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Impressum & Telefonnummer ;-))

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prima-vista
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Dieser Beitrag ist keine Frage. Er ist eine private „Meinungsäußerung“ zum Thema...
... könnte allerdings für Neulinge in der Branche ein „Denkanstoߓ sein...
Ich bin kein Fachmann – so weit es um „Juristerei“ geht...
Andere Meinungen sind hier gern gesehen – so weit es zum Thema gehört...
Mein Text ist das Ergebnis von ca. 20 Stunden Recherche im Internet...
... gibt „fremdes Wissen“ wider, dass ich lediglich „aus meiner Sicht“ zusammen fasse...
... und spart vielleicht dem einen oder anderem User einige Stunden Zeit...


Thema:

Impressum & Telefonnummer...


Frage ein Gericht: Du bekommst zwei Urteile...
Frage drei Anwälte: Du bekommst vier Antworten... ;-))


Herr Daniel A. Rehbein meint zum Thema...

§ 6 TDG (Teledienstegesetz):

„... Für die Praxis bedeutet das, daß es ausreicht, eine der möglichen Interpretationen von Punkt 2 zu erfüllen, um seiner Informationspflicht Genüge zu tun. Wer auf Nummer sicher gehen will, nennt sowohl E-Mail-Adresse als auch Telephonnummer...“


und schreibt an anderer Stelle...


„... Ebenso ist es auch nicht zulässig, das Impressum oder Teile des Impressums als Graphikdatei abzulegen, wenn nicht gleichzeitig eine Textalternative vorhanden ist. Denn damit würden Blinde und Sehbehinderte, die Webseiten per Braille-Zeile ertasten oder per Sprachausgabe vorlesen lassen, von den Impressumsangaben ausgeschlossen...“

Quelle:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html


---


Da hab’ ich mir doch gleich mal das Impressum von Herrn Rehbein angesehen und mich köstlich amüsiert (positiv!)...

http://impressum.rehbein.net/

Insbesondere die Gauß-Krüger-Koordinate (2. Meridianstreifen, Ellipsoid Bessel) sind schon echtes Entertainment... (vom Feinsten!)

Da steht übrigens auch etwas zum Thema „Handy-Nummer“ im Impressum...

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Herr Rechtsanwalt Marcus Beckmann schreibt zum gleichen Thema...

Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme:

„Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden...“

Quelle:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

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Zur Frage Grafikdatei im Impressum haben die beiden genannten Autoren unterschiedliche Meinungen... Das soll es ja geben...

„Aus dem Bauch heraus“ kann ich die Argumentation für Blinde und Sehbehinderte sehr wohlwollend nachvollziehen, ABER:


Dazu steht nichts im TDG (Teledienstegesetz).


Ich bin ein ausgesprochener Befürworter von „Mail & Telefon als Grafikdatei“,
da ich mit Spam sowie Werbe-SMS und –Anrufen genug schlechte Erfahrungen gemacht habe...

Es mag sein, dass ich auch bei einem „inhaltlich wirklich vorbildlich kompletten“ Impressum
trotzdem eine Abmahnung bekomme, weil ich Festnetz, Handy und Mail per Grafik einbinde...

Das riskiere ich...

Ich denke es zu schaffen, ggf. einen Richter im Prozess davon zu überzeugen,
dass bei „einem kleinen Krauter wie mir“ die Grafik-Lösung „juristisch zu tolerieren“ ist...

Im Gesetzestext steht die Formulierung „unmittelbare Kommunikation“...
Wer diese will, findet – wenn die Inhalte im Impressum stimmen – immer einen Weg!
... auch, wenn man sich vielleicht über die (Grafik-) Form streiten möchte...

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Zum Inhalt eines Impressums:

Ich habe an anderer Stelle einen anderen Anwalt persönlich gefragt:

Ist bei der Angabe einer Telefonnummer im Impressum
auch ausschließlich eine Handynummer rechtskonform?
(Also zur „unmittelbaren Kommunikation“ Mail-Adresse & Handynummer...)

Die eindeutige Antwort war: JA!
(Es muss keine Festnetznummer sein.)


