gitarre von webseite aus frankreich kaufen->zoll-oder andere gebühren??

  • Ersteller peccorino
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Stell dir doch mal selber die Frage wie sinnvoll es ist wenn du Geschäfte abwickelst mit einem Händler mit dem du dich nicht verständigen kannst.

Ich denke da wirst du selber drauf kommen, dass das keine gute Idee ist :)
 
Nunja, ich werd mal meinen Vater dort anrufen lassen, der kann sowieso Französisch :twisted:
 
Hat da jemand Erfahrungen? Weil ich will da ehrlichgesagt nicht anrufen, denn meine Englischkentnisse als 15jähriger sind nicht sonderlich toll :D

Liebe Grüße !
Franzosen lieben es in aller Regel nicht besonders, in anderen Sprachen als Französisch angesprochen zu werden, aber wenn ich die Information auf der Seite richtig verstanden habe, kannst Du Deine Frage auch an eine "deutschsprachige" Rufnummer richten. Im Übrigen macht der Laden auf mich keinen weniger seriösen Eindruck als viele andere Internetanbieter.

@homespun: Wie ich sicher weiß, ist die "Gibson Les Paul Studio Worn Cherry" z. B. auch in GB erhältlich!
 
Jo, ich schau dann halt mal im Jänner oder so weiter.. dann werd ich da anrufen !
 
Also ich mach das nun so :
Ein paar Bekannte aus Deutschland werden die Gitarre anfang Februar mit nach Österreich nehmen, um Versandkosten zu sparen. Mein Vater wird das Geld dann Anfang Januar überweisen.
Denkt ihr, dass die Gitarre dann anfang Jänner in Deutschland sein wird? Ist im Shop nach Angaben nicht an Lager !
 
Denkt ihr, dass die Gitarre dann anfang Jänner in Deutschland sein wird? Ist im Shop nach Angaben nicht an Lager !

Was Du hier verlangst, ist Hellseherei und Aufforderung zum Herumschwafeln.
 
Desperados schrieb:
Auch wenn es "Klugscheißerisch" klingt kann ich dir vor solchen Aktionen nur raten beim örtlichen Zollamt anzurufen.
Gibt auf jeden Fall mehr Sicherheit.
Denn auch wenn wir zur EU gehören gibt es schon noch Einfuhr Grenzen.
Kenne da z.Z. nur die Sache mit den Zigaretten = 800 Stück pro Erwachsenen.
Denn auch Luxemburg gehört zur EU und die Jungs vom Zoll fischen immer wieder welche raus.
Dann heißt es dem Zöllner glaubhaft zu erklären dass man keinen Handel treibt und diese nur zum eigenen Bedarf dienen .
Gruß Despi


au mann, sowas kommt raus, wenn einem die allgemeinbildung egal ist!!!! bei zigaretten und alk sind noch gesonderte steuern drauf (da hat jedes land ganz eigene bestimmungen), die es bei instrumenten nicht gibt, darum ist die einfuhr einer gitarre aus einem EU land ohne jegliche steuern und zollgebühren!

ich will nicht von "oben herab" sein, aber informiert euch doch erstmal im netz (zollseite....wiki....) bevor ihr so halbgares postet.... der thread wäre mit etwas sucharbeit auch nicht nötig gewesen, obwohl man dafür ja schon verständnis hat, weil auch ich ganz schön faul bin!

Zitat:
Zollbestimmungen ausserhalb der EU | Einfuhrbestimmungen der EU |

Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin noch sehr unterschiedliche Gesetzgebungen der einzelnen EU-Ländern für bestimmte Warengruppen, wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche Produkte und Tabakwaren.
1. Zollfreie Warenmengen
Tabak:

800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
Alkohol:

10 Liter Schnaps (Alkohol > 22 % vol.) und 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) und 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. (z.B. Campari, Portwein, Sherry) und 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein / Sekt) und 110 Liter Bier.


auch die anzahl spielt keine rolle, was glaubst du, warum so viele deutsche betriebe nun im ausland produzieren... damit sie lohn - und lohnnebenkosten sparen, was sie dann wieder beim zoll verkloppen. den zoll interessiert das gar nicht mehr (die eu ist ja genau deswegen gegründet worden, um europaweit einfacher und unkomplizierter handeln zu können)... sie werden es höchstens dem gerwerbeaufsichtsamt stecken, die dann nachfragen, ob du ein gewerbe führst?und die interessiert das bei der menge wahrscheinlich auch nicht!


