marshall valvestate auf ebay gekauft --> frage

  • Ersteller whatever...
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In dem Punkt stimme ich dir allerdings absolut zu.
 
Moral ist doch nicht der springende Punkt:

Die Ausgangsfrage war doch, ob der Käufer einen Anspruch auf den Artikel hat?!?! Und Fakt ist. ER HAT ANSPRUCH!

Wie sich jetzt beide Parteien einigen und ob das moralisch ist oder eine Handlung aus Habgier ist ist doch in diesem Zusammenhang 2.rangig!

Ich denke mal das werden die beiden auch unter sich regeln.


Wozu ich mich hier geäußert habe ist lediglich die rein rechtliche Seite und welchen FEHLER der Verkäufer gemacht hat.

Zudem , was hat das mit Habgier zu tun?? Hätte er den Amp für 66 € als Startgebot reingesetzt und niemand hätte mehr geboten, wäre dann das Geschäft auch geplatzt ?? Wäre es dann auch Habgier den Amp für das Geld in Empfang zu nehmen????
 
wenn niemand mehr geboten hätte, hätte der Verkäufer Pech gehabt. Allerdings ist das eher unwahrscheinlich und ansonsten müsste mans ausprobieren.

Nachdem sich der "Käufer" aber so mit dem Verkäufer rumstreitet, steckt da mehr als nur Wissbegier dahinter.
 
michaelkle schrieb:
Zudem , was hat das mit Habgier zu tun?? Hätte er den Amp für 66 € als Startgebot reingesetzt und niemand hätte mehr geboten, wäre dann das Geschäft auch geplatzt ?? Wäre es dann auch Habgier den Amp für das Geld in Empfang zu nehmen????

Willst Du mich eigentlich verarschen ?
Is ja sehr wahrscheinlich, dass der für 66€ ausgelaufen wär..... :rolleyes:
Wach mal auf!
Ich kann da nur auf mein Post #37 verweisen....
 
wäre jemand freundlicherweise in der lage mir eien hieb un stichfeste kernaussage zu liefern die ich auch in der antwort verwenden könnte?

mfg
 
Hieb- und stichfest:

"War nicht so gemeint. Ich würde den Verstärker auch nicht für 66€ verkaufen wollen - tut mir Leid."
 
whatever... schrieb:
wäre jemand freundlicherweise in der lage mir eien hieb un stichfeste kernaussage zu liefern

Allerdings: Schlag Dir die Sache aus dem Kopf
 
Doody schrieb:
Willst Du mich eigentlich verarschen ?
Is ja sehr wahrscheinlich, dass der für 66€ ausgelaufen wär..... :rolleyes:
Wach mal auf!
Ich kann da nur auf mein Post #37 verweisen....


Achja ....?? Also ich habe noch letzte Woche eine goldene Uhr für 1 Euro ersteigert!!! ( Wert ca. 300 Euro!!!)

Ich hatte Glück das mein Artikel um 4 Uhr morgens auslief!! Und soll ich dir was sagen!! Ich trage diese gerade!!! Eine schöne Uhr 750/000 Gelbgold ohne Makel!!!

Also wer einen mind. Preis für seine Artikel haben will sollte diesen auch als Startpreis wählen. Mit billigst Startpreisen anzufangen und sich nachher zu beschweren das man nicht das bekommen hat was man sich vorgestellt hat ist nicht korrekt!!!!!

Hätte er 300 Euro haben wollen hätte er ja auch mir 250 Euro anfangen können, oder??????
 
michaelkle schrieb:
Achja ....?? Also ich habe noch letzte Woche eine goldene Uhr für 1 Euro ersteigert!!! ( Wert ca. 300 Euro!!!)

Ich hatte Glück das mein Artikel um 4 Uhr morgens auslief!! Und soll ich dir was sagen!! Ich trage diese gerade!!! Eine schöne Uhr 750/000 Gelbgold ohne Makel!!!

Also wer einen mind. Preis für seine Artikel haben will sollte diesen auch als Startpreis wählen. Mit billigst Startpreisen anzufangen und sich nachher zu beschweren das man nicht das bekommen hat was man sich vorgestellt hat ist nicht korrekt!!!!!

Hätte er 300 Euro haben wollen hätte er ja auch mir 250 Euro anfangen können, oder??????

Das is doch ein völlig anderer Sachverhalt als der hier vorliegende!

Abgesehen davon finde ich goldene Uhren nicht gerade sehr schmückend....zumindest wenn man kein Lude is :p
 
whatever... schrieb:
wäre jemand freundlicherweise in der lage mir eien hieb un stichfeste kernaussage zu liefern die ich auch in der antwort verwenden könnte?

mfg


Frage willst du den Amp auf Teufel komm raus ??? oder willst du nur aus Interesse wissen wie weit du gehen kannst und willst das Teil eigentlich schon nicht mehr ???

Wie du siehst spalten sich hier die Fronten, zwischen dem was Fakt is und dem was höflich ist!!!
 
michaelkle schrieb:
Achja ....?? Also ich habe noch letzte Woche eine goldene Uhr für 1 Euro ersteigert!!! ( Wert ca. 300 Euro!!!)

Ich hatte Glück das mein Artikel um 4 Uhr morgens auslief!! Und soll ich dir was sagen!! Ich trage diese gerade!!! Eine schöne Uhr 750/000 Gelbgold ohne Makel!!!

Also wer einen mind. Preis für seine Artikel haben will sollte diesen auch als Startpreis wählen. Mit billigst Startpreisen anzufangen und sich nachher zu beschweren das man nicht das bekommen hat was man sich vorgestellt hat ist nicht korrekt!!!!!

