird, dass es sich um präferenzberechtigte Waren handelt und an der Richtigkeit dieser Anmeldung keine Zweifel bestehen. Dazu müssen der Sendung die entsprechenden Angaben oder Unterlagen beigefügt sein, z.B. eine Zollinhaltserklärung CN22 / CN23 mit einer entsprechenden Eintragung des Ursprungslandes.

Bei grösseren Einkäufen könnte als schnell Schluss sein mit der Zollfreiheit:

Ist die Wertgrenze von 500 Euro überschritten, können Zollpräferenzen nur bei Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises gewährt werden.

Ein weiterer Hinweis, den ich schon mal angesprochen habe und der für alle Nicht-EU-Länder gilt:

Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html

Die Zollprozedur ersparen kann man sich dann nur, wenn der Verkäufer sich am Verfahren Import-One-Stop-Shop beteiligt. Er rechnet dann mit den Behörden ab und setzt diese Kosten gleich auf die Rechnung.

Wenn sich Ihr Verkäufer im Drittland im neuen Mehrwertsteuersystem der EU registriert und die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS = Import One Stop Shop) verwendet, entstehen bei Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro, die Sie außerhalb der EU kaufen, beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren (Einfuhrabgaben).


Da der Verkäufer in diesem Fall jedoch verpflichtet ist, die fälligen Abgaben über das oben genannte Mehrwertsteuersystem an die EU zu zahlen, sind diese Abgaben in der Regel bereits im Rechnungsendbetrag des Verkäufers enthalten.


Die Verpflichtung zur Abgabe einer Zollanmeldung besteht aber weiterhin und wird in der Regel vom Beförderer (üblicherweise Post- oder Kurierdienstleister) für Sie übernommen. Ob und in welcher Höhe Ihnen für diese Dienstleistung zusätzlich eine Servicepauschale in Rechnung gestellt wird, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers oder des Beförderers.
 
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Wieso eigentlich die Servicegebühr? "Früher" kam was zum Zoll und man hatte dan einfach die Post beauftragt das Päckle nach Radefeld zu karren und korrekt zu verzollen.
Das war kostenlos.
 
Jetzt befasste sich auch die Tagesschau mit den Auswirkungen des Brexit auf Verbraucher beim Online-Shopping: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/online-shopping-grossbritannien-101.html (Originalartikel des WDR).
Gewarnt wird dort vor möglichen Zusatzkosten, die von den Versandunternehmen bei der Zustellung erhoben werden müssen.

Beispiel: Ein Verbraucher bestellte Anfang des Jahres zwei Krawatten bei einem englischen Online-Shop. Kaufpreis: 250 Euro. 93 Euro Zoll kamen obendrauf - weil die Krawatten aus Italien stammten.

Ein ähnliches Beispiel hatte der Focus schon Ende Januar beschrieben: Eine Hose für 59 Euro wird fast 50 Prozent teurer. Zu den Zollgebühren von 12,36 Euro kamen 14,88 Euro als "Kapitalbereitstellungs-Provision" des Paketdienstes, das ergibt dann über 86 Euro.

Die Verbraucherzentrale sagt: Bei einem Einkauf bei britischen Onlinehändlern, die sich nicht ausdrücklich an Kunden in Deutschland richten, gelten britische Verbraucherschutzregeln und nicht die der EU. Zur Zeit sind diese noch identisch, sie können sich aber ändern. Es könnte aber mühsam sein, diese Rechte einzuklagen.
Weiter: Ab einem Warenwert von 22 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Außerdem können bei Privateinkäufen ab einem Warenwert von 150 Euro zusätzliche Zölle erhoben werden, wenn das gekaufte Produkt nicht aus Großbritannien stammt. Zollkontrollen können außerdem dafür sorgen, dass Lieferungen deutlich später beim Käufer ankommen. Die Beamten prüfen Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten stichprobenartig.
Für Instrumente oder Zubehör, die in den USA oder in Asien - aber auch im restlichen Europa - hergestellt wurden, muss also Zoll bezahlt werden, für britische Produkte nicht.
 
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Hallo Leute,

Ich möchte mir eine Western Gitarre aus GB kaufen die ich hier leider nicht bekomme in EU - Klar ist mir, das jetzt darauf Zoll & MWST fällig ist.
Was ich nicht kapiere oder finden kann: Laut Händler ist auf meiner Wunschgitarre 1 Palisander ("has an Indian Rosewood fingerboard and bridge") neben Spruce Decke und Mahagonie Boden;
und auf Gitarre 2 wäre Ebenholz, Spruce, Mahagonie ("Ebony fingerboard and bridge")

Der GB Händler meint, das es beim Import kein Problem gäbe, weil kein Rio-Palisander verbaut sei - Stimmt das oder wird der Zoll eine Freigabe vom Amt für Naturschutz o.ä. verlangen und ich habe Stress die aus dem Zoll zu bekommen wochenlang bzw Monate?

Ps. Hab schon die Suche bemüht hier und google, aber nix genaues gefunden für jetzt heute hier aktuell was los ist mit der Cites Problematik...
 
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Ab einem Warenwert von 22 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Habe jetzt schon mehrfach gelesen - aber nicht überprüft -, dass sich das im Juli ändert. Demnach wird dann die Steuer bei jeder Einfuhr in die EU fällig.
 
Ja, so schreibt's der Zoll.
 
Gibt es hier Erfahrung mit dem Import von Hardware, das heißt im meinem Fall eine Vibrato Brücke, mit dem dazugehörigen Zollsatz, bzw. Zolltarifnummer ? Oder wird das ebenso unter den 3,7 % für strombetriebene Musikinstrumente verbucht ?
 
Da würde ich mir nicht so große Gedanken machen.... das wissen die Zollbeamten oft selber nicht so genau bzw. ist es aber nicht immer ganz eindeutig. Ich war auch schon im Zollamt und hab mit dem Beamten dort herumgerätselt, wozu man eine Box Of Rock zuordnen kann. Ruf doch mal im zuständigen Zollamt an!
 
Meine Einzelteile (Bodies, Hälse, Pickguards) von Warmoth sind auch immer mit 3,7% gelaufen, wird dann bei einer Bridge nicht anders sein (aber: YMMV)
 
ja das dachte ich mir schon, damals bei meiner ersten Import Gitarre stand man mit dem Zollsatz auch auf dem Kriegsfuß, danke schonmal
 
Mein Zollsatz für "Teile für Gitarren: Hälse, Stege, Wirbel" war eigentlich immer 2,7%, zuletzt im Januar 2021 bei einer Bridge aus Amiland.
 

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