Zum Thema Allgemeinbildung sollten gerade die nicht mit Steinen werfen welche im Glashaus sitzen (Groß- und Kleinschreibung ;) )

Was bitteschön habe ich denn geschrieben :screwy:
Doch nur um ganz sicher zu sein dass es eben ohne Zoll abgeht sollte er beim Zollamt anrufen.
Die Begrenzung der Zigaretten, welche auch du anführst, waren ja eben auch genau die Begrenzungen welche ich kannte (jetzt jedoch bin ich schlauer, siehe unten :p).

Wenn du also "Mister-Allwissend" bist so nenne dem Thread Steller doch genau was er zu tun hat und pisse anderen, die dem Hilfesuchenden den Rat geben beim Zoll einfach mal anzurufen, nicht ans Bein.
Ja auch für oder gerade bei Privat Personen gibt es gewisse Einfuhr Grenzen innerhalb der EU.

Was bitteschön hat das Gewerbeaufsichtsamt damit zu tun???
Wenn überhaupt kommen die erst ganz zum Schluss dran.
Der Zoll ist dem Finanzminister unterstellt.
Dieser holt sich als erstes die Kohle.
Stell sich einer vor er findet den Laden so toll und bestellt im Jahr 10 Gitarren, dann wird auch der Zoll (sofern er das mitbekommt, tja und meistens bekommen die das auch irgendwie mit) hellhörig und er muss sich zumindest erklären.
Spätestens aber nach einer Buchprüfung in Frankreich werden die Franzosen dem deutschen Zoll eine Kontrollmitteilung machen über die 10 Gitarren welche an ein und die selbe Adresse gegangen sind.
Also laber mich nicht dumm von der Seite an denn ich habe ihm nichts falsches gesagt.

Despi

PS: Ich habe gerade mit der Oberfinanzdirektion Köln gesprochen ;)
Ergebnis:
Güter, in diesem Fall eine Gitarre dessen Wert nicht sehr viel höher als 1000,- €uro beträgt, werden als geringfügige Waren angesehen und der Mehrwert Steuersatz ist somit auch nur im Herkunftsland (z.B. Frankreich) zu entrichten und wird nicht weiter vom Zoll beachtet.
Alles was darüber hinaus geht sollte vorher mit der Finanzdirektion (Zoll) im speziellen Fall erörtert werden (also alles was teurer ist als 1000,- € vorher telefonisch erfragen!!!).
Auch zum Beispiel mit dem Kauf mehrerer Gitarren sagte mir der Beamte das durchaus der Verdacht nahe liegen könnte dass schon beim Kauf von 5 (fünf!!!) Gitarren ein gewerblicher Handel vorliegt.

Hier muss dann der Beschuldigte gegen dem ein Verdacht geäußert wurde den Beweis führen dass sich die Gitarren allesamt in seinem privaten Besitz befinden.
Ausnahmen können z.B. max. zwei verschenkte Gitarren sein.
Hierzu ist aber auch der Beweis des Beschuldigten zu führen.
 
