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Genehmigung zum covern?

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Methabolica
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Hallo, hallo

Was ist wenn man Songs covert und diese live spielt? Muss man sich da eine Genehmigung einholen, nicht dass es sonst als geklaut gilt...

mfg maRc
 
Eigenschaft
 
Solange du nicht behauptest, daß du es geschrieben hast ist alles in Ordnung. Man sagt ja sowieso vorher an von wem er ist...machen wir jedenfalls, es sei denn den kennt eh jeder...
Eventuell mußt du es in eine Gema-Liste eintragen...kommt darauf an wie gewissenhaft der Veranstalter ist!
 
Muß bei der GEMA ( GESELLSCHAFT FÜR MUSIKALISCHE AUFFÜHRUNGS-UND MECHANISCHE VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE)
gemeldet werden. Macht aber der Veranstalter. Preis der Gebühren richtet sich nach dem Eintrittspreis und der Größe der Halle (m²). Würde den Veranstalter trotzdem nochmal darauf hinweisen, manche vergessen das *g*.

http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/index.shtml#2
 
Also, um das nochmal etwas klarer zu trennen: Eine Genehmigung zum Covern brauchst du nicht - jedenfalls nicht bei live-Gigs. Sprich: verbieten kann dir das keiner. Bei Tonträgern sieht das etwas anders aus, da kommt es "drauf an"... (Neues Arrangement? Verwendung von Originalmaterial/Samples?...)

Bezahlen muss die anfallende Gema-Gebühr dann in der Tat der Veranstalter. Ob der dran denkt oder nicht, kann Euch im Prinzip völlig latte sein, erst recht, wenn ihr in euren Vertrag einen Passus einbaut a la "Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden und die anfallenden Gebühren zu tragen... "[blabla].

Jens
 
Wir haben letztes Jahr auch n Festival gemacht ( www.metaltothemetals.net ) und da wurden uns die GEMA-Gebühren (bei uns in .at heisst das AKM) gleich als Pauschale verrechnet, ob nun wer was covert oder nicht...
doof.gif
 
Da gibt's verschiedene Modelle. Einzelmeldung, pauschal, "Abo"...

Deswegen ist es ja auch üblich, dass der Veranstalter dafür zuständig ist. Denn für einen Kneipier oder Hallen-/Discobetreiber oder was auch immer ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er bereits auf irgendeine Weise GEMA zahlt für sein normales Tagesgeschäft. Die Band kann daher gar nicht wissen, zu welchen Konditionen ihr Konzert nun in Verbindung mit den sonstigen GEMA-Abgaben abgerechnet wird. Vielleicht ist es ja in den normalen Zahlungen enthalten, vielleicht muss auch nur eine Differenz bezahlt werden, vielleicht taucht das als Posten in einer Jahresabrechnung auf... ??

Jens
 
Solange man den Song nicht gravierend verändert, braucht man keine Genehmigung des Urhebers.
Aber wenn man z.B. eine deutsche Übersetzung eines engl. Songs spielt, dann braucht man eine. Bei den Preluders "Loosing my Religion" z.B. bedurfte es hingegen keine Zustimmung von REM.

Auch hier gilt die Unterscheidung Urheberrecht und GEMA, das sind zwei Paar Schuhe.
 
Hallo!

Mal eine andere Frage zum Thema covern. Wie ist es, wenn man ein Lied, ohne es zu verändern, covert und eine Aufnahme davon auf die eigene Homepage stellt? Ist das legal oder bedarf es da auch einer Genehmigung?

Danke
 
Dann ist es doch eigentlich geklaut, oder? Das einzigste was man machen muss ist www.mx-tabs.net ein zu geben, einen Abend mit der Band verbringen und schon kann man live beliebt werden.
 
Ich werde im Sommer mit meiner Band einen Gig auf einer Abschlussfeier geben. Da covern wir en paar Iron Maiden songs. Genehmigung brauch ich dafür wohl net oder? Kann auch sein, dass wir die ein bissien umformen, sprich unserem Geschmack anpassen. Mein drummer macht sowieso seinen beat den er gut findet. Passt zwar immer, is auch im Großen und Ganzen dem Original entsprechend.
Aufnahmen werde ich davon auch auf meine hp stellen. Könnt ich da Probleme bekommen? Ich scheib ja dazu, dass es von Iron Maiden ist.
 
