Kennt jemand Party-effect.de

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Musikerich00
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etzte woche habe ich mir bei www.party-effect.de 2 omnitronic k122 kunsstoffboxen gekauft. als ich die an meinen powermixer dap powermix1 angeschlossen habe, konnte ich nuir feststellen, dass sie einen ganz furchtbaren klang haben, deshalb habe ich von meinem widerrufsrecht gebrauch gemacht und die boxen zurückgeschiockt. nun schreiben die mir, die boxen wären zerschossen und die schwingspulen kaputt. diesen schaden soll nun angeblich ich angerichtet haben und eine reparatur von ca 60 euro bezahlen.
hat schon jemand ähnliche erfahrungen mit dieser firma gemacht?

gruss erich
 
Eigenschaft
 
bist du sicher, dass die boxen k122 heissen, und nicht kb212???

auf jedenfall leistet dein powermixer 2x200W@8 ohm
wenns die kb212 sein sollten, dann wollen die gerne 300W haben
der schalldruck dieser boxen liegt jedoch weit unterhalb von dem, was pa boxen normal bieten. wenn du jetzt also deinen powermixer aufgedreht hast weils nicht laut genug war, dann ist der unter garantie ins clipping gegangen, was ziemlich schnell die hochtöner abschiesst. damit wäre es deine schuld

aber wie das sprichwort so schön: wer billig kauft, kauft 2 mal
 
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei Gewährleistung beim Händler.
Wenn du sagst, die Boxen hatten von Anfang an den selben gleichbleibend bescheidenen Klang bleibt es beim Händler zu beweisen, dass die nicht schon geschossen ausgeliefert wurden.
In dem Fall schreibe einfach, dass der Klang von Anfang an so war und du die Boxen bei Zimmerlautstärke getestet hast...

PS: kann dir jetzt nciht genau sagen wie das aussieht, da du ja im Zuge deines Widerrufrechts zurückgeschickt hast und nicht wegen Gewährleistung. Da müssen sich mal wieder die Juristen drum streiten...
 
Gewährleistung ja bei sachgemäßem Gebrauch. Nein, wenn Feedbacks die Speaker ohne Controller oder Limiter zerstört haben.

Widerrufsrecht nach § 312 BGB Fernabsatz nur bei Internetkäufen etc.

Hast Du die Boxen im Laden gekauft, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Falsche Beratung mit Zusammenstellung der Komponenten ? Sonst mal zur Verbraucherzentrale gehen.
 
slaytalix schrieb:
Gewährleistung ja bei sachgemäßem Gebrauch. Nein, wenn Feedbacks die Speaker ohne Controller oder Limiter zerstört haben.

Widerrufsrecht nach § 312 BGB Fernabsatz nur bei Internetkäufen etc.

Da er schrieb, die Dinger hätten gleich fürchterlich geklungen, gehe ich davon aus, dass die schon kaputt waren. Und selbst wenn er sie geschossen hätte, der Händler müsste nachweisen, dass er im Zuge seiner Wareneingangsprüfung die Dinger getestet hat und die OK waren. Kaum ein Händler hat eine Qualitätsüberwachung die den Nachweis erbringen kann. Kann z.B. auch sein, dass die Boxen schon von einem Kunden davor geschossen und zurückgeschickt wurden, der Händler nur da die Funktion nicht geprüft hat. Ebenso müsste der Händler nachweisen, dass die Boxen die angegebene Leistung real vertragen und er das geprüft hat. Den Stress tut sich kein Händler an, eher nimmt er die Boxen zurück.