PS: Ich habe gerade mit der Oberfinanzdirektion Köln gesprochen ;)
Ergebnis:
Güter, in diesem Fall eine Gitarre dessen Wert nicht sehr viel höher als 1000,- €uro beträgt, werden als geringfügige Waren angesehen und der Mehrwert Steuersatz ist somit auch nur im Herkunftsland (z.B. Frankreich) zu entrichten und wird nicht weiter vom Zoll beachtet.
Alles was darüber hinaus geht sollte vorher mit der Finanzdirektion (Zoll) im speziellen Fall erörtert werden (also alles was teurer ist als 1000,- € vorher telefonisch erfragen!!!).
Auch zum Beispiel mit dem Kauf mehrerer Gitarren sagte mir der Beamte das durchaus der Verdacht nahe liegen könnte dass schon beim Kauf von 5 (fünf!!!) Gitarren ein gewerblicher Handel vorliegt.

Hier muss dann der Beschuldigte gegen dem ein Verdacht geäußert wurde den Beweis führen dass sich die Gitarren allesamt in seinem privaten Besitz befinden.
Ausnahmen können z.B. max. zwei verschenkte Gitarren sein.
Hierzu ist aber auch der Beweis des Beschuldigten zu führen.


Son schmarn! Echt! Woodbrass ist ein Versandhandel. Da kannst Du dir eine oder
auch zwanzig Gitarren bestellen. Das geht den Zoll garnichts an. Denn:
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr ist ZOLLFREI. Dazu zählen nicht Tabak usw. , siehe Psywalz. Ist schon richtig.
Du zahlst die deutsche MwSt. (19%) in Frankreich, fertig. Steht ausserdem alles eindeutig beschrieben auf der Seite von diesem Händler.
 
Zum Thema Allgemeinbildung sollten gerade die nicht mit Steinen werfen welche im Glashaus sitzen (Groß- und Kleinschreibung ;) )

Was bitteschön habe ich denn geschrieben :screwy:
Doch nur um ganz sicher zu sein dass es eben ohne Zoll abgeht sollte er beim Zollamt anrufen.
Die Begrenzung der Zigaretten, welche auch du anführst, waren ja eben auch genau die Begrenzungen welche ich kannte (jetzt jedoch bin ich schlauer, siehe unten :p).

Wenn du also "Mister-Allwissend" bist so nenne dem Thread Steller doch genau was er zu tun hat und pisse anderen, die dem Hilfesuchenden den Rat geben beim Zoll einfach mal anzurufen, nicht ans Bein.
Ja auch für oder gerade bei Privat Personen gibt es gewisse Einfuhr Grenzen innerhalb der EU.

Was bitteschön hat das Gewerbeaufsichtsamt damit zu tun???

das trägt natürlich auch unglaublich viel zur klärung der frage bei!

Wenn überhaupt kommen die erst ganz zum Schluss dran.
Der Zoll ist dem Finanzminister unterstellt.
Dieser holt sich als erstes die Kohle.
Stell sich einer vor er findet den Laden so toll und bestellt im Jahr 10 Gitarren, dann wird auch der Zoll (sofern er das mitbekommt, tja und meistens bekommen die das auch irgendwie mit) hellhörig und er muss sich zumindest erklären.
Spätestens aber nach einer Buchprüfung in Frankreich werden die Franzosen dem deutschen Zoll eine Kontrollmitteilung machen über die 10 Gitarren welche an ein und die selbe Adresse gegangen sind.
Also laber mich nicht dumm von der Seite an denn ich habe ihm nichts falsches gesagt.

Despi

PS: Ich habe gerade mit der Oberfinanzdirektion Köln gesprochen ;)
Ergebnis:
Güter, in diesem Fall eine Gitarre dessen Wert nicht sehr viel höher als 1000,- €uro beträgt, werden als geringfügige Waren angesehen und der Mehrwert Steuersatz ist somit auch nur im Herkunftsland (z.B. Frankreich) zu entrichten und wird nicht weiter vom Zoll beachtet.
Alles was darüber hinaus geht sollte vorher mit der Finanzdirektion (Zoll) im speziellen Fall erörtert werden (also alles was teurer ist als 1000,- € vorher telefonisch erfragen!!!).
Auch zum Beispiel mit dem Kauf mehrerer Gitarren sagte mir der Beamte das durchaus der Verdacht nahe liegen könnte dass schon beim Kauf von 5 (fünf!!!) Gitarren ein gewerblicher Handel vorliegt.

