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Gema-Mitgliedschaft lohnenswert?

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Zico111
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Hallo,
das ist mein erster Beitrag hier. Ich bin seit vielen Jahren Musiker und habe mich erst jetzt entschieden einem Online Board beizutreten. Austausch ist ja wichtig. ;)
Ich habe mich oft gefragt, ob eine Gema-Mitgliedschaft, bei einer Veröffentlichung einer Eigenproduktion, wirtschaftlich nützlich ist, wenn man Gema-Mitglied ist. Man muss ja im Prinzip in Vorleistung gehen (Gemagebühren im Presswerk) und bekommt das Geld dann ja auch wieder. Habe ich da einen Denkfehler?
LG
 
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Hi Zico111,

erstmal herzlich Willkommen auf dem Musiker-Board!
Für einen Austausch bist Du hier richtig, neu zu sein hat Vorteile und ermöglicht, sich mal gemütlich umzuschauen. Eine hier zu empfehlende Art des Umschauens ist die Such-Funktion (oben rechts, die Suche über Google ist dabei sehr effektiv) - und dann findest Du zu Deinem Thema beispielsweise das Suchergebnis für die Eingabe "Gema":
https://www.musiker-board.de/suche....recht-mupr/499443-gema.html&ss=1871j1195697j4

Es wird Dich nicht wirklich wundern, dass das Thema GEMA in einem Musiker-Board etliche user bewegt und so ist es sinnvoll, dass Du Dich mit Deiner Frage in einen bestehenden thread einklinkst oder vielleicht auch erst mal einige threads, posts und workshops liest, der Deine Frage beantworten könnte. Hilfreich könnten folgende threads sein:
https://www.musiker-board.de/musikb...685-neue-gema-gebuehrenordnung-ab-2013-a.html
https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/353226-gema-pro-contra.html
https://www.musiker-board.de/musikb...-gema-anmeldung-vor-cd-vervielfaeltigung.html

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Suchen und Finden!

x-Riff
 
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alles klar, danke! :)
 
gerne - go ahead! :cool:
 
Hallo,
das ist mein erster Beitrag hier. Ich bin seit vielen Jahren Musiker und habe mich erst jetzt entschieden einem Online Board beizutreten. Austausch ist ja wichtig. ;)
Ich habe mich oft gefragt, ob eine Gema-Mitgliedschaft, bei einer Veröffentlichung einer Eigenproduktion, wirtschaftlich nützlich ist, wenn man Gema-Mitglied ist. Man muss ja im Prinzip in Vorleistung gehen (Gemagebühren im Presswerk) und bekommt das Geld dann ja auch wieder. Habe ich da einen Denkfehler?
LG

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir schon mal berichten, dass man nicht 100% der GEMA Zahlung für die Pressung wieder ausgezahlt bekommt. Ein kleiner Teil davon wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Auch muss man kalkulieren, dass es u.U. erst im übernächsten Quartal zur Rückzahlung kommt.

Ob sich eine GEMA Mitgliedschaft für einen lohnt, ist eine reine Rechenfrage.
Erst einmal muss pro Jahr ein Mitgliedsbeitrag für Texter und Komponist geleistet werden.
Geld bekommt man u.a. für Live Darbietungen und Air Play Time im Real- oder Web-Radio.

Die Schlüssel dazu, was wie viel bringt, kann man bei der GEMA finden. Man muss rechnen, ob es sich für einen rechnet.
Wir haben damals mehr Geld bezahlt, als wir bekommen haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Jahresbeitrag beträgt 25 EUR, das ist also nicht die Hürde.

Wenn man als Urheber Geld für Liveaufführungen (egal durch wen) bekommen will, muss der Interpret nicht nur regelmäßig auftreten, sondern auch stets an die Musikfolgebögen denken! Zudem ist es wichtig, in möglichst verschiedenen Regionen Deutschlands zu spielen und nicht nur rund um den Heimatort (erhöht die Punktezahl progressiv). Liveaufführungen von Titeln, die auf lizensierten Tonträgern erschienen sind, bringen übrigens mehr ein.