Von einem Fernabsatzkauf (übrigens auch telefonsch möglich) gehe ich aus, weil es 'zurückgeschickt' schrieb.
 
ich habe die boxen im internet bei www.party-effect.de gekauft.

dass die boxen von anfang an so klangen hab ich denen geschrieben, im übrigen habe ich schon 10 minuten nachdem die boxen bei mir ankamen dort angerufen und ne mail geschrieben, weil die halt nur gedröhnt haben,

die firma will sich auf ihre agb berufen und behauptet einfach der fehler kann nicht vom transport und auch nicht vom sachgemässen gebrauch kommen, und dass sie mir orginalverpackte fehlerfreie ware geschickt haben und es noch nie vorgekommen wäre dass boxen defekt waren. also schieben sie einfach mir den schwarzen peter zu.

ich hab so ne wut auf die!!!!

schliesslich bin ich hartz 4 empfänger und musste mir die kohle mühsam zusammenkratzen. ausserdem bin ich seit 30 jahren musiker und dass sind nicht meine ersten boxen und ich hab auch nix falsch gemacht,
 
8ight schrieb:
bist du sicher, dass die boxen k122 heissen, und nicht kb212???

auf jedenfall leistet dein powermixer 2x200W@8 ohm
wenns die kb212 sein sollten, dann wollen die gerne 300W haben
der schalldruck dieser boxen liegt jedoch weit unterhalb von dem, was pa boxen normal bieten. wenn du jetzt also deinen powermixer aufgedreht hast weils nicht laut genug war, dann ist der unter garantie ins clipping gegangen, was ziemlich schnell die hochtöner abschiesst. damit wäre es deine schuld

aber wie das sprichwort so schön: wer billig kauft, kauft 2 mal

klar heisst sie kb 212,- war ein zahlendreher. ich wohne in einem hochhaus und der raum in dem meine anlagge aufgestellt ist hat grade mal 8 qm. erst mal haqb ich alle regler in mittelstellung gebracht und lautstärk3e auf 0.
dann lautstärker langsam hoch bis auf zimmerlautstärke.
die boxen klangen sofort scheisse, deshhalb hab ich auch sofort da angerufen und die boxen dann wieder zurückgeaschickt. eine der boxen hatte schon grosse kratzer in der griffmulde. der händler behauptet aber es wären orginalverpackte und neue boxen gewesen.
 
Ich würd einfach sagen, dass sie dir beweisen sollen, dass die Boxen intakt losgeschickt worden sind und nix zahlen. Auf jegliche anderen Aussagen würde ich nicht reagieren. Wenn sie dir das beweisen können, dann siehts nicht so gut aus. Dann kannst du es nur auf den Transport schieben... Keine Ahnung wie da die Rechtslage ist. Da es aber extrem unwahrscheinlich ist, dass der Laden dir den Beweis liefern kann, würd ich erstmal gar nix machen.
 
Musikerich00 schrieb:
klar heisst sie kb 212,- war ein zahlendreher. ich wohne in einem hochhaus und der raum in dem meine anlagge aufgestellt ist hat grade mal 8 qm. erst mal haqb ich alle regler in mittelstellung gebracht und lautstärk3e auf 0.
dann lautstärker langsam hoch bis auf zimmerlautstärke.
die boxen klangen sofort scheisse, deshhalb hab ich auch sofort da angerufen und die boxen dann wieder zurückgeaschickt. eine der boxen hatte schon grosse kratzer in der griffmulde. der händler behauptet aber es wären orginalverpackte und neue boxen gewesen.

Sofort schreiben, dass du die Ware nur geprüft hast, und dabei schon
a) äußere Beschädigung
b) abnormal schlechten Klang
festgestellt hast. Die Boxen wurden dabei bestimmungsgemäß in Betrieb genommen und innerhalb der Spezifikation (weit unter dem angegebenen SPL und der Nennleistung) an einem geeigneten Verstärker betrieben.

Du erbittest die Rücküberweisung des Kaufpreises (Konto angeben) gemäß Widerrufsrecht, da du den Zustand der Ware nicht wissentlich verschlechtert hast, nur die Verpackung wurde unvermeidlich zur Prüfung der Ware geöffnet.

Sollten sie auf einer Erstattung der Reparaturkosten bestehen, so bitte um einen Nachweis der Freiheit von Sachmängeln bei Gefahrenübergang (sprich Versand) gemäß den Bestimmungen der Gesetze zur Gewährleistung.


