Licht-Stammtisch (Event-Beleuchtung)

  • Ersteller jw-lighting
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ist das zulässig?

Jo, so rum geht das problemlos.

In die andere Richtung ists eigentlich ein Streitfall, da eine nicht verpolungssichere Steckvorrichtung (Schuko) auf eine verpolungssichere (CEE) adaptiert wird, ist aber trotzdem millionenfach im Einsatz und wird auch so verkauft. Wäre ja im Grunde bei IEC, PowerCon etc. das gleiche Problem...
 
Ah, danke :)

An die Verpolungsmöglichkeit hab ich gar nicht gedacht, ich dachte eher an die Absicherung, Schuko max. 16A (?) und CEE weiß ich nicht?
Die blauen dreipoligen sind wohl ebenfalls nur bis 16A ausgelegt oder gibt es da möglicherweise Anschlüsse, die höher abgesichert sind?
Dann wäre ja die Gefahr, daß das an den Adapter angeschlossene Schukokabel untersichert/übersichert??? - jedenfalls falsch abgesichert wäre?
 
Die P+N+PE, 6h (das ist der Blaue CEE-Stecker, auch CEE-Cara genannt) gibt es nur in 16A. Insofern kann da also nichts passieren. Es gibt noch höher ausgelegte CEE Stecker in blau (z.B. die Amerkanischen 9h Stecker. Aber genau wie Standard-3P+N+PE, 6h (rote Drehstromstecker) sind die alle untereinander nicht nutzbar. Steht auch alles in der IEC 60309 (dürfte man im Netz oder auf Wikipedia finden).
 
Da der dreipolige CEE Blau imho genau wie Schuko bis 16A zugelassen ist sehe ich da auch kein Problem.
Auch von klein auf groß zu adaptieren ist machbar... also CEE Rot 16A Stecker auf CEE Rot 32A Kupplung.
Zieh ich mehr als 16A schmeißt mich die Sicherung eh raus...

Andersrum (also z.B. 32A Stecker auf 16A Kupplung) ist ohne weiteres nicht erlaubt.

Edit: Huch... da war ja noch eine Seite... :)
 
Die P+N+PE, 6h (das ist der Blaue CEE-Stecker, auch CEE-Cara genannt) gibt es nur in 16A.

Die gibts auch bis 125A, gängig sind sie bis 32A (gängig = über Reichelt zu beziehen :p). Da gilt dann natürlich auch: CEE blau 32A Stecker oder noch größer auf ne "kleinere" Kupplung oder Schukokupplung ist ungesichert nicht erlaubt. Bei den 16A-Steckern ist ne Adaption auf Schuko natürlich kein Problem.
 
Echt? Noch nie gesehen!
 
Echt? Noch nie gesehen!
Sind halt nicht "gängig". ;)

Ist eigentlich CEE16 (rot) male -> 1x Schuko female zugelassen?

Von wegen billige CEE16 -> 3x Schuko-Verteiler. Neulich hat einer unserer Musiklehrer das hier als Verteiler für die PA gekauft:

Nachdem ich Verdacht geschöpft und nachgemessen habe, musste ich ihn enttäuschen. Alle 3 Steckdosen sind auf L1 angeschlossen. Da auch alle als ein Teil gefertigt wurden, lies sich das nicht einmal umverkabeln.

LG :)
 
Nachdem ich Verdacht geschöpft und nachgemessen habe, musste ich ihn enttäuschen. Alle 3 Steckdosen sind auf L1 angeschlossen. Da auch alle als ein Teil gefertigt wurden, lies sich das nicht einmal umverkabeln.

Fehlkonstruktion, zurückgeben! Und sowas von Brennstuhl :rolleyes: Die tragen ihre Vorschusslobeeren schon lange nicht mehr zurecht.
 
