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Kollege möchte vom Kauf zurücktreten!

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Hallo!

Ich habe einem Kollegen eine E-Gitarre gezeigt, (Fender Relic Strat), die er dann auch kaufen wollte.
Wir haben uns per Handschlag auf 1300 € geeinigt, die
er zur Wochenmitte bar aushändigen wollte. Per Sms habe ich ihn gefragt, ob er mir diesen Betrag online auf mein Konto überweisen könne, was er auch bestätigt hat. Es folgte keine Überweisung. Nach höflicher Aufforderung kam ein Anruf; da er angeblich hohe Rechnungen zu Zahlen habe, stünde ihm nur 1000€ zur Verfügung, die er mir bar geben kann und den Differenzbetrag von 300€würde ich erst spätestens am 15. des Folgemonats bekommen. Ich bekam die 1000€. Heute, ungefähr 3 Wochen später, war er plötzlich nicht mehr bereit mir das Geld zu zahlen, da die Gitarre nicht den Wert habe (hat er in einem Geschäft angeblich schätzen lassen...es sei eine Mexico Strat die nicht mehr als 700 € wert sei); er wollte sogar ein Teil des Geldes zurück. Fakt ist, dass ich nie gesagt habe, dass die Gitarre ein orignial ist, da ich es selber nicht weiß (hatte diese eingetauscht) und ich zumindest den Wert meines Eintausches von 1300€ abdecken wollte. Fakt ist, dass er den ganzen Nachmittag die Gitarre ausprobiert hatte und mir das Angebot des Kaufes gemacht hatte - ich hatte ursprünglich gar nicht vor, die Gitarre zu verkaufen, da ich sie zu dieser Zeit erst kürzlich erworben hatte.

Frage: Kann er vom Kauf zurücktreten?

Ich habe ihn ein Kompromissangebot gemacht, dass er die 300€ behalten könne, welches er verweigert hat und mir zudem auch noch heftig gedroht hatte!

Drohen mir irgendwelche rechtliche Konsequenzen?


LG Manuel
 
Eigenschaft
 
Ich würde die Gitarre zurück nehmen, das Geld zurück zahlen und gut ist. Alles andere gibt nur unötig stress! Und dann guckst du nach nem Käufer der den Preis zahlen möchte. Ist es "nur" ein Arbeitskollege oder wirklich ein Freund? Sowas kann man doch unter Erachsenen immer irgendwie klären. Fakt ist, er willigte ein 1300€ für das Produkt zu zahlen, dann soll er das auch tun, oder vom Kauf zurücktreten.
 
ich habe das Geld nicht mehr, da ich es anderwertig investiert habe;ist ja schon ca 3 Wochen her...

Nein, er ist kein Freund...vielmehr ein "verhaltenskreativer" schwieriger Mensch...

Mal abgeshen, dass dicke Luft herrschen wird, kann er irgendwas rechtliches anrichten?

Im Grunde willigt man ja per Handschlag auf ein Kauf/Tauschgeschäft ein und die 1000€ untermauern ja sein Eiverständnis.

Nochmals, ich habe nie gesagt, dass es sich um eine originale Fender handelt, da ich mir selber nicht sicher war...er ist mitlerweile 62 Jahre alt und hat in seinem Leben schon einige Gitarren in den Händen gehabt, deshalb hätte ich ihn schon so eingeschätzt, dass es wusste, was er tat...er war ja auch die ganze Zeit von der Gitarre überzeugt und hat
den Klang so gelobt (Kienman PU)...etwas kurios, dass nach 3 Wochen ein Umdenken kommt...
 
Die Fender-Preise sind z.Zt. extrem Hoch und trotzdem bekomme ich z.B. die Mex Road Worn 60 Stratocaster für weniger als 1300 €. Und dann nicht mehr Original...
Ist die Strat denn verbastelt? Was ist nicht mehr original? Wenn er so stinkig wird, kann das ja auch eine Berechtigung haben. Hast Du denn vor dem Tausch bzw. nach dem Tausch und vor dem Wiederverkauf den Wert gecheckt?
 
