mehrere pedale bestellen und dann alle außer eins wieder zurückschicken?!

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wie ich schon sagte, an manche Dinge komme ich zum Testen nicht rann und wenn ich mir unsicher bin und viel Geld investiere kommt mir das 30 Tage Rückgaberecht entgegen. Genutzt habe ich es in meiner Ganzen G.A.S. Zeit zweimal. -Gruß
 
also um ein paar sachen nochmal klar zu stellen:
-das rückgaberecht ist NICHT zum ausprobieren da. bei nichtgefallen, nichterbrachte leistungen etc. ja, also so dass man zunächst gekauft hatte, weil man es auch behalten wollte. aber der sinn ist nicht dass man 5 pedale testet um sich 1 auszusuchen
-das argument, dass es man es weit bis zum laden hat zieht nicht, da muss ich sagen persönliches pech. ebenso zieht es nicht zu sagen, die kosten des ladens würden im endeffekt wieder wettgemacht werden, dass muss der laden und nicht der kunde entscheiden.
-das meine ich allerdings alles nur, wenn der laden die bestellung zum testen nicht vorsieht/verbietet/nicht ausdrücklich erwähnt. wenn der laden einem das nach rückfrage erlaubt ist das natürlich was ganz anderes (!).
 
-das rückgaberecht ist NICHT zum ausprobieren da.
Jein ... ich würde es anders ausdrücken:
Das Rückgaberecht wurde eingeführt, dass der Kunde nicht zur entgültigen Abnahme eines unbekannten Produkts gezwungen ist.
Bezogen auf ein Einzelprodukt lässt sich das auch "ausprobieren" nennen - Interpretationssache.
Vergleichstests mehrerer Produkte machen zu können und stand sicher nicht im Vordergrund des Gesetzes - das Rückgaberecht lässt sich aber dazu verwenden oder missbrauchen - auch Interpretationssache.
Es ist primär nicht verboten, aber der Händler ist sicher auch nicht gezwungen das mit zu machen, wenn er das absolut nicht will.
 
J
Es ist primär nicht verboten, aber der Händler ist sicher auch nicht gezwungen das mit zu machen, wenn er das absolut nicht will.

Doch, das Fernabsatzgesetz ist schließlich ein Gesetz und mittlerweile im BGB aufgenommen. Kein Händler kann sich davon durch seine AGB oder andere Weise entbinden.
 
Doch, das Fernabsatzgesetz ist schließlich ein Gesetz und mittlerweile im BGB aufgenommen. Kein Händler kann sich davon durch seine AGB oder andere Weise entbinden.
Du hast mich glaub falsch verstanden:
Der Händler muss sich natürlich an das Fernabsatzgesetz halten, wenn er den Auftrag bestätigt und dem Kunden Produkte schickt, logo! ;)
Theoretisch könnte er aber die Bestellung erstmal ablehnen, wenn jemand auf die Idee kommt und 30 verschiedene Overdrive-Pedale bestellt.

Wie copeo vorher geschreiben hat, gibt es auch Fälle wo Händler Kunden quasi sperren, nachdem sie mehrere solche Bestellungen durchgezogen haben.
Also der Händler kann zu einem gewissen Geschäft nicht gezwungen werden.
 
Ok - hab ich wohl missverstanden, sorry.

Der Aspekt mit dem gesperrten Kunden ist natürlich auch nicht zu vernachlässigen - irgendwann hat man alle Händler durch und muss zeitlebens mit einem Cube und einer Harley Benton musizieren ;-)
 
Jein ... ich würde es anders ausdrücken:
Das Rückgaberecht wurde eingeführt, dass der Kunde nicht zur entgültigen Abnahme eines unbekannten Produkts gezwungen ist.
Bezogen auf ein Einzelprodukt lässt sich das auch "ausprobieren" nennen - Interpretationssache.
Vergleichstests mehrerer Produkte machen zu können und stand sicher nicht im Vordergrund des Gesetzes - das Rückgaberecht lässt sich aber dazu verwenden oder missbrauchen - auch Interpretationssache.
es geht hier ja gerade um die interpretation, oder. dass sich der händler nicht wehren kann, wenn man 5 pedale bestellt und 4 zurückschickt ist klar. aber der threadersteller hat ja angesprochen, ob er damit gewissensbisse haben sollte. (ich finde ohne rücksprache ja).
 
dass sich der händler nicht wehren kann, wenn man 5 pedale bestellt und 4 zurückschickt ist klar.
In gewissen Sinne auch jein.
Ein Händler muss einen Auftrag nicht bestätigen, wenn er das nicht will, er könnte ihn auch anlehnen.
Bei 5 Zerren wird er das sicher noch nicht machen, bei 30 möglicherweise schon.

naja, faires Handeln und vorher abklären ist sowieso immer gut.
 