Hier muss dann der Beschuldigte gegen dem ein Verdacht geäußert wurde den Beweis führen dass sich die Gitarren allesamt in seinem privaten Besitz befinden.
Ausnahmen können z.B. max. zwei verschenkte Gitarren sein.
Hierzu ist aber auch der Beweis des Beschuldigten zu führen.

man bist du eine dumpfbacke!!! sorry für den ausdruck, aber was hat Groß - und Kleinschreibung mit allgeminbildung zu tun????gehe an ne parkuhr, werfe nen euro rein und heul sie an!!

wenn du von einem händler gitarren kaufts (also zum regulären preis, auf dem schon die MWSt erhoben ist + der gewinn des händlers), wegen mir 100 stück, was glaubts du, wie teuer du sie verkaufen musst, damit sich das noch lohnt!. da du als nicht gewerbetreibender die instrument nie direkt vom vetrieb bekommst (vor dem gewinn und der steuer), kann auch der verdacht des handels überhaupt nicht aufkommen.

du kannst dir innerhalb der EU 1000 gitarren kaufen wenn du lust drauf hast!

danke musix

siehe post musix und sei ruhig!
 
Desperados schrieb:
PS: Ich habe gerade mit der Oberfinanzdirektion Köln gesprochen
Ergebnis:
Güter, in diesem Fall eine Gitarre dessen Wert nicht sehr viel höher als 1000,- €uro beträgt, werden als geringfügige Waren angesehen und der Mehrwert Steuersatz ist somit auch nur im Herkunftsland (z.B. Frankreich) zu entrichten und wird nicht weiter vom Zoll beachtet.
Alles was darüber hinaus geht sollte vorher mit der Finanzdirektion (Zoll) im speziellen Fall erörtert werden (also alles was teurer ist als 1000,- € vorher telefonisch erfragen!!!).
Auch zum Beispiel mit dem Kauf mehrerer Gitarren sagte mir der Beamte das durchaus der Verdacht nahe liegen könnte dass schon beim Kauf von 5 (fünf!!!) Gitarren ein gewerblicher Handel vorliegt.

Hier muss dann der Beschuldigte gegen dem ein Verdacht geäußert wurde den Beweis führen dass sich die Gitarren allesamt in seinem privaten Besitz befinden.
Ausnahmen können z.B. max. zwei verschenkte Gitarren sein.
Hierzu ist aber auch der Beweis des Beschuldigten zu führen.

Son schmarn! Echt! Woodbrass ist ein Versandhandel. Da kannst Du dir eine oder
auch zwanzig Gitarren bestellen. Das geht den Zoll garnichts an. Denn:
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr ist ZOLLFREI. Dazu zählen nicht Tabak usw. , siehe Psywalz. Ist schon richtig.
Du zahlst die deutsche MwSt. (19%) in Frankreich, fertig. Steht ausserdem alles eindeutig beschrieben auf der Seite von diesem Händler

Das was du jetzt schreibst ist Schmarrn!!!
Wie du vielleicht lesen kannst (oder auch nicht???) habe ich mit der Oberfinanzdirektion in Köln gesprochen!
Nach deiner Aussage hin würde der Beamte,welcher sich von Berufswegen täglich damit beschäftigt, etwas völlig falsches erzählen.
Erkundige dich erst mal bei den zuständigen Stellen bevor du so etwas behauptest.
Solche Äußerungen sind ja schon fahrlässig :screwy: .

