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Marktübliche GIG - Storno Gebühren ????

topo
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Wie hoch (%) sind eigentlich die marktüblichen GIG - Storno Gebühren ?

Was nehmt ihr, wenn ein Gig abgesagt wird ?
Zu welchen Konditionen ist das in Euren Verträgen geregelt ?

Über die "juristischen Gegebenheiten" brauche ich keine Info, sondern nur über die Höhe des Betrages/Prozentsatzes.


Topo :cool:
 
Eigenschaft
 
2/3 der Gage
 
Es gibt (wie z.b. in der Reisebranche) keine festen Sätze. Im Grunde ist das alles Verhandlungssache, aber als Richtwert wird gerne folgender Schlüssel verwendet (aus Sicht der Musiker, nicht des Veranstalter!):

Absage mehr als 3 Wochen vor Gig: 40% Gage fällig
Absage 3 Wochen vor Gig: 50% Gage fällig
Absage 2 Wochen vor Gig: 60% Gage fällig
Absage 1 Woche vor Gig: 70% Gage fällig
Absage 1 Tag vor Gig: 80%

100% gibt in der Regel nie da ja auch keine Leistung erbracht wurde. Die oben genannten Sätze MÜSSEN aber im Vertrag festgelegt werden denn vor Gericht hat man nicht viel Chance Geld zu bekommen wenn der Veranstalter plötzlich absagt.

Gruß,
Alex...
 
Ja, so kenn' ich das auch. Steht auch so in unserem Vertrag :)

Grüße
Marc
 
Wie ist das eigentlich wenn wir als Band den Gig vorher absagen? Müssen wir was zahlen?
 
Prinzipiell gilt: es gibt Vertragsfreiheit und wenn beide Seiten zustimmen kann alles vereinbart werden - bis zur Schneeballschlacht über die Aufteilung der Kostenübernahme :screwy:

Aber im Ernst!
In einem Vertragsmuster des IDKV - Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft heißt es z.B.:
Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre liegnden Grund, zahlt der Veranstalter das vereinbarte Honorar mit Umsatzsteuer.
Entfällt der Auftritt durch Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadenersatz (
Anmerkung Rock.Büro SÜD: dieser wäre vom Veranstalter durch Rechnungsbelege nachzuweisen), maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Honorars verpflichtet.
Ist der Künstler oder ein Mitglied der Künstlergruppe durch Krankheit verhindert, so ist dies unverzüglich mitzuteilen und durch ärtzliches Attest nachzuweisen. Die Auftrittspflicht des Künstlers und die Vergütungspflicht des Veranstalters entfallen in diesem Falle."


Von Staffelungen wie von "loitschix" beschrieben würde ich grundsätzlich abraten.

Dadurch "plant" man ja quasi schon ein oder schließt zumindest nicht aus, dass die Gegenseite eine Hintertür für den Vertragsausstieg hat.

Jeder Tourbooker bekäme auf einer solchen BAsis einen Horroranfall. Im gängigen Tourgeschäft wir eher wie oben beschrieben vorgegangen.

Fügt lieber in den Vertrag eine EHER ERZIEHERISCHE KLAUSEL mit ein wie z.B. "Es wird empfohlen, dass der Veranstalter für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abschließt".
Manche - vor allem Amateurveranstalter - machen das (noch immer) nicht und stehen damit entweder mit einem Bein im Knast oder vor dem gepfändeten Wohnhaus des Vereinsvorsitzenden.
Diese besondere Form der "Aufklärung" ist zwar nicht Aufgabe der BAnd, aber je mehr Veranstalter hier "qualifiziert" werden, um so weniger solchermaßen bedingte Pleiten wird es geben. Es gibt inzwischen Agenturen, die mit solchen Vertragsklauseln arbeiten, weil die ja auch wollen, dass sie mit dem Club auch zukünftig noch Gigs ausdealen können.

lg.
 

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