---


Ich denke: Die meisten Call-Center rufen Handynummern nicht an,
um „Versicherungsanalysen“ oder „Meinungsumfragen“ anzubieten...

Das ist nicht nur für „nebenberufliche“ Musikanten interessant,
die ansonsten im „Drei-Schicht-System“ arbeiten...
... und um 10 Uhr vormittags aus dem Schlaf gerissen werden mit der Leier:
„Herzlichen Glückwunsch – Wir haben Sie für eine Meinungsumfrage ausgewählt...“

Die Frage: „Sch... woher haben die meine Telefonnummer – ich stehe gar nicht im Telefonbuch?“
... muss man sich nicht stellen: Die Nummer wurde aus dem Impressum gescannt...
(nachweislich!)

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Für mich auch sehr lesenswert ist die Veröffentlichung von Herrn Johannes Röhnelt:

http://www.roehnelt.de/impressum.htm

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Positive Erfahrungen mit einer Telefonnummer im Impressum:

1. Anruf eines „Kneipers“ um 18 Uhr:
„Mir ist die Band ausgefallen! Kannst du mit deinen Jungs in zwei Stunden da sein??
... Da war für den „Kneiper“ keine Zeit zum „Feilschen“ am Honorar...
... ein „Hunni“ pro (3) Nase... Wir haben einen unserer besten Gigs daraus gemacht...
Fazit für den „Kneiper“: „Auf euch kann ich mich wenigstens verlassen...“
Fazit für die Band: Wir spiele dort jetzt vier mal im Jahr...

2. SMS eines Fans...
„Schaut mal in euer Gästebuch, da hat gerade jemand Webung für die Partei Nxy abgelassen...“
Wir müssen nicht darüber philosophieren, ob das „gar nicht rechtswidrig“ ist...
Es stört unser „Wohlbefinden“...
... und das unserer Fans...
Es hat keine drei Minuten gedauert – der Eintrag im Gästebuch war gelöscht...


---


Keiner von beiden hat sich daran gestört, dass die Telefonnummern per Grafik eingebunden war...
Wer uns „unmittelbar erreichen“ will, der schafft das auch...

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Für den einen ein „Denkanstoߓ – für den anderen vielleicht „Unsinn“...

„Wer im Glashaus sitz, werfe den ersten Stein...“
(... oder wie hieß das doch gleich noch mal? ;-))

MfG

CD
 
Eigenschaft
 
Abmahnvereine lauern auch bei fehlender Steuer Nr. oder UST_ID Nr.
 
@slaytalix Danke für das Stichwort.

Im TDG § 6 Absatz 6 heißt es dazu wohl wörtlich:

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„... in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.“

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.“

Quelle: Teledienstegesetz (TDG)
http://www.beckmannundnorda.de/tdg.html

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Für die Umsatzsteueridentifikationsnummer bedeutet das wohl: Wer eine hat, MUSS sie angeben...
... und wer keine hat, darf keine Rechnungen mit ausgewiesener Märchensteuer ausstellen bzw. derartige Quittungen unterschreiben...
... Das könnte sonst wahrscheinlich vermeidbaren Ärger geben...

Zur „Steuer Nr.“ z.B. einer GbR steht explizit im TDG nichts drin...

ABER:

Es kann nicht schaden, die Steuernummer z.B. einer GbR trotzdem ins Impressum zu schreiben...
(Die Gauß-Krüger-Koordinate des Finanzamtes ist an dieser Stelle sicher nicht notwendig. ;-))

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Ich denke, es könnte Sinn machen, diesen Thread auf das Thema „Impressum & Telefonnummer“ zu beschränken,
sonst landen wir bald auch hier beim Thema G E M A...
Wenn in der SuFu am Ende alle Threads bei jedem Suchbegriff auftauchen, haben wir nix gekonnt...

CD
 
die Steuernummer ist auf jeden Fall erforderlich, wenn es um eine angemeldete Firma handelt.

Die Umsatzsteuer-ID (UST-ID) hingegen muss man nicht haben, denn diese ist nur erforderlich, wenn man Ware außerhalb der BRD einkauft.
 

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