Das formuliere auch dich um (Ich...) und schicke es denen schriftlich (nicht Mail), am besten per Einschreiben unter Angabe der Rechnungsnummer etc.
Danach wirst du vermutlich dein Geld bekommen und nie wieder etwas hören.
Wenn nicht, geh zur Verbraucherzentrale oder zum nächsten Anwalt.
Lasse dich auf keinen Fall auf eine 'Kulanzgutschrift' oder Sonstiges ein, sondern bestehe auf Überweisung oder Verrechnungsscheck.
 
Der Dünsch schrieb:
Ich würd einfach sagen, dass sie dir beweisen sollen, dass die Boxen intakt losgeschickt worden sind und nix zahlen. Auf jegliche anderen Aussagen würde ich nicht reagieren. Wenn sie dir das beweisen können, dann siehts nicht so gut aus. Dann kannst du es nur auf den Transport schieben... Keine Ahnung wie da die Rechtslage ist. Da es aber extrem unwahrscheinlich ist, dass der Laden dir den Beweis liefern kann, würd ich erstmal gar nix machen.


das Problem ist nur:

ich hab die boxen ja bezahlt und mein geld haben die...
ich kann jetzt kucken wie ich zu meinem geld komme und solang kann ich auch keine anderen boxen kaufen. heute haben die mir zum beispiel folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr ******,

da Frau Grönert heute für einen Tag nicht im Hause ist werde ich zum Vorgang
Stellung nehmen.

Die Boxen waren originalverpackt und nagelneu. Nachdem wir die Boxen
zurückgeholt hatten stellte unser Techniker bei der Überprüfung fest dass
bei den Hochtönern die Schwingspulen durchgebrannt sind, was weder im Werk
bei der Montage, noch durch falsche Lagerung oder einen Transportschaden
geschehen sein kann.

Diese Art von Schaden entsteht eindeutig durch falsche Benutzung (Clipping,
Feedback-Überlastung usw.) und ist daher auch kein Garantiefall. Daher
werden wir, wie bereits von Frau Grönert angemerkt, die Reparatur dieses
Schadens von der Widerrufsumme einbehalten oder die Boxen entsprechend
repariert zurück zu senden. So steht es in unseren AGB und in unserer
Widerrufsbelehrung, welche übrigens geltenden Gesetzen (BGB) entsprechen.

Unser "Geschäftsgebaren" welches Sie in sehr widersprüchlichen Schreiben so
kritisieren entspricht den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben an die wir uns
natürlich halten.

Natürlich steht es Ihnen frei dagegen Rechtsmittel einzulegen falls Sie sich
dazu veranlaßt fühlen. Falls Sie, wie uns gedroht, den Tatbestand der
Verleumdung erfüllen werden wir von diesem Recht gebrauch machen.

MfG,

Mike Ehnert
 
Da wüsste ich sofort, was ich drauf antworte...

Sehr geehrter Herr Ehnert,

ich möchte zu Ihrem Schreiben vom ... Stellung nehmen.
Die Boxen, die Sie mir zugesandt haben,. waren nicht frei von Sachmängeln. So wiesen sie bei Ankunft
a) Gebrauchsspuren
b) einen sehr schlechten Klang, verursacht vermutlich durch die durchgebrannten Hochtöner
auf. Der Verdacht liegt nahe, dass die Boxen aus einem zuvor abgewickelten Rückruf stammen und ohne entsprechende Warenausgangsprüfung mir zugesandt wurden.
Auf jeden Fall wies die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Sachmängel auf, die bei der Prüfung meinerseits zu Tage gekommen sind. Diese Prüfung erfolgte bei Zimmerlautstärke und unter sorgsamer Behandlung der Box und kann unmöglich zu den von Ihnen beschriebenen Schäden geführt haben.
Statt von dem Recht auf Gewährleistung machte ich vom Widerrufsrecht gebrauch, da ich kein Interesse an weiteren Geschäften mit Ihrem Haus habe. Da Sie den Widerruf wegen angeblich unsachgemäßer Inbetriebnahme nicht uneingeschränkt akzeptieren möchte ich Sie darauf Hinweisen, dass bei Gewährleistung Sie die Beweislast tragen und Sie bitten, mir einen entsprechenden Nachweis über eine Prüfung der Funktion Ihrerseits vor Gefahrenübergang (Warenausgangsprüfung) zuzusenden.