Du kannst eben nicht, ohne mit dem Zoll/Finanzamt in Kontakt zu treten, zwanzig Gitarren aus dem Ausland für deinen privaten Bedarf bestellen :screwy:
Das Finanzamt würde zurecht annehmen dass du mit den Gitarren einen Handel betreibst.
Du zahlst auch die Umsatzsteuer (MwSt) als Privatier bis zu einem Warenwert von nicht wesentlich mehr als 1000,- € im jeweiligen Land.
In Frankreich liegt dieser bei 19,6 % .
Ferner bist du verpflichtet, so erklärte mir der Beamte von der Oberfinanzdirektion in Köln, Waren für den privaten Gebrauch, welche du aus der EU nach Deutschland einführst, an zu melden um später keine Unannehmlichkeiten zu haben.

Anders verhält es sich bei einem Gewerbetreibenden.
Der Händler zahlt bei einer gewerblichen Bestellung eben nicht die Steuer im jeweiligen Land insofern er eine Umsatzsteuer Ident Nr. besitzt (diese bekommt jeder der ein Gewerbe angemeldet hat).
Bevor ein Handel mit einem z.B. in der EU ansässigen Händler stattfindet wird diese Umsatzsteuer Ident Nr. in der Regel vom anderen Händler überprüft ob diese auch vergeben ist .
Beim Bundeszentralamt für Steuern kann eine Online abfrage (einfach) erfolgen.
Hier muss dann der Deutsche Händler die Umsatzsteuer für Waren, welche er auch aus der EU nach Deutschland Importiert,in Deutschland entrichten sofern diese Waren an den Endverbraucher gehen.

Bei Privat Leuten ist es eben anders.
Hier gelten andere Gesetze um einen Schwarzhandel entgegen zu treten.
In Sachen Steuern lässt der Staat nicht mit sich spaßen.
Behaupte nicht etwas was du glaubst zu wissen.
Gruß Despi
 
Zum Thema Allgemeinbildung sollten gerade die nicht mit Steinen werfen welche im Glashaus sitzen (Groß- und Kleinschreibung ;) )

Was bitteschön habe ich denn geschrieben :screwy:
Doch nur um ganz sicher zu sein dass es eben ohne Zoll abgeht sollte er beim Zollamt anrufen.
Die Begrenzung der Zigaretten, welche auch du anführst, waren ja eben auch genau die Begrenzungen welche ich kannte (jetzt jedoch bin ich schlauer, siehe unten :p).

Wenn du also "Mister-Allwissend" bist so nenne dem Thread Steller doch genau was er zu tun hat und pisse anderen, die dem Hilfesuchenden den Rat geben beim Zoll einfach mal anzurufen, nicht ans Bein.
Ja auch für oder gerade bei Privat Personen gibt es gewisse Einfuhr Grenzen innerhalb der EU.



das trägt natürlich auch unglaublich viel zur klärung der frage bei!



man bist du eine dumpfbacke!!! sorry für den ausdruck, aber was hat Groß - und Kleinschreibung mit allgeminbildung zu tun????gehe an ne parkuhr, werfe nen euro rein und heul sie an!!

wenn du von einem händler gitarren kaufts (also zum regulären preis, auf dem schon die MWSt erhoben ist + der gewinn des händlers), wegen mir 100 stück, was glaubts du, wie teuer du sie verkaufen musst, damit sich das noch lohnt!. da du als nicht gewerbetreibender die instrument nie direkt vom vetrieb bekommst (vor dem gewinn und der steuer), kann auch der verdacht des handels überhaupt nicht aufkommen.

du kannst dir innerhalb der EU 1000 gitarren kaufen wenn du lust drauf hast!

danke musix

siehe post musix und sei ruhig!


