Ettin
Registrierter Benutzer
Guten Abend alle miteinander...
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob der Thread mehr hier hineinpasst, oder doch in Musik&Recht, oder doch wo anders, also bitte ich um Verschiebung, falls er hier verkehrt ist.
Also ich so eben meine Saiten auf meiner B.C. Rich Warlock Platinum Pro gewechselt habe, ist ein Stück der Locking Nut abgebrochen. Dadurch ist die E-Saite nicht mehr korrekt in der Fassung und es kratzt eine Kante an meiner A-Saite...
An sich wäre das denke ich ja ein Garantiefall, da ich die Gitarre erst seit dem 26.09.2005 besitze...
Jedoch habe ich einen PU an der Gitarre selber ausgetauscht und nun frage ich mich, ob ich trotzdem noch Garantieanspruch habe und wenn ja, ob dieser dann nur in Kraft tritt, wenn ich beweisen kann, dass die Locking Nut nicht durch Eigenverschulden kaputt gegangen ist
Natürlich würde ich meinen neuen PU gegen den alten austauschen, bevor ich sie zurück sende, aber ich wollte erst gerne bei euch rückfragen, wie meine rechtliche Situation aussieht.
Und ist es relevant, dass die Gitarre am Zacken unten rechts einen kleinen Lackpatzer hat?
Wenn jemand Erfahrungen/Tipps hat, wie ich beim großen T mit solchen Fällen umgehen sollte, dann wäre es echt klasse, wenn ihr sie mir berichten könntet!
Bereits vielen Dank für jeden Ratschlag....
P.s: Sie war damals bei MS nicht auf Lager, daher hab ich sie nicht hier bestellt. Ob das nun klug war, kann ich mir wohl aussuchen
Edit: Bilder kommen sofort! [x] done
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob der Thread mehr hier hineinpasst, oder doch in Musik&Recht, oder doch wo anders, also bitte ich um Verschiebung, falls er hier verkehrt ist.
Also ich so eben meine Saiten auf meiner B.C. Rich Warlock Platinum Pro gewechselt habe, ist ein Stück der Locking Nut abgebrochen. Dadurch ist die E-Saite nicht mehr korrekt in der Fassung und es kratzt eine Kante an meiner A-Saite...
An sich wäre das denke ich ja ein Garantiefall, da ich die Gitarre erst seit dem 26.09.2005 besitze...
Jedoch habe ich einen PU an der Gitarre selber ausgetauscht und nun frage ich mich, ob ich trotzdem noch Garantieanspruch habe und wenn ja, ob dieser dann nur in Kraft tritt, wenn ich beweisen kann, dass die Locking Nut nicht durch Eigenverschulden kaputt gegangen ist
Natürlich würde ich meinen neuen PU gegen den alten austauschen, bevor ich sie zurück sende, aber ich wollte erst gerne bei euch rückfragen, wie meine rechtliche Situation aussieht.
Und ist es relevant, dass die Gitarre am Zacken unten rechts einen kleinen Lackpatzer hat?
Wenn jemand Erfahrungen/Tipps hat, wie ich beim großen T mit solchen Fällen umgehen sollte, dann wäre es echt klasse, wenn ihr sie mir berichten könntet!
Bereits vielen Dank für jeden Ratschlag....
P.s: Sie war damals bei MS nicht auf Lager, daher hab ich sie nicht hier bestellt. Ob das nun klug war, kann ich mir wohl aussuchen
Edit: Bilder kommen sofort! [x] done
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