Mir ist gerade noch ein Argument eingefallen, warum es von Vorteil ist, sich die zur Auswahl stehenden Effektgeräte zuschicken zu lassen.
Ich habe mittlerweile 2 Amps, 3 Effektboards und 3 Gitarren. Möchte ich jetzt schauen, wie sich die Geräte, die ich ins Auge gefasst habe mit meinem ganzen Zeug vertragen, muss ich es wohl oder übel irgendwie zur gleichen Zeit an den gleichen Ort befördern. Dieser logistische Aufwand ist mit der Bahn absolut nicht zu bewerkstelligen.
Die Gitarre kann man gut auf den Rücken schnallen. Mag sein, dass der Händler auch gerade meine Amps da hat, meinetwegen auch mit der richtigen Lautsprecherkombination, aber an den Effektgeräten scheitert er dann definitiv. Für mich spielt das Zusammenspiel mit den anderen Effekten eine Rolle, die mindestens genau so groß ist, wie die, die es gemeinsam mit den Amps spielt.

Kurz: Ich muss nicht mein ganzes Equipment mit in den Shop nehmen. Ist doch viel angenehmer, wenn man es einfach in seiner gewohnten Arbeitsumgebung ausprobieren kann.

///Das ist das angenehme bei unserem lokalen Händler, der sieht die Problematik, und leiht (!) dir als bekanntem Kunden auch mal das ein oder andere Pedal für ein paar Tage aus, damit du dich entscheiden kannst. Wenn ich kann, unterstütze ich diesen Händler, aber die Auswahl ist einfach so verdammt klein...///

Liebe Grüße
Alex
 
Ich habe das schon mehrmals so gemacht und bin davon voll und ganz überzeugt.

Blöd ist es für die Händler natürlich, wenn du nen Haufen Teile bestellst und am Ende alle wieder zurückschickst.
In dem speziellen Fall hätte ich auch ein schlechtes Gewissen, das fänd ich auch nicht so sehr fair.

Aber ansonsten seh ich das so:

- Gerade bei Pedalen entsteht ja durch das Testen quasi kein Verschleiß und die müssen (soweit ich weiß) hinterher auch nicht billiger als B- oder Retoure-Ware verkauft werden (im Gegensatz zu Amps).

- Die großen Musikversände machen auch so noch mehr als genug Gewinn. Dass da auch viel zurückgeht, ist Bestandteil der Kalkulation und nur nen Trophen auf dem heißen Stein, das juckt in der Gesamtkalkulation nicht. Ich finde ein schlechtes Gewissen oder Mitleid an dieser Stelle einfach ziemlich unangebracht.

- Wenn du wirklich von vielen Pedalen genau das Richtige für dich finden willst, ist es einfach die beste (und fast einzige) Methode. Empfehlungen können hilfreich sein, aber sind meistens zu subjektiv. Alternativ kann man natürlich mit viel Zeit immer wieder versuchen, gebraucht zu kaufen und wieder zu verkaufen, aber das ist natürlich im Vergleich um einiges weniger effizient.


Ich bin jedenfalls froh und dankbar, dass es sowas wie 30-Tage-Money-Back gibt.

Dass man solche Regelungen nicht überstrapazieren und allzu heftig ausnutzen sollte, dürfte einem eigentlich schon der altbewährte gesunde Menschenverstand verklickern.
 
Also das ist ne schwierige Sache, denn letztlich führt das exzessive Anwenden dieser "30 Tage Geld zurück Option" dauerhaft zu höheren Preisen. Braucht keiner Glauben, dass die Versandkosten nicht in die Preiskalkulation mit einfliesen. Heißt je höher die Versandkosten, desto höher die Preise.

Andererseits ist es für viele sicher die einzige Möglichkeit Effektepedale zu Hause am eigenen Equipment zu testen und zu vergleichen.

Ich würde auf jeden Fall zuvor den Händler kontaktieren und ihn von meinem Vorhaben in Kenntnis setzen. Verlang meiner Meinung die Fairness.


Ich habe das Glück, dass mir mein Dealer mal erkärt hat, dass er mir alles besorgen kann was Thomann im Katalog hat und er mir auch die gleichen Preise anbieten wird. Er bestellt alles was man testen will und meinte mal, bis jetzt hat er noch alles losbekommen.

Support your local Dealer!
 
Ich würde auf jeden Fall zuvor den Händler kontaktieren und ihn von meinem Vorhaben in Kenntnis setzen. Verlang meiner Meinung die Fairness.

Als ich das erste Mal mehrere Pedale zum Vergleichstest bestellt hatte, habe ich auch mein Anliegen geschildert. Ich erhielt dann aber schlichtweg die Rückmeldung, dass ihnen das egal sei und ich halt einfach normal bestellen soll und dann über 30-Tage-Money-Back gehen kann.