Lieber psywaltz,
ich habe nicht vor mich auf dein Niveau herab zu lassen und daher antworte ich dir in einem gepflegteren Ton.
Da du dich in einem Forum befindest und nicht in einem Chat, wo es heißt schnell zu antworten ohne die Shift taste zu drücken, ist es Respektlos gegenüber den anderen Teilnehmern alles in Kleinschreibung in einem Forum zu verfassen obwohl die Zeit dafür da wäre.
Dein Schreibstil und die Beleidigungen mir gegenüber sagen schon einiges über deine Allgemeinbildung aus.
Erkundige dich doch bitte mal bei den entsprechenden Stellen bezüglich des Themas und behaupte nicht derartige Unwahrheiten.
Ich für meinen Teil habe es ja gemacht und es hat auch nicht weh getan bei der Oberfinanzdirektion anzurufen.
Telefonieren kannst du doch oder???
Ferner werden deine Behauptungen durch Beleidigungen und Zustimmung dritter, die ebenfalls dem Irrtum unterliegen, auch nicht richtiger :D

psywaltz schrieb:
wenn du von einem händler gitarren kaufts (also zum regulären preis, auf dem schon die MWSt erhoben ist + der gewinn des händlers), wegen mir 100 stück, was glaubts du, wie teuer du sie verkaufen musst, damit sich das noch lohnt!. da du als nicht gewerbetreibender die instrument nie direkt vom vetrieb bekommst (vor dem gewinn und der steuer), kann auch der verdacht des handels überhaupt nicht aufkommen.

du kannst dir innerhalb der EU 1000 gitarren kaufen wenn du lust drauf hast


:D:D:D Warum kauft denn einer im Ausland eine Gitarre???
Weil sie genauso viel kostet wie bei uns???
Eben nicht.
Hier soll doch ein möglichst großer Gewinn gegenüber dem hiesigen Händler herausspringen.
Für 100,-€ weniger nimmt doch keiner (oder nur sehr wenige) den Aufwand auf sich mit der Gefahr eine schlechte Gitarre in der Hand zu halten.
Ferner ist das Umtauschrecht oder Gewährleistungsgesetz im Ausland nicht eins zu eins mit unserem gleich zu setzen.
Was du da redest ist Kaufmännisch völliger Mumpitz.

Es gibt Händler (z.B. Aldi) die Geräte ( z.B. Computer ) so weiter verkaufen wie diese die eingekauft haben!!!
Nun denkt jeder das wäre doch purer Geldwechsel.
Wäre es in diesem Fall auch wenn sich da z.B. Aldi nicht ganz sicher wäre diese Computer binnen kürzester Zeit los zu werden.
Die ersten Computer welche Aldi verkaufte waren auch schon am gleichen Tag verkauft.
Hier hatte aber Aldi ein Zahlungsziel von, sagen wir mal 30 Tagen ohne Zinsaufschlag, und konnte so mit dem Geld arbeiten was wiederum einen erheblichen Gewinn für Aldi bedeutete.
Also rede nicht von Sachen die du nicht verstehst.
Gruß Despi

PS: Ich werde mich nun auch nicht weiter zu diesem Thema äußern da ja alles bereits gesagt wurde.
Es hilft Euch auch nicht weiter mich als "unwissenden" darzustellen da ich ja die Info aus erster Hand (Oberfinanzdirektion) habe ;).
 
lieber desperados,

1. hast du das niveau der sprache genau dorthin gebracht, worüber du dich jetzt beschwerst

2. scheint es eine große diskrepanz zwischen der praxis und der theorie (aussage deines "finanzdirektors") zu geben. ich kann dir ja mal kurz von meinen erfahrungen berichten. als ich in Mailand war, müsste vier/fünf jahre her sein, habe ich einen kleinen laden entdeckt, der ibanez RGs billig anbot. ich blieb auch mit dem händler in kontakt und wir entschlossen uns (ich habe zwei bands) dort mit neuen instrumenten einzudecken, so dass wir am ende acht gitarren bestellten, die er bereitwillig auch versendete. ohne überhaupt vom zoll oder sonst wem was zu hören, kamen die gitarren bei mir zu hause an (wir ließen die gesamte bestellungen über mich laufen, weil es so einfacher war). auch wenn ich beim thomann 20 gitarren kaufe, will keiner was von mir, weil es sich nicht lohnt, produkte nach der steuer zu kaufen, um sie nachher weiter zu verkaufen (somit zieht das argument des Handeltreibens nicht, das habe ich ja oben schon versucht zu erläutern).... die EU ist ein eineitlicher wirtschaftsraum (siehe währung), in dem ich die landeseigenen steuersätze nur einmal zahlen muss... es interessiert am ende niemand, ob ich 20 gitarren beim thomann kaufer oder bei einem händlet in italien... von meinen 20 Instrumenten sind nur zwei hier in deutschland gekauft, der Rest im EU ausland niemand wollte jemals was von mir...