Fehlkonstruktion, zurückgeben! Und sowas von Brennstuhl Die tragen ihre Vorschusslobeeren schon lange nicht mehr zurecht.
Dem kann ich zustimmen. jetzt gibt es eine von diesen Showtec-Boxen... Ein Steckdosenschalter von Brennenstuhl, der mir bei reichelt als 2-polig verkauft wurde, ist auch zweipolig, schaltet aber nur einen Pol. Warum? Der Schalter ist nur bis 10A zugelassen, daher wurden beide Pole parallel geschaltet um 16A zu erreichen. :D Mitlerweile ist dieser Schalter übrigens kaputt gewesen (Funkenflug) und von mir durch einen Marquard-Schalter getauscht worden - im selben Gehäuse.

LG :)
 
Hallo zusammen,
kann mir mal einer von euch Lichtprofis helfen? Ich liebäugle mit dem Gedanken, für meine Band 4 LED Washer zu kaufen.
Zur Auswahl stehen:
JB Lightning A4, A7, 3*84
PR Lightning XLED590

Die A4 und die PR Lightning bekomme ich zum selben Preis. Der XLED590 hat 90x 5Watt Osram LED´s und bringt angeblich die Leistung eine 1200 Watt Lampe.
Er müsste also stärker sein als der A7?

Die Frage ist, Lampen aus China oder Deutschland kaufen?

Vielen Dank schon mal.

Ciao ROman
 
Eindeutig und ohne zu überlegen JB. Geräte in der Preiklasse sollte man nicht ohne Servicehintergrund einkaufen!
 
Da stimm ich highq auf jeden Fall zu. Habe mich gerade gestern wieder selbst davon überzeugt, wie hochwertig das Zeug von JB ist. Absolut zu empfehlen. Je nach deinen Einkaufskonditionen ist es fraglich ob sich der A4 lohnt oder ob man nicht gleich den A7 nehmen sollte. Teilweise bekommt man da für rund 30% mehr ein doppelt so starkes Fixture.
Den 3*84 würde ich nicht mehr unbedingt kaufen, weil der Zoom in dieser Preisklasse doch ein absolutes Verkaufsargument ist. Ich hatte in letzter Zeit einige Rider in der Hand die explizit A7/MAC301 oder Impression 120RZ forden (kein Impression 90!). Es sei denn, du würdest sie wirklich günstig (gebraucht?) bekommen und Ridertauglichkeit (auch Wiederverkaufswert) ist dir nicht wichtig.
 
Ich hatte gestern mal wieder so nen Gedankengang. Folgende Situation: Eine Stufenlinse (oder auch Fluter or whatever...sollte ja grundsätzlich egal sein) allein auf nem Lichtstativ, direkt befestigt mit M10-Schraube. Muss die gesaved werden? Wenn nein, warum, wenn ja, wie bzw. halt vor allem woran? Ist ja kein Querträger da...
 
Hey SB,

wenn die M10 Schraube fest mit dem Stativ verschraubt ist und nicht ohne Werkzeug zu lösen ist, musst du nicht safen. Lautsprecher werden ja auch nur durch ihr Eigengewicht und ohne Safety auf dem Stativ gehalten :)

Grüße
 
Okay, und was ist dann anders wenn ein Querträger ins Spiel kommt? Oder ist das gar nicht mal unbedingt anders? Auch hab ich mal gehört, dass es z.B. einen Unterschied macht, ob selbstsichernde Muttern benutzt werden oder nicht, aber ich kenn das eben alles nur vom Hörensagen...
Spielt hängende/stehende Montage auch eine Rolle?
 
Naja, zunächst mal kommt die Idee überhaupt ein Safety zu benutzen aus der BGI-810-3 und diese heißt "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Lasten über Personen". (highlight by me). Somit wär also zunächst zu klären, ob dein Scheinwerfer eine solche Last über Personen ist. Meiner Meinung nach, ist sie das nicht. Deshalb könnte es auch einen Unterschied machen, ob du einen Querträger verwendest oder nicht. Denn - die entsprechende Höhe vorausgesetzt - könnte sich eine Person unter dem Querträger befinden. Nichtsdestrotrotz sollte eine Lampe auf einem Stativ natürlich z.B. gegen Umfallen oder Stolpern über die Stativbeine gesichert werden, z.B. indem das Stativ nicht zugänglich ist.

