Also jetzt nochmal zum Mitschreiben...
Das mit dem Bestellen, Ausprobieren und Zurückschicken ist ne schöne Sache... aber da hier ja so gerne auf den §§§ rumgeritten wird, möchte ich an dieser Stelle doch mal ein bißchen Klarheit schaffen...
Das "Fernabsatzgesetz" ist nicht gemacht worden, um den Leuten zu ermöglichen, sich Kram zu bestellen, auszuprobieren und wieder zurückschicken zu können!!!
Das Fernabsatzgesetz war früher mal gedacht, um Leute vor so genannten "Haustürgeschäften" zu schützen. Sprich: Die arme Oma zu schützen, die an der Haustür bei einem Drücker (sprich Vertreter) 23 Zeitungsabos abgeschlossen, 2 Waschmaschinen und 3 Staubsauger gekauft hat, eine Möglichkeit zu bieten, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Weil, im eigenen Heim fühlt man sich sicher und ist eher gewillt, was zu kaufen.
Im Zuge des Internets und der Möglichkeit über Telefon/Fax zu bestellen, wurde dieses Gesetz erweitert und nennt sich seitdem "Fernabsatzgesetz".
Da dieses Schutzgesetz den Kunden schützen soll, wild in der Gegend rumzukaufen, hat man die Möglichkeit, 14 Tage lang vom Kauf zurückzutreten, weil es ziemlich einfach ist, im Internet mal eben an einem Abend ein paar Tausend Euro auszugeben, ohne sich Gedanken darüber zu machen. Am nächsten Tag (wieder nüchtern... ums mal überspitzt zu sagen) denkt man sich vielleicht dann doch, dass das nicht so ne tolle Idee war...
Dass man dadurch sich quasi 14 Tage Zeit lassen kann, etwas zu behalten oder zurückzuschicken ist nur ein für intelligente Kunden netter NEBENEFFEKT! Das hat nichts mit "zur Ansicht" zuschicken lassen zu tun.
Einem Versandriesen vie dem großen T ist es sicherlich wumpe, ob man im Jahr für 500 Euro was bestellt und 450 Euro davon wieder zurückschickt. Wenn man das aber mehrmals macht... oder im Jahr für 2000 Euro bestellt und 1900 Euro davon wieder zurückschickt, braucht man sich nicht wundern, wenn man gesperrt wird. Der Versandhandel bleibt nämlich auf den Versandkosten sitzen, wenn man für mehr als 40 Euro bestellt und das ganz zurückschickt (steht so im BGB und ist übrigens wie das ganze "Fernabsatzgesetz" mittlerweile EU-Richtlinie und gilt in ganz Europa).
Heisst... ich Bestelle mir einen ENGL 412 XXL für über 1000 Euro und 63kg Gewicht zusammen mit nem EMG 81 für 75 Euro. Den ENGL lasse ich abholen (weil inne Post past der nicht, also Terminabsprache... Personalkosten etc...).
Die Versandkostenfreie Box hin + zurück verursachen locker 50-100 Euro Verlust für T. Und die paar Euro am EMG bringen den Gewinn auch nicht mehr ins Plus.
Kann man mal machen. Das ist das Risoko, was ein Versandhandel halt trägt. Aber wenn man das mehrmals im Jahr in der Größenordnung macht, werden die garantiert ne Sperre verhängen.