entweder redet deine Quelle mist oder es ist ein fehler im system.

wie dem auch sei, mir ist das jetzt wurschd... ergo: es stellt überhaupt kein problem dar, ne gitarre oder auch zwei im EU ausland zu kaufen, da keine weiteren gebühren bis auf den versand auf einen zukommen.... und ich kenn unendlich viele leute, die genau diese erfahrung gemacht haben.

Ende!

guten rutsch!
 
Ich darf doch auch noch meinen Senf dazu geben, oder?!?

Es kommt nicht auf die Anzahl der Gitarren an, die man im Ausland kauft. sondern darauf ob man es gewerblich (Weiterveräußerungsabicht, etc.) oder privat macht. Bei Privaten gilt innerhalb der EU bei der Umsatzsteuer das Ursprungslandprinzip (Umsatzsteuer fällt da an, wo die Ware erworben wurde), bei Gewerbetreibenden das Bestimmunglandprinzip (Umsatzsteuer fällt da an, wo die Ware hingeht), je nach Größe des Gewerbes aber auch das Ursprungslandprinzip.
Alle, die mehr Wissen wollen, können ja mal ein Buch zu Verkehrssteuern in die Hand nehmen. Da wird man fündig.

Darüber hinaus:

[...] auch wenn ich beim thomann 20 gitarren kaufe, will keiner was von mir, weil es sich nicht lohnt, produkte nach der steuer zu kaufen, um sie nachher weiter zu verkaufen (somit zieht das argument des Handeltreibens nicht, das habe ich ja oben schon versucht zu erläutern).... die EU ist ein eineitlicher wirtschaftsraum (siehe währung), in dem ich die landeseigenen steuersätze nur einmal zahlen muss... es interessiert am ende niemand, ob ich 20 gitarren beim thomann kaufer oder bei einem händlet in italien [...]

Für Händler kann es manchmal auch lukrativ sein bei anderen Händlern im Ausland zu kaufen und dann hier in Deutschland an den Kunden zu verkaufen (kommt auf die jeweiligen Wechselkurse an). Allerdings sind solche Geschäfte meist aufgrund von vertraglichen Ausgestaltungen verboten (Graumarktgeschäfte...wurde hier schon mal angsprochen).
Darüber hinaus grenz sich unser EU-Wirtschaftsraum nicht durch eine einheitliche Währung ab. Der EU-Wirtschaftsraum beinhaltet alle 27 Staaten der EU und noch weitere. Eine einheitliche Währung haben dagegen nur 13 EU-Staaten, ab überübermorgen 15.

Sorry, aber ich hasse Halbwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissene Wahrheiten!
Habe fertig!

G G
 
Das was du jetzt schreibst ist Schmarrn!!!
Wie du vielleicht lesen kannst (oder auch nicht???) habe ich mit der Oberfinanzdirektion in Köln gesprochen!
Nach deiner Aussage hin würde der Beamte,welcher sich von Berufswegen täglich damit beschäftigt, etwas völlig falsches erzählen.
Erkundige dich erst mal bei den zuständigen Stellen bevor du so etwas behauptest.
Solche Äußerungen sind ja schon fahrlässig :screwy: .

Na ja, dein Niveau und vor allem dein Wissen lässt echt zu wünschen übrig!

Als gelernter und selbstständiger Groß- und Außenhandelskaufmann mit fast 12 Jahren Berufserfahrung weis ich schon was ich sage! :rolleyes:

Also, stay cool und bessere Dich!

...
 
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