Aus der Ablehnung des Widerrufs wegen angeblicher Verschlechterung des Zustands der Ware Ihrerseits ergibt sich außerdem die Konsequenz, dass Sie nicht befugt waren, die Ware zu reparieren, da sich diese weiterhin in meinem Besitz befindet. Dies macht ein späteres Gutachten unmöglich, das den Gewährleistungsanspruch klären könnte. Ich bitte Sie nicht zuletzt auch deswegen, Ihren Haltung zu überdenken. Eine Übernahme der Reparaturkosten lehne ich in jedem Fall ab, da ich diese Reparatur nie in Auftrag gegeben hatte.

Der Vorwurf der Verleumdung liese sich ebenfalls durch o.g. Nachweis über eine Warenausgangsprüfung Ihrerseits entkräften, dies würde ich dann auch ggf. klarstellen.

Ich bitte Sie, mir o.g. Nachweis innerhalb von 14 Tagen zuzusenden oder mir innerhalb der Frist den vollen Kaufpreis incl. der Versandkosten für Hin- und Rüchtransport der Ware zu erstatten. Anderenfalls werde ich einen Anwalt einschalten, womit weitere Mahnungen eventuell kostenpflichtig wären.

MfG
...



Bin zwar kein Jurist, hatte aber 2 Semester Rechtvorlesung und das schreiben klebt vom Wortlaut schon recht am BGB...
Ich wäre gespannt, was die da drauf antworten.
Aber das die sich so quer stellen kommt mir irgendwie nicht ganz sauber vor. Ist nur so ein Gefühl...
 
Carl schrieb:
Da wüsste ich sofort, was ich drauf antworte...

Sehr geehrter Herr Ehnert,

ich möchte zu Ihrem Schreiben vom ... Stellung nehmen.
Die Boxen, die Sie mir zugesandt haben,. waren nicht frei von Sachmängeln. So wiesen sie bei Ankunft
a) Gebrauchsspuren
b) einen sehr schlechten Klang, verursacht vermutlich durch die durchgebrannten Hochtöner
auf. Der Verdacht liegt nahe, dass die Boxen aus einem zuvor abgewickelten Rückruf stammen und ohne entsprechende Warenausgangsprüfung mir zugesandt wurden.
Auf jeden Fall wies die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Sachmängel auf, die bei der Prüfung meinerseits zu Tage gekommen sind. Diese Prüfung erfolgte bei Zimmerlautstärke und unter sorgsamer Behandlung der Box und kann unmöglich zu den von Ihnen beschriebenen Schäden geführt haben.
Statt von dem Recht auf Gewährleistung machte ich vom Widerrufsrecht gebrauch, da ich kein Interesse an weiteren Geschäften mit Ihrem Haus habe. Da Sie den Widerruf wegen angeblich unsachgemäßer Inbetriebnahme nicht uneingeschränkt akzeptieren möchte ich Sie darauf Hinweisen, dass bei Gewährleistung Sie die Beweislast tragen und Sie bitten, mir einen entsprechenden Nachweis über eine Prüfung der Funktion Ihrerseits vor Gefahrenübergang (Warenausgangsprüfung) zuzusenden.

Aus der Ablehnung des Widerrufs wegen angeblicher Verschlechterung des Zustands der Ware Ihrerseits ergibt sich außerdem die Konsequenz, dass Sie nicht befugt waren, die Ware zu reparieren, da sich diese weiterhin in meinem Besitz befindet. Dies macht ein späteres Gutachten unmöglich, das den Gewährleistungsanspruch klären könnte. Ich bitte Sie nicht zuletzt auch deswegen, Ihren Haltung zu überdenken. Eine Übernahme der Reparaturkosten lehne ich in jedem Fall ab, da ich diese Reparatur nie in Auftrag gegeben hatte.