Ausschüttungen für Airplay sind nur zu erwarten, wenn man in größeren Stationen gespielt wird. Die gescannten Sender sind in Deutschland die öffentlich-rechtlichen und einige wenige größere Privatsender. Alle anderen Stationen, auch Webradios, dürfen zwar ebenfalls zahlen, aber eine Aufführung dort bringt dem Urheber nichts ein.

Die bei der Pressung von Tonträgern zu zahlenden Lizenzgebühren bekommt man tatsächlich zum größten Teil wieder, und zwar frühestens im Jahr darauf. Beim Titelverkauf über mp3-Shops wird titelweise abgerechnet. Auch Last.fm und andere Streamingdienste zahlen, aber das sind wahrlich nur Bruchteile von Cents. Youtube weigert sich derzeit zu zahlen.

Eine Ausschüttung für häufiges Spielen in Diskotheken gibt es zwar auch, aber die ist äußerst gering, da diese Clubs nur einen äußerst geringen Beitrag zum gesamten GEMA-Aufkommen leisten. Zudem müsste man dann einen weitreichenden Clubhit schreiben, da die DJs in der Regel keine Playlists einreichen und das Aufkommen nur anhand von den Blackboxen bestimmt wird, die in rund 120 Diskotheken in Deutschland installiert sind und jede Woche was mitschneiden.

Grundregel für die Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft: Wenn sich das Werk vom Urheber löst, also ein "Eigenleben" führt in Form häufiger Aufführung, am besten durch mehrere Künstler, Remixe entstehen, es auf mehreren Tonträgern wie z.B. Samplern mit hoher Auflage veröffentlicht wird, wenn es regelmäßig in größeren Radiosendern läuft - dann ist eine Verwertungsgesellschaft äußerst wichtig und wertvoll für den Urheber.
 
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Hi TasteBerlin,i

weisst du oder jemand anders hier, wie die Regelung ab 2013 aussieht? Gibt es ausser den Klassen bis 500€ auch wieder eine regional Kompenente bei INKA?

Fragenderweise
landmesser

Der Jahresbeitrag beträgt 25 EUR, das ist also nicht die Hürde.

Wenn man als Urheber Geld für Liveaufführungen (egal durch wen) bekommen will, muss der Interpret nicht nur regelmäßig auftreten, sondern auch stets an die Musikfolgebögen denken! Zudem ist es wichtig, in möglichst verschiedenen Regionen Deutschlands zu spielen und nicht nur rund um den Heimatort (erhöht die Punktezahl progressiv). Liveaufführungen von Titeln, die auf lizensierten Tonträgern erschienen sind, bringen übrigens mehr ein.
 
Meiner Meinung nach wird auch in Zukunft die regionale Verbreitung eines Werkes in INKA einfließen. Möglicherweise weniger, um nur regional verbreitete, aber dennoch bekannte Künstler nicht zu benachteiligen. Ganz sicher bin ich mir zu diesem Thema allerdings nicht, da mir das Berechnungsverfahren nicht vorliegt.
 
Wie schon gesagt wurde, ist es absolut wichtig, das vorher durchzurechnen und sich gut zu überlegen, ob es sich auch lohnt - wenn man nämlich mal drin ist in der GEMA, kommt man aufgrund der langen Kündigungsfristen nicht mehr so schnell raus.

Ebenfalls lohnend ist es m. A., die gerade im Entstehen begriffene neue Verwertungsgesellschaft "Cultural Commons Collecting Society" (http://www.c3s.cc) im Auge zu behalten - noch ist sie nicht gegründet, aber Interessenten können sich bereits melden.
 
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Bin nach Jahren auch mal wieder hier und kann mit ein paar Facts ergänzen:

Als Komponist oder Textdichter sollte man sich stets fragen, ob einem die Abtretung der Verwertungsrechte an die GEMA in all den unterschiedlichen Rechtekategorien Vorteile bringt oder nicht.