da es keinen Kaufvertrag gibt, steht hier Aussage gegen Aussage. Aber: auch ein mündliches Einverständnis über einen Kauf ist ein"Vertrag". Ein wenig komisch ist, dass Du nicht wußtest, ob die Gitte aus USA oder Mexico stammt, läßt sich eigentlich leicht am Instrument ablesen.....aber egal, Du könntest auf 1300 wie abgemacht bestehen, aber Dein Angebot, auf 1000 runterzugehen ist ja schon kulant genug. Was anderes bleibt ja auch nicht, da das Geld schon weg ist ;-)
Rechtlich was gegen Dich zu unternehmen wird nicht so einfach sein, er hat die Gitarre ja ausgiebig testen können. Ebenso könntest Du ja das noch fehlende Geld einfordern.
Dies ist jedoch keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Einschätzung!
HTH
bemoll
 
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Ich habe die Gitarre damals privat eingetauscht, weil sie vom Klang ein Traum war (und ist)...ob diese "Made in China, Mexico.. war mir ehrlich gesagt egal.
Gibt es einen Zeugen, der den "Handschlag" bestätigen kann ?

nein, gibt es nicht...
 
In diesem Fall kann ich @bemoll nur zustimmen.

Es steht Aussage gegen Aussage, sollte er rechtlich gegen dich vorgehen, (wovon ihm jeder halbwegs gute Anwalt abraten wird), müsste man dir erst Betrug oder etwas anderes nachweisen, und solange diese Anschuldigungen nicht mit handfesten Beweisen (die es ja nicht gibt) untermauert werden gilt immer noch: "in dubio pro reo" Im Zweifel für den Angeklagten...

Das gleiche gilt leider auch andersherum...

Tipp für´s nächste Mal:

Kurz einen Kaufvertrag aufsetzten, muss nicht mal eine Form haben, Preis reinschreiben, Unterschrift von beiden Parteien und fertig ist dein schriftlicher Kaufvertrag.

Oder: Ein dritte Person (am Besten nicht Verwand/Verschwägert) beim Abschließen des mündlichen Vertrages dabei haben und/oder Video davon machen.

Edit: (00:16) Auch das ist keine Rechtsberatung und nur meine Meinung.

MfG Janic
 
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Hast du die SMS noch, auf der er bestätigt, überweisen zu wollen?
 
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Hast du die SMS noch, auf der er bestätigt, überweisen zu wollen
Ja, auf whatsapp...wobei ich blöderweise nicht den Betrag erwähnt habe...jedoch ist von anfang an der Nachrichtenverkehr dokumentiert;

Die Bilder, die ich ihn anfangs geschickt habe, meine Aufforderung zur Zahlung,...(die er mit "ok; bzw. Donnerstag bar" bestätigt hatte....)

...einzig das Telefonat hätte ich aufnehmen müssen, wo er mit der Pseudogeschichte "Er hat 600€ an Rechnungen zu zahlen daher kann er mir nur einstweilen 1000€ zahlen
und den Rest erst am 15.Juni" ..da hatte ich geahnt, dass er womöglich mir die 300€ nicht zahlen möchte...

Die Geschichte wär ja anders, wenn ich offiziell die Gitarre im Internet (nachweisbar) als original Fender USA reingestellt hätte, was ja nicht der Fall war.

Wenn er nach nach drei Wochen plötzlich draufkommt, dass die Gitarre nicht seinen Erwartungen entspricht, obwohl er diese jeden Tag beim Unterrichten (er istja auch Gitarrelehrer) dabei hatte, dann kann ich ihn auch nicht helfen.

Hatte ihn sogar bei der Geldübergabe gefragt, ob er eh zufrieden sei und er hat gesagt: "Sicher, sonst hätt ich sie ja nicht gekauft!".

Ich glaub, dass der Typ einen Vogel hat und von Anfang an nicht vor hatte, mir die 1300€ zu zahlen.

Zu erwähnen ist, dass er sich eine andere Gitarre kaufen möchte, die er sich ausgeborgt hat (Gibson L4) und er braucht jetzt Kohle,also probiert er es bei mir.

Ist irgendwie offenischtlich...dennoch...Geschäft ist Geschäft!
 
