Bin nach Jahren auch mal wieder hier und kann mit ein paar Facts ergänzen:
Als Komponist oder Textdichter sollte man sich stets fragen, ob einem die Abtretung der Verwertungsrechte an die GEMA in all den unterschiedlichen Rechtekategorien Vorteile bringt oder nicht.
UND: was die GEMA leider auch nicht offensiv genug nach außen kommuniziert. Alleinig die Textdichter und Komponisten können entscheiden, welche Rechte sie an die GEMA zur Verwertung übertragen. DAHER NIEMALS EINEN BERECHTIGUNGSVERTRAG IN SEINER VOLLEN UMFÄNGLICHKEIT BLIND UND BLÄUÄUGIG UNTERSCHREIBEN!!!! Man sollte nur jene Verwertungsrechte an die GEMA abtreten, wo es für den Autor auch einen wirtschaftlichen Sinn macht!!
Ist man ein Autor, der nur seine eigenen Werke nur bei seinen eigenen Auftritten aufführt - und werden diese Werke nie bis kaum von anderen Interpreten gecovert, dann ist es sinnvoller seine AUFFÜHRUNGSRECHTE NICHT AN DIE GEMA zu übertragen. Viele Clubs fragen inzwischen die Künstler, von deren Auftritt sie sich wirtschaflich keine schwarze Null versprechen, ob sie GEMA-Repertoire aufführen oder nicht. Insofern kann eine GEMA-Mitgliedschaft hinderliche sein, wenn Ihr nur Eigenrepertoire aufführt.
Auch das vom Threadstarter angeführte MECHANISCHE RECHT ist ein grenzwertiges Thema. Wird die CD überwiegend am Merchestand verkauft und gibt es sonst keine marktüblichen Vertriebsstränge, dann sollte man dieses Recht aus dem Berechtigungsvertrag streichen! Für eine No-Name-Band wird eine Eigenpressung erheblich teurer - man bezahlt 13,75 % vom angegebenen HAP und muss die Lizenzgebühren für jeden Verkaufstonträger im Voraus bezahlen. Bleiben bei 1000 Exemplaren und abzüglich sagen wir mal 300 Promos 700 Exemplare netto übrig, muss man für 700 Exemplare GEMA bezahlen. Liegen nach zwei Jahren davon aber immer noch 600 Exemplare wie Beton im Keller, dann hat man a) für die GEMA "Bank gespielt" (Vorfinanzierung) und b) bekommt man (wie oben schon geschildert) mit erheblicher zeitlicher Verzögerung nur einen Teilbetrag wieder ausgeschüttet. Wohingegen z.B. Labels mit ihrem "Industriedeal" erst nachträglich die verkauften Exemplare (monatlich/quartalsweise) melden und dann nur reduziert knapp über 9 % vom HAP bezahlen müssen.
Nochmals: wer die Masse seiner Tonträger nur nach dem Konzert am Merchestand verkauft, sollte es sich zweimal überlegen, die mechanischen Rechte an die GEMA abzutreten! Dann lieber auch den Vertriebsdeal hinterfragen, der einem ohnehin in den seltensten Fällen die Ladenpräsenz bringt. Und Fans können jederzeit auch online im Fanshop ordern.
Die ONLINE-RECHTE wurden oben schon zurecht hinterfragt! Wir raten Autoren inzwischen fast ausschließlich davon ab, ihre Online-Rechte an die GEMA abzutreten. Die Einschränkungen bei der Eigen-PR sind so erheblich und die zu erwartende Ausschüttung vielfach so gering, dass es mehr Sinn macht, die Onlinevermarktung nicht durch die GEMA einschränken zu lassen.
Falls jemand schon einen GEMA-Berechtigungsvertrag unterschrieben hat, dann kann er diese Online-Rechte jährlich kündigen. Für alle anderen Rechte gilt die im Berechtigungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Es gibt noch ältere Berechtigungsverträge mit sechs Jahren Laufzeit und seit 2011 wurde diese Laufzeit wieder auf die früher gültigen drei Jahre geändert.
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Ebenfalls lohnend ist es m. A., die gerade im Entstehen begriffene neue Verwertungsgesellschaft "Cultural Commons Collecting Society" (
http://www.c3s.cc) im Auge zu behalten - noch ist sie nicht gegründet, aber Interessenten können sich bereits melden.
Ich sehe solche Realisierungschancen eher skeptisch, dazu gab es in der Vergangenheit zu viele verwaschene Erfahrungen.
Wir diskutieren innerhalb eines bundesweiten Club-Netzwerkes im MOment eine andere Variante - keine "Verwertungsgesellschaft" sondern eine FAIRE VERWERTERGESELLSCHAFT!
Hintergrund ist die Tatsache, dass die GEMA in den aktuellen Tarifverhandlungen die Grundkosten der Clubs nicht anerkennen will (Investitionskosten in Lüftungsanlagen / von Ordnungsbehörden verlangte bauliche Veränderungen / bis hin zu den exorbitant teuren Parkplatzablösen).
MODELL könnte sein:
wer als Künstler/Band nur sein Eigenrepertoire aufführt und seine Aufführungsrechte nicht an die GEMA abgetreten hat, bekäme on top auf die Gage nochmals jenen Betrag zu 100 % cash ausbezahlt, der ansonsten an die GEMA zu zahlen wäre.
Zum Vergleich:
ein GEMA-Mitglied, das Minimum 80 % Eigenrepertoire aufführt und deshalb die so genannte Nettoeinzelverrechnung beantragt, bekommt nach Abzug aller GEMA-Anteile nur rund 70 % netto wieder ausbezahlt.
Hier wäre eine CLUB-VERWERTERGESELLSCHAFT auch eine wirtschaftlich maßgebliche Alternative!
Und wenn Autoren erst gar nicht der GEMA beitreten, ist das natürlich auch von Vorteil. Macht aber nur Sinn, wenn es sich um Autoren handelt, deren Repertoire ansonsten nicht live gecovert wird.
Dies beinhaltet natürlich auch den Umkehrschluss für Interpreten mit GEMA-Repertoire (bei denen ein wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung nicht zum Bookingzeitpunkt erkennbar ist), dass für sie das pay-for-play-Prinzip in Zukunft gelten könnte.
Dieser Schrift scheint unausweichlich, weil die GEMA bei den Tarifverhandlungen jene Clubs in der Auseinandersetzung mit den großen Dissen opfert, die ansonsten die Kosten für die Livekonzerte mit den Einnahmen aus Diskobetrieb querfinanzieren müssen.
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Meiner Meinung nach wird auch in Zukunft die regionale Verbreitung eines Werkes in INKA einfließen. Möglicherweise weniger, um nur regional verbreitete, aber dennoch bekannte Künstler nicht zu benachteiligen. Ganz sicher bin ich mir zu diesem Thema allerdings nicht, da mir das Berechnungsverfahren nicht vorliegt.
Und ein letztes zu INKA! Die GEMA hat das bisher nur auf Regionalkonferenzen einen kleinen Zirkel vorgestellt. Wir klären als Rock.Büro SÜD - staatlich finanziert! - seit Jahrzehnten Autoren u.a. auch über ihre Ausschüttung auf, haben bislang aber von der GEMA das Ausschüttungsprozedere von INKA auch noch nicht mitgeteilt bekommen.
Wir haben viele Kontakte in die GEMA hinein, aber auch da kennen relevante Leute die INKA-Ausschüttung bislang nicht! Das macht prinzipiell stutzig!
Der Regionalbezug bleibt aber alleine schon aufgrund der Individualeinteilung der Gigs in die Staffelung der Lizenzhöhe und damit bemessen am quantitativen Umsatz eine Berechnungsgröße. Zu sehr haben die "Gut-Verdiener" innerhalb der GEMA-Mitglieder sich hier in den letzten Jahren darüber aufgeregt, dass sie unbekannte Autoren mitfinanzieren würden - so viel zum "Solidargedanken", der dann doch manchmal weiter entfernt scheint, wenn es um bare Münze geht.