Aus der BGI-810-3 kommt auch die Sache mit den Muttern, bzw. wie highq schon sagte, dass bei einer ortsfesten Installation eine Sekundärsicherung grundsätzlich entfallen kann. Ortsfest ist darin folgendermaßen definiert:

Bei ortsfester Montage kann auf die zweite
unabhängige Sicherung (Sekundärsicherung)
verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend
bemessen, nur mit Werkzeug zu
lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist
und damit als eigensicher gilt.

Es gelten also folgende Voraussetzungen:
1.) ortsfest
2.) Befstigung muss ausreichend bemessen sein (logisch)
3.) nur mit Werkzeug zu lösen (also z.B. keine Flügelmutter, sondern eine "richtige" Mutter)
4.) gegen Selbstlockern gesichert (also selbstichernde Muttern)

Allerdings gilt das hier auch nur, wenn es sich eben um eine Last über Personen handelt. Ich würde aber empfehlen, trotzdem diese Voraussetzungen zu erfüllen, auch wenn das unter Umständen garnicht vorgeschrieben ist, denn es gilt "Better to be safe than sorry"

Wie die Last befestigt ist (hängend vs. stehend), sollte meiner Meinung nach keine Rolle spielen.
 
Okay, und was ist dann anders wenn ein Querträger ins Spiel kommt? Oder ist das gar nicht mal unbedingt anders?

Auch hier gilt: wenn die Schrauben nicht ohne Werkzeug zu lösen sind, benötigst du kein Safety. Da durch drehen der Scheinwerfergehäuse die Schrauben und Mutter gelöst werden können, solltest du als verantwortendlicher Techniker regelmäßig nachziehen. Sonst kann man da auch einen Strick draus drehen. Außerdem ist es für die Scheinwerfereinrichtung sehr störend. In einer Festinstallation, in der die Scheinwerfer nicht mehr bewegt werden, ist das also die optimale Lösung.

Auch hab ich mal gehört, dass es z.B. einen Unterschied macht, ob selbstsichernde Muttern benutzt werden oder nicht, aber ich kenn das eben alles nur vom Hörensagen...

An diesen selbstsichernden Muttern scheiden sich die Geister. Die Muttern mit Kunststoffring sind nämlich nicht selbstsichernd sondern verliersicher. Gedacht sind sie für Vibrationen an Maschinen. Sollte sich die Mutter dadurch lösen, fällt sie nicht irgendwann ab. Das ist wichtig für z.B.: elektrische Anlagen wo eine rumliegende Mutter einen Kurzschluss auslösen kann.
Selbstsichernd sind Kontermuttern, verbohrte Muttern oder verklebte Muttern. Allesamt nicht lösbar ohne zu zerstören.

Daher halte ich die allgegenwärtig bestehende Meinung: Kunststoffringe ersetzen das Safety für falsch. Trotzdem wird das selbst in VAT-Berufsschulen gelehrt :nix: In der Praxis haben sich die Kunststoffringe als sehr geschickt erwiesen. Ich bin aber eher ein Freund von dem Kompromiss Handfest und Kontermutter.
Der Scheinwerfer wird eingerichtet, eine normale Mutter wird angelegt und mit einer Flügelmutter verkontert.

Spielt hängende/stehende Montage auch eine Rolle?

Außer dem Fallweg ändert sich nichts. Allerdings muss hier beachtet werden, dass der Scheinwerfer schwingend abstürzt. Hier darf also nicht im Weg sein (z.B.: das Stativ). Auch immer im Hinterkopf behalten, dass der Schwerpunkt höher liegt. Das verschiebt die Fallenergie ebenfalls. Das wird allerdings erst bei höheren Gewichten interessant. Z.B.: eine Beamervorrichtung oder einer schweren Lautsprecherbox.