Durch das Aushändigen der Gitarre und der Zahlung von 1.000 € in Bar ist der Deal durch durch konkludentes Handeln eingegangen.
Klingt juristisch zwar geschwurbelt, heißt aber nichts Anderes, als das wohl eine Einigung besteht, wenn man den Kaufgegenstand entgegennimmt und einen Betrag zahlt.
Da Du auf die restlichen 300€ verzichtest, ist das Telefonat unerheblich. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht. Wenn er Geld zurück haben möchte, gibt er ja offen zu, dass er einen Deal eingegangen ist. Das ist dann nicht schwer zu beweisen, da er bei einer Klage die Zahlung ja selbst zugeben muss.

Die mündlichen Absprachen bzgl. der Produkteigenschaften lassen sich wohl nicht beweisen, für eine Wandlung müsste er aber eine arglistige Täuschung beweisen, was wohl kaum möglich ist, da niemand das Gespräch aufgezeichnet hat.
 
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Schließe mich gamj7 an:
Kaufvertrag ist rechtsgültig geschlossen, der Handel durch konkludentes Handeln (also die Handlungen Übergabe der Gitarre, Überweisung) vollzogen.

Bei gebrauchten Sachen gilt in der Regel "gekauft wie gesehen", Rücktritt, Wandel oder Minderung nur bei arglistiger Täuschung oder Feststellen von Mängeln, die bei augenscheinlicher Prüfung bzw. Anspielen nicht erkennbar sind.

Die jetzige Lage ist eine Patt-Situation (die der Käufer möglicherweise von Anfang an im Blick hatte): Dir fällt es schwer, zu beweisen, dass als Preis 1.300 € ausgemacht war, ihm fällt es schwer zu beweisen, dass Du ihm eine Original Fender angeboten hast, was alleine ein Grund für die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt wäre.

Folge (aus meiner Sicht): Die jetzige Situation ist "safe": Er hat die Gitarre, Du hast 1.000 €. Wenn er klagt, ist er in der Beweisnot; wenn Du klagst, bist Du in der Beweisnot.
Schwierig.

Was man generell ohne großen Aufwand machen kann (unabhängig jetzt von den zwischenmenschlichen Auswirkungen): Mahnung schreiben mit Fristsetzung, zweite Mahnung schreiben, wenn auf die erste nicht reagiert wurde, mit letzter Fristsetzung und Drohung einer Zwangsvollstreckung.
Weiteres erfährt man u.a. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)

Ob es Dir das wert ist, ist die zweite Frage.

Dies ist keine Rechtsberatung sondern das Aufzeigen allgemeiner Möglichkeiten bei Streitigkeiten bei Verkauf/Kauf.

x-Riff
 
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:opa:

Bin zufällig hier hereingestolpert ... und habe auch gar nichts zur Lösung des aktuellen Problems beizutragen. Ich wollte nur - ganz altvatrisch und besserwisserisch - zum Ausdruck bringen, daß man sich all das ersparen hätte können, wäre man ganz altmodisch bei "Geld gegen Ware" geblieben, und hätte auf jede Form der "Anzahlung" und/oder "Restzahlung" verzichtet.

Sowohl in meinem privaten als auch in meinem kaufmännischen Leben beherzige ich diese Herangehensweise ... und es hat sich in Summe bezahlt gemacht. Klar konnte ich einige Geschäfte NICHT machen auf diese Art ... aber gerade bei den Partnern, die am meisten auf "Teilzahlung" oder ähnliches drängen, sollte man am beharrlichen auf "Ohne (vollständiges) Geld keine Ware" bestehen ...

LG
Thomas
 
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Mahnung schreiben mit Fristsetzung, zweite Mahnung schreiben, wenn auf die erste nicht reagiert wurde, mit letzter Fristsetzung und Drohung einer Zwangsvollstreckung

Empfehle das online Mahnverfahren

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4581211-1465663478164&Command=start

Es liest sich kompliziert, ist aber einfach - ausfüllen, ausdrucken, versenden und die Gebühr bezahlen. Habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Anspruch muß bis Ablauf des zweiten Jahres nach Eintritt des Mahnereignisses gestellt werden. Wenig Aufand - große Wirkung!
 
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Hi Bass Fan,
guter Hinweis!

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das eine Seite der Mahngerichte selbst - also keine Seite von beispielsweise RA, die wiederum kostenpflichtige Leistungen zur Verfügung stellen, bevor auch nur ein Erfolg zu verzeichnen ist, oder?