Ist bei sowas nicht auch immer wichtig ob die Veranstaltung öffentlich ist oder nicht? Wenn sie geschlossen ist muß ich doch garnichts machen (auch nicht Gema) bezahlen, oder?
 
jo, das stimmt, solange der gig privater natur ist, muss man weder anmelden noch bezahlen noch sonstwas:) was passiert eigentlich , wenn man sich nicht bei der gema angemelet hat, und dann beim live spielen erwischt wird, gibts dann strafe oder wie läuft das?o_O
 
Lies einfach bei der Gema

Wie beim Kübelböcken ;): man geht das Risiko ein erwischt zu werden und dann drohen empfindliche Strafen, in diesem Fall wegen Verletzung des Urheberrechts.

ciao,
Stefan
 
darf ich als künstler einen gecoverten song der voher nicht als single erschienen ist, als single veröffentlichen?
darf ich einen song der voher schon als single erschienen ist, nochmal mit meiner band als single veröffentlichen?

( beide fragen sind für den fall der fälle das man mal berühmt wird ;) )
 
Seymour Duncan schrieb:
darf ich als künstler einen gecoverten song der voher nicht als single erschienen ist, als single veröffentlichen?
darf ich einen song der voher schon als single erschienen ist, nochmal mit meiner band als single veröffentlichen?
Ja und ja. Das kostet allerdings eventuell beides Tantiemen an den ursprünglichen Autor, via Gema oder direkt. Und man sollte tunlichst vermeiden dies als Eigenes auszugeben, dann hat man eventuell eine Klage am Hals (siehe Jürgen Drews' Prozess neulich). Demzufolge würde ich auf jeden Fall mit dem Autor bzw. Rechteinhaber Kontakt aufnehmen, ob via Gema oder nicht ist eigentlich egal - die Gema vertritt in diesen Fällen die Rechte des Autors (das ist meines Wissens die einzige Daseinsberechtigung der Gema). Und alle Abmachungen sollten schriftlich sein (im Falle eines Erfolgs vergessen Menschen recht gern mündliche Abmachungen).

Ich drücke Dir die Daumen für Deinen Erfolg 8)

ciao,
Stefan
 
.Jens schrieb:
Also, um das nochmal etwas klarer zu trennen: Eine Genehmigung zum Covern brauchst du nicht - jedenfalls nicht bei live-Gigs. Sprich: verbieten kann dir das keiner. Bei Tonträgern sieht das etwas anders aus, da kommt es "drauf an"... (Neues Arrangement? Verwendung von Originalmaterial/Samples?...).

Jens

um nochmal auf den Tonträger zurückzukommen:
auf was genau kommt es denn an?
Mein Problem:
Ich bin nun mit den Aufnahmen für mein Erstlingswerk fertig und habe als Bonustrack von Fischer-Z den Song "Cruise Missiles" gecovert.
Hab davon 2 Versionen gemacht:
- 1mal Original nachgespielt und -gesungen;
- 1mal Original gesungen und gebassed, aber statt einer leicht verzerrten Rythmguitar einen cleanen Sound und etwas anderen Rythmus verwendet und zusätzlich im Refrain eine Leadguitar miteingebaut. Solo ist jedesmal fast Notengetreu gecovert.

Wo brauche ich nun eine Genehmigung vom guten alten Watts?
 
In dem Fall dürfte das mit einer GEMA-Abgabe gegessen sein. Erkundige dich dort mal, die werden dir ggf. sagen, ob du eine Genehmigung brauchst.
Ich vermute nein, denn das scheint ja noch relativ werktreu zu sein, was du da beschreibst...

Jens
 
Aha, also verhält es sich demnach so, je mehr man einen Song verändert, desto wahrscheinlicher braucht man eine Genehmigung.

Werd mal nochmal bei der GEMA reingucken.

Thanx
 
Frag einmal was bei der GEMA.
Anstelle einer normalen Antwort bekommst du 10 Formulare zugesandt, dagegen machst du deinen Lohnsteuerausgleich im Schlaf. :mad:
 

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