Der Vorwurf der Verleumdung liese sich ebenfalls durch o.g. Nachweis über eine Warenausgangsprüfung Ihrerseits entkräften, dies würde ich dann auch ggf. klarstellen.

Ich bitte Sie, mir o.g. Nachweis innerhalb von 14 Tagen zuzusenden oder mir innerhalb der Frist den vollen Kaufpreis incl. der Versandkosten für Hin- und Rüchtransport der Ware zu erstatten. Anderenfalls werde ich einen Anwalt einschalten, womit weitere Mahnungen eventuell kostenpflichtig wären.

MfG
...



Bin zwar kein Jurist, hatte aber 2 Semester Rechtvorlesung und das schreiben klebt vom Wortlaut schon recht am BGB...
Ich wäre gespannt, was die da drauf antworten.
Aber das die sich so quer stellen kommt mir irgendwie nicht ganz sauber vor. Ist nur so ein Gefühl...

solche und ähnliche mails habe ich denen schon mehrmals geschrieben, das juckt die garnicht. zb. gestern dasnn noch diese:

zum letzten mal teile ich ihnen nun mit, dass ich die boxen nur zur prüfung im beisein von anderen personen getestet und ausgepackt habe.
schon beim auspacken der boxen habe ich festgestellt, dass bei einer box relativ grosse kratzer innerhalb der griffmulde sind. auch bei der zweiten box waren vorne an der oberkante kleinere kratzer zu sehen.

na da dachte ich zuerst,- die boxen waren billig,- sei nicht so empfindlich.

dann habe ich die boxen angeschlossen.

Die Boxen wurden dabei bestimmungsgemäß in Betrieb genommen und innerhalb der Spezifikation (weit unter dem angegebenen SPL und der Nennleistung) an einem geeigneten Verstärker betrieben.

der klang hörte sich so furchtbar an, dass ich unmittelbar danch innerhalb von minuten schon bei ihnen angerufen und auch gleich danach noch ne email an sie geschickt habe, in der ich schrieb dass die boxen absolut scheisse klingen.

nachdem ich mitlerweile von ihnen weiss, dass die hochtöner kaputt sind ist mir klar warum,- weil ich nr den bass hatte und das dröhnte halt nur.

daher bitte ich sie um Rücküberweisung des Kaufpreises gemäß Widerrufsrecht, da ich den Zustand der Ware nicht wissentlich verschlechtert habe, nur die Verpackung wurde unvermeidlich zur Prüfung der Ware geöffnet.

im übrigen mache ich nur von meinem widerrufsrecht gebrauch und nicht von einer garantie, da ich die boxen schon greenauso erhalten habe wie sie sind.

trotzdem , auch im garantiefall wären in dem fall sie beweispflichtig, dass die boxen nicht schon von anfang an defekt waren und nicht ich.

wie sie sehen sind in dem musikerforum alle anderen auch der selben meinung und einer davon ist selbst ein händler.

sollten sie es dennoch auf eionen streitfall ankommen lassen wollen,- bitte, wie sie wollen.

ich weiss dass ich im recht bin und unnötig teurer würde das ganze in dem fall nur für sie, da sie am ende auch meine anwaltskosten zahlen müssen.

eine werbung für ihre firma ist ihr verhalten auf jeden fall nicht.

ich behaupte einfach mal,- sie wussten dass die boxen defekt waren und dachten, sie können die auf diese weise einfach auf kosten eines kunden reparieren lassen. wie schon mal erwähnt hat dies schon mal ein händler bei mir versucht. der wusste sogar schon vor ich das gerät zurückgeschickt habe, was daran kaputt ist.


nun hoffe ich, dass es doch noch eine gütliche und dem fernabragegesetz gerechte einigung zwischen uns gibt.

im anderen fall lässt sich ein rechtsstreit eben nicht vermeiden.

ich bezahle auf jeden fall keine reparaturkosten für bereits defekt erhaltene artikel.

das problem ist, dass ich hartz4 empfänger bin und mir einen rechtsstreit schon garnicht leisten kann. ob ich in so einem fall prozesskostenhilfe oder einen beratungsschein bekomme glaube ich eher nicht.
 