UND: was die GEMA leider auch nicht offensiv genug nach außen kommuniziert. Alleinig die Textdichter und Komponisten können entscheiden, welche Rechte sie an die GEMA zur Verwertung übertragen. DAHER NIEMALS EINEN BERECHTIGUNGSVERTRAG IN SEINER VOLLEN UMFÄNGLICHKEIT BLIND UND BLÄUÄUGIG UNTERSCHREIBEN!!!! Man sollte nur jene Verwertungsrechte an die GEMA abtreten, wo es für den Autor auch einen wirtschaftlichen Sinn macht!!

Ist man ein Autor, der nur seine eigenen Werke nur bei seinen eigenen Auftritten aufführt - und werden diese Werke nie bis kaum von anderen Interpreten gecovert, dann ist es sinnvoller seine AUFFÜHRUNGSRECHTE NICHT AN DIE GEMA zu übertragen. Viele Clubs fragen inzwischen die Künstler, von deren Auftritt sie sich wirtschaflich keine schwarze Null versprechen, ob sie GEMA-Repertoire aufführen oder nicht. Insofern kann eine GEMA-Mitgliedschaft hinderliche sein, wenn Ihr nur Eigenrepertoire aufführt.

Auch das vom Threadstarter angeführte MECHANISCHE RECHT ist ein grenzwertiges Thema. Wird die CD überwiegend am Merchestand verkauft und gibt es sonst keine marktüblichen Vertriebsstränge, dann sollte man dieses Recht aus dem Berechtigungsvertrag streichen! Für eine No-Name-Band wird eine Eigenpressung erheblich teurer - man bezahlt 13,75 % vom angegebenen HAP und muss die Lizenzgebühren für jeden Verkaufstonträger im Voraus bezahlen. Bleiben bei 1000 Exemplaren und abzüglich sagen wir mal 300 Promos 700 Exemplare netto übrig, muss man für 700 Exemplare GEMA bezahlen. Liegen nach zwei Jahren davon aber immer noch 600 Exemplare wie Beton im Keller, dann hat man a) für die GEMA "Bank gespielt" (Vorfinanzierung) und b) bekommt man (wie oben schon geschildert) mit erheblicher zeitlicher Verzögerung nur einen Teilbetrag wieder ausgeschüttet. Wohingegen z.B. Labels mit ihrem "Industriedeal" erst nachträglich die verkauften Exemplare (monatlich/quartalsweise) melden und dann nur reduziert knapp über 9 % vom HAP bezahlen müssen.

Nochmals: wer die Masse seiner Tonträger nur nach dem Konzert am Merchestand verkauft, sollte es sich zweimal überlegen, die mechanischen Rechte an die GEMA abzutreten! Dann lieber auch den Vertriebsdeal hinterfragen, der einem ohnehin in den seltensten Fällen die Ladenpräsenz bringt. Und Fans können jederzeit auch online im Fanshop ordern.

Die ONLINE-RECHTE wurden oben schon zurecht hinterfragt! Wir raten Autoren inzwischen fast ausschließlich davon ab, ihre Online-Rechte an die GEMA abzutreten. Die Einschränkungen bei der Eigen-PR sind so erheblich und die zu erwartende Ausschüttung vielfach so gering, dass es mehr Sinn macht, die Onlinevermarktung nicht durch die GEMA einschränken zu lassen.

Falls jemand schon einen GEMA-Berechtigungsvertrag unterschrieben hat, dann kann er diese Online-Rechte jährlich kündigen. Für alle anderen Rechte gilt die im Berechtigungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Es gibt noch ältere Berechtigungsverträge mit sechs Jahren Laufzeit und seit 2011 wurde diese Laufzeit wieder auf die früher gültigen drei Jahre geändert.