Hätte er 300 Euro haben wollen hätte er ja auch mir 250 Euro anfangen können, oder??????
*heulheul* Da war aber kein Fehler Angebot. In dem mit dem Valvestate schon, du Prinzipienreiter.
 
Doody schrieb:
Das is doch ein völlig anderer Sachverhalt als der hier vorliegende!

Abgesehen davon finde ich goldene Uhren nicht gerade sehr schmückend....zumindest wenn man kein Lude is :p


Ist ja auch für meinen Papi zu Weihnachten!! Früh fängt an der zu Weihnachten alle Geschenke haben will *lach*!!!! Ich mag auch kein Gelbgold, aber hätte ich da NEIN zu sagen können bei dem Schnäppchen ???
 
E-Wok schrieb:
*heulheul* Da war aber kein Fehler Angebot. In dem mit dem Valvestate schon, du Prinzipienreiter.


Ich verweise hier wieder auf meinen Post #34 ..
 
michaelkle schrieb:
Frage willst du den Amp auf Teufel komm raus ??? oder willst du nur aus Interesse wissen wie weit du gehen kannst und willst das Teil eigentlich schon nicht mehr ???

Endlich mal die klärende Frage.
 
Ich hätte auch gesagt "lass gut sein"... aber nachdem dir der Verkäufer auf die Tour gekommen ist, würde ich ihm einheizen. Zumindest mal irgendwo erkundigen, wie deine Chancen stehen. Klar ist das hart, aber Business is Business. Der hätte dich sicher auch abziehen wollen, hättest du den Fehler gemacht. Hätte er freundlich reagiert, und dich darum gebeten, vom Kauf abzusehen, wär das ja was anderes. Aber gleich mit Anwalt kommen ist meiner meinung nach ne Frechheit. Zumal er ganz sicher nicht absolut im Recht ist. Erzählen kann man viel - von wegen "mit EBAY telefoniert" oder "mit dem Anwalt gesprochen". Fragt sich, wie viel davon wahr ist.
 
hi
wies rechtlich aussieht, kA!

Aber lustig finde ich wieder, wie dumm Menschen sind:

Er wirft Habgier vor, weil Käufer amp für 66€ kaufen will.
Wie nennt man das dann, wenn der Verkäufer den amp nicht für 66€ rausgeben will???? :confused:
IMHO ist das das gleiche.

Ausserdem ist beim verkäufer der Fehler, und nicht beim Käufer.

Wenn beide nette, nicht habgierige Menschen wären, würden sie sich auf einen Preis einigen, mit dem jeder leben könnte...

Ich kenne die Mails ja nicht, die hingingen, aber finde in der zweiten mail reagiert er schon ziemlich arrogant.

Aber nun weiss ich, warum ich ebay so meide. Hat man doch fast nur ärger damit, und schnäppchen findet man auch so in den läden...

ansonsten muss man sich angewöhnen, einfach nur nach seinem geldbeutel zu leben. ist womöglich der beste Rat fürs Leben...

gruss
eep

PS:
bedenken würd ich folgendes:
wenn du mit anwalt kommst, und du verlierst prozess, wird es dich wohl deutlich teurer, als wenn du jetzt noch 200€ oder so drauflegst...
 
Ich persönlich würde mit mir nicht verhandeln lassen, du hast den Amp ersteigert und basta! Wenn er zu dumm ist, den richtigen Startpreis festzulegen, selber schuld! Und wie heißt es, " durch die Abgabe Ihres Gebots schließen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag oder so ähnlich".
Lass dich nicht von ihm verängstigen, nur weil er mit Anwalt droht! Es ist nicht deine Schuld und du bist, meiner Meinung nach, vollkommen im Recht!
Hol dir den Amp!
 
Leut bleibt mal ganz ruhig .

michaelkle schreibt hier schon die wahrheit .

Wie gesagt schauts so aus das man bei ebay eine vertrag eingeht . Der verkäufer ist verpflichtet seine artikel zu dem preis zu verkaufen der durch den höchstbietenden erreich wurde . Wenn es jetzt heist das ganze war ein fehler dann tut das nichts zur sache . Ich denke jeder kennt denn ablauf wenn man eine artikel bei ebay einstellt man würd mindestens 2 mal gefragt ob die angaben stimmen und wer nicht in der lage ist zu merken das er denn mindestpreis zu niedrig gesetzt hat ist selbst dran schuld .

Der käufer hat im moment der beendeten auktion denn artikel zum preis erworben welche preis das ist spielt keine rolle ob fehler vorlagen auch nicht es ist zu eine vertrag beider seiten gekommen der rechtlich feststeht beide seiten sind verpflichtet diesen vertrag zu erfüllen .

Möchte man als verkäufer eine gewissen menge als grundpreis erwerben so muß man denn startpreis auch demendsprechend angeben . Setzt man seine artikel für 1€ rein und möchte 200€ rausbekommen und der artikel wird am ende für 100€ ersteigert hat der verkäufer eben pech gehabt so sind eben die spielregeln bei ebay wer diesen vertrag dann nicht erfüllt begeht eine vertragsbruch und der steht gleich mit betrug !
 
du musst schon verstehen, dass er mehr verlangen muss: Eine Anwaltsstunde kostet mehr als 66€ :D
 
InfiniteDream666 schrieb:
Ich persönlich würde mit mir nicht verhandeln lassen, du hast den Amp ersteigert und basta! Wenn er zu dumm ist, den richtigen Startpreis festzulegen, selber schuld! Und wie heißt es, " durch die Abgabe Ihres Gebots schließen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag oder so ähnlich".
Lass dich nicht von ihm verängstigen, nur weil er mit Anwalt droht! Es ist nicht deine Schuld und du bist, meiner Meinung nach, vollkommen im Recht!
Hol dir den Amp!


Wie alt bist Du, 14 ?
 

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