Somit wär also zunächst zu klären, ob dein Scheinwerfer eine solche Last über Personen ist. Meiner Meinung nach, ist sie das nicht.

Warum dass denn :confused:
 
Wo ist die Grenze? Leider ist das in der BGI nicht definiert. Ich sehe es so:
Ein Lautpsrecher auf dem Boden? - Keine Last über Personen
Ein Lautsprecher an einer Traverse geflogen? - Definitv Last über Personen
Zwei Lautsprecher aufeinander gestackt auf dem Boden stehend? - Keine Last über Personen.
Ein Lautsprecher/Lampe/etc. auf einem Stativ? - Grenzwertig, aber ich würde sagen immer noch keine Last über Personen. Last über Personen impliziert für mich, dass sich eine Person unter dieser Last befinden können muss, so dass, sollte die Last nicht ordnungsgemäß angebracht sein, die fallende Last die Person verletzen könnte. Das Stativ kann höchstens umfallen. (Dies setzt wiederrum natürlich voraus, dass Lampe und Stativ fest miteinander verbunden sind) Etwas anderes ist das für mich, wenn man einen Querträger auf dem Stativ montiert. Jetzt könnte sich eine Person unter dem Querträger befinden und die Lampe könnte - sollte sich die Verbindung Lampe-Querträger lösen - die Person verletzten. Somit muss die Verbindung Lampe-Querträger durch eine Sekundärsicherung gesichert werden. Der Querträger selbst ist aber nicht gesaft.

Wenn einzelne Geräte auf Stativen Lasten über Persönen wären, müsste jeder Lautsprecher auf einem Stativ gesichert werden. Denn die 810-3 sieht nur vor, dass bei Lasten die nicht ohne Werkzeug zu lösen sind (und. weitere Bedingung, s. o.) die Sekundärsicherung entfallen darf. Nicht etwa bei Lasten die sich durch ihr Eigengewicht sichern. Soweit kann ich daraus also nur schlussfolgern, dass ein Last auf einem Stativ keine Last über Personen im Sinne der 810-3 ist.
 
Ein Lautsprecher/Lampe/etc. auf einem Stativ? - Grenzwertig, aber ich würde sagen immer noch keine Last über Personen. Last über Personen impliziert für mich, dass sich eine Person unter dieser Last befinden können muss, so dass, sollte die Last nicht ordnungsgemäß angebracht sein, die fallende Last die Person verletzen könnte.

Du gibst dir die Erklärung eigentlich selbst:
Ein einzelner Scheinwerfer auf einem Stativ, dessen Befestigung versagt, wird nach unten fallen. Da "direkt nach unten" nicht geht (da ist ja das Stativ), wird er sich im "Nahbereich" des Stativs nach unten bewegen. Eine Person, die dicht am Stativ steht, kann also vom abstürzenden Scheinwerfer getroffen und verletzt werden.

Wenn einzelne Geräte auf Stativen Lasten über Persönen wären, müsste jeder Lautsprecher auf einem Stativ gesichert werden.
Das Beispiel deckt eine weitere Gefahrenquelle auf, ist aber als Argument für ein nicht notwendiges Safety nicht zulässig.
 
mhs sagte es bereits. Als Faustregel. Sobal sich deine Hände bei der Montage über deinem Kopf befinden, sprechen wir von überkopf.
Lautsprecher auf Stativen Fallen unter den Begriff: Gefahrenanalyse. Das Gewicht der Box bildet eine Eigensicherheit. Es ist auch nicht vorgeschrieben welche Lautsprecher auf Stative dürfen und welche nicht. Ein GAE Directortopteil hätte da aber nichts zu suchen ;)

Lautsprecher auf Stacks müssen mit einem Spanngurt abgespannt werden. Alles andere wäre fahrlässig.
 

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