Ich bin daher der Meinung, dass das zumindest bei so großen Händlern, wie z.B. dem Big-T, eigentlich niemanden wirklich interessiert, ob du jetzt nur eins suchst und testest oder ob du überlegst, alle zu behalten usw. Warum auch? Ich wüßte nicht, was dem Händler diese Info nützen sollte.. Bei kleineren Händlern, wo noch wirklich persönliche Kommunkation stattfindet und vielleicht sogar noch extra für dich was bestellt wird, ist das natürlich wieder was anderes.

Die "Support-Your-Local-Dealer" Mentalität teile ich aber! :)

Ich kaufe auch gern im Laden um die Ecke. Jedenfalls, wenn man dort kompetent und freundlich beraten wird und es nicht deutlich teurer ist.
Meinen letzten Amp habe ich etwa im Musikladen um die Ecke gekauft - war im Endeffekt 50 EUR günstiger als bei den großen Versänden und man hat im Support-Fall gleich den Ansprechpartner in der Nähe - super! :great:
 
es geht doch nicht darum ob es ein vorteil für käufer ist, sondern ob man sich damit korrekt gegenüber dem verkäufer handelt.
- Die großen Musikversände machen auch so noch mehr als genug Gewinn. Dass da auch viel zurückgeht, ist Bestandteil der Kalkulation und nur nen Trophen auf dem heißen Stein, das juckt in der Gesamtkalkulation nicht. Ich finde ein schlechtes Gewissen oder Mitleid an dieser Stelle einfach ziemlich unangebracht.
das ist find ich echt ne bescheuerte argumentation, die mich schon ein bisschen aufregt. erinnert mich an die aussage von anarchisten, die ernsthaft sagten, es sei völlig ok im supermarkt zu klauen, da die erstens immer noch genug gewinn machen und zweitens das klauen sogar mit im preis einberechnet ist. das ist die exakt selbe logik (?!) die auch du aufbringst, also nimmst du im lidl auch ne packung chips ohne zu zahlen mit und hast kein schlechtes gewissen?

und zu dieser einkalkulation der kosten wird es auch kommen, wenn der händler nicht drauf sitzen bleiben will, sprich die preise steigen. das ist den experimentierfreudigen vollgasbestellern natürlich egal, weil die durch ihnen verursachten kosten auf die anderen umgewälzt werden.

(und das alles beziehe ich immer noch darauf, wenn ein versandhaus es nicht billigt, dass man sich mehrere artikel zum testen bestellt)
 
lol wie es Zuzuk anpisst :x

Ernsthaft leute, die Frage wie man es machen sollte wurde doch geklärt - und zwar genau informieren und vorher Rücksprache mit dem jeweiligen Händler halten. Dann gibt es keine bösen Überaschungen.

Das es ein Bestandteil der Kalkulation ist denke ich nciht und wie wir wissen macht kleinvieh auch mist :p -wie ich es damit persönlich halte sagte ich ja schon und finde es nicht sooo dramatisch, vorausgesetzt man Bestellt mit dem Vorhaben wirklich eines der Teile zu kaufen
 
Also jetzt nochmal zum Mitschreiben...

Das mit dem Bestellen, Ausprobieren und Zurückschicken ist ne schöne Sache... aber da hier ja so gerne auf den §§§ rumgeritten wird, möchte ich an dieser Stelle doch mal ein bißchen Klarheit schaffen...

Das "Fernabsatzgesetz" ist nicht gemacht worden, um den Leuten zu ermöglichen, sich Kram zu bestellen, auszuprobieren und wieder zurückschicken zu können!!!
Das Fernabsatzgesetz war früher mal gedacht, um Leute vor so genannten "Haustürgeschäften" zu schützen. Sprich: Die arme Oma zu schützen, die an der Haustür bei einem Drücker (sprich Vertreter) 23 Zeitungsabos abgeschlossen, 2 Waschmaschinen und 3 Staubsauger gekauft hat, eine Möglichkeit zu bieten, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Weil, im eigenen Heim fühlt man sich sicher und ist eher gewillt, was zu kaufen.

Im Zuge des Internets und der Möglichkeit über Telefon/Fax zu bestellen, wurde dieses Gesetz erweitert und nennt sich seitdem "Fernabsatzgesetz".

Da dieses Schutzgesetz den Kunden schützen soll, wild in der Gegend rumzukaufen, hat man die Möglichkeit, 14 Tage lang vom Kauf zurückzutreten, weil es ziemlich einfach ist, im Internet mal eben an einem Abend ein paar Tausend Euro auszugeben, ohne sich Gedanken darüber zu machen. Am nächsten Tag (wieder nüchtern... ums mal überspitzt zu sagen) denkt man sich vielleicht dann doch, dass das nicht so ne tolle Idee war...