Geh mal zur Verbraucherzentrale, vielleicht helfen die dir.
Oder, wenn du dir ganz sicher bist, frag mal einen anderen Händler, vielleicht macht der was wegen unlauterem Wettbewerb draus. Gewerbeaufsichtsamt ist vielleicht auch eine gute Adresse. Hilft zwar dir nicht weiter, aber auf die Weise hab ich in einem ähnlichen Fall es schon mal geschafft, das es auf einmal einen Laden weniger gab...

Oder schlicht und Ergreifend ein Mahnverfahren einleiten, dafür brauchst du nicht zwingend einen Anwalt. Die müssen dir den betrag innerhalb von 30 Tagen schicken. Danach einen Mahnung mit noch mal 14 Tage Frist per Einschreiben, und dann einfach einen Mahnbescheid ausfüllen und ans Gericht schicken. Dann merken die, dass du es ernst nimmst. Bei so einem Verfahren hast du vermutlich auch bessere Karten bei den Anwatskostenzuschuss oder zieh das Ganze einfach ohne Anwalt durch, man kann sich auch selbst verteidigen... In dem Fall dürfte das sogar reichen.
Schau im Internet die Paragraphen 312d, 355, 356 BGB nach. Um die geht's.
Den Eingang der Boxen haben die bestätigt, ebenso den Widerruf. Nur die machen geltend, dass du den Zustand der Ware verschlechterst hast und fordern einen Ausgleich dafür, was sie (hab nachgelesen) nur dürfen, wenn es bei Vertragsschluss so vereinbart ist (AGB). Du machst geltend, dass du die Ware nur geprüft hast und unverzüglich zurückgeschickt, was keinen Ausgleich rechtfertigt.

Das kann man schon machen...
 
Naja... Dieses Schreiben dürfte die Jungs nicht wirklich eingeschüchtert haben. Vor allem der letzte Absatz macht denen doch klar, dass sie vor einem Rechtsstreit keine Angst zu haben brauchen.

Jens
 
.Jens schrieb:
Naja... Dieses Schreiben dürfte die Jungs nicht wirklich eingeschüchtert haben. Vor allem der letzte Absatz macht denen doch klar, dass sie vor einem Rechtsstreit keine Angst zu haben brauchen.

Jens

dass ich hartz4 empfänger bin hab ich denen natürlich nicht geschrieben sondern nur hier im forum
 
also selbst nach allen möglichen versuchen mich mit denen gütlich zu einigen bleiben die stur und schreiben heute folgendes:
Sehr geehrter Herr Fellenz,

die Boxen wurden Ihnen von DHL um 11.15 Uhr zugestellt. Das ist allerdings
auch völlig unerheblich da man Hochtöner in Bruchteilen von Sekunden durch
falsche Handhabung zerstören kann (Clipping, Rückkopplung oder Kurzschluß
bei Einstecken eines Mikros usw.).

Die Reparatur welche Sie nun ablehnen haben wir Ihnen lediglich angeboten.
Weder wir noch Sie sind dazu verpflichtet. Es gilt also der von Ihnen
gemachte Widerruf und den wickeln wir nach den AGBs auch entsprechend ab:

Wir haben Ihnen orignalverpackte Neuware geschickt und bekamen diese von
Ihnen zurück mit einer Beschädigung welche ausschließlich durch unsachgemäße
Benutzung enstanden sein kann. Der Schaden kann also gar kein Mangel sein,
welcher bei der Herstellung der Ware oder aus einem solchen resultiert sein
kann.

Unsere AGB (Widerrufsrecht Punkt 12.5.):
http://www.party-effect.de/conditions.php

Demzufolge überweisen wir Ihnen den Warenwert abzüglich der genannten
Reparaturkosten. Dazu benötigen wir von Ihnen die komplette Bankverbindung.

MfG,

Mike Ehnert


das hab ich dann nochmal so beantwortet, glaube aber nicht dass bei denen überhaupt etwas was nützt.:

die bankverbindung habe ich ihnen bereits mehrmals mitgeteilt,- ausserdem ist es dasselbe konto von dem sie das geld erhalten haben.

(soll ich hier mal meine kontodaten angeben um von euch spenden zu bekommen??? :))


sollten sie abzüge von meinem kaufpreis veranschlagen, werde ich uverzüglich anzeige wegen betrugs und unterschlagung einreichen.

in einem ähnlichen fall, bei dem ich übrigens auch vorgericht recht bekam, hatte der richter bis zur bezahlung die geschäftskonten des verkäufers beschlagnahmt und sperren lassen bis ich mein geld wieder hatte.

solche oder ähnliche massnahmen haben sie sich dann selbst zuzuschreiben.

ich habe die boxen nicht unsachgemäss behandelt sondern eindeutig irgendwelche ungeprüften rücklläufer von ihnen erhalten.

die boxen waren weder neu noch originalverpackt.

ein nachspiel wird das für sie dann in jedem fall haben und selbstverständlich sehe ich es auch als mein recht de freien

meinungsäusserung an, sämtliche von ihnen erhaltenen äusserungen und emails in verschiedenen musikerforen zu posten, was ich

natürlich auch tuin werde.

ich habe noch nie erlebt, dass neuware schon beim auspacken deutliche kratzspuren aufweisen.

von meinen beiden bei der prüfung derr boxen, bzw beim ersten test anwesenden personen, ist einer der beiden im übrigen polizist.

er ist bereit meine angaben auch vor gericht zu bezeugen.

mal sehen was da am ende für sie herrauskommt.

auf jeden fall werde ich zunächst mal alle potentiellen käufer soweit warnen, bei ihenn etwas zu kaufen, dass dies bestimmt spürbar ist.
 
auf jeden fall werde ich zunächst mal alle potentiellen käufer soweit warnen, bei ihenn etwas zu kaufen, dass dies bestimmt spürbar ist.

Damit begibst du dich auf sehr dünnes Eis...
 
Beim finalen Schriftverkehr mit Fristsetzung wäre gundsätzlich ein "Einschreiben mit Rückschein" sehr hilfreich.


Weiterhin stellt sich für mich die Frage, warum verhält sich der Händler so, wie hier beschrieben ? Der Trick mit dem Gefahrenübergang und der Beweisbarkeit ist doch nun alt und führt in den aller meisten Fällen vor Gericht zum Erfolg des Kunden.
Das ist der Opifex Trading GmbH sicherlich auch bekannt.

...und jetzt fangen für mich die Mutmassungen an.........:confused:

Topo :cool:
 
heute sind auf meinem konto 143,98 euro eingegangen von party-effekt. bezahlt habe ich mit porto 204 93 euro. reparaturkosten von 54 euro und das porto haben sie also einfach abgezogen.wie ich jetzt noch an mein geld kommen soll weiss ich echt nicht. auf jeden fall kann eich keinem emopfehlen jemals was bei www.party-effect.de zu kaufen.
 
Musikerich00 schrieb:
heute sind auf meinem konto 143,98 euro eingegangen von party-effekt. bezahlt habe ich mit porto 204 93 euro. reparaturkosten von 54 euro und das porto haben sie also einfach abgezogen.wie ich jetzt noch an mein geld kommen soll weiss ich echt nicht. auf jeden fall kann eich keinem emopfehlen jemals was bei www.party-effect.de zu kaufen.

Mahnverfahren einleiten...
Dafür braucht man keinen Anwalt.
 

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