Die Mahngebühren zahlt zunächst derjenige, der die Forderung an das Mahngericht übermittelt. Diese Mahngebühren werden, wenn nicht der Gegner, an den die Forderung gestellt wird, erfolgreich gegen die Mahnung an sich vorgeht, dem Gegner in Rechnung gestellt, oder?

Dritte Frage:
Hast Du das selbst schon einmal gemacht?

Herzliche Grüße

x-Riff
 
x-Riff,

Richtig, das ist eine Seite der Mahngerichte, nicht eine der vielen Rechtsanwälte, die sich gerne gegen Gebühr "vorschalten", daher beim googeln aufpassen. Die Mahngebühr legt man vor, sie wird dem Gegner in Rechnung gestellt, ebenso wie der Zinsverlust aufgrund der ausgebliebenen Zahlung. Ich glaube, die Mahngebühr hängt von der Höhe der Forderung ab, ich habe so um die 35€ gezahlt bei Ausständen um die 400€.

Ich habe das selbst schon gemacht und war verwundert, wie rasch die Schuldner gezahlt haben!

Gruss

Andreas
 
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Wobei das allerdings nur klappt wenn der "Schuldner" keine Ahnung von einem gerichtlichen Mahnverfahren hat, denn die Rechtmäßigkeit der Forderung ist dabei ohne Belang. Einerseits könnte man jeder X-Beliebigen Person so einen Mahnung zukommen lassen, andererseits kann der "Schuldner" jedem Mahnbescheid einfach widersprechen, dann ist man wieder am Anfang.
 
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Dieses Verfahren dient auch nur zur Erlangung eines Titels. Der Schuldner kann zahlen, Einspruch erheben, oder nicht reagieren. Erhebt er Einspruch, bist Du kein Schritt weiter und musst dein Recht in einer mündlichen Verhandlung einfordern. Ein Richter entscheidet, ob deine Forderung rechtens ist. Reagiert der Schuldner nicht, dann bekommst Du einen vollstreckbaren Titel. Mit diesem 'Vollstreckungsbescheid' kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, per Vollstreckungsbefehl die Schuld einzutreiben (Es entstehen Gebühren und Auslagen).
Dagegen kann der Schuldner aber immer noch Einspruch erheben und du bist wieder keinen Schritt weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt musst Du für alle entstandenen Kosten aufkommen. Nur wenn deine Forderung in einem mündlichen Verfahren bestätigt wird, muss der Schuldner auch die zur Eintreibung der Schuld entstandenen Kosten tragen.
Das vereinfachte Mahnverfahren wurde zur Entlastung der Justizapparates eingeführt, damit nicht jede rechtlich eindeutige kaufmännische Schuldfrage gerichtlich geklärt werden muss. Wenn die Ausgangslage aus rechtlicher Sicht Interpretationsspielräume bietet und es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, dann kann der Richter aber auch zu Gunsten deines Kontrahenten entscheiden. in deinem Fall wird sicher die Frage des Wertes der Gitarre zur Sprache kommen...
 
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Klar: Der Gegner kann dem Mahnverfahren widersprechen. Ich bin mir nicht sicher, ob er nicht aber doch einen Grund angeben muss. Gründe können sein: Die Zahlung ist erfolgt - das läßt sich nachprüfen. Ein Zahlungsgrund besteht nicht, also die geforderte Leistung (das Geld, das einzutreiben ist) besteht nicht. Das kann nur daran liegen, dass gar kein Kauf stattgefunden hat, dass die Ware nicht übergeben wurde oder nicht dem Kaufvertrag entspricht. Auch das muss oder müsste prinzipiell nachprüfbar sein.

Auf dieser Grundlage kann man sich dann überlegen, ob man weitergehen will.
Oder zählt auch ein Widerspruch ohne jegliche Angabe von Gründen? Bin mir da momentan gar nicht sicher ...

Im Grunde kann aber eben die Gegenseite - und das ist gar nicht so selten - einknicken oder schlicht den Termin zum Widerspruch versäumen ...

Ah - sehe grade, dass da schon umfassender geantwortet wurde ...

x-Riff
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder zählt auch ein Widerspruch ohne jegliche Angabe von Gründen? Bin mir da momentan gar nicht sicher ...

Im Formular muss / kann man dafür nur ein X ins entsprechende Kästchen setzen.
 

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