Dass man dadurch sich quasi 14 Tage Zeit lassen kann, etwas zu behalten oder zurückzuschicken ist nur ein für intelligente Kunden netter NEBENEFFEKT! Das hat nichts mit "zur Ansicht" zuschicken lassen zu tun.

Einem Versandriesen vie dem großen T ist es sicherlich wumpe, ob man im Jahr für 500 Euro was bestellt und 450 Euro davon wieder zurückschickt. Wenn man das aber mehrmals macht... oder im Jahr für 2000 Euro bestellt und 1900 Euro davon wieder zurückschickt, braucht man sich nicht wundern, wenn man gesperrt wird. Der Versandhandel bleibt nämlich auf den Versandkosten sitzen, wenn man für mehr als 40 Euro bestellt und das ganz zurückschickt (steht so im BGB und ist übrigens wie das ganze "Fernabsatzgesetz" mittlerweile EU-Richtlinie und gilt in ganz Europa).

Heisst... ich Bestelle mir einen ENGL 412 XXL für über 1000 Euro und 63kg Gewicht zusammen mit nem EMG 81 für 75 Euro. Den ENGL lasse ich abholen (weil inne Post past der nicht, also Terminabsprache... Personalkosten etc...).

Die Versandkostenfreie Box hin + zurück verursachen locker 50-100 Euro Verlust für T. Und die paar Euro am EMG bringen den Gewinn auch nicht mehr ins Plus.

Kann man mal machen. Das ist das Risoko, was ein Versandhandel halt trägt. Aber wenn man das mehrmals im Jahr in der Größenordnung macht, werden die garantiert ne Sperre verhängen.
 
und zu dieser einkalkulation der kosten wird es auch kommen, wenn der händler nicht drauf sitzen bleiben will, sprich die preise steigen. das ist den experimentierfreudigen vollgasbestellern natürlich egal, weil die durch ihnen verursachten kosten auf die anderen umgewälzt werden.

(und das alles beziehe ich immer noch darauf, wenn ein versandhaus es nicht billigt, dass man sich mehrere artikel zum testen bestellt)

So siehts aus... die Lufthansa hat damals um 1995/1996 auf jedes Flugticket 5 DM draufgeschlagen, weil die Fluggäste das Metallbesteck mit dem ach so schicken Lufthansa-Logo immer haben mitgehen lassen...

Hört sich blöd an, aber is so! Vieles wäre heute billiger, wenn da draußen nicht so viele Vollidioten rumlaufen würden!
 
kein Mensch hat hier jemals davon gesprochen den Musikhändler absichtlich zu schaden oder gar zu bestehlen... Meine Güte, hier im Baord ist doch auch der Chef eines Musikladens, bitten wir ihn doch mal zu seiner Meinung :p
 
Wenn jemend alles zurückschickt entsteht sogar Verlust und die zurückgeschickten Waren können ja meist auch nicht mehr als Neuware verkauft werden.

Dafür muss der Händler für die virtuellen Kunden auch keine reale Verkaufsfläche errichten und unterhalten. Man stelle sich mal vor, wie groß ein Laden sein müsste, wenn sämtliche Online-Kunden eben nicht online sondern persönlich dort erscheinen würden. UNd das können Tausende am Tag sein.

Es gibt heute viele Unternehmen,

# die totz Rücktrittsrecht gut laufen
# die es gerade wegen "online" überhaupt nur gibt

Das gesetzliche Rücktrittsrecht hat mit Sicherheit noch kein Online-UNternehmen in die Pleite gezwungen (außer irgendwelchen Betrügern viellicht). Im Gegenteil - es stärkt ja letztlich den Mut und die Bereitschaft des Kunden, online zu bestellen. So gesehen haben von dieser Regelung unterm Strich alle was.

Überhaupt ist es paradox, dass viele kurzsichtige Kaufleute zu ihrem Glück erst durch gesetzliche Maßnahmen gezwungen werden und wurden, die im ersten Moment nicht in deren Kleinhirn passten. Gutes Beispiel aus der Geschichte: Als ab den 70er Jahren überall Fußgängerzonen eingeführt wurden, gab es den kollektiven Riesenaufschrei ("da bleiben uns die Kunden weg, wenn sie nicht mehr mit dem PKW..."). Kurze Zeit später war (fast) jeder Händler froh, seinen Laden dort zu haben wo jeden Tage Tausende Leute zu Fuß vorbeikommen...
 
es geht hier nicht um vor- und nachteile des online versanhauses, und auch nicht ob das rücktrittsrecht positive oder negative folgen für das unternehmen hat, sondern ob man es machen sollte, mehrere sachen zum aussuchen zu bestellen und wieder zurückzuschicken.
 

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