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Ebenfalls lohnend ist es m. A., die gerade im Entstehen begriffene neue Verwertungsgesellschaft "Cultural Commons Collecting Society" (http://www.c3s.cc) im Auge zu behalten - noch ist sie nicht gegründet, aber Interessenten können sich bereits melden.

Ich sehe solche Realisierungschancen eher skeptisch, dazu gab es in der Vergangenheit zu viele verwaschene Erfahrungen.

Wir diskutieren innerhalb eines bundesweiten Club-Netzwerkes im MOment eine andere Variante - keine "Verwertungsgesellschaft" sondern eine FAIRE VERWERTERGESELLSCHAFT!

Hintergrund ist die Tatsache, dass die GEMA in den aktuellen Tarifverhandlungen die Grundkosten der Clubs nicht anerkennen will (Investitionskosten in Lüftungsanlagen / von Ordnungsbehörden verlangte bauliche Veränderungen / bis hin zu den exorbitant teuren Parkplatzablösen).

MODELL könnte sein:
wer als Künstler/Band nur sein Eigenrepertoire aufführt und seine Aufführungsrechte nicht an die GEMA abgetreten hat, bekäme on top auf die Gage nochmals jenen Betrag zu 100 % cash ausbezahlt, der ansonsten an die GEMA zu zahlen wäre.
Zum Vergleich:
ein GEMA-Mitglied, das Minimum 80 % Eigenrepertoire aufführt und deshalb die so genannte Nettoeinzelverrechnung beantragt, bekommt nach Abzug aller GEMA-Anteile nur rund 70 % netto wieder ausbezahlt.
Hier wäre eine CLUB-VERWERTERGESELLSCHAFT auch eine wirtschaftlich maßgebliche Alternative!

Und wenn Autoren erst gar nicht der GEMA beitreten, ist das natürlich auch von Vorteil. Macht aber nur Sinn, wenn es sich um Autoren handelt, deren Repertoire ansonsten nicht live gecovert wird.

Dies beinhaltet natürlich auch den Umkehrschluss für Interpreten mit GEMA-Repertoire (bei denen ein wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung nicht zum Bookingzeitpunkt erkennbar ist), dass für sie das pay-for-play-Prinzip in Zukunft gelten könnte.

Dieser Schrift scheint unausweichlich, weil die GEMA bei den Tarifverhandlungen jene Clubs in der Auseinandersetzung mit den großen Dissen opfert, die ansonsten die Kosten für die Livekonzerte mit den Einnahmen aus Diskobetrieb querfinanzieren müssen.

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Meiner Meinung nach wird auch in Zukunft die regionale Verbreitung eines Werkes in INKA einfließen. Möglicherweise weniger, um nur regional verbreitete, aber dennoch bekannte Künstler nicht zu benachteiligen. Ganz sicher bin ich mir zu diesem Thema allerdings nicht, da mir das Berechnungsverfahren nicht vorliegt.

Und ein letztes zu INKA! Die GEMA hat das bisher nur auf Regionalkonferenzen einen kleinen Zirkel vorgestellt. Wir klären als Rock.Büro SÜD - staatlich finanziert! - seit Jahrzehnten Autoren u.a. auch über ihre Ausschüttung auf, haben bislang aber von der GEMA das Ausschüttungsprozedere von INKA auch noch nicht mitgeteilt bekommen.
Wir haben viele Kontakte in die GEMA hinein, aber auch da kennen relevante Leute die INKA-Ausschüttung bislang nicht! Das macht prinzipiell stutzig!

Der Regionalbezug bleibt aber alleine schon aufgrund der Individualeinteilung der Gigs in die Staffelung der Lizenzhöhe und damit bemessen am quantitativen Umsatz eine Berechnungsgröße. Zu sehr haben die "Gut-Verdiener" innerhalb der GEMA-Mitglieder sich hier in den letzten Jahren darüber aufgeregt, dass sie unbekannte Autoren mitfinanzieren würden - so viel zum "Solidargedanken", der dann doch manchmal weiter entfernt scheint, wenn es